{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19930434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.434","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schwangerschaftsabbruch. Revision des Strafgesetzbuches","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches in der Schweiz ist \u00fcber f\u00fcnfzig Jahre alt. Sie ist durch die seither eingetretenen gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen, insbesondere durch den Wandel in den Einstellungen gegen\u00fcber der Sexualit\u00e4t und der Rolle der Frau, \u00fcberholt. Die Kluft zwischen den restriktiven Gesetzesbestimmungen und der Praxis wird immer gr\u00f6sser und f\u00fchrt zu einer unerw\u00fcnschten Rechtsunsicherheit. Dies hat in der Vergangenheit bereits mehrmals zu politischen Vorst\u00f6ssen gef\u00fchrt, die auf eine Ab\u00e4nderung des geltenden Rechts abzielten.</p><p>Da keinem dieser Vorst\u00f6sse Erfolg beschieden war, reichte Nationalr\u00e4tin Barbara Haering Binder im Fr\u00fchjahr 1993 eine parlamentarische Initiative ein. Diese verlangt die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches in den ersten Monaten der Schwangerschaft. Ein Abbruch zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt soll hingegen nur bei Vorliegen gewisser Indikationen erlaubt sein.</p><p>Auf Antrag der vorberatenden Kommission f\u00fcr Rechtsfragen beschloss der Nationalratam 3. Februar 1995, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Gest\u00fctzt auf diesen Beschluss hat die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen nach Durchf\u00fchrung intensiver Expertenanh\u00f6rungen und in Zusammenarbeit mit externen Strafrechtsspezialisten einen Vorschlag f\u00fcr eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass ein Abbruch in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft grunds\u00e4tzlich straflos ist. Hingegen bleibt der Abbruch der Schwangerschaft ausserhalb der im Gesetz umschriebenen Voraussetzungen f\u00fcr alle Beteiligten strafbar. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> entschied auf Antrag der vorberatenden Kommission mit 91 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Parlamentarischen Initiative Haering Binder Folge zu geben. Damit wurde die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorzulegen, der die Straflosigkeit in den ersten Monaten vorsieht. Die Kommissionsprecherinnen Lili Nabholz (R, ZH) und Barbara Haering Binder (S, ZH) machten geltend, die Kluft zwischen restriktivem Gesetz und je nach Kanton liberaler Praxis werde immer gr\u00f6sser. Dies bedeute Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit.</p><p>In der zweiten Phase der Behandlung f\u00fchrte namens der Rechtskommission Marc Suter (R, BE) aus, das geltende Gesetz entspreche l\u00e4ngst nicht mehr der gesellschaftlichen Realit\u00e4t. Mit 10 gegen 3 Stimmen schlug die Kommission eine Fristenregelung vor. Danach ist ein Abbruch bis zur 14. Woche nach der letzten Periode straffrei. Ab der 15. Woche darf eine Schwangerschaft nur noch unterbrochen werden, wenn sonst nach Urteil des Arztes die Frau in akute Gefahr geraten w\u00fcrde.