{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923550,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19923550,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"92.3550","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Postversand von Tieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wir bitten den Bundesrat, ein Verbot des Postversandes von Tieren zu pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>Nach heutigem Recht d\u00fcrfen Tiere f\u00fcr Zoos, Labors, Heimtierbedarf usw. auch in Postpaketen versandt werden. Das f\u00fchrt sehr oft zu unverantwortlicher Tierqu\u00e4lerei. Tiere werden teils unsachgem\u00e4ss in Pakete verpackt, ohne Nahrung und Wasser. Stundenlang werden sie mit anderen Paketen zusammen herumbef\u00f6rdert und bleiben oft am Bestimmungsort noch lange liegen, bis sie endlich befreit werden. Die Folge davon sind Angst, oft Panik durch Eingepferchtsein und Transport. H\u00e4ufig sind Verletzungen durch unachtsame Behandlung oder gar Tod durch Vernachl\u00e4ssigung die Folge.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die geltenden Rechtsgrundlagen (Postordnung, Verordnung 1 zum Postverkehrsgesetz und dazugeh\u00f6rende Ausf\u00fchrungsbestimmungen) schr\u00e4nken den Postversand von lebenden Tieren stark ein und unterwerfen ihn strengen Bedingungen zum Schutz der Tiere. Allein schon der Ausschluss von Hunden und gr\u00f6sseren Tieren in Verbindung mit dem Brutto-H\u00f6chstgewicht von 15 Kilogramm (20 kg als Ausnahme f\u00fcr Bienen) begrenzen den Postversand auf Kleintiere wie z. B. Insekten, Reptilien, V\u00f6gel und Kleins\u00e4uger. H\u00e4ufigstes lebendes Transportgut d\u00fcrften K\u00fcken und M\u00e4use sein. Die PTT-Betriebe f\u00fchren keine besondere Statistik \u00fcber Tiersendungen. Deren Zahl ist aber gering.</p><p>Um die in der Begr\u00fcndung des Postulats aufgez\u00e4hlten Tierqu\u00e4lereien auszuschliessen, werden Tiere von der Post nur als Sperrgut- und als Eilsendungen entgegengenommen, und nur sofern die Verpackung \u00e4usserlich als gen\u00fcgend und zweckm\u00e4ssig beurteilt werden kann. Jede Sendung muss mit einem besonderen Klebzettel \"Tiere\" gekennzeichnet sein. Absender, die oft Tiere versenden, m\u00fcssen sich im voraus mit der Poststelle \u00fcber die zu w\u00e4hlenden Postabg\u00e4nge, die Aufgabezeit und die H\u00f6chstzahl der Sendungen pro Abgang absprechen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Tiersendungen nicht \u00fcber Nacht bei der Post liegenbleiben, nicht etwa in Posts\u00e4cke oder auf mechanische Anlagen geraten und jederzeit als Sendungen mit lebenden Tieren erkennbar bleiben. Damit auch im Falle der Unzustellbarkeit Tiere nicht \u00fcber Geb\u00fchr lange ohne Nahrung und Wasser bleiben, sind Tiere von der Nach- und R\u00fccksendung ausgeschlossen, sofern sie die Weiterbef\u00f6rderung voraussichtlich nicht mehr ertragen w\u00fcrden. Das Postpersonal ist verpflichtet, in solchen F\u00e4llen sofort die Verf\u00fcgung des Absenders einzuholen und die Tiere inzwischen zu pflegen.</p><p>\u00dcbereinstimmend mit der Tierschutzverordnung verlangen die PTT-Bestimmungen \u00fcberdies, dass die Tiere in geeigneten, ger\u00e4umigen und sauberen Transportbeh\u00e4ltern untergebracht sind; jeder Mangel an Raum, Nahrung oder Luft muss ausgeschlossen sein. Als Verpackung nicht zugelassen sind Kartonschachteln, K\u00f6rbe usw., die keinen Einblick gestatten oder ungen\u00fcgende \u00d6ffnungen f\u00fcr den Luftzutritt aufweisen. Dies gew\u00e4hrleistet, dass den mit der Post bef\u00f6rderten Tieren unn\u00f6tige Leiden erspart bleiben. Es braucht schliesslich nicht besonders betont zu werden, dass der Absender wie die Post an der unversehrten Auslieferung auch von Tieren an den Empf\u00e4nger interessiert sind, damit sie nicht schadenersatzpflichtig werden.</p><p>Jeder - namentlich unbegleitete - Transport kann bei einem Tier Angst ausl\u00f6sen und bei Transportunf\u00e4llen Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben. Der Postversand macht hier keine Ausnahme; er ist aber auch nicht erheblich nachteiliger als andere Bef\u00f6rderungsarten, beispielsweise mit der Bahn oder im Auto. Weil gerade f\u00fcr den Versand von Kleintieren bessere Alternativen im Sinne des Postulates fehlen, entspricht die Postbef\u00f6rderung einem Bed\u00fcrfnis. Ein Verbot nur gerade des Postversandes von lebenden Tieren w\u00fcrde den Transport von Kleintieren mit vertretbaren Kosten verunm\u00f6glichen, ohne die Tiere wirksam zu sch\u00fctzen.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Meier Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(724550400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240409413)\/","SubmissionDate":"\/Date(724550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4407,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}