{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933667,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933667,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3667","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entwicklung in Za\u00efre","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In letzter Zeit mehren sich die Meldungen \u00fcber die gef\u00e4hrliche Entwicklung in Zaire. Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Diktator Mobutu unterh\u00e4lt eigene Sicherheitskr\u00e4fte, mit denen er eine eigentliche Schreckensherrschaft aus\u00fcbt. Das Land steht kurz vor dem politischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Kollaps mit un\u00fcbersehbaren Konsequenzen f\u00fcr ganz Zentralafrika. Ein zweites \"Somalia\" mit noch weiter reichenden Konsequenzen f\u00fcr die internationale Staatengemeinschaft ist vorauszusehen.</p><p>Angesichts dieser gef\u00e4hrlichen Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle politische Lage in Zaire?</p><p>2. Vor allem in den Provinzen Shaba und Kivu sollen ethnische Verfolgungen gr\u00f6sseren Ausmasses im Gang sein, welche zu wildesten Ausschreitungen f\u00fchren. Kann der Bundesrat die Meldungen best\u00e4tigen, und welches ist die genaue Sachlage?</p><p>3. Die nationale Einheitskonferenz - von Mobutu als demokratische Institution in voller Legitimit\u00e4t anerkannt - ernannte Herrn Tshisekedi zum Ministerpr\u00e4sidenten. Nachtr\u00e4glich hat Mobutu einen ihm h\u00f6rigen Ministerpr\u00e4sidenten, Herrn Birindwa, eingesetzt. Zu welcher der beiden Regierungen unterh\u00e4lt unser Land diplomatische Beziehungen? M\u00fcsste nicht die Regierung Tshisekedi den Vorzug erhalten?</p><p>4. Laut inoffiziellen Quellen werden von der Schweiz zur\u00fcckgeschaffte Asylbewerber bei ihrer Ankunft von den Sicherheitskr\u00e4ften Mobutus verhaftet und auch gefoltert. Kann der Bundesrat solche Meldungen best\u00e4tigen? Wenn ja, w\u00fcrde die Schweiz gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Ist der Bundesrat bereit, seine Asylpolitik gegen\u00fcber zairischen Fl\u00fcchtlingen der dramatischen Entwicklung anzupassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, n\u00f6tigenfalls wirtschaftliche und politische Sanktionen anderer Staaten mitzutragen, sollte Mobutu mit seiner Schreckensherrschaft weiterfahren? Ist er namentlich bereit, sich dem politischen Druck anzuschliessen, den Belgien, die USA und auch Frankreich auf das Regime Mobutu aus\u00fcben?</p><p>6. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, die riesigen Verm\u00f6genswerte Mobutus, welche auf Schweizer Banken ruhen, zu sperren?</p><p>7. W\u00e4re der Bundesrat allenfalls bereit, die Forderung von Uno-Mitgliedstaaten, Sicherheits- und Friedenstruppen zu entsenden, mitzutragen? Die pers\u00f6nlichen Sicherheitskr\u00e4fte Mobutus stellen eine echte Gefahr dar und sollten so rasch wie m\u00f6glich entwaffnet werden.</p><p>8. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, dem von der nationalen Einheitskonferenz rechtm\u00e4ssig eingesetzten Ministerpr\u00e4sidenten Etienne Tshisekedi beizustehen, damit dieser seine Regierungsaufgaben in dieser schwierigen \u00dcbergangsphase auch erf\u00fcllen kann?</p><p>Die Zeit dr\u00e4ngt. Der B\u00fcrgerkrieg kann jeden Tag endg\u00fcltig ausbrechen. Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit es nicht zur Katastrophe kommt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 24. April 1990 k\u00fcndete Pr\u00e4sident Mobutu S\u00e9s\u00e9-S\u00e9ko die Aufl\u00f6sung des Einparteienstaats und die Einf\u00fchrung einer dritten Republik auf der Grundlage von Pluralismus und demokratischen Prinzipien an. Auf Verlangen der Oppositionsparteien wurde am 7. August 1991 in Kinshasa eine Nationalkonferenz er\u00f6ffnet, welche 2800 Delegierte nach verschiedenen Unterbr\u00fcchen vereinte. Diese beendete ihre Arbeiten am 6. Dezember 1992. Leider konnte der von der Nationalkonferenz f\u00fcr die \u00dcbergangsperiode vorgesehene Plan, welcher eine Zusammenarbeit unter den aus den Arbeiten hervorgegangenen Institutionen (Staatschef, \u00dcbergangsregierung, \"Haut Conseil de la R\u00e9publique\") f\u00fcr die Vorbereitung demokratischer Wahlen vorsah, nicht eingehalten werden. Verantwortlich daf\u00fcr ist vor allem Pr\u00e4sident Mobutu, welcher die von der Nationalkonferenz vorgesehene Machtteilung ablehnte und verhinderte, dass der \"Haut Conseil de la R\u00e9publique\" und die \u00dcbergangsregierung die von der Konferenz vorgesehenen Rollen aus\u00fcben konnten. Am 17. M\u00e4rz 1993 