{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930432,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19930432,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.432","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bez\u00fcge der Mitglieder der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative die folgenden Anpassungen im Entsch\u00e4digungsgesetz und im Bundesbeschluss zum Entsch\u00e4digungsgesetz:</p><p>Entsch\u00e4digungsgesetz</p><p></p><p>Artikel\u00a02 Jahresentsch\u00e4digung</p><p>Die Mitglieder des Nationalrates erhalten eine Jahresentsch\u00e4digung von 26 000 Franken als Entgelt f\u00fcr allgemeine Unkosten und Inkonvenienzen und von 24 000 Franken als Entgelt f\u00fcr Vorbereitungsarbeiten.</p><p>Absatz\u00a02 (neu)</p><p>Die Inkonvenienzentsch\u00e4digung kann um bis zu 10 000 Franken erh\u00f6ht werden bei Nachweis tats\u00e4chlich h\u00f6herer Unkosten, einer besonders langen Anfahrtszeit sowie der Besch\u00e4ftigung einer Arbeitskraft als Hilfe oder zum Ersatz eigener T\u00e4tigkeit. Das B\u00fcro des Rates regelt die \u00fcbrigen Bedingungen.</p><p>Artikel\u00a03, Absatz\u00a02 (neu)</p><p>Das Taggeld wird auf der Basis von 100 Entsch\u00e4digungen pro Jahr pauschaliert. Bei einer Pr\u00e4senz eines Mitgliedes von weniger als 90 Arbeitstagen, wird es entsprechend gek\u00fcrzt, bei mehr als 110 Arbeitstagen bis maximal 130 Arbeitstagen nachbezahlt.</p><p>Artikel\u00a06 Distanzentsch\u00e4digung wird ersetzt durch Erwerbsersatz (neu)</p><p>Ratsmitglieder, die durch Aus\u00fcbung ihres Mandates eine Einkommenseinbusse erleiden, die die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards nicht mehr erlaubt, erhalten aufgrund eines Nachweises \u00fcber das bisherige Arbeitseinkommen einen Erwerbsersatz. Dieser betr\u00e4gt h\u00f6chstens 50 000 Franken.</p><p>Artikel\u00a07 Ruhegehalt</p><p>Die Ratsmitglieder erhalten vom ersten bis und mit achten Amtsjahr eine j\u00e4hrliche Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihre Vorsorge und sind mit vollendetem achten Amtsjahr zum Bezug eines Ruhegehaltes berechtigt. Dieses richtet sich nach der Anzahl der Amtsjahre und wird mit Erreichung des 65. Altersjahres ausbezahlt, sofern das Mitglied dem Rat nicht mehr angeh\u00f6rt und bei seinem Ausscheiden nicht \u00e4lter als 70 Jahre alt ist.</p><p>Artikel\u00a07bis  Ausserordentliches Ruhegehalt</p><p>Erleidet ein Mitglied, das das 50. Lebensjahr \u00fcberschritten hat, nachweislich wegen Aus\u00fcbung seines Mandates eine Einbusse bei seiner ordentlichen Vorsorge und verf\u00fcgt es \u00fcber ein geringes Einkommen, so ist es zum Bezug eines ausserordentlichen Ruhegehaltes berechtigt, sofern es das f\u00fcnfte Amtsjahr begonnen hat.</p><p>Aenderungen des Bundesbeschlusses zum Entsch\u00e4digungsgesetz</p><p></p><p>Artikel\u00a02  Taggeld</p><p>Das Taggeld betr\u00e4gt 300 Franken und wird in viertelj\u00e4hrlichen Raten auf Basis von 100 Arbeitstagen ausbezahlt.</p><p>Bei einer Pr\u00e4senz von weniger als 90 Arbeitstagen wird die Rate um 300 Franken pro Tag gek\u00fcrzt, bei mehr als 110 Arbeitstagen bis h\u00f6chstens 130 Arbeitstagen entsprechend nachbezahlt.