{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19923563,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19923563,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"92.3563","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00f6rderung des Verst\u00e4ndnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Resultate der EWR-Volksabstimmung haben die in unserem Land bestehenden Mentalit\u00e4tsunterschiede zwischen den Sprachkulturen und -regionen deutlich zum Ausdruck gebracht. Angesichts der offenbar stark unterschiedlichen Auffassungen vor allem zwischen der Deutsch- und Westschweiz \u00fcber die Festlegung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die gemeinsame Zukunft unseres Landes sind Massnahmen zur Verbesserung des Dialogs und damit des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses angezeigt. Ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen des ihm M\u00f6glichen</p><p>- darauf hinzuwirken, dass im Bereich der nationalen elektronischen Medien eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Tessin, Deutsch- und Westschweiz (beispielsweise in Form von Austauschprogrammen oder Gemeinschaftsproduktionen) stattfindet? Besteht die M\u00f6glichkeit, Fernsehsendungen von nationalem Interesse, die auf einer Senderkette in einer Landessprache ausgestrahlt werden und in den jeweils anderen Sprachregionen empfangen werden k\u00f6nnen, mit Untertiteln zu versehen?</p><p>- dahin gehend aktiv zu werden, dass analog dem Beispiel \"Jugend f\u00fcr Europa\" ein entsprechendes Austauschprogramm auf schweizerischer Ebene realisiert werden kann?</p><p>- die Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, damit die Aktivit\u00e4ten bestehender Begegnungsst\u00e4tten von nationaler Bedeutung (zum Beispiel \"Maison latine\" in Bern, Stapferhaus Lenzburg oder Schloss Waldegg in Solothurn) im Sinne der F\u00f6rderung des sprach\u00fcbergreifenden Verst\u00e4ndnisses zwischen den Vertretern der vier schweizerischen Sprachkulturen ausgebaut und intensiviert werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":"<p>Nicht erst das Ergebnis der EWR-Abstimmung hat die Gegens\u00e4tzlichkeiten zwischen der Deutschschweiz und der Romandie sichtbar gemacht.</p><p>Bereits im Vorfeld der Abstimmung sp\u00fcrte man, dass ein un\u00fcberwindlicher Graben sich zu bilden begann.</p><p>Junge Romands, die in die Deutschschweiz kamen, um ihr Ja zum EWR darzulegen, wurden kaum angeh\u00f6rt. Die von Westschweizer Zeitungen initiierten Beilagen f\u00fcr Deutschschweizer Zeitungen wurden kaum zur Kenntnis genommen.</p><p>Ein Dialog fand nicht statt. Das Ergebnis der EWR-Abstimmung gilt es anzunehmen. Wir k\u00f6nnen und d\u00fcrfen uns aber nicht der Pflicht entziehen, uns mit den Folgen, die dieses Ergebnis nach sich gezogen hat, auseinanderzusetzen.</p><p>1991 haben wir die multikulturelle Schweiz - als einmaliges Ph\u00e4nomen - immer wieder hervorgehoben. Bereits 1992 stellen wir fest, dass die Solidarit\u00e4t zwischen den Kulturen nicht spielt.</p><p>Solidarit\u00e4t l\u00e4sst sich nicht per Knopfdruck herbeizaubern. Schon gar nicht in Zeiten des Konfliktes. Solidarit\u00e4t zu erlangen ist eine Daueraufgabe, ein Prozess; denn sie w\u00e4chst auf dem Boden des gegenseitigen Kennenlernens, der gegenseitigen Achtung und gegenseitigen Akzeptanz.</p><p>Wenn wir die Solidarit\u00e4t innerhalb unserer multikulturellen Schweiz erhalten wollen, m\u00fcssen wir etwas tun.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Abstimmung \u00fcber einen Beitritt der Schweiz zum EWR hat die divergierenden Kr\u00e4fte zwischen den Sprachregionen unseres Landes augenf\u00e4llig werden lassen. Der Bundesrat hat dieser Problematik jedoch nicht erst heute seine Aufmerksamkeit geschenkt. So hat er bereits 1983 das Nationale Forschungsprogramm 21 \"Kulturelle Vielfalt und nationale Identit\u00e4t\" mit dem Ziel bewilligt, mehr \u00fcber die Gr\u00fcnde dieses Ph\u00e4nomens sowie \u00fcber seine Auswirkungen auf das politische und soziale Leben zu erfahren.