w\u00e4hlte eine durch Pr\u00e4sident Mobutu einberufene Versammlung von rund 150 Personen, die \"conclave du Palais de la Nation\", Faustin Birindwa zum Premierminister. Dieser war Generalsekret\u00e4r von Etienne Tshisekedis Partei, aus welcher er fr\u00fcher ausgeschlossen wurde. Pr\u00e4sident Mobutu entliess Tshisekedi und ernannte Birindwa am 29. M\u00e4rz 1993 zum Premierminister. Der \"Haut Conseil de la R\u00e9publique\" erkl\u00e4rte die Regierung Birindwa f\u00fcr illegal. Auch wurde sie weder von der Europ\u00e4ischen Union noch von den Vereinigten Staaten anerkannt; sie \u00fcbt jedoch die effektive Kontrolle \u00fcber die zairische Verwaltung aus. Die Konfrontation zweier Regierungen, zweier Parlamente und je nach Partei unterschiedlicher Verfassungstexte bedrohen das Land mit Anarchie.</p><p>Angesichts dieser Lage versuchten verschiedene Staaten, insbesondere Belgien, Frankreich und die Vereinigten Staaten, Druck auf den zairischen Staatschef auszu\u00fcben, und verh\u00e4ngten Sanktionen gegen dessen Regime. Die Lage in Zaire veranlasste auch die Uno, sich aktiv f\u00fcr eine \u00dcberwindung der dortigen Krise einzusetzen. Der Uno-Generalsekret\u00e4r entsandte eine humanit\u00e4re Mission und beauftragte Lakhdar Brahimi, als sein Sondergesandter nach einer L\u00f6sung f\u00fcr die politische Blockierung zu suchen. Dieser brachte Vertreter der pr\u00e4sidentiellen Str\u00f6mung und solche der Opposition zusammen, wobei \u00fcber die Fortsetzung des \u00dcbergangs und die Organisation zuk\u00fcnftiger Wahlen verhandelt wurde. Zwar konnte eine Einigung bez\u00fcglich der Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen den \u00dcbergangsbeh\u00f6rden, der Zusammensetzung des \u00dcbergangsparlaments und der \u00dcbergangsregierung sowie \u00fcber die Veranstaltung der Wahlen erzielt werden. Bisher scheiterten indessen die Verhandlungen \u00fcber die Ernennung des Chefs der \u00dcbergangsregierung, welcher bis zur Abhaltung der Wahlen die beiden Regierungen ersetzen soll. Pr\u00e4sident Mobutu erkl\u00e4rte sich damit einverstanden, dass die neue \u00dcbergangsregierung durch eine Pers\u00f6nlichkeit der Opposition geleitet wird, die durch das \u00dcbergangsparlament ernannt werden soll. Ihm zufolge sollen die Wahlen vor Ende 1994 stattfinden. Der Bundesrat hofft, dass die Verhandlungen bald zu einem Ende gelangen, um eine Zusammenarbeit der \u00dcbergangsinstitutionen im Hinblick auf die Abhaltung demokratischer Wahlen zu erm\u00f6glichen.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die besorgniserregende Entwicklung der Menschenrechtslage in Zaire aufmerksam. Er verf\u00fcgt dabei \u00fcber Informationen, welche die schweizerische Botschaft in Kinshasa und in diesem Bereich aktive Nichtregierungsorganisationen gesammelt und \u00fcbermittelt haben. Die entsprechenden Hinweise zeigen, dass die Gesamtheit der zairischen Bev\u00f6lkerung zivilen und milit\u00e4rischen Beh\u00f6rden ausgesetzt sind, die sich wenig um die grundlegenden Rechte der Person k\u00fcmmern. Eine Politik, welche Spannungen zwischen ethnischen Gruppen f\u00f6rdert (Kasa\u00efens in Shaba) und die nicht ohne Bezug zu Pr\u00e4sident Mobutu und dessen Umgebung zu sein scheint, f\u00fchrte zu Todesopfern, zu Massenwanderung und einer generellen Zunahme der Unsicherheit. Schlechtbezahlte und sich selbst \u00fcberlassene Armeeangeh\u00f6rige sichern sich ihr \u00dcberleben oft auf Kosten der Bev\u00f6lkerung.</p><p>Angesichts der schweren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise Zaires, der herrschenden Desorganisation (inklusive Telekommunikation, Post usw.) ist es vor allem im Innern des Landes schwierig, eine Bilanz \u00fcber die Menschenrechtsverletzungen zu ziehen. Jegliche Information ist mit Vorsicht aufzunehmen, wobei die Zahlen oft im besten Fall nur Gr\u00f6ssenordnungen wiedergeben. Eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Zaire h\u00e4ngt eng mit der L\u00f6sung der politischen Krise des Landes zusammen.</p><p>3. Die Schweiz anerkennt Staaten, nicht jedoch Regierungen. Die gegen\u00fcber den beiden zairischen Regierungen einzunehmende Haltung entzieht sich somit dem V\u00f6lkerrecht und beruht auf einer politischen Entscheidung. In diesem Zusammenhang erachteten es die Schweizer Beh\u00f6rden f\u00fcr sinnvoll, die Anerkennung der einen Regierung auf Kosten der anderen zu vermeiden und die Einsetzung einer einzigen, von allen zairischen Parteien anerkannten Regierung abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat bisher enge und offene Kontakte mit Mitgliedern der Regierung Tshisekedi bewahrt und gleichzeitig, wenn dies notwendig war, mit der von der Regierung Birindwa kontrollierten Verwaltung gearbeitet.