</p><p>Der Ausgleich bei Mehr- oder Minderpr\u00e4senz erfolgt in der Regel mit der letzten Jahresrate.</p><p>Artikel\u00a03, Absatz\u00a03 und 4</p><p>Entfallen, das heisst der Ausgleich erfolgt \u00fcber die Inkonvenienzentsch\u00e4digung</p><p>Artikel\u00a05</p><p>Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr die Mahlzeiten, Uebernachtungs- und Reiseentsch\u00e4digung</p><p>Absatz\u00a02bis (neu)</p><p>Die Entsch\u00e4digungen k\u00f6nnen pro Arbeitstag oder monatlich abgerechnet und ausbezahlt werden.</p><p>Artikel\u00a06 </p><p>Distanzentsch\u00e4digung entf\u00e4llt und wird ersetzt durch Erwerbsersatz</p><p>Der Erwerbsersatz wird nach folgender Formel berechnet:</p><p>Bisheriges Arbeitseinkommen weniger der Summe aus der H\u00e4lfte des bisherigen Arbeitseinkommens, zuz\u00fcglich der Grundentsch\u00e4digung und Taggeldpauschale. Die Differenz wird als Erwerbsersatz ausbezahlt, jedoch h\u00f6chstens 50 000 Franken.</p><p>Der Erwerbsersatz wird um 300 Franken gek\u00fcrzt, f\u00fcr jeden Arbeitstag, wenn ein Ratsmitglied gem\u00e4ss Artikel\u00a02, Absatz\u00a02 unter die Norm von 90 Arbeitstagen f\u00e4llt.</p><p>Der Nachweis \u00fcber das bisherige Arbeitseinkommen ist anhand der Steuererkl\u00e4rung des (der) Vorjahre(s) zu erbringe, ab dem der Erwerbsersatz geltend gemacht wird.</p><p>Artikel\u00a07  Vorsorgeentsch\u00e4digung und Ruhegehalt</p><p>Die Vorsorgeentsch\u00e4digung betr\u00e4gt 2500 Franken pro Jahr und wird allen Ratsmitgliedern bis und mit dem achten Amtsjahr ausbezahlt.</p><p>Ratsmitglieder mit vollen acht Amtsjahren erhalten beim Erreichen des 65. Altersjahres - anstelle der Vorsorgeentsch\u00e4digung - ein Ruhegehalt. Dieses betr\u00e4gt:</p><p>F\u00fcr Ratsmitglieder mit 9 - 12 Amtsjahren: 1000 Franken pro Monat.</p><p>F\u00fcr Ratsmitglieder mit mehr als 12 Amtsjahren: 1600 Franken pro Monat.</p><p>Das Ruhegehalt wird beim Erreichen des 65. Altersjahres monatlich ausbezahlt, sofern er sein Parlamentsmandat schon niedergelegt hat.</p><p>Artikel\u00a07bis (neu)  Ausserordentliches Ruhegehalt</p><p>Das ausserordentliche Ruhegehalt betr\u00e4gt 500 Franken pro Monat und wird an Ratsmitglieder mit mehr als 4 Amtsjahren ausbezahlt, sofern das Einkommen nachweislich weniger als 48 000 Franken pro Jahr betr\u00e4gt.</p><p>Der Nachweis ist anhand der Steuererkl\u00e4rung des Vorjahres zu erbringen.</p><p>Artikel\u00a07ter  Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr das Ruhegehalt</p><p>Das Ruhegehalt wird nur an ehemalige Ratsmitglieder, die vor dem 70. Lebensjahr zur\u00fcckgetreten sind, ausbezahlt.</p>","ReasonText":"<p>Ausgangslage</p><p>Die Abstimmung \u00fcber die Parlamentsreform vom 27. September 1992 weist folgendes Stimmergebnis auf:</p><p>Aenderung des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes: 1 097 185 Ja (58,0%) und 794 132 Nein (42,0%)</p><p>Aenderung des Entsch\u00e4digungsgesetzes: 542 '768 Ja (27,6%) und 1 424 954 Nein (72,4%)</p><p>Infrastrukturgesetz: 590 484 Ja (30,6%) und 1 339 597 Nein (69,4%)</p><p>Stimmbeteiligung: 45.5%</p><p>In bezug auf den verworfenen Teil der Abstimmung der Parlamentsreform kann folgendes Konzept als Grundlage f\u00fcr eine m\u00f6gliche neue Vorlage dienen.