{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933263,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933263,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3263","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"PTT. Illegale Telefonabh\u00f6rung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist es richtig, dass die PTT 40 Stellen f\u00fcr die Suche nach illegalen Telefonen, Funkger\u00e4ten und Modems in der Schweiz geschaffen haben?</p><p>2. Auf welcher Rechtsgrundlage k\u00f6nnen sich die PTT-Untersuchungsbeamten selbst einen Hausdurchsuchungsbefehl ausstellen, und auf welche Verdachtskriterien st\u00fctzen sich diese Beamten dabei?</p><p>3. Wer hat den Untersuchungsbeamten das Recht erteilt, auf blossen Verdacht hin Telefonabh\u00f6rungen zur Ermittlung von illegalen Telefonbesitzern vorzunehmen?</p><p>4. Da weder das Fernmeldegesetz noch das Verwaltungsstrafrecht eine Telefonabh\u00f6rung f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle zul\u00e4sst, m\u00f6chte ich gerne wissen, auf welche gesetzliche Grundlage sich dieser Staatseingriff in die Privatsph\u00e4re unserer Bev\u00f6lkerung abst\u00fctzt.</p><p>5. Im Strafbescheid des Bakom gegen die Verst\u00f6sser steht: \"Der Beschuldigte verzichtet ausdr\u00fccklich auf jedes Rechtsmittel.\" Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat diese rechtlich unhaltbare und h\u00f6chst fragw\u00fcrdige Formulierung?</p><p>6. Welche \"St\u00f6rf\u00e4lle mit schwerwiegenden Auswirkungen\" k\u00f6nnen durch die PTT bei Verwendung von sogenannten illegalen drahtlosen Telefonen belegt werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat angesichts der heutigen dramatischen Entwicklung der Kriminalit\u00e4t in der Schweiz nicht auch der Meinung, dass die Methoden und der hohe personelle Einsatz f\u00fcr die Jagd nach illegalen Telefonbesitzern \u00fcbertrieben und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, diesen eines modernen Rechtsstaates unw\u00fcrdigen und \u00fcbertriebenen Einsatz von PTT-Beamten zu unterbinden?</p>","ReasonText":"<p>Seit der Schaffung des Bundesamtes f\u00fcr Kommunikation (Bakom) hat sich in diesem Bundesamt eine Eigendynamik zur Ermittlung von illegalen Telefonben\u00fctzern und Verteidigung des PTT-Monopols entwickelt, welche heute h\u00f6chst fragw\u00fcrdige Formen annimmt. So sind jetzt rund 40 Stellen damit besch\u00e4ftigt, auf jede nur erdenkliche Art und Weise Jagd auf nicht typengepr\u00fcfte Telefone, Funkger\u00e4te und Modems zu machen. Laut Bakom wurden 1992 die eifrigen Staatsdiener denn auch in rund 250 F\u00e4llen f\u00fcndig und konnten diese strafrechtlich verfolgen. Dieser sogenannte Erfolg war offenbar nur mit rechtlich unhaltbaren Methoden m\u00f6glich, wie wir sie nur aus der dunklen Zeit der osteurop\u00e4ischen Staaten kennen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob der Aufwand und der Erfolg \u00fcberhaupt noch in einem verantwortbaren Verh\u00e4ltnis zueinander stehen. Die Bev\u00f6lkerung hat bestimmt kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Methoden und diese Verschleuderung von Steuergeldern, derweil sich nachts keine Frauen und Kinder mehr, aus Angst vor Kriminellen, alleine auf die Strasse getrauen. Hier w\u00e4ren die Priorit\u00e4ten in unserem Land f\u00fcr Schutz- und \u00dcberwachungsaufgaben zu setzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es stimmt nicht, dass 40 neue Stellen f\u00fcr die Verfolgung von illegalen Telefonen, Funkger\u00e4ten und Modems geschaffen wurden. Diese Aufgabe bestand schon vor dem Inkrafttreten des neuen Fernmeldegesetzes. Sie wurde damals durch Beamte der PTT-Betriebe erf\u00fcllt, w\u00e4hrend diese Beamten jetzt im Namen und Auftrag des Bakom arbeiten. Denn seit dem 1. Mai 1992 ist - gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Absatz\u00a02 des Fernmeldegesetzes (FMG) respektive Artikel\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Delegation der Strafbefugnisse bei Widerhandlungen gegen das Postverkehrsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen - das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) f\u00fcr die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz zust\u00e4ndig.</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Absatz\u00a02 FMG werden Widerhandlungen gegen Artikel\u00a057 und 58 FMG nach den Vorschriften des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) verfolgt und beurteilt. Gem\u00e4ss Artikel\u00a048 Absatz\u00a03 dieses Gesetzes darf eine Durchsuchung nur auf schriftlichen Befehl des Direktors oder Chefs der beteiligten Verwaltung erfolgen. Unter den Bedingungen von Artikel\u00a048 Absatz\u00a04 VStrR ist es in Ausnahmef\u00e4llen erlaubt, dass der Untersuchungsbeamte von sich aus eine Durchsuchung anordnet oder vornimmt. Dies ist nur zul\u00e4ssig, wenn Gefahr im Verzug ist, also ein wichtiges Beweismittel zu verschwinden droht, oder eine gef\u00e4hrliche St\u00f6rung beseitigt werden muss. Diese Ausnahmen treten aber nur selten ein und m\u00fcssen dem zust\u00e4ndigen Vorgesetzten mitgeteilt werden.