</p><p>4. Wie bereits weiter oben erw\u00e4hnt, ist sich der Bundesrat der allgemeinen Menschenrechtslage bewusst und ist beunruhigt dar\u00fcber. Vor dem Entscheid \u00fcber die R\u00fcckschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers werden in jedem einzelnen Fall die Risiken f\u00fcr ihn und seine Familie analysiert; gleichermassen wird gepr\u00fcft, ob die R\u00fcckschaffung im Sinne von Artikel\u00a03 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention statthaft ist. Bis anhin verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber keine Informationen, wonach abgewiesene Asylbewerber aus Zaire nach ihrer R\u00fcckkehr gefoltert worden w\u00e4ren.</p><p>5./6. Gegen\u00fcber der zairischen Krise versucht die Schweiz einen beschwichtigenden Einfluss auszu\u00fcben sowie zur Aufnahme des Dialogs und der Fortsetzung des Demokratisierungsprozesses zu ermutigen. Diesbez\u00fcglich unterh\u00e4lt die schweizerische Botschaft in Kinshasa Kontakte mit den verschiedenen politischen Kr\u00e4ften Zaires sowie mit allen \u00dcbergangsinstitutionen. Im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verzichtete die Schweiz auf besondere Aktivit\u00e4ten wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Zaire. Es sind dort keine bedeutenden schweizerischen Direktinvestitionen zu verzeichnen. Zaire ist kein Schwerpunktland f\u00fcr die offizielle schweizerische Entwicklungszusammenarbeit. Bereits seit einigen Jahren unterst\u00fctzt letztere lediglich kleine Projekte von Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivit\u00e4ten im Bereich der humanit\u00e4ren Hilfe zugunsten der betroffenen Bev\u00f6lkerung. Somit stellt sich die Frage der Opportunit\u00e4t einer Aussetzung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Zaire nicht.</p><p>Die Schweiz hat bisher keine formellen Sanktionen ergriffen, um den Vorwurf zu vermeiden, dass sie sich in die inneren Angelegenheiten eines Landes einmische, mit dem sie normale Beziehungen unterh\u00e4lt (der neue schweizerische Botschafter in Zaire, Wilhelm Schmid, \u00fcberreichte Pr\u00e4sident Mobutu am 9. Oktober 1993 seine Beglaubigungsschreiben). Die eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden pr\u00fcfen indessen s\u00e4mtliche Optionen bez\u00fcglich m\u00f6glicher Massnahmen, welche durch die internationale Gemeinschaft oder gewisse Staaten insbesondere gegen\u00fcber Guthaben von Pr\u00e4sident Mobutu ergriffen werden k\u00f6nnten. Eine diesbez\u00fcgliche Blockierung oder Beschlagnahmung wurde weder durch die L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union noch durch die Vereinigten Staaten vorgenommen. Im \u00fcbrigen k\u00f6nnten solche Massnahmen in der Schweiz nur auf ein von den zairischen Beh\u00f6rden unterbreitetes Rechtshilfegesuch ergriffen werden. Mit Mobutu als Chef des zairischen Staates bleibt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Gesuchs gering.</p><p>7./8. Um die gegenw\u00e4rtige Krise in Zaire zu \u00fcberwinden, ist der 1991 begonnene Demokratisierungsprozess fortzusetzen. Die verschiedenen zairischen Parteien haben ihre Verhandlungen weiterzuf\u00fchren, um gemeinsam eine \u00dcbereinkunft zu finden, welche die Abhaltung demokratischer Wahlen erlaubt. Durch die Spaltungen innerhalb der politischen Klasse, welche den Machtkampf unter Zuhilfenahme von Gewalt oder Propaganda mit der Suche nach einer L\u00f6sung f\u00fcr die Probleme des Landes verwechselt, wird der Wille des Volkes nach einer friedlichen politischen Ver\u00e4nderung entt\u00e4uscht. Wenn auch Druck von aussen oder die Leistung Guter Dienste n\u00fctzlich sein mag, um die Parteien zu einer Einigung zu veranlassen, scheint sich die Entsendung friedenserhaltender Truppen nicht aufzudr\u00e4ngen. Falls die laufenden Verhandlungen auf die Abhaltung von Wahlen unter guten Bedingungen hinauslaufen, wird das EDA die Unterst\u00fctzung des weiteren Demokratisierungsprozesses in Zaire pr\u00fcfen, wobei beispielsweise Wahlbeobachter zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnten.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(761961600000)\/","SubmittedBy":"Br\u00fcgger Cyrill","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(756086400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753999057)\/","SubmissionDate":"\/Date(756086400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4412,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}