</p><p>Vier Antr\u00e4ge aus Kreisen der SVP, der EDU und der EVP auf Nichteintreten oder R\u00fcckweisung wurden begr\u00fcndet mit dem Schutz des ungeborenen Lebens, der h\u00f6her wiege als die Selbstbestimmung der Frau. Sie wurden jedoch deutlich abgelehnt. </p><p>Kategorisch gegen jegliche Liberalisierung des geltenden Rechts sprachen sich SD/Lega, FPS und EVP aus. SP, Gr\u00fcne, LdU, eine Mehrheit der FDP-Fraktion und eine Minderheit der SVP-Fraktion hingegen pl\u00e4dierten f\u00fcr eine Fristenl\u00f6sung. Verena Grendelmeier (U, ZH) warb f\u00fcr eine \"redliche L\u00f6sung\". \"Frauen, die abtreiben wollen, werden immer einen Weg finden\", Verbote w\u00fcrden nichts fruchten, argumentierte sie. Barbara Haering Binder (S, ZH) pl\u00e4dierte f\u00fcr eine Regelung, \"die einen Abbruch in W\u00fcrde, das heisst in Autonomie der Frau\", erlaube. </p><p>Zwei Minderheitsantr\u00e4ge der Kommission von links-gr\u00fcner Seite, die eine ersatzlose Streichung der Schwangerschaftsabbruch-Strafbestimmungen, bzw. eine Straflosigkeit der Frau in allen F\u00e4llen, verlangten, fanden im Rat keine Mehrheit. Ebenso wurde eine erweiterte Indikationenl\u00f6sung verworfen. Die CVP-Fraktion setzte sich f\u00fcr ein Schutzmodell mit Beratungspflicht ein. Dies beinhaltet eine Verk\u00fcrzung der Frist f\u00fcr einen straflosen Abbruch auf 12 Wochen und eine Straflosigkeit nur in den F\u00e4llen, in denen sich die Schwangere vorg\u00e4ngig in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten liess. Diesen Antrag lehnte der Nationalrat mit 106 zu 56 Stimmen ab. </p><p>Bundesrat Arnold Koller best\u00e4tigte, dass die geltenden strafgesetzlichen Bestimmungen revisionsbed\u00fcrftig seien. Eine Fristenl\u00f6sung lehne er jedoch ab. Als taugliche M\u00f6glichkeit bezeichnete er ein Schutzmodell mit Beratungspflicht oder eine erweiterte Indikationenregelung.</p><p>Schliesslich stimmte der Rat nach einer hitzigen und emotionalen Debatte dem Antrag der Kommissionmehrheit f\u00fcr eine Fristenregelung mit 98 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> trat Dick Marty (R, TI) namens der vorberatenden Kommission f\u00fcr eine Fristenl\u00f6sung ohne Beratungsobligatorium ein. Ein Nichteintretenantrag von Hans Hofmann (V, ZH) wurde mit 35 zu 6 Stimmen abgelehnt. Es sei gegen sein Gewissen, die Vernichtung menschlichen Lebens zu legalisieren, begr\u00fcndete er. Die Mehrheit des Rates war mit Hansruedi Stadler (C, UR) jedoch der Meinung, dass die jetzige Situation \"unw\u00fcrdig und unbefriedigend\" sei, f\u00fcr die Frau und auch f\u00fcr den Rechtsstaat. Samuel Schmid (V, BE) stellte einen Antrag auf R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts an die Kommission. Dieser verlangte eine Koordinierung mit der Beratung der im November 1999 eingereichten Volksinitiative \"f\u00fcr Mutter und Kind\", eine vertiefte Rechtsg\u00fcterabw\u00e4gung und die Erarbeitung eines umfassenden Hilfs- und Pr\u00e4ventionskonzeptes. Kommissionssprecher Dick Marty (R, TI) entgegnete, es sei unverantwortlich, das Thema nach jahrzehntelanger Diskussion im Volk und im Parlament nochmals zu verschieben. Die Positionen seien bezogen und das Thema vertieft gepr\u00fcft worden. Der Rat stimmte schliesslich dem Antrag mit 25 zu 18 Stimmen zu und wies die Vorlage an die Kommission zur\u00fcck. </p><p>Bereits in der folgenden Session nahm der St\u00e4nderat die Beratungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch wieder auf. Ein erneuter R\u00fcckweisungsantrag von Maximilian Reimann (V, AG) scheiterte mit 7 gegen 27 Stimmen. Die meisten Ratsmitglieder stimmten mit Rolf Schweiger (R, ZG) \u00fcberein, der erkl\u00e4rte, die Beibehaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch sei unredlich und scheinheilig, wenn diese \u00fcber Jahre und Jahrzehnte nicht angewendet w\u00fcrden. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage der Beratung. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Marianne Slongo (C, NW) verlangte ein Modell mit oblligatorischer Beratung. Die Kommissionsmehrheit beantragte wie der Nationalrat auf eine Beratungspflicht zu verzichten, baute jedoch noch einige Auflagen ein. So m\u00fcssten die betroffenen Frauen den Abbruch beim Arzt schriftlich beantragen und sich dabei auf einen Notfall berufen. Die \u00c4rzte werden verpflichtet, die Frauen eingehend zu beraten und ihnen gegen Unterschrift einen Leitfaden mit einem Verzeichnis \u00fcber kostenlos zur Verf\u00fcgung stehende Beratungsstellen auszuh\u00e4ndigen. Erika Forster (R, SG) argumentierte, eine erzwungene Beratung komme einer Bevormundung gleich und habe zur Folge, dass durch die Hintert\u00fcre die Strafbarkeit wieder eingef\u00fchrt werde. Der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegte knapp mit 21 zu 19 Stimmen. Zuvor hiess der Rat ohne Diskussion einen Antrag von Thomas Pfisterer (R, AG) gut, wonach die Frist f\u00fcr den straflosen Schwangerschaftsabbruch auf 12 Wochen verk\u00fcrzt wird. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte in der Differenzbereinigung der Frist f\u00fcr einen straffreien Schwangerschaftsabbruch von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode zu. Ein Antrag von Ruth Gonseth (G, BL) auf Festhalten an 14 Wochen unterlag mit 91 zu 26 Stimmen. Der Rat lehnte es hingegen mit 79 zu 63 Stimmen ab, dass sich die Frau, wie vom St\u00e4nderat vorgeschlagen, auf eine Notlage berufen muss. Barbara Haering (S, ZH) pl\u00e4dierte daf\u00fcr, sich im Gesamtinteresse des Gesch\u00e4ftes dem St\u00e4nderat anzuschliessen. Zudem entscheide sich keine Frau ohne Not zu einem Schwangerschaftsabbruch. Oppositionslos lehnte es der Nationalrat ab, Schwangerschaftsabbr\u00fcche nur in Kliniken zuzulassen, die die Kantone bezeichnen. </p><p>Eine Kommissionsminderheit vertreten durch Jean-Michel Cina (C, VS) warb erneut f\u00fcr das von CVP-Fraktion vorgeschlagene Schutzmodell mit Beratungspflicht. Im Namen des Bundesrates unterst\u00fctzte auch Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler ein Modell mit einer umfassenden obligatorischen Beratung. Der Antrag wurde wiederum abgelehnt mit 116 zu 40 Stimmen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>hielt bei den zwei verbleibenden Differenzen an seiner Haltung fest. Die Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen will, muss demnach eine Notlage geltend machen. Der von einer Kommissionsminderheit nochmals eingebrachte Vorschlag einer Beratungspflicht unterlag mit 24 zu 19 Stimmen. Zudem best\u00e4tigte der St\u00e4nderat seinen Beschluss mit 16 zu 15 Stimmen, wonach die Kantone Praxen und Spit\u00e4ler bezeichnen m\u00fcssen, welche die Voraussetzungen f\u00fcr eine fachgerechte Durchf\u00fchrung von Schwangerschaftsabbr\u00fcchen und - als Erg\u00e4nzung - f\u00fcr eine eingehende Beratung erf\u00fcllen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte schliesslich den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates zu, in der Frage der Geltendmachung einer Notlage mit 112 zu 50 Stimmen und bei der Bestimmung betreffend der Bezeichnung der Praxen und Spit\u00e4ler oppositionslos.</p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit 72,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs soll nach folgenden Grunds\u00e4tzen revidiert werden:</p><p>1. Straflosigkeit in den ersten Monaten der Schwangerschaft (Fristenl\u00f6sung).