</p><p>Die Vox-Analyse h\u00e4lt fest:</p><p>1. Dass das Kostenargument (wobei man nicht darauf schliessen soll, dass die Reform nur bei einem geringeren Entgelt oder in einer wirtschaftlich weniger angespannten Situation durchgekommen w\u00e4re),</p><p>2. Dass der Bruch zwischen Volk und Parlament (politische Unzufriedenheit und die Meinung, dass im Bundeshaus immer mehr gegen und immer weniger f\u00fcr das Volk entschieden wird)</p><p>3. Dass die Aufhebung des Milizsystems als Merkmale der politischen Kultur, die die Haltung zur Reform mitpr\u00e4gen (das Festhalten an der Idee des ehren- und nebenamtlichen Milizparlaments)</p><p>die Schwerpunkte der Verwerfung der Parlamentsreform darstellen.</p><p>Ferner scheinen die Kenntnisse des Volkes \u00fcber die Parlamentsreform eher schlecht gewesen zu sein. Man k\u00f6nnte deshalb auch daraus schliessen, dass die Vorlage zu kompliziert gewesen ist.</p><p>Zusammenfassend kann man sagen, dass die Verwerfung einerseits aus finanziellen Gr\u00fcnden und andererseits aus der Unkenntnis des Volkes, was den Umfang eines Parlamentsmandates beinhaltet, erfolgte. Dennoch ist davon auszugehen, dass bei einer tieferen Entsch\u00e4digung der Parlamentarier das Referendum nicht ergriffen worden w\u00e4re.</p><p>Bei Befragungen einiger Parlamentarier betreffend das Parlamentariermandat hat man folgendes feststellen k\u00f6nnen:</p><p>1. Es wurde nie erw\u00e4hnt, dass ein Parlamentarier f\u00fcr sein Mandat grunds\u00e4tzlich zuwenig entsch\u00e4digt werde; jedoch wurde mehrfach erl\u00e4utert, dass sie zuwenig Mittel h\u00e4tten, um eine Teilzeitsekret\u00e4rin oder Assistentin, etc. zur Unterst\u00fctzung parlamentarischer Arbeit - zu engagieren.</p><p>2. Selbst\u00e4ndig erwerbende Parlamentarier erleiden zum Teil gr\u00f6ssere finanzielle Einbussen bei ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit durch den hohen Zeitaufwand und durch die mit dem Parlamentsmandat verursachte Abwesenheit am Arbeitsplatz.</p><p>3. Im Gegensatz zur Vorlage vom 27. September gewinnt man bei den Parlamentariern, mit denen ich gesprochen habe, den Eindruck, dass ein Parlamentarier etwa 50 prozent f\u00fcr sein Mandat beansprucht. Pers\u00f6nliche PR (zu einer eventuellen sp\u00e4teren Wiederwahl) soll wohl auch kaum vom Steuerzahler bezahlt werden. Umso mehr sollten 50 prozent der Arbeitszeit reichen, wenn der Parlamentarier eine(n) Teilzeitbesch\u00e4ftigte(n) engagieren kann.</p><p>4. Der Betrag von 2 500 Franken, der vom Bund f\u00fcr die Altersvorsorge j\u00e4hrlich einbezahlt wird, scheint f\u00fcr vor allem \u00e4ltere Parlamentarier von absoluter Irrelevanz bez\u00fcglich ihrer sp\u00e4teren Rente zu sein.