{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933338,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933338,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3338","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Asylbewerber","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Erneut hat der Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) mit Schreiben vom 16. M\u00e4rz 1993 die Polizeidirektionen der Kantone aufgefordert, im Rahmen einer humanit\u00e4ren Aktion f\u00fcr Asylbewerber, deren Asylverfahren seit mehr als vier Jahren h\u00e4ngig sind, beim Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen Antr\u00e4ge auf Erteilung einer B-Aufenthaltsbewilligung zu stellen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Umwandlungen erwartet der Bundesrat bei dieser neuerlichen B-Aufenthaltsbewilligungsaktion?</p><p>2. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat, dass er bereits nach zwei Jahren schon wieder eine Globall\u00f6sung anstrebt, anstatt sich strikte an Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Verordnung vom 6. Oktober 1986 \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder zu halten? Dieser Artikel besagt klar, dass eine Umwandlung in eine B-Aufenthaltsbewilligung nur m\u00f6glich ist, wenn die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr den Gesuchsteller \u00e4usserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung h\u00e4tte.</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass jetzt endlich Schluss gemacht werden muss mit der sogenannten humanit\u00e4ren Regelung von Asylgesuchen, welche \u00e4lter als vier Jahre sind? Sollten diese nicht vielmehr durch Entscheide und Wegweisungen erledigt werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Familiennachz\u00fcge der ehemaligen Asylgesuchsteller mit B-Aufenthaltsbewilligung statistisch zu erfassen? Eine klare Transparenz zur Beurteilung der Entwicklung solcher humanit\u00e4rer Aktionen ist dringend notwendig.</p>","ReasonText":"<p>Bereits 1991 hat der Bundesrat durch eine vergleichbare Aktion \u00fcber 24 000 Asylgesuchsteller, welche zum Teil hartn\u00e4ckig l\u00e4nger als vier Jahre alle rechtsstaatlichen Mittel ausgesch\u00f6pft haben, mit einer B-Aufenthaltsbewilligung \"belohnt\". Diese Umwandlungen werden uns mit Sicherheit noch weitere 40 000 Familiennachz\u00fcgler bescheren.</p><p>Wenn also die Praxis der periodischen Umwandlungen weitergef\u00fchrt wird, dann k\u00f6nnen wir sicher sein, dass weiterhin viele Asylbewerber mit ausserordentlichen Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen eine definitive Entscheidung auf \u00fcber vier Jahre hinaus verschleppen werden. Ein weiteres Problem stellt sich bei Asylgesuchstellern aus dem Kosovo oder anderen Gebieten Rest-Jugoslawiens. Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) ist bei der F\u00e4llung von Asylentscheiden bez\u00fcglich Personen aus diesen Gebieten eher zur\u00fcckhaltend. Anstelle von Wegweisungen verf\u00fcgt das BFF in grosser Zahl vorl\u00e4ufige oder gruppenweise vorl\u00e4ufige Aufnahmen, selbst wenn die Fl\u00fcchtlingseigenschaften verneint werden (bewilligungsfreie Ausl\u00e4nder aus Ex-Jugoslawien mit und ohne Visum: 72 000, und Ausl\u00e4nder aus der Aktion Bosnien: 10 799). Diese vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen werden wohl in der \u00fcberwiegenden Mehrheit f\u00fcr immer in der Schweiz bleiben und dannzumal auch die Familienangeh\u00f6rigen nachziehen.</p><p>Angesichts der versch\u00e4rften Asylpolitik in den umliegenden europ\u00e4ischen L\u00e4ndern m\u00fcssen wir zudem mit einer Umlenkung der Asylstr\u00f6me durch die Schlepperorganisationen in die Schweiz rechnen. Leider ist in der schweizerischen Asylpolitik der politische Willen f\u00fcr eine h\u00e4rtere Gangart nicht in Sicht. Die Praxis des EJPD bez\u00fcglich erneut angestrebter Umwandlung in B-Aufenthaltsbewilligungen ist in aller Form zu verurteilen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Antwort zur Interpellation Moser vom 28. November 1991 hat der Bundesrat die seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 \u00fcber das Asylverfahren vom Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement verfolgte restriktive Praxis bez\u00fcglich der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an abgewiesene Asylbewerber