</p><p>Die Verst\u00e4ndigung unter den Sprachgemeinschaften wird auch als Zielsetzung im Bericht \u00fcber die Legislaturplanung 1991 bis 1995 aufgef\u00fchrt. Die Entw\u00fcrfe f\u00fcr einen Kulturf\u00f6rderungsartikel in der Bundesverfassung (BBl 1992 I 533) wie auch f\u00fcr die Revision des Sprachenartikels (BBl 1991 II 309), welche sich beide zurzeit in der parlamentarischen Beratung befinden, sind unter diesem Blickwinkel ausgearbeitet worden. Sie bilden die entscheidenden Grundlagen der k\u00fcnftigen Politik des Bundes im angesprochenen Bereich. Die k\u00fcnftigen konkreten Massnahmen zur verst\u00e4rkten F\u00f6rderung des interkulturellen Austausches sind jedoch, eine Annahme der beiden Verfassungsartikel vorausgesetzt, vom Wohlwollen des Parlamentes abh\u00e4ngig.</p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Politik im Bereich Radio und Fernsehen</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a055bis der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung betreffend Radio und Fernsehen Sache des Bundes. Dabei sind jedoch die Unabh\u00e4ngigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie bei deren Programmgestaltung zu wahren (Art. 55bis Abs. 3 BV).</p><p>Artikel\u00a055bis der Bundesverfassung wird durch das Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (SR 784.4) konkretisiert. Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b dieses Gesetzes beauftragt Radio und Fernsehen damit, die Vielfalt des Landes und seiner Bev\u00f6lkerung zu ber\u00fccksichtigen und der \u00d6ffentlichkeit n\u00e4herzubringen. Diese Bestimmung wird in der neuen Konzession der SRG vom 18. November 1992 (BBl 1992 VI 567) weiter konkretisiert, welche den Auftrag zur F\u00f6rderung des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses und des Austausches zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen enth\u00e4lt (Art. 3 Abs. 1 der Konzession). Zu diesem Zweck sollen einerseits die Fernsehprogramme landesweit ausgestrahlt werden, und andererseits soll je ein Radioprogramm der franz\u00f6sischen, italienischen und deutschen Schweiz in den anderen Sprachregionen zur Ausstrahlung gelangen, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zul\u00e4sst. Aufgrund fehlender Frequenzen konnte diese Zielsetzung beim Radio jedoch noch nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb die PTT beauftragt, geeignete technische Mittel zur Verbesserung dieser Situation zu pr\u00fcfen, um die vom Gesetzgeber fixierten Ziele erreichen zu k\u00f6nnen.</p><p>Die M\u00f6glichkeit der Rezipienten, Programme anderer Sprachregionen zu empfangen, ist ohne Zweifel ein geeignetes Mittel zur F\u00f6rderung der interkulturellen Verst\u00e4ndigung und des Austausches von Ideen. Zur Erleichterung der Verst\u00e4ndigung wird in Artikel\u00a03 Absatz\u00a06 der Konzession zudem festgelegt, dass in wichtigen, \u00fcber die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden ist.</p><p>Die SRG bem\u00fcht sich dar\u00fcber hinaus um einen Finanzausgleich zwischen den Sendeanstalten der verschiedenen Sprachregionen zugunsten der sprachlichen Minderheiten, was eine notwendige Voraussetzung zur Wahrung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz darstellt. Damit wird die Grundlage f\u00fcr einen Dialog und eine Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Partnern geschaffen.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen und die Konzession enthalten einen klaren Auftrag an die SRG, die Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu f\u00f6rdern. Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels - Koproduktionen, Untertitelungen, Austausch von Sendungen, Regionalredaktionen usw. - wurden in Respektierung der durch die Bundesverfassung garantierten Autonomie in der Programmgestaltung bewusst nicht pr\u00e4zisiert.</p><p>In den letzten Jahren sind jedoch auch auseinanderstrebende Tendenzen sichtbar geworden. Dabei geht es auf institutioneller Ebene um die vor einigen Jahren erfolgte Dezentralisierung der \"Tagesschau\", welche eine einheitliche Sicht der behandelten Themen wie auch den Informations- und Programmaustausch erschwert hat. In der Dezentralisierung widerspiegeln sich Bestrebungen, in den Fernsehprogrammen vermehrt die Besonderheiten jeder einzelnen Sprachregion zum Ausdruck zu bringen. Weiter ist anzuf\u00fcgen, dass in den elektronischen Medien der Deutschschweiz zunehmend Dialekt verwendet wird. Die Sportprogramme auf dem daf\u00fcr reservierten Kanal verdr\u00e4ngen zudem auch ab und zu die Sendungen der anderen Sprachregionen. Mit der Einf\u00fchrung des vierten Fernsehkanals, welcher vom Bundesrat im Dezember 1992 beschlossen wurde, sollte diese Einschr\u00e4nkung jedoch beseitigt werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Jugendpolitik</p><p>In seinem Bericht \u00fcber die Legislaturplanung 1991 bis 1995 hat sich der Bundesrat auch die Verst\u00e4rkung seines Engagements im Bereich des Jugendaustausches zum Ziel gesetzt.