{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933329,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933329,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3329","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung verbundener Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Botschaft \u00fcber das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens hat der Bundesrat angek\u00fcndigt, in einem zweiten Massnahmenpaket gezielte Entlastungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorzuschlagen. Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen des Anschlussprogramms durch eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) f\u00fcr die in einer Gruppe (Holding) zusammengefassten Unternehmen die M\u00f6glichkeit der steuerlichen Verrechnung von Gewinnen und Verlusten einzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>In beinahe s\u00e4mtlichen massgeblichen Industriestaaten ist es konzernverbundenen Unternehmen - d. h. solchen, welche durch eine Obergesellschaft wirtschaftlich beherrscht werden -, gestattet, Gewinne und Verluste steuerlich zu verrechnen. Die fehlende M\u00f6glichkeit im schweizerischen Steuerrecht stellt einen bedeutenden Standortnachteil dar und erschwert insbesondere die Finanzierung der in einer Unternehmensgruppe anfallenden Restrukturierungsaufgaben. Die jetzige Regelung ist mit der immer wieder erkl\u00e4rten wirtschaftspolitischen Zielsetzung, den Strukturprozess in der Wirtschaft zu beg\u00fcnstigen statt zu behindern, nicht mehr vereinbar. Sie f\u00fchrt dar\u00fcber hinaus in der Steuerpraxis zu allgemeinen, verunsichernden Abgrenzungsfragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das vom Motion\u00e4r formulierte Ziel ist mit demjenigen identisch, das in Ziffer 8 der Motion von Herrn St\u00e4nderat R\u00fcesch vom 9. Juni 1992 (92.3208) sowie mit der gleichlautenden Motion von Herrn Nationalrat Cavadini Adriano vom 10. Juni 1992 (92.3212) angestrebt wurde.</p><p>Obschon die neun Punkte umfassenden Motionen R\u00fcesch und Cavadini Adriano \u00fcberwiesen worden sind, muss auf die ablehnende Haltung des Bundesrates zu Punkt 8 (\"M\u00f6glichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung bei holdingverbundenen Gesellschaften\") hingewiesen werden. Die seinerzeitigen bundesr\u00e4tlichen Ausf\u00fchrungen sind denn auch bez\u00fcglich der vorliegenden Motion weiterhin g\u00fcltig:</p><p>\"Dieser Punkt der Motion ist offensichtlich von einem Entwurf zu einer EG-Richtlinie beeinflusst worden, wonach der Heimatstaat eines international t\u00e4tigen Unternehmens Verluste, die in ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen (Betriebsst\u00e4tten) erlitten wurden, steuerlich ber\u00fccksichtigen m\u00fcsste. Damit sollen insbesondere \u00dcberbesteuerungen innerhalb einer Unternehmensgruppe verhindert werden. Der als Vorbild herangezogene Entwurf zu einer EG-Richtlinie ist unseres Erachtens noch ungen\u00fcgend diskutiert worden. Ern\u00fcchternd ist ebenfalls die Feststellung, dass der fragliche EG-Entwurf eine der wichtigsten Ursachen internationaler \u00dcberbesteuerungen \u00fcbersieht. Es handelt sich um das Recht eines jeden Tochter- oder Betriebsst\u00e4ttestaates, stets den auf seinem Hoheitsgebiet erzielten Gewinn zu besteuern, und zwar ungeachtet des von der betreffenden Unternehmensgruppe effektiv erzielten Gewinnes. Nur ein umfassendes, von allen beteiligten Staaten akzeptiertes Konzernsteuerrecht (konsolidierte Bilanz- und Erfolgsrechnung) w\u00fcrde es in Wirklichkeit erm\u00f6glichen, jegliche Art von \u00dcberbesteuerung zu vermeiden. Es w\u00e4re zweifellos kontraproduktiv, wenn die Schweiz diesbez\u00fcglich eine Pionierleistung erbringen wollte.</p><p>Die geforderte Massnahme muss aber auch im Lichte des herrschenden Steuersystems abgelehnt werden. Da in der Schweiz bez\u00fcglich der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung von Werteinbussen auf Beteiligungen und Sanierungsbeitr\u00e4gen im Vergleich zu den meisten OECD-Staaten eine grossz\u00fcgige Praxis existiert, w\u00e4re es v\u00f6llig verfehlt, wenn man dar\u00fcberhinaus auch Verluste der Tochtergesellschaften ber\u00fccksichtigte, die bloss in der Tochtergesellschaft erwirtschaftete, nicht ausgesch\u00fcttete Gewinne schm\u00e4lern und somit keinen Abschreibungsbedarf der betreffenden Beteiligungen ausl\u00f6sen. Das herrschende Steuersystem l\u00e4sst es jedoch zu, dass in bezug auf ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tten Verluste provisorisch oder unter Umst\u00e4nden definitiv vom Sitzstaat steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, was denn auch in den Artikeln 6 und 52 DBG ausdr\u00fccklich geregelt wurde.</p><p>Die von den Motion\u00e4ren geforderte Verlustverrechnung im Konzern ist rechtlich nicht zu verwirklichen, solange kein umfassendes internationales Konzernsteuerrecht besteht. Es ist ferner zu bedenken, dass die Beteiligungsertr\u00e4ge gem\u00e4ss den Artikeln 69 und 70 DBG bereits freigestellt werden und dass zur Erhaltung der Konkurrenzf\u00e4higkeit unseres Landes als Holdingstandort zunehmend die Freistellung von Kapitalgewinnen auf Beteiligungen gefordert wird, was unweigerlich dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass alle Ertr\u00e4ge, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Beteiligungen steuerlich irrelevant w\u00fcrden. Das Ziel der Motion\u00e4re erweist sich daher auch aus diesem Grunde als unhaltbar.\"</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Aussage des Motion\u00e4rs, wonach es in beinahe s\u00e4mtlichen massgeblichen Industriestaaten den konzerngebundenen Unternehmen gestattet sei, Gewinne und Verluste steuerlich zu verrechnen, auf L\u00e4nder nicht zutrifft, die, wie die Schweiz, Beteiligungsertr\u00e4ge freistellen sowie Abschreibungen auf Beteiligungen und Sanierungsbeitr\u00e4ge zugunsten von Tochtergesellschaften zulassen.</p><p>Der Unternehmensstandort Schweiz kann - wie dies aus der bereits erw\u00e4hnten bundesr\u00e4tlichen Stellungnahme zu den Motionen R\u00fcesch und Cavadini Adriano hervorgeht - mit anderen Massnahmen effizienter gef\u00f6rdert werden. Der Bundesrat ist aber bereit, das Anliegen im Rahmen der bereits zugesicherten \u00dcberpr\u00fcfung der Unternehmensbesteuerung weiterzuverfolgen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(749001600000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchrer Gerold","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(819417600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759129003)\/","SubmissionDate":"\/Date(740275200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4410,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}