{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933476,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933476,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3476","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aenderung des Rechtshilfegesetzes betreffend Entsch\u00e4digung f\u00fcr ungerechtfertigte Auslieferungshaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vorlage auf Ab\u00e4nderung des Rechtshilfegesetzes in dem Sinne zu unterbreiten, dass keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr ungerechtfertigte Auslieferungshaft durch die Schweiz zu zahlen ist.</p>","ReasonText":"<p>Es mehren sich die F\u00e4lle, in denen die Schweizerische Eidgenossenschaft, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a015 des Rechtshilfegesetzes, Entsch\u00e4digungen f\u00fcr ungerechtfertigte Auslieferungshaft zu zahlen hat. Die Entsch\u00e4digungszahlungen k\u00f6nnen rasch mehrere zehntausend Schweizerfranken pro Fall ausmachen.</p><p>In der Regel l\u00e4uft die Sache wie folgt ab: Ein ausl\u00e4ndischer Staat stellt das Begehren an die Schweiz, eine sich hier befindliche Person sei ihr zur Strafuntersuchung oder - wenn das ausl\u00e4ndische Urteil z. B. als Abwesenheitsurteil schon gef\u00e4llt worden ist - zum Strafvollzug auszuliefern. Die Schweiz handelt dabei ausschliesslich im Interesse des ausl\u00e4ndischen Staates und nimmt die betreffende Person regelm\u00e4ssig in Haft (wegen Fluchtgefahr). Der ausl\u00e4ndische Staat stellt dann das Auslieferungsbegehren. Die Schweiz (das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen und in letzter Instanz das Bundesgericht) bewilligten in der Folge die Auslieferung. Die Auslieferung wird dabei vielfach nur unter Bedingungen bewilligt, wobei die Bedingungen ihre Rechtsgrundlage im schweizerischen oder internationalen Auslieferungsrecht haben (z. B. faires Verfahren im ausl\u00e4ndischen Staat, Beobachtung des ausl\u00e4ndischen Verfahrens durch schweizerische Diplomaten usw.). Vielfach erf\u00fcllen dann ausl\u00e4ndische Staaten, die ein Auslieferungsgesuch gestellt haben, diese Bedingungen nicht. Damit f\u00e4llt die Auslieferung dahin, und die betreffende Person wird, in der Regel nach vielen Monaten Verfahrensdauer, auf freien Fuss gesetzt. Hierauf stellt diese, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a015 des schweizerischen Rechtshilfegesetzes (IRSG), ein Entsch\u00e4digungsbegehren an die Eidgenossenschaft. Dieses ist in der Regel gutzuheissen, wobei nach schweizerischem Recht der Bund die Entsch\u00e4digung zu leisten hat, ohne dass er auf den das Ersuchen veranlassenden ausl\u00e4ndischen Staat Regress nehmen k\u00f6nnte. Vergleichsweise sehen Deutschland und \u00d6sterreich eine andere Regelung vor. Nach diesen beiden Regelungen haben die beiden Staaten, auch wenn die Auslieferungshaft nicht gerechtfertigt ist, keine Entsch\u00e4digung zu leisten, wenn Deutschland bzw. \u00d6sterreich die unberechtigte Auslieferungshaft nicht zu vertreten hat. Dies f\u00fchrt dazu, dass sich der betreffende an denjenigen Staat halten muss, welcher die Auslieferung anbegehrt hat. Das schweizerische Recht, d. h. insbesondere Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 Rechtshilfegesetz, sollte derart ge\u00e4ndert werden, dass eine \u00e4hnliche Regelung wie in Deutschland oder in \u00d6sterreich geschaffen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Entsch\u00e4digungspflicht der Schweiz bei ungerechtfertigter Auslieferungshaft st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a015 des Rechtshilfegesetzes ab, das zurzeit \u00fcberarbeitet wird. Gegenstand der Revision bildet neben der Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens auch die Regelung \u00fcber die Entsch\u00e4digungspflicht bei Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren.</p><p>Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe unterbreitete zwei L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge: Die erste L\u00f6sung sah eine Einschr\u00e4nkung der geltenden Kausalhaftung der Schweiz f\u00fcr die F\u00e4lle vor, in denen dem ausl\u00e4ndischen Staat eine schwere Nachl\u00e4ssigkeit vorgeworfen werden kann. Die zweite L\u00f6sung wollte in Anlehnung an die Verschuldenshaftung jede Entsch\u00e4digungspflicht der Schweiz f\u00fcr eine in der Schweiz auf ausl\u00e4ndisches Ersuchen hin vollzogene Rechtshilfe- oder Auslieferungshandlung ausschliessen. Dieser Vorschlag deckt sich weitgehend mit dem Vorstoss des Motion\u00e4rs.</p><p>Die eidgen\u00f6ssische Expertenkommission sprach sich f\u00fcr die Beibehaltung der Kausalhaftung aus, weil ihrer Ansicht nach jede andere L\u00f6sung im Widerspruch zum schweizerischen Entsch\u00e4digungsrecht und zu der Rechtsprechung des Bundesgerichts st\u00fcnde. Sie trug indessen den Vorschl\u00e4gen der Arbeitsgruppe dahin gehend Rechnung, dass sie die Entsch\u00e4digungspflicht der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen einschr\u00e4nkte oder ausschloss.</p><p>Das eingeleitete Vernehmlassungsverfahren wird zeigen, ob die von der Expertenkommission aufgezeigte L\u00f6sung mehrheitlich Zustimmung findet oder ob sich eine \u00c4nderung von Artikel\u00a015 IRSG im Sinne des Motion\u00e4rs aufdr\u00e4ngt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(754531200000)\/","SubmittedBy":"Fischer Theo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(851990400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750818366650)\/","SubmissionDate":"\/Date(749865600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4411,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}