</p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 zur F\u00f6rderung der ausserschulischen Jugendarbeit (SR 446.1) erlaubt dem Bund die finanzielle Unterst\u00fctzung von gesamtschweizerisch t\u00e4tigen Jugendorganisationen.</p><p>Bei der Zumessung der Finanzhilfen wird den Kriterien der gesamtschweizerischen T\u00e4tigkeit, der \u00fcberregionalen Zusammenarbeit und Koordination sowie der Mehrsprachigkeit der Organisationen (mehrsprachige Publikationen, mehrsprachige Veranstaltungen usw.) besonderes Gewicht gegeben. Nationale oder internationale Jugendaustauschprojekte werden ebenfalls unterst\u00fctzt. Zudem wurde Intermundo, die schweizerische Dachorganisation der Jugendaustauschorganisationen, mit tatkr\u00e4ftiger Unterst\u00fctzung des Bundes geschaffen.</p><p>Tats\u00e4chlich existiert jedoch auf Bundesebene kein dem Austauschprogramm \"Jeunesse pour l'Europe\" direkt vergleichbares Programm. Ein solches, mit den geeigneten Partnern - Jugendorganisationen, kantonale Beh\u00f6rden, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren usw. - abgesprochen und konzipiert, k\u00f6nnte jedoch dem Jugendaustausch neue Impulse geben und w\u00e4re im Rahmen des bestehenden Gesetzes durchaus zu verwirklichen. Die Kosten, die Modalit\u00e4ten und die Bereitschaft der Partner f\u00fcr ein solches Projekt bed\u00fcrfen allerdings noch einer genaueren Abkl\u00e4rung. Nicht zuletzt h\u00e4ngt die Verwirklichung von der finanziellen Situation des Bundes ab.</p><p>Wir m\u00f6chten hier noch betonen, dass die Aktivit\u00e4ten des Bundes auf dem Gebiet der Jugendf\u00f6rderung dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t verpflichtet sind, wonach zuerst die Privaten, die Gemeinden und die Kantone in diesen Bereichen aktiv werden. Die Politik des Bundes zielt vor allem darauf ab, g\u00fcnstige Rahmenbedingungen zu schaffen und einen Teil der n\u00f6tigen Mittel f\u00fcr die ausserschulische Jugendarbeit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Diese Haltung entspricht denn auch dem Bed\u00fcrfnis der Jugendlichen selbst, die immer wieder fordern, Projekte grunds\u00e4tzlich selber initiieren und durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen und nicht bloss die Angebote der Erwachsenen zu konsumieren.</p><p>3. Begegnungszentren auf nationaler Ebene</p><p>Den verschiedenen Begegnungszentren kommt auf dem Gebiet der Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachgemeinschaften eine verbindende Rolle zu. Zum gr\u00f6ssten Teil sind sie kantonale oder private Institutionen und stehen damit nicht im direkten Einflussbereich des Bundes. Ihr Ausbau kann daher nicht von der Eidgenossenschaft initiiert werden. Als Zeichen der grunds\u00e4tzlichen Unterst\u00fctzung solcher Aktivit\u00e4ten hat sich der Bund jedoch vor kurzem in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages an der Gr\u00fcndung der Stiftung \"Maison latine\" beteiligt. Weitere Unterst\u00fctzungen des Bundes h\u00e4ngen jedoch von den vom Parlament allenfalls zur Verf\u00fcgung gestellten Mitteln ab.</p><p>Im Hochschulbereich hat der Bund bereits die M\u00f6glichkeiten des Bundesbeschlusses vom 22. M\u00e4rz 1991 (SR 414.41) wahrgenommen und mit einem Sonderprogramm die Mobilit\u00e4t im Inland gef\u00f6rdert.</p><p>Neben dem Abbau von administrativen Mobilit\u00e4tshindernissen an den Hochschulen selbst werden namentlich auch zus\u00e4tzliche Mobilit\u00e4tsstipendien f\u00fcr Studierende unterst\u00fctzt. Zurzeit sind dies rund 600 pro Jahr, bei denen grunds\u00e4tzlich ein Wechsel in eine andere Sprachregion verlangt ist. Die Universit\u00e4ten tragen damit wesentlich zu einer innerschweizerischen Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Sprachgrenzen hinweg bei.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Grossenbacher-Schmid Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(724550400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712757712277)\/","SubmissionDate":"\/Date(724550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4407,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}