</p><p>Ziel:</p><p>1. Aufgrund des Argumentes der Finanzierung geht es nun darum, eine Politik der kleinen Schritte zu verfolgen. Das heisst, dass die eigentliche Entl\u00f6hnung der Grundentsch\u00e4digung nicht allzu hoch sein darf, und dass eine Erh\u00f6hung der Entsch\u00e4digung dem Volk einleuchten muss.</p><p>2. Es w\u00e4re von Vorteil, wenn der B\u00fcrger \u00fcber den Umfang eines Parlamentsmandates besser informiert w\u00fcrde.</p><p>3. Die Parlamentsreform sollte so einfach wie m\u00f6glich (falls dies m\u00f6glich ist) pr\u00e4sentiert werden.</p><p>4. Es geht darum, den Parlamentariern zumindest eine angepasste Grundentsch\u00e4digung f\u00fcr das Parlamentsmandat zu bezahlen und die mit dem Mandat verursachten Extrakosten zu einem gr\u00f6sseren Teil zu decken. Ferner sollte das Anstellen einer Teilzeitsekret\u00e4rin unter der neuen Reform finanziell m\u00f6glich sein. Ausserdem ist es wichtig, dass ein gewisser gewohnter Lebensstandard trotz des Parlamentsmandates beibehalten werden kann, damit zuk\u00fcnftig sich auch B\u00fcrger zur Wahl stellen werden, die ein tiefes und mittleres Sal\u00e4r haben, respektiv selbst\u00e4ndig erwerbend sind. Auch sei zu beachten, dass die f\u00fcr die neue Parlamentsreform n\u00f6tigen Mittel f\u00fcr das Volk nicht als zu hohe Belastung empfunden werden. Von Relevanz ist, dass das Parlament ein Milizparlament bleibt, denn gerade dadurch k\u00f6nnen die verschiedenen Situationen einzelner Berufsgattungen am besten in Betracht gezogen werden.</p><p>Aufgrund der obgenannten Ausgangslage ist folgende Reformm\u00f6glichkeit denkbar:</p><p>1. Eine Aufbesserung der Grundentsch\u00e4digung und der Inkonvenienz, damit der Parlamentarier korrekt entsch\u00e4digt wird und damit er die M\u00f6glichkeit hat, eine Teilzeitangestellte, z.B. Sekret\u00e4rin, Assistentin, zu engagieren.</p><p>2. Ein Erwerbsersatz f\u00fcr Parlamentarier, die durch ihr Parlamentsmandat erhebliche Einbussen in ihrem beruflichen Einkommen auf sich nehmen m\u00fcssen.</p><p>3. Anstelle einer Altersvorsorge k\u00f6nnte f\u00fcr gewisse Parlamentarier eine Pension mit der Erreichung des 65. Altersjahres und nach dem Niederlegen seines Mandates ausgesch\u00fcttet werden.</p><p>4. Es ist daf\u00fcr zu sorgen, dass der Schweizerb\u00fcrger (z.B. via Fernsehspots oder Interview mit verschiedenen Parlamentariern und auch mit Zeitungsartikeln) besser \u00fcber diese Milizt\u00e4tigkeit informiert wird.</p><p>5. Eine Reform, die nicht in allen Aspekten immer alle gleich beg\u00fcnstigt, leuchtet vielleicht dem B\u00fcrger besser ein.</p><p>Grundentsch\u00e4digung und Taggeld</p><p>Zurzeit betr\u00e4gt die Grundentsch\u00e4digung 12 000 Franken pro Jahr und das Taggeld 300 Franken pro Sitzungstag.</p><p>Eine Verdoppelung der Grundentsch\u00e4digung von 12 000 Franken auf 24 000 Franken ist wohl kaum als \u00fcbertrieben anzusehen, was quasi einem Monatssal\u00e4r von 2000 Franken entsprechen w\u00fcrde. Da aber f\u00fcr die B\u00fcrger eine Verdoppelung der Grundentsch\u00e4digung und noch eine zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung der Sitzungsgelder zuviel sein d\u00fcrfte, betrachte ich es als sinnvoll, das Taggeld nicht zu erh\u00f6hen. Es k\u00f6nnte aber als eine Pauschale von 30 000 Franken pro Jahr dem Parlamentarier bezahlt werden, sofern dieser regelm\u00e4ssig an den Sitzungen teilnimmt. Eine Abwesenheit \u00fcber 10 prozent wird mit einem Abzug von 300 Franken pro Sitzungstag penalisiert, \u00fcberdurchschnittliche Arbeitsleistung von 110-130 Tagen entl\u00f6hnt (Obergrenze, damit ein \"Schinden\" um Arbeitstage unattraktiv gemacht wird).