{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933516,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933516,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3516","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nichteinhaltung von Bestimmungen beim Bau der Vereinabahn","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a06 des Bundesbeschlusses \u00fcber die Vereinabahn schreibt vor, dass das EVED regelm\u00e4ssig \u00fcber den Fortschritt der Bauarbeiten und die Entwicklung der Kosten zu berichten hat. Um Kredit\u00fcberschreitungen zu vermeiden, hat der Bundesrat eine strenge Kontrolle mit einer sogenannten rollenden Blockierungsplanung vorgesehen, die er aber bereits f\u00fcr einen ersten Nachtragskredit wieder aufzugeben gedenkt.</p><p>In Artikel\u00a07 des Bundesbeschlusses sind erforderliche Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt eine Bedingung f\u00fcr die Plangenehmigung des Bauvorhabens. Sie m\u00fcssen w\u00e4hrend des Betriebes \u00fcberwacht und gegebenenfalls erg\u00e4nzt werden. Wie aus Meldungen einer Zeitschrift zu erfahren ist, erfolgt neuestens der Transport des Tunnelaushubs mit Lastwagen, und der Bau eines Anschlussgeleises zur Kiesverwertungsanlage wird nicht mehr erwogen. Zudem erweist sich der urspr\u00fcngliche Deponiestandort f\u00fcr nicht verwertbares Material als zu klein, so dass neuestens weiteres Kiesabbaumaterial zwecks Vorbereitung eines weiteren Deponiestandorts mittels Lastwagen durch die D\u00f6rfer verfrachtet wird.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es sich bei den umfangreichen Kies- und Aushubtransporten um einen Verstoss gegen Artikel\u00a07 des Bundesbeschlusses handelt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Umweltvertr\u00e4glichkeitsvorschriften beim Bau der Vereinabahn Nachachtung zu verschaffen?</p><p>3. Wird die Berichterstattung \u00fcber die Kostenentwicklung gem\u00e4ss Artikel\u00a06 nicht zur Farce, wenn die rollende Blockierungsplanung bereits f\u00fcr den ersten Nachtragskredit nicht mehr gilt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat die Rh\u00e4tische Bahn (RhB) erkl\u00e4rt, das Ausbruchmaterial aus den Tunnelvortrieben, das nicht im Projektbereich Verwendung finden kann, per Bahn abzutransportieren. Der laufende Abtransport findet grunds\u00e4tzlich auf diese Weise statt.</p><p>Eine private Firma hat jedoch der RhB angeboten, auf der S\u00fcdseite anfallendes aufbereitungsw\u00fcrdiges Ausbruchmaterial zu erwerben und direkt von der Baustelle auf der Strasse abzuf\u00fchren.</p><p>F\u00fcr die Bahn w\u00e4re dies finanziell eine g\u00fcnstige L\u00f6sung, die aber im plangenehmigten Projekt nicht vorgesehen war.</p><p>Da es sich dabei um eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung des genehmigten Projekts handelt, hat das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) Ende Juni 1993 gem\u00e4ss Artikel\u00a035 der Verordnung vom 23. Dezember 1932 \u00fcber die Planvorlagen f\u00fcr Eisenbahnbauten (PlVV; SR 742.142.1) ein neues Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. In dessen Verlauf k\u00f6nnen der Kanton, die betroffene Gemeinde sowie jedermann, der nach dem Bundesgesetz \u00fcber das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) Partei ist, zur vorliegenden \u00c4nderung Stellung nehmen. Das Verfahren wird durch eine Verf\u00fcgung des BAV im Sinne von Artikel\u00a05 VwVG abgeschlossen werden.</p><p>In diesem Verfahren wird insbesondere auch zu entscheiden sein, ob die Durchf\u00fchrung der genannten Transporte der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes entspricht.</p><p>Das Verfahren ist zurzeit noch h\u00e4ngig. Das BAV hat der RhB die Durchf\u00fchrung der hier in Frage stehenden Strassentransporte vorl\u00e4ufig untersagt. \u00dcber den Ausgang des Verfahrens k\u00f6nnen zurzeit keine n\u00e4heren Angaben gemacht werden.</p><p>2. Die im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfung des Projekts hat ergeben, dass dieses der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes entspricht. In den beh\u00f6rdlichen Baubewilligungsentscheiden sind im Sinn des genannten Artikels 7 zur Pr\u00e4zisierung - soweit n\u00f6tig - die erforderlichen Auflagen gemacht worden. Dasselbe gilt f\u00fcr die seit diesen Entscheiden im Zusammenhang mit der Vereinabahn eingereichten Detailprojekte und Projekt\u00e4nderungen. F\u00fcr k\u00fcnftige Baubewilligungen wird in gleicher Weise vorzugehen sein.</p><p>Damit ist die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes gew\u00e4hrleistet.</p><p>3. Im heutigen Zeitpunkt sind f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Projekts in seinem vollen Umfang Mehrkosten von 63 Millionen Franken (Preisbasis 1985; alle Kostenangaben haben aus \u00dcbersichtlichkeitsgr\u00fcnden diese Preisbasis) zu verzeichnen.</p><p>Mit Botschaft vom 30. Juni 1993 \u00fcber einen zus\u00e4tzlichen Beitrag f\u00fcr den Bau der Vereinalinie (BBl 1993 III 205) beantragt der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten die Gew\u00e4hrung weiterer Mittel. Der zus\u00e4tzliche Beitrag soll 33 Millionen Franken ausmachen. Davon w\u00fcrde der Bund 28 Millionen Franken \u00fcbernehmen und der Kanton 5 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt dem Parlament also nicht die \u00dcbernahme der vollen Kosten.</p><p>Zun\u00e4chst hat das BAV die RhB beauftragt, projektbegleitend laufend aufzuzeigen, welche Redimensionierungsmassnahmen notwendig sind, um den bewilligten Kostenrahmen einhalten zu k\u00f6nnen. Dieses F\u00fchrungsinstrument wird \"rollende Blockierungsplanung\" genannt.</p><p>Der Bundesrat zeigt in der erw\u00e4hnten Botschaft vom 30. Juni 1993 auf, dass die konsequente Durchf\u00fchrung dieser Planung aus seiner Sicht eine zu geringe Autotransportkapazit\u00e4t zur Folge h\u00e4tte und sich nicht mehr s\u00e4mtliche Mehrkosten auf diesem Weg auffangen lassen.</p><p>Bei der Festlegung der H\u00f6he des zus\u00e4tzlichen Beitrags hat der Bundesrat aber soweit m\u00f6glich Elemente der rollenden Blockierungsplanung einbezogen. Dadurch lassen sich rund 30 Millionen Franken blockieren. Diese Massnahme f\u00fchrt zum obengenannten zus\u00e4tzlichen Beitrag von 33 Millionen Franken.</p><p>Daraus ist ersichtlich, dass die rollende Blockierungsplanung keinesfalls aufgegeben worden ist und weitergef\u00fchrt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(753494400000)\/","SubmittedBy":"Schmid Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(812937600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779239842763)\/","SubmissionDate":"\/Date(750038400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4411,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}