{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3171","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\"Briefpost 2000\" und Frauendiskriminierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen des Rationalisierungsprojekts \"Briefpost 2000\" werden bis 1996 nicht nur 100 Millionen Franken eingespart, sondern auch Hunderte von Stellen, insbesondere von Teilzeitarbeitspl\u00e4tzen von Frauen, abgebaut sein. So zum Beispiel bei der PTT Basel, wo in einer Abteilung aus Spargr\u00fcnden bereits auf Anfang Februar 1993 alle von teilzeitarbeitenden Frauen besetzten Nachtdienstarbeitspl\u00e4tze aufgehoben werden. Bis Herbst k\u00f6nnen die betroffenen Frauen in normalen Tagschichten arbeiten; dann werden sie in einer anderen Abteilung in t\u00e4glichen 3-Stunden-Schichten eingesetzt. Auch wem es m\u00f6glich ist, am Tag und zu diesen Bedingungen zu arbeiten, kann so kein existenzsicherndes Einkommen f\u00fcr sich und allenfalls f\u00fcr seine Kinder erarbeiten. Weder denjenigen noch diesen, die sowieso nur nachts arbeiten k\u00f6nnen, wurde bis heute eine ebenb\u00fcrtige Arbeit innerhalb der PTT angeboten.</p><p>Die betroffenen Teilzeitsortiererinnen, die alle schon mehrere Jahre regelm\u00e4ssig bei den PTT arbeiten, sind den PTT-Personalvorschriften C6 unterstellt (Dienstverh\u00e4ltnis der PTT-Aushelfer). Diese entsprechen bez\u00fcglich K\u00fcndigungsfristen und -formen, Ferien und Krankenlohn nicht einmal den Mindestanforderungen des Obligationenrechts.</p><p>1. Welche Rationalisierungs- resp. Umstrukturierungsmassnahmen sind geplant? Inwiefern konkretisiert sich die Pressemeldung, wonach vor allem weibliches, unqualifiziertes Personal betroffen ist? Sind die PTT bestrebt, generell Teilzeitarbeitspl\u00e4tze aufzuheben?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Rationalisierungsmassnahmen, die \u00fcberwiegend zu Lasten von Frauen gehen, einen Verstoss gegen Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung darstellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die geplanten Rationalisierungsmassnahmen vor dem Hintergrund von Artikel\u00a04, Absatz\u00a02 der Bundesverfassung \u00fcberpr\u00fcft werden und dass mit gezielten Massnahmen einer allf\u00e4lligen Verfassungswidrigkeit entgegengewirkt wird?</p><p>4. Wie gross ist der Anteil Frauen und wieviele der Frauen sind bereits l\u00e4nger als drei Monate bei den PTT besch\u00e4ftigt, die den Personalvorschriften C6 unterstellt sind?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die PTT zu veranlassen,</p><p>- verfassungs- sowie gesetzeskonforme Vorschriften im Teilzeitbereich zu erlassen,</p><p>- die C6-Vorschriften aufzuheben oder mindestens arbeitsrechtliche Bedingungen zu schaffen, die dem Standard in der Privatwirtschaft entsprechen,</p><p>- daf\u00fcr zu sorgen, dass die revidierten Vorschriften gesamtschweizerisch einheitlich zur Anwendung kommen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Rationalisierungsprogramm \"Briefpost 2000\" bildet einen Bestandteil des Gesamtprojektes \"Ma\u00eetrise des Co\u00fbts\", das entscheidend zur Gesundung der Finanzlage der Post beitragen soll. Das Projekt umfasst Gebiete aus verschiedenen Bereichen des Postdienstes und soll wiederkehrende Einsparungen von etwa 350 Millionen Franken pro Jahr erm\u00f6glichen. Zu den von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen sind schwergewichtig auf den Gebieten der Poststellen-Infrastruktur, des Bahnpostdienstes, der Arbeitszeit des Zustellpersonals sowie der Verarbeitung der Brief- und Paketpost vorgesehen. Bei der Verarbeitung der Brief- und Paketpost ist eine Ausdehnung der mit modernen Maschinen unterst\u00fctzten F\u00f6rder- und Sortierarbeit geplant, was im heutigen Umfeld unumg\u00e4nglich ist, wenn ein Unternehmen wie die Post in der Verteilung von Mitteilungen und Kleing\u00fctern konkurrenzf\u00e4hig bleiben will.</p><p>Die vorgesehenen Massnahmen treffen alle Personalkategorien. Der Teilbereich \"Briefpost 2000\" z. B. enth\u00e4lt tendenziell ein h\u00f6heres Einsparpotential bei den weiblichen Arbeitskr\u00e4ften, dies, weil der fr\u00fcher weitgehend den M\u00e4nnern vorbehaltene Briefsortierdienst vor wenigen Jahren fast vollst\u00e4ndig an die Frauen \u00fcbertragen worden ist. Weitere Beispiele, wo vorwiegend M\u00e4nner betroffen werden, sind der Zustellbereich und der Bahnpostdienst mit \u00fcber 90 Prozent m\u00e4nnlichen Arbeitskr\u00e4ften. Pressemeldungen, wonach von den Massnahmen vor allem weibliches, unqualifiziertes Personal betroffen sei, treffen deshalb in dieser Form nicht zu; es m\u00fcssen hier alle Aspekte aus dem Gesamtprojekt \"Ma\u00eetrise des Co\u00fbts\" zusammen beurteilt werden.</p><p>Die PTT-Betriebe sind gerade bei der Briefsortierung weiterhin in hohem Masse auf Teilzeitarbeitskr\u00e4fte angewiesen, weil der sehr unregelm\u00e4ssige Sendungsanfall einen den Bed\u00fcrfnissen angepassten flexiblen Personaleinsatz erfordert.