</p><p>Inkonvenienz</p><p>Da das Infrastrukturgesetz hochkanntig verworfen worden ist, und da dennoch viele Parlamentarier zumindest einer Teilzeitsekret\u00e4rin, eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, Knechtes etc. bed\u00fcrfen, w\u00fcrde eine Erh\u00f6hung der schon heute ausbezahlten Summe von 18 '000 Franken pro Jahr zur Deckung der Inkonvenienz beim Stimmb\u00fcrger m\u00f6glicherweise auf weniger Widerstand stossen. Gem\u00e4ss BIGA verdient eine Sekret\u00e4rin der Oeffentlichen Verwaltung durchschnittlich brutto 5082 Franken pro Monat (inklusiv Anteil 13. Monatslohn). Eine Sekret\u00e4rin, die zu diesen Konditionen f\u00fcr 30 Prozent angestellt w\u00fcrde, w\u00fcrde 18 295 Franken pro Jahr kosten. (Beide Betr\u00e4ge sind ohne Sozialleistungen seitens des Arbeitgebers gerechnet).</p><p>Da ich annehme, dass im allgemeinen kein Parlamentarier nur f\u00fcr sein f\u00fcnfzigprozentiges Parlamentsmandat (die meiste Arbeitszeit w\u00fcrde er sowieso eher in Bern oder an einem Seminar oder einer Sitzung ausserhalb seines B\u00fcros verbringen) irgendwo ein B\u00fcro mietet, sondern allenfalls, wenn er nicht schon ein B\u00fcro an seinem normalen Arbeitsort hat, sich zu Hause ein solches einrichtet, sollte die Deckung der Kosten f\u00fcr B\u00fcromaterial, Telefon und Fax kaum 6000 Franken pro Jahr \u00fcberschreiten. (Allf\u00e4llige Mehrkosten, f\u00fcr solche Parlamentarier, die aufgrund ihres Mandates eine gr\u00f6ssere Wohnung haben m\u00fcssen, um ein B\u00fcro einzurichten).</p><p>Aufgrund der obgenannten Annahmen und Berechnungen schliesse ich daraus, dass der Beitrag zur Deckung der Inkonvenienz von 18 000 auf 26 000 Franken erh\u00f6ht werden sollte. Zu pr\u00fcfen w\u00e4re die M\u00f6glichkeit eines Zusatzbetrages (nach Vorweis der effektiven Kosten) im Rahmen von entwa 10 000 Franken bei einigen Parlamentariern, die gezwungen sind, den Betrag von 26 000 Franken betr\u00e4chtlich zu \u00fcbertreffen und insbesondere zum Ausgleich der Distanzentsch\u00e4digung, die administrativ viel zu aufwendig ist. Neu k\u00f6nnten drei Kreise geschaffen werden: Distanz bis zu 50 km nichts, 50-150 km: Pauschale von 1000 Franken, dar\u00fcber z.B. 3000Franken.</p><p>Erwerbsersatz</p><p>Rechnet man die Pauschale:</p><p>- Taggeld 30 000 Franken</p><p>- Grundentsch\u00e4digung 24 000Franken</p><p>- Inkonvenienz: 26 000Franken</p><p>so kommt man auf ein Total von 80 000 Franken pro Parlamentarier</p><p>246 x 80 000  = 19 680 000 Franken.</p><p>Heute betragen die Ausgaben f\u00fcr NR und SR entwa 14 '760 000 Franken.</p><p>Differenz: 4 920 000 Franken.