{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19930446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19930446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.446","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Dringlicher Bundesbeschluss","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Je l\u00e4nger Arbeitslose auf Stellensuche sind, desto kleiner ist ihre Chance, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, und es besteht die Gefahr, dass sie \"ausgesteuert\" und zu F\u00fcrsorgef\u00e4llen werden. 150 Ausgesteuerte k\u00f6nnen f\u00fcr eine mittelgrosse Gemeinde eine Belastung bedeuten, die sie in gr\u00f6sste Schwierigkeiten bringt (in diesem Sinn \u00e4usserte sich der Vorsteher der \u00f6ffentlichen F\u00fcrsorge der Gemeinde Arbon im \"St.Galler Tagblatt\" vom 18. September 1993).</p><p>Aus der explosionsartigen Zunahme der Arbeitslosigkeit l\u00e4sst sich erkl\u00e4ren, weshalb unsere Strukturen, die zur Bek\u00e4mpfung dieses \u00dcbels geschaffen wurden, in der aktuellen Situation so unzureichend sind. Da man andererseits annimmt, dass die schweizerische Wirtschaft wohl nie mehr eine Arbeitslosenquote um 1\u00a0Prozent haben wird, sollten die geeigneten Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Arbeitslosen getroffen werden.</p><p>Wir schlagen einen dringlichen Bundesbeschluss mit folgendem Wortlaut vor:</p><p>Art.1  Grundsatz</p><p>1. Der Bund f\u00f6rdert die Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen, namentlich der Ausgesteuerten, ins Erwerbsleben und finanziert geeignete regionale Beratungs-, Ausbildungs- und Besch\u00e4ftigungsprogramme.</p><p>2. Die Kantone regeln die Schaffung von regionalen und kommunalen Unterst\u00fctzungszentren f\u00fcr Arbeitslose. Diese Zentren sollen vor allem den Bed\u00fcrfnissen der arbeitslosen Frauen und Jugendlichen sowie der \u00e4lteren und der ausl\u00e4ndischen Arbeitslosen entsprechen. Die Kantone beteiligen sich in angemessener Weise an der Finanzierung.</p><p>3. Die Arbeitslosenversicherungskasse \u00fcbernimmt die Programmkosten der Zentren abz\u00fcglich die angemessene Beteiligung von Kanton und Gemeinde.</p><p>Art.2 Zugang zu den Unterst\u00fctzungszentren</p><p>1. Die Unterst\u00fctzungszentren dienen vornehmlich Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung haben oder deren Anspruchsberechtigung in kurzer Frist erlischt.</p><p>2. Nach Absprache mit dem Arbeitsamt verpflichten sich die Interessenten, am Programm des Unterst\u00fctzungszentrums so lange teilzunehmen, bis sie wieder im Erwerbsleben eingegliedert werden oder bis sie gem\u00e4ss Art. 27 AVIG Anspruch auf Entsch\u00e4digungen der Arbeitslosenversicherungskasse geltend machen k\u00f6nnen. </p><p>3. Die Interessenten schliessen mit dem Organisator einen entsprechenden Vertrag ab.</p><p>Art.3  Entsch\u00e4digungen</p><p>1. Teilnehmer, die keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digungen der Arbeitslosenversicherungskasse haben, werden w\u00e4hrend der ganzen Dauer des Ausbildungs- oder des Besch\u00e4ftigungsprogramms vom Arbeitsamt entsch\u00e4digt.</p><p>2. Ausgesteuerte Teilnehmer erhalten eine Entsch\u00e4digung, die ihren bisherigen Taggeldern entspricht.</p><p>3. Teilnehmer, die nach ihrer Lehre keine Arbeit finden oder die gem\u00e4ss Art. 14 AVIG von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit sind, werden gleich entsch\u00e4digt wie ausgesteuerte Teilnehmer.</p><p>4. Die Entsch\u00e4digungen gelten als versicherter Verdienst im Sinne von Art.23 AVIG; nach einer Teilnahme von sechs Monaten am Besch\u00e4ftigungsprogramm berechtigen sie zu Entsch\u00e4digungen der Arbeitslosenversicherung gem\u00e4ss Art.8 ff AVIG.</p><p>Art.4  Ausbildungsprogramm</p><p>1. Das Ausbildungsprogramm muss es dem Teilnehmer gestatten, seine berufliche Situation zu beurteilen und seine Position auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu bestimmen.</p><p>2. Es wird der pers\u00f6nlichen Situation des Teilnehmers angepasst und kann vor oder gleichzeitig mit einem Besch\u00e4ftigungsprogramm (gemeinn\u00fctzige Arbeit) durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Art.5  Beratungsprogramm</p><p>1. Die Beratungsstelle bietet den Stellensuchenden angemessene, individuelle und zielgerichtete Hilfe. Es organisiert zudem \u00f6ffentliche Informationsveranstaltungen.</p><p>Art.6  Besch\u00e4ftigungsprogramm \"Gemeinn\u00fctzige Arbeit\"</p><p>1. Das Besch\u00e4ftigungsprogramm \"Gemeinn\u00fctzige Arbeit\" dauert mindestens sechs Monate. Es gestattet den Teilnehmern, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten und n\u00f6tigenfalls eine Umschulung oder eine zus\u00e4tzliche Ausbildung zu absolvieren.</p><p>2. Die Unterst\u00fctzungszentren schaffen f\u00fcr Arbeitslose ein Netz von Arbeitspl\u00e4tzen in \u00f6ffentlichen Institutionen oder in Projekten im Dienste der Gemeinschaft.