{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933660,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933660,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3660","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sanierung der Bundesfinanzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten k\u00f6nnen, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen m\u00fcssen wie in der Wirtschaft gestrafft werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Bereiche auch schon in Erw\u00e4gung gezogen hat, um mittel- und langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen.</p><p>1. W\u00e4re nicht der Personalbestand des Bundes in den n\u00e4chsten drei Jahren linear um 1 Prozent zu k\u00fcrzen?</p><p>2. W\u00e4re nicht auf reale Lohnerh\u00f6hungen f\u00fcr die n\u00e4chsten drei Jahre zu verzichten?</p><p>3. W\u00e4re nicht das Wachstum der Ausgaben f\u00fcr Entwicklungshilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren?</p><p>4. W\u00e4re nicht der beschlossene Beitrag f\u00fcr die Osteuropahilfe \u00fcber weitere Jahre zu erstrecken?</p><p>5. W\u00e4re nicht die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Asylbewerber auf das zur Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Staatsapparat kann nur zum Teil mit der Privatwirtschaft verglichen werden, denn erstens reagiert er nicht auf Marktangebot und -nachfrage, und zweitens ist der Grossteil seiner Aufgaben gesetzlich festgelegt. Wenn beispielsweise das Parlament einem Gesetz von grosser Tragweite zustimmt, ist f\u00fcr dessen Vollzug eine bestimmte Anzahl zus\u00e4tzlicher Stellen notwendig, wenn nicht im Gegenzug eine andere Aufgabe fallengelassen wird. Darum ist es bereits eine Banalit\u00e4t zu sagen, das Aufgabenvolumen nehme rascher zu als der Personalbestand. Zwischen 1992 und 1994 hat der Personalbestand gar abgenommen, n\u00e4mlich in der allgemeinen Bundesverwaltung (einschliesslich des Bundesgerichts und der Parlamentsdienste) um 364 Stellen, im Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstungsbetriebe um 600, in der Eidgen\u00f6ssischen Alkoholverwaltung um 10, bei den PTT um 3876 und bei den SBB um 2202 Stellen. Damit liegt der j\u00e4hrliche R\u00fcckgang bei durchschnittlich 2,45 Prozent. Der Bundesrat und die Regiebetriebe haben also die Rationalisierungsmassnahmen, die sie als gerechtfertigt erachteten, bereits getroffen. Eine willk\u00fcrliche lineare Verminderung des Bestandes um 1 Prozent in den kommenden drei Jahren w\u00fcrde nicht zu den erw\u00fcnschten Zielen f\u00fchren.</p><p>2. Seit der letzten Reallohnerh\u00f6hung vom 1. Juli 1991 wurden beim Bund generell keine realen Lohnanpassungen mehr vorgenommen; aus heutiger Sicht sind solche in absehbarer Zeit auch nicht geplant.</p><p>Individuelle reale Lohnerh\u00f6hungen sind dagegen mit ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserh\u00f6hungen nach Artikel\u00a040 und 41 des Beamtengesetzes m\u00f6glich.</p><p>Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer Einreihungsm\u00f6glichkeiten bereits erreicht haben und folglich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungsausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserh\u00f6hungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zunehmend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsraten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesverwaltung.</p><p>Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserh\u00f6hungen w\u00fcrde vor allem j\u00fcngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.</p><p>Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenw\u00e4rtig in den vorberatenden Kommissionen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995 genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilit\u00e4t bringen. Der neue Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 wird es dem Bundesrat erm\u00f6glichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die Anfangsl\u00f6hne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo es der Arbeitsmarkt zul\u00e4sst. Bei den ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserh\u00f6hungen (Art. 40, 41 BtG) wird der Bundesrat allf\u00e4llig erweiterte Kompetenzen dahin gehend nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Finanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu k\u00f6nnen. Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu detaillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen ist, nicht marktgerechte Lohnerh\u00f6hungen gew\u00e4hren zu m\u00fcssen. Damit d\u00fcrfte das Anliegen des Interpellanten mindestens teilweise erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Im Legislaturprogramm hat der Bundesrat festgelegt, dass die Entwicklungshilfeausgaben der \u00f6ffentlichen Hand bis zum Jahr 2000 0,40 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) erreichen sollen. Da sich die Finanzlage des Bundes in der Zwischenzeit aber massiv verschlechtert hat, wird er im Rahmen des dritten Sanierungsprogramms alle Ziele neu \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Pr\u00fcfung ausf\u00e4llt, ist nicht auszuschliessen, dass das Ziel im Bereich der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe nach unten korrigiert wird.</p><p>W\u00fcrde die j\u00e4hrliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausgaben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant anregt, so w\u00fcrde die \u00f6ffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Prozent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und f\u00fcr 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert. Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zur\u00fcck.</p><p>4. Die Hilfe zugunsten der L\u00e4nder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Beratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede K\u00fcrzung der Zahlungskredite f\u00fchrt zwangsl\u00e4ufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflichtungen. Angesichts der Bed\u00fcrfnisse der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europ\u00e4ischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubw\u00fcrdigkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995--1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass in den vergangenen Jahren namhafte K\u00fcrzungen vorgenommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes T\u00e4tigkeitsgebiet handelt.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 \u00fcber Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Unterst\u00fctzungskosten f\u00fcr Asylbewerber dem Bund mit Ausnahme des Taschengeldes und der individuellen Transportkosten nach den auch f\u00fcr die \u00fcbrigen Bed\u00fcrftigen geltenden Richts\u00e4tzen der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr \u00f6ffentliche F\u00fcrsorge (SK\u00f6F) in Rechnung stellen (f\u00fcr eine \u00dcbergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht m\u00f6glich). Diese Unterst\u00fctzungskosten betragen f\u00fcr die \u00fcbrigen Bed\u00fcrftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die f\u00fcr die Asylbewerberf\u00fcrsorge vorgesehenen Unterhaltsans\u00e4tze liegen damit bereits tiefer als diejenigen f\u00fcr andere F\u00fcrsorgeempf\u00e4nger.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich richten. Mit der Einf\u00fchrung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zus\u00e4tzlichen Sparanreiz bieten und dazu beitragen, die F\u00fcrsorgekosten f\u00fcr Asylbewerber in einem angemessenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Arbeiten zum dritten Sanierungspaket gepr\u00fcft, ob im Bereich der Asylbewerberf\u00fcrsorge weiter gehende Einsparungen m\u00f6glich sind.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(762998400000)\/","SubmittedBy":"Fr\u00fch Hans-Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(756000000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737571500)\/","SubmissionDate":"\/Date(756000000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4412,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}