</p><p>Gehen wir nun davon aus, dass jeder Parlamentarier in Zukunft 80 000 Franken bekommt und dass er f\u00fcr sein Mandat 50\u00a0Prozent seiner Zeit beansprucht, so heisst das, dass alle Parlamentarier, die vor Antritt ihres Parlamentsmandates \"nur\" eine f\u00fcnfzigprozentige, vierzigprozentige T\u00e4tigkeit oder weniger aus\u00fcbten, finanziell gedeckt sein d\u00fcrften. Somit kann dieser seinen gewohnten Lebensstandard</p><p>- n\u00e4mlich den, den er vor dem Antritt seines Parlamentsmandates gehabt hat - beibehalten.</p><p>Der Parlamentarier, dessen vorparlamentarische berufliche T\u00e4tigkeit 50\u00a0Prozent \u00fcbersteigt und dessen Arbeitgeber f\u00fcr den durch das neue Amt bedingten Arbeitsausfall keine oder eine ungen\u00fcgende Entsch\u00e4digung entrichtet, hat mit dem hier unten vorgestellten Erwerbsersatz die M\u00f6glichkeit, eine finanzielle Kompensation zu bekommen. Die Kompensation ist vor allem auch f\u00fcr Parlamentarier gedacht, die selbsterwerbend sind.</p><p>Eine Kompensation erh\u00e4lt er allerdings nur, wenn er anhand der Steuererkl\u00e4rung das Erwerbseinkommen vorweisen kann, respektive mit der Unterschrift des Arbeitgebers best\u00e4tigen kann, dass ihm das bisherige Arbeitseinkommen wegen des parlamentarischen Amtes gek\u00fcrzt wird.</p><p>Die Idee der Kompensation liegt darin, dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden soll.</p><p>Somit k\u00f6nnte man folgende Kompensationsm\u00f6glichkeit in Betracht ziehen:</p><p>Es werden addiert: Urspr\u00fcngliches Arbeitseinkommen</p><p>weniger der Summe von der H\u00e4lfte des urspr\u00fcnglichen Sal\u00e4rs + Grundentsch\u00e4digung von 24 000 Franken plus das Taggeld von 30 000 Franken (vorausgesetzt der Parlamentarier hat nicht mehr als eine zehnprozentige Abwesenheit; sonst werden ihm von der Summe des Erwerbsersatzes zus\u00e4tzlich noch 300 Franken fehlendem Arbeitstag abgez\u00e4hlt) Total 54 000 Franken. Die Differenz zum urspr\u00fcnglichen Gehalt k\u00f6nnte mit einer Kompensationsentsch\u00e4digung bis zu etwa 50 000 Franken vom Bund bezahlt werden.</p><p>Beispiel:</p><p>Die H\u00e4lfte eines urspr\u00fcnglichen Sal\u00e4rs von 120 000 Franken w\u00e4re 60 000 Franken. W\u00fcrden wir die Grundentsch\u00e4digung und das Sitzungsgeld dazuz\u00e4hlen, w\u00fcrde dies einen Betrag von 114 000 Franken ergeben. Die Differenzu zu 120 000 Franken w\u00e4re somit 6000 Franken pro Jahr. Bei einem Sal\u00e4r von 200 000 Franken w\u00e4re die Differenz 46 000 Franken. In Anbetracht der Tatsache, dass der Stimmb\u00fcrger h\u00f6here Einkommen f\u00fcr Parlamentarier nicht goutiert, bin ich der Meinung, dass 50 000 Franken der h\u00f6chste Betrag sein sollte, dan man als Kompensation geben soll. Ab 208 000 Franken bleibt die Kompensation bei 50 000 Franken. Ab 500 000 Franken Einkommen gibt es keine Kompensation mehr.</p><p>Altersvorsorge</p><p>Es ist zu pr\u00fcfen, ob anstelle eines Beitrages des Bundes von Fr. 2'500.-- f\u00fcr die Altersvorsorge, eine Rente entrichtet werden k\u00f6nnte. Wie oben erw\u00e4hnt, ist vor allem f\u00fcr \u00e4ltere Parlamentarier der Ertrag der einbezahlten Fr. 2'500.