</p><p>2. Nach Ablauf der Frist soll ein Schwangerschaftsabbruch nur noch erlaubt sein, wenn nach \u00e4rztlicher Erkenntnis eine Gefahr f\u00fcr das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr\u00e4chtigung ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustandes besteht und diese nicht auf andere f\u00fcr sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Das schweizerische Abtreibungsrecht (Art. 118-121 StGB) ist \u00fcber 50 Jahre alt. Es ist durch die seither eingetretenen gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen, insbesondere durch den Wertewandel in den Einstellungen gegen\u00fcber der Sexualit\u00e4t und der Rolle der Frau, vollst\u00e4ndig \u00fcberholt. Diese Entwicklung widerspiegelt sich deutlich in der zunehmend liberalen Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in der Mehrzahl der Kantone.</p><p>Die Kluft zwischen Gesetz und Praxis wird immer gr\u00f6sser und f\u00fchrt zu Rechtsunsicherheit und Willk\u00fcr. Auch die kantonalen Unterschiede werden je l\u00e4nger, desto krasser, was eine wachsende Rechtsungleichheit zur Folge hat. Ob eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft legal abbrechen lassen kann, wird zu einer blossen Frage der Informiertheit, der Gewandtheit und allenfalls der Finanzkraft. </p><p>Das Gesetz wird praktisch nicht mehr angewendet: In den wenigen noch extrem konservativen Kantonen werden kaum legale Abbr\u00fcche durchgef\u00fchrt, w\u00e4hrend die Kantone am anderen Rand des Spektrums den Buchstaben des Gesetzes weit \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Willen des Gesetzgebers hinaus interpretieren. Verurteilungen gab es zwischen 1980 und 1988 nur noch ganz vereinzelte, seither keine mehr.</p><p>Diese Situation ist unehrlich und verursacht viel unn\u00f6tigen administrativen Aufwand und unn\u00f6tige Kosten.</p><p>Der internationale Trend geht in Richtung Liberalisierung der Abtreibungsgesetze. Die Mehrheit der europ\u00e4ischen L\u00e4nder kennt heute eine Fristenl\u00f6sung, die der Frau den Entscheid \u00fcber einen Schwangerschaftsabbruch zugesteht. Der Oberste Gerichtshof der USA hat im vergangenen Jahr den Grundsatz best\u00e4tigt, wonach die Frau ein Grundrecht auf Selbstentscheid besitzt.</p><p>Die internationale Erfahrung lehrt, dass die Zahl der Abtreibungen weitgehend unabh\u00e4ngig ist von Gesetzen. Entscheidend f\u00fcr die Senkung der Zahl sind vielmehr Sexualinformation, Zug\u00e4nglichkeit der Verh\u00fctungsmittel und soziale Sicherheit.</p><p>Neuere medizinische Entwicklungen haben dazu gef\u00fchrt, dass die Grenze zwischen Schwangerschaftsverh\u00fctung und fr\u00fchzeitigem -abbruch immer mehr verwischt wird - ein Grund mehr, die Abtreibungsgesetzgebung neu zu \u00fcberdenken: Geb\u00e4rmutterspirale, \"Pille f\u00fcr den Morgen danach\" und bestimmte Sorten der Verh\u00fctungspille wirken im Grunde genommen fr\u00fchabtreibend (nach der Befruchtung). Das in Frankreich, England und Schweden bereits f\u00fcr den fr\u00fchzeitigen Abbruch einer Schwangerschaft zugelassene Mifegyne (RU 486) verspricht auch als \"Pille f\u00fcr den Morgen danach\" und als Schwangerschaftsverh\u00fctungsmittel zu taugen.</p><p>Aufgrund all dieser Entwicklungen ist die Revision der Abtreibungsparagraphen des Strafgesetzbuches dringend an die Hand zu nehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Haering Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985305600000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"IV","Modified":"\/Date(1770753981330)\/","SubmissionDate":"\/Date(736041600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4409,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}