erl\u00e4utert. Das erw\u00e4hnte Departement hat seither seine Haltung in diesem Bereich nicht ge\u00e4ndert. Es h\u00e4lt sich an die geltende Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts und hat nicht die Absicht, f\u00fcr Asylbewerber, deren Gesuche in den Jahren 1987, 1988 und 1989 gestellt worden sind, eine Aufenthaltsregelung im Sinne einer Globall\u00f6sung vorzunehmen. Es hat indessen den Willen des Gesetzgebers zu beachten, der den Kantonen ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit geben wollte, f\u00fcr einen Asylbewerber, der sein Begehren vor mehr als vier Jahren einreichte, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.</p><p>Ausgehend von diesen einleitenden Bemerkungen k\u00f6nnen die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 des Asylgesetzes kann der Kanton einem Asylbewerber eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, sofern sein Asylbegehren vor mehr als vier Jahren gestellt wurde. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist der Kanton indessen zu einer massvollen Interpretation dieser Bestimmung verpflichtet. Will er aber von dieser gesetzlich vorgesehenen M\u00f6glichkeit Gebrauch machen, hat er davon der Bundesbeh\u00f6rde ausdr\u00fccklich Kenntnis zu geben. Wie viele Antr\u00e4ge auf Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Asylbewerber die Kantone dem Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen unterbreiten werden, l\u00e4sst sich demzufolge nicht zum voraus bestimmen. Dies gilt ebenso f\u00fcr die Anzahl jener Gesuchsteller, die zugelassen werden k\u00f6nnen, weil von einem pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall im Sinne der bundesgerichtlichen Praxis auszugehen ist.</p><p>2. Wie in den einleitenden Ausf\u00fchrungen erw\u00e4hnt, beabsichtigt das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement nicht, die pendenten F\u00e4lle im Rahmen einer Globall\u00f6sung abzubauen. Es wird vielmehr jeder positive kantonale Antrag durch das Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen einzeln gepr\u00fcft. Eine Bewilligung nach Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Verordnung vom 6. Oktober 1986 \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder kann nur dann in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr den Gesuchsteller und seine Familienmitglieder \u00e4usserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung h\u00e4tte.</p><p>3. In seiner Botschaft vom 25. April 1990 zum Bundesbeschluss \u00fcber das Asylverfahren (AVB) hat der Bundesrat festgestellt, dass das Asylrecht nicht weiter den Charakter eines Rechts auf Einwanderung ausserhalb der f\u00fcr Ausl\u00e4nder generell anwendbaren Gesetzgebung haben d\u00fcrfe. Wie das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement in seinem Schreiben vom 16. M\u00e4rz 1993 an die kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden dargelegt hat, soll dieses Ziel dadurch erreicht werden, dass die F\u00e4lle von Asylbewerbern, die ihr Gesuch in den Jahren 1987, 1988 und 1989 eingereicht haben, priorit\u00e4r behandelt werden. Damit sollen optimale Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen werden, dass in den n\u00e4chsten Jahren keine solchen Asylbewerber mehr wegen Vorliegens eines pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalles aufgenommen werden m\u00fcssen.</p><p>4. Aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen geht nur die Gesamtzahl jener Ausl\u00e4nder hervor, die im Rahmen des Familiennachzuges eine Bewilligung erhalten haben. Vom 1. Januar 1986 bis 31. Dezember 1992 erhielten 26 545 abgewiesene Asylbewerber eine Aufenthaltsbewilligung. In den meisten F\u00e4llen waren die Familienmitglieder bereits in der Schweiz anwesend. Deshalb ist in der genannten Zahl auch ein Teil der Angeh\u00f6rigen enthalten. Das Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen wird jedoch pr\u00fcfen, ob in diesem Bereich insk\u00fcnftig eingehendere statistische Angaben zweckm\u00e4ssig sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(747446400000)\/","SubmittedBy":"Moser Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(740275200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745004903)\/","SubmissionDate":"\/Date(740275200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4410,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}