-- kaum noch rentenbildend.</p><p>Man k\u00f6nnte folgendes Modell pr\u00fcfen und berechnen:</p><p>I Mindestens 9-12 Parlamentsjahre   Fr. 1'000.--/Mt. Rente</p><p>22\u00a0Prozent von Fr. 54'000.--</p><p>II Mindestens 12 und mehr Parlamentsjahre  Fr. 1'600.--/Mt. Rente</p><p>35\u00a0Prozent von Fr. 54'000.--</p><p>Jedoch immer nur, wenn der Parlamentarier bei seinem R\u00fccktritt nicht \u00e4lter als 70 Jahre alt ist.</p><p>Als eine Art spezielle Sozialleistung k\u00f6nnte man unter Umst\u00e4nden noch folgende Variante einbauen:</p><p>III Mindestens 5-8 Parlamentsjahre   Fr. 500.--/Mt. Rente</p><p>11\u00a0Prozent von Fr. 54'000.--</p><p>Zur Erf\u00fcllung dieser Sozialleistung sind folgende Kriterien kumulativ in Betracht zu ziehen:</p><p>1. Der Parlamentarier muss bei seinem 5.-8. Amtsjahr mindestens 50 Jahre alt gewesen, aber bei der Vollendung des 8. Jahres noch nicht pensioniert sein. Bei Selbst\u00e4ndigerwerbenden und bei gewissen Spezialf\u00e4llen kann das Pensionierungsalter unter Umst\u00e4nden auch h\u00f6her als 65 sein, falls die Pensionierung bei diesen erst im 7. und 8. Jahr erfolgen sollte.</p><p>2. Wenn der Parlamentarier durch sein Mandat eine Pensionseinbusse erleidet, z.B. wenn der Arbeitgeber weniger Pr\u00e4mie einbezahlt hat; oder bei Selbst\u00e4ndigerwerbenden, wenn er wegen des Mandates zu kleineren Einkommen kam und damit eine geringere 3. S\u00e4ule aufbauen konnte.</p><p>3. Wenn das Einkommen des Parlamenteriers (f\u00fcr seine nichtparlamentarische Arbeit unter) Fr. 48'000.-- liegt.</p><p>F\u00fcr alle Varianten gelten:</p><p>Die Rente wird erst ab 65. Altersjahr ausbezahlt. Bei Parlamentariern, die noch im AHV-Alter ihr Mandat aus\u00fcben, wird die Pension erst nach Abgabe ihres Mandates bezahlt.</p><p>Alterslimite</p><p>Die Alterslimiten sind folgendermassen begr\u00fcndet:</p><p>Vorausschicken sollte man, dass erstens die Fr. 2'500.-- in der Regel f\u00fcr eher j\u00fcngere Parlamentarier bezahlt werden, bei denen die Fr. 2'500.-- noch rentenbildend sind und zweitens f\u00fcr alle Parlamentarier, die die oben erw\u00e4hnten Kriterien nicht erf\u00fcllen. F\u00fcr sie bleibt grunds\u00e4tzlich alles beim alten.</p><p>Kategorie II</p><p>Parlamentarier, die mehr als 12 Amtsjahre absolviert haben, k\u00f6nnen eine Rente von Fr. 1'600.-- beziehen nach Abgabe ihres Parlamentsmandates und bei der Pensionierung.</p><p>Kategorie III</p><p>Sollte man als eine Art Sozialleistung f\u00fcr schon \u00e4ltere Parlamentarier ansehen, die aber noch nicht im AHV-Alter sind. Sie k\u00f6nnen mit den Fr. 2'500.-- keine Rente mehr bilden und sind weder verm\u00f6gend, noch verf\u00fcgen sie \u00fcber ein h\u00f6heres Einkommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Stucky Georg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(735955200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712761842163)\/","SubmissionDate":"\/Date(735955200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4409,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}