</p><p>3. Die Kontrolle der Frequenzen durch gelegentliche \u00dcberwachung beim Auftreten von St\u00f6rungen darf nicht mit Telefonabh\u00f6rungen im strafrechtlichen Sinne und den damit zusammenh\u00e4ngenden Verletzungen der Pers\u00f6nlichkeitsrechte in Zusammenhang gebracht werden. Hier geht es nicht um das Abh\u00f6ren eines Gespr\u00e4ches, sondern nur um die Ermittlung der Quelle einer St\u00f6rung im Rahmen der Frequenz\u00fcberwachung. Nur so kann im Rahmen der Frequenz\u00fcberwachung \u00fcberhaupt die Quelle der St\u00f6rung eruiert werden.</p><p>Das Bundesgericht hat in einem neueren Entscheid (vom 27. M\u00e4rz 1992) diese Praxis ausdr\u00fccklich gesch\u00fctzt und dabei festgehalten, dass dieses Mith\u00f6ren verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und im Sinne der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit geboten sei.</p><p>4. Gem\u00e4ss Bundesgericht handelt es sich hier nicht um eine Telefonabh\u00f6rung. Zudem ist diese Massnahme im Rahmen einer zuverl\u00e4ssigen Gew\u00e4hrleistung der Fernmeldebed\u00fcrfnisse gem\u00e4ss Artikel\u00a01 FMG geboten. Ohne diese k\u00f6nnte ein Schutz vor St\u00f6rungen gar nicht erfolgen, was zu Beeintr\u00e4chtigungen in der Telekommunikation f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>5. Nach Artikel\u00a065 VStrR besteht die M\u00f6glichkeit, unter gewissen Voraussetzungen (Widerhandlung offenkundig, Busse nicht mehr als 500 Franken, Einverst\u00e4ndnis des Beschuldigten) ein abgek\u00fcrztes Verfahren zu f\u00fchren. Darauf weist die Formulierung im Strafbescheid hin. Das Verfahren kann so rasch durchgef\u00fchrt werden, was erlaubt, reduzierte Kosten zu sprechen. Es steht daf\u00fcr sofort einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil gleich. Der Beschuldigte hat also die M\u00f6glichkeit, auf den Strafbescheid im abgek\u00fcrzten Verfahren zu verzichten und, wenn er mit dem Entscheid der Verwaltung nicht einverstanden ist, die Beurteilung durch das kantonale Strafgericht zu verlangen.</p><p>6. Da die illegalen Teilnehmeranlagen meistens auf Frequenzen arbeiten, die dem Betriebsfunk zugeteilt sind, werden die verschiedensten Dienste gest\u00f6rt. Es liegen konkret massive St\u00f6rungen des Polizeifunks (Kantone Aargau, Solothurn, Zug und Luzern), des Flugfunks (ganze Schweiz), der Rettungsdienste, aber auch der Rundfunkfrequenzen (Radio- und Fernsehempfang, zahlreiche F\u00e4lle in der ganzen Schweiz) oder von Bauunternehmungen (St\u00f6rung ferngesteuerter Krane, in Genf) vor. Zudem h\u00e4ufen sich Beschwerden der Fernmeldebeh\u00f6rden Deutschlands, wonach in der Schweiz betriebene illegale Teilnehmeranlagen in den Grenzregionen massive St\u00f6rungen auf Sicherheitsfunknetzen (insbesondere der Polizei von Baden-W\u00fcrttemberg) verursachen. Diese Liste liesse sich beliebig verl\u00e4ngern und belegen.</p><p>7. Die Verfolgung von Widerhandlungen gegen die Fernmeldegesetzgebung ist durch das Gesetz und die \u00f6ffentliche Ordnung geboten. Der Aufwand, der daf\u00fcr betrieben wird, ist bescheiden, wenn man die m\u00f6glichen Konsequenzen einer unkontrollierten Situation bedenkt. Abgesehen davon ist es unumg\u00e4nglich, dass in einem liberalisierten Markt gewisse minimale Regeln beachtet werden.</p><p>8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Aufgabe, die vom Gesetzgeber klar vorgesehen ist, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und n\u00f6tig ist und dass diese von den Untersuchungsbeamten, die im Namen und Auftrag des Bakom t\u00e4tig sind, in einem vertretbaren Umfang wahrgenommen wird. W\u00fcrde man in diesem Bereich die Kontrolle abbauen, so w\u00fcrde dies St\u00f6rungen in der Telekommunikation T\u00fcr und Tor \u00f6ffnen. Eine solche Preisgabe des hohen Sicherheitsstandards unseres Fernmeldewesens ist nicht zu verantworten und w\u00e4re nur mit sehr grossem Aufwand reversibel.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(745632000000)\/","SubmittedBy":"Moser Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(738979200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240746430)\/","SubmissionDate":"\/Date(738979200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4410,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}