</p><p>Die PTT-Betriebe haben vor ihrem Entscheid f\u00fcr einen Personalabbau alternative Rationalisierungsmassnahmen gepr\u00fcft. Diese gen\u00fcgen indes nicht, um das vorgegebene Sparziel zu erreichen. Die Post kommt um personelle Massnahmen nicht mehr herum. Den betroffenen Personen wurden und werden, soweit vorhanden, alternative Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten geboten. Es ist das erkl\u00e4rte Ziel der PTT, f\u00fcr das Personal im festen Dienstverh\u00e4ltnis die Weiterbesch\u00e4ftigung sicherzustellen.</p><p>2./3. Aus der Antwort auf Frage 1 ist ersichtlich, dass verschiedene Bereiche und alle Personalkategorien von Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen betroffen sind. Sie richten sich indes klarerweise nicht gegen die arbeitst\u00e4tigen Frauen, sondern sie sind zu sehen als notwendige Massnahmen im Bestreben, die Strukturen den ver\u00e4nderten Bedingungen, dem schwankenden Verkehr und den st\u00e4ndig steigenden Kosten anzupassen. Es liegt auf der Hand, dass bei Rationalisierungsprozessen die Zahl der betroffenen Frauen resp. M\u00e4nner nicht gesteuert werden kann. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die insgesamt geplanten Rationalisierungsmassnahmen keine Verletzung von Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 BV darstellen. Er sieht sich deshalb nicht veranlasst, das Rationalisierungsprogramm der PTT-Betriebe vor dem Hintergrund des Gleichheitsartikels zu \u00fcberpr\u00fcfen. Daher er\u00fcbrigt sich auch das Ergreifen jeglicher Massnahmen in diesem Zusammenhang.</p><p>4. Der Anteil der weiblichen Arbeitskr\u00e4fte, die den Personalvorschriften f\u00fcr die PTT-Aushelfer und Aushelferinnen C6 unterstellt sind, betr\u00e4gt gegenw\u00e4rtig rund 55 Prozent. Daraus ist ersichtlich, dass Rationalisierungsmassnahmen bei den Teilzeitbesch\u00e4ftigten beide Geschlechter in etwa gleich stark betreffen, da man bei den Frauen nicht von einer \"deutlich st\u00e4rkeren Vertretung\" in diesem Bereich sprechen kann.</p><p>Die Frage der Besch\u00e4ftigungsdauer l\u00e4sst sich in dieser generellen Form nicht beantworten. Viele PTT-Aushelfer und Aushelferinnen k\u00f6nnen nicht nach der Angestelltenordnung des Bundes eingestellt werden, weil sie so unregelm\u00e4ssig arbeiten - z. B. einzelne Tage am Monatswechsel, einige Wochen im Sommer oder im Festdienst -, dass keine durchschnittliche Arbeitszeit festgelegt werden kann. Zudem wird das lose Dienstverh\u00e4ltnis nach C6 von den Aushelfern und Aushelferinnen oft selbst gew\u00fcnscht. Wer regelm\u00e4ssig und l\u00e4ngerfristig besch\u00e4ftigt werden m\u00f6chte, wird nach den Bestimmungen der Angestelltenordnung (C5) \u00fcbernommen, soweit dies den betrieblichen Bed\u00fcrfnissen entspricht.</p><p>5. Neben den strengen Regelungen im Beamtengesetz und in der Angestelltenordndung brauchen die PTT f\u00fcr ihren Betrieb ein flexibles Instrument. Diesen Bereich verm\u00f6gen die C6-Vorschriften, welche sich auf Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 Buchstabe\u00a0b der Vollziehungsverordnung zum PTT-OG st\u00fctzen, abzudecken. F\u00fcr das den C6-Vorschriften unterstellte Personal sind - soweit die C6 nicht ausdr\u00fccklich eine abweichende Regelung vorsehen - die C1 (Beamtengesetz) und vor allem die C5 (Angestelltenordnung) erg\u00e4nzend anwendbar. Die Personalvorschriften C6 ber\u00fccksichtigen andererseits aber auch die W\u00fcnsche der Aushelfer und Aushelferinnen nach individuellem Arbeitseinsatz. Abgesehen davon, dass ein Vergleich der C6 mit dem OR nur beschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist, zeigt die konkrete Gegen\u00fcberstellung der einzelnen Bestimmungen, dass die Personalvorschriften C6 gegen\u00fcber dem OR mindestens gleichwertig sind. Daraus ist ersichtlich, dass die von den PTT-Betrieben f\u00fcr das Aushilfspersonal erlassenen Bestimmungen nicht in Widerspruch zur Verfassung oder zu den Bundesgesetzen stehen. F\u00fcr gleichwertige Arbeit erhalten Mann und Frau den gleichen Lohn. Die PTT beabsichtigen, im Rahmen der angelaufenen Revision des Beamtengesetzes die C6-Vorschriften zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>In bezug auf die gesamtschweizerisch einheitliche Anwendung ist der Bundesrat der Meinung, dass die Vorschriften f\u00fcr PTT-Aushelfer und Aushelferinnen den betriebsspezifischen Bed\u00fcrfnissen der PTT und der Delegation von Aufgaben und Kompetenzen an die Betriebsstellen Rechnung tragen sollen. Nur wenn die PTT, analog den privaten Unternehmungen, die Ber\u00fccksichtigung gewisser regionaler Gegebenheiten zugestanden wird, k\u00f6nnen sie im immer h\u00e4rter werdenden Verdr\u00e4ngungswettbewerb bestehen und ihre Aufgaben bundesweit erf\u00fcllen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(736560000000)\/","SubmittedBy":"von Felten Margrith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(732499200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779239937510)\/","SubmissionDate":"\/Date(732499200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4408,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}