</p><p>Art.7  Organisation</p><p>1. Nach Richtlinien des Bundes und des Kantons schafft die Gemeinde entweder ein Unterst\u00fctzungszentrum mit der Bezeichnung \"Gemeindeunterst\u00fctzungszentrum f\u00fcr Arbeitslose\" oder, in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, ein \"Regionales Unterst\u00fctzungszentrum f\u00fcr Arbeitslose\".</p><p>2. Die Verantwortlichen eines Unterst\u00fctzungszentrums berufen mehrmals j\u00e4hrlich einen \"Supervisionsrat\" ein, dessen Mitglieder den lokalen oder regionalen Kreisen der Wirtschaftsf\u00f6rderung, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen sowie der Erwachsenenbildung angeh\u00f6ren.</p><p>3. Die Unterst\u00fctzungszentren sind bestrebt, unter einem Dach alle f\u00fcr die Arbeitslosen wichtigen Dienstleistungen zu vereinen: Beratung, Ausbildung sowie Organisation von Kursen und gemeinn\u00fctzigen Arbeiten.</p><p>4. Die Gemeinde unterbreitet ihr Projekt vor dessen Ausf\u00fchrung dem zust\u00e4ndigen kantonalen Amt; gleichzeitig legt sie das Budget f\u00fcr den Betrieb des Unterst\u00fctzungszentrums, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Programme und f\u00fcr die Entsch\u00e4digung der Teilnehmer nach Art.3 vor. </p><p>5. Die Kantone legen die Akten vor der Ausf\u00fchrung der Projekte dem BIGA zur Genehmigung vor.</p><p>Schlussbestimmungen</p><p>Dieser Beschluss tritt unmittelbar nach Genehmigung durch die Bundesversammlung in Kraft. In den zwei Monaten nach Inkrafttreten erl\u00e4sst der Bundesrat die notwendigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen.</p><p>Dieser Beschluss gilt f\u00fcr zwei Jahre.</p>","ReasonText":"<p>Je l\u00e4nger Arbeitslose auf Stellensuche sind, desto kleiner ist ihre Chance, wieder eine Arbeitsstelle zu finden, und es besteht die Gefahr, dass sie \"ausgesteuert\" und zu F\u00fcrsorgef\u00e4llen werden. 150 Ausgesteuerte k\u00f6nnen f\u00fcr eine mittelgrosse Gemeinde eine Belastung bedeuten, die sie in gr\u00f6sste Schwierigkeiten bringt (in diesem Sinn \u00e4usserte sich der Vorsteher der \u00f6ffentlichen F\u00fcrsorge der Gemeinde Arbon im \"St. Galler Tagblatt\" vom 18. September 1993).</p><p>Aus der explosionsartigen Zunahme der Arbeitslosigkeit l\u00e4sst sich erkl\u00e4ren, weshalb unsere Strukturen, die zur Bek\u00e4mpfung dieses \u00dcbels geschaffen wurden, in der aktuellen Situation so unzureichend sind. Da man andererseits annimmt, dass die schweizerische Wirtschaft wohl nie mehr eine Arbeitslosenquote um 1\u00a0Prozent haben wird, sollten die geeigneten Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Arbeitslosen getroffen werden.</p><p>Als noch Hochkonjunktur herrschte, hat man in einigen Gemeinden wohlweislich R\u00fcckstellungen f\u00fcr allf\u00e4llige Krisenzeiten gemacht. Dies war beispielsweise in Vevey der Fall, welches mit seinen Nachbargemeinden La Tour-de-Peilz und Montreux das Zentrum \"CFT RIVIERA\" er\u00f6ffnen konnte. Die meisten Gemeinden sind jedoch schlecht vorbereitet, um solche Zusatzaufgaben zu \u00fcbernehmen. Oft sind sie \u00fcberfordert. Im allgemeinen fehlt es ihnen am Know-how und an den n\u00f6tigen finanziellen Mitteln.</p><p>Das SAH hat zusammen mit dem BIGA das Konzept \"Regionale Unterst\u00fctzungszentren f\u00fcr Arbeitslose\" ausgearbeitet. In den Gemeinden scheitert die Verwirklichung solcher Projekte leider an den fehlenden finanziellen Mitteln. Und zwar haben im allgemeinen gerade die Gemeinden, die von der Arbeitslosigkeit am meisten betroffen sind und daher am dringendsten handeln m\u00fcssten, keine Mittel zur Schaffung solcher Zentren.</p><p>Die individuellen und sozialen Kosten, die das vorzeitige Ausscheiden arbeitsf\u00e4higer Leute aus dem Erwerbsleben mit sich bringt, sind letztlich wesentlich h\u00f6her als jene, die durch die Bereitstellung von Mitteln zur Verhinderung solch einer dramatischen Situation entstehen. Bund, Kantone und Gemeinden m\u00fcssen deshalb gemeinsam Projekte finanzieren, die verhindern, dass Arbeitslose bis zur Aussteuerung ohne Arbeit bleiben, oder die den bereits Ausgesteuerten - besonders den Frauen - erm\u00f6glichen, wieder Arbeit zu finden.</p><p>Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, die allgemeine Wohlfahrt zu f\u00f6rdern und die Arbeitslosigkeit zu verh\u00fcten und zu bek\u00e4mpfen. Gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a02, 31quinquies sowie 34novies Abs.3 der Bundesverfassung und auf Art. 21bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes, beantragt die Sozialdemokratische Fraktion die \u00dcberweisung eines dringlichen Bundesbeschlusses, der den Kantonen die Aufgabe \u00fcbertr\u00e4gt, in den Jahren 1994-1996 Projekte zugunsten der ausgesteuerten Arbeitslosen zu f\u00f6rdern; diese Projekte sollen vom Bund mitfinanziert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(749779200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"V","Modified":"\/Date(1712753713007)\/","SubmissionDate":"\/Date(749779200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4411,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}