{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19933677,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19933677,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"93.3677","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragen zum Bericht der Studienkommission Marktmiete","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen, die sich zum Bericht der Studienkommission Marktmiete (\"Arbeitsberichte Wohnungswesen\", Heft 28) stellen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich Aufwand und Kosten einer \u00fcber zwei Jahre t\u00e4tigen Studienkommission, wie derjenigen zur Marktmiete, nur rechtfertigen, wenn umsetzbare Ergebnisse erwartet werden k\u00f6nnen?</p><p>2. War bei der Kommission Marktmiete infolge ihrer Zusammensetzung und der Fragestellung nicht von vornherein mit einer Pattsituation zu rechnen?</p><p>3. Ist dem Bundesrat auch aufgefallen, dass naheliegende Schl\u00fcsse aus Statistiken nicht gezogen und entscheidende Fragen gar nicht erst gestellt wurden?</p><p>4. L\u00e4sst sich aufgrund der vorhandenen Statistiken berechnen, wie sich der Wohnraumbedarf in den n\u00e4chsten zehn Jahren entwickeln wird?</p><p>5. L\u00e4sst sich aufgrund des vorliegenden Informationsmaterials voraussagen, wer in den n\u00e4chsten zehn Jahren die zur Befriedigung der Nachfrage erforderlichen Wohnungen bauen wird und was ihn dazu motivieren sollte?</p><p>6. Inwieweit wird bei statistischen Erhebungen \u00fcber Wohnungen auf die Aussagekraft der erfassten Daten zur Mietzinslage, zur Mietzinsentwicklung und zur Orts- und Quartier\u00fcblichkeit im Sinne des Mietrechts geachtet?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Statistik, dem Bundesamt f\u00fcr Justiz und dem Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen eine bessere Koordination herzustellen ist, damit statistische Daten \u00fcber Wohnungen so erhoben werden, dass sie den im Mietrecht festgelegten Bed\u00fcrfnissen der Schlichtungsbeh\u00f6rden und Mietgerichte zu gen\u00fcgen verm\u00f6gen?</p>","ReasonText":"<p>1./2. Der Bericht der Studienkommission Marktmiete hat in der \u00d6ffentlichkeit allgemein ein schlechtes Echo gefunden, da er zu keinen in die Praxis umsetzbaren Schlussfolgerungen kommt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses Ergebnis bzw. diese Ergebnislosigkeit bei n\u00fcchterner Betrachtung von Anfang an feststehen musste. Einf\u00fchrung der Marktmiete bedeutet n\u00e4mlich letztlich Aufhebung der Vorschriften \u00fcber den Mietzins und die Mietzinsanfechtung. Dass sich Mieter- und Gewerkschaftsvertreter damit auch nur im Ansatz einverstanden erkl\u00e4ren k\u00f6nnten, durfte wohl nicht ernsthaft angenommen werden.</p><p>3.--5. Der Bericht enth\u00e4lt einiges an interessantem Zahlenmaterial. Dessen Interpretation ist aber teilweise fragw\u00fcrdig. So ist beispielsweise von relativer Konstanz der Wohnbaut\u00e4tigkeit (S. 42) die Rede. Die Konstanz besteht jedoch aus der stetigen Abnahme (Tab. 3.4, S. 43).</p><p>Warum es nicht gelungen ist, den Wohnungsbau - trotz bestehender Nachfrage - wieder auf Wachstumskurs zu bringen, wie viele Wohnungen in der n\u00e4chsten Zeit n\u00f6tig w\u00e4ren und wer diese bauen soll: dies scheinen naheliegende und wichtige Fragen, die aber nicht behandelt wurden.</p><p>6./7. Aus dem Bericht der Studienkommission Marktmiete l\u00e4sst sich mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass es gegenw\u00e4rtig offenbar keine den Bed\u00fcrfnissen gen\u00fcgende Information zur Mietzinslage und Mietzinsentwicklung gibt. Da bekanntlich anl\u00e4sslich der letzten Volksz\u00e4hlung eine grosse Menge das Wohnen betreffende Daten erhoben wurde, ist davon auszugehen, dass es sich entweder nicht um die richtigen handelte oder dass sie nicht zweckm\u00e4ssig ausgewertet wurden.</p><p>Eines der Kernst\u00fccke des Mietrechts - und zwar nicht erst des revidierten - ist die Orts- und Quartier\u00fcblichkeit. Es ist dasjenige, welches der Marktmiete am n\u00e4chsten kommt. Schlichtungsbeh\u00f6rden und Mietgerichte haben die Anforderungen an dieses Mietzinskriterium in den letzten Jahren immer h\u00f6her geschraubt. Das geht mittlerweile so weit, dass die Anwendbarkeit der Orts- und Quartier\u00fcblichkeit grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt ist.</p><p>Die Orts- und Quartier\u00fcblichkeit ist letztlich eine statistische Gr\u00f6sse. Weil das Mietrecht das Erfordernis von statistischen Angaben beinhaltet, sollte dieses auch anhand des vom Bundesamt f\u00fcr Statistik ver\u00f6ffentlichten Zahlenmaterials befriedigt werden k\u00f6nnen. Dies trifft indessen nicht zu. Vom Vermieter werden Angaben verlangt, die mit den vorliegenden Statistiken nicht gemacht werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Auftrag des Bundesrates lautete, die bestehende Gesetzgebung \u00fcber die Gestaltung der Mietzinse zu \u00fcberpr\u00fcfen und abzukl\u00e4ren, ob sie in Richtung einer Marktmiete revidiert werden soll. Ferner waren f\u00fcr den Fall eines Systemswechsels die erforderlichen Schritte aufzuzeigen und die Folgen darzustellen.</p><p>Dank der Arbeiten der Kommission liegen heute erstmals die f\u00fcr die Beurteilung eines mietrechtlichen Systemwechsels erforderlichen Entscheidungsgrundlagen vor. Es ist bekannt, welcher Schritte es heute f\u00fcr einen Konzeptwechsel bed\u00fcrfte und welche Konsequenzen damit verbunden w\u00e4ren. Zudem wurde aufgezeigt, welche Massnahmen sich f\u00fcr den Fall einer weniger weit gehenden Revision der geltenden Ordnung anb\u00f6ten.</p><p>Im \u00fcbrigen haben die Kommissionsarbeiten ein und nicht zwei Jahre gedauert (vom 16. Juni 1992 bis am 24. Juni 1993). Ferner wurden verschiedene laufende Untersuchungen f\u00fcr die Kommission Marktmiete zwar nutzbar gemacht, aber nicht ausschliesslich f\u00fcr sie in Auftrag gegeben. Insbesondere die Arbeiten zur Subjekthilfe waren bereits vorher im Programm der Forschungskommission Wohnungswesen enthalten. Sie stehen auch mit dem st\u00e4nder\u00e4tlichen Auftrag im Zusammenhang, die Machbarkeit einer Subjekthilfe auf Bundesebene abzukl\u00e4ren.</p><p>2. Dass die Kommission in der Frage eines \u00dcbergangs zur Marktmiete zu keinen einheitlichen Empfehlungen gelangte, erstaunt angesichts ihrer heterogenen Zusammensetzung wenig. Wichtig ist, dass die politischen Instanzen nun \u00fcber die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen verf\u00fcgen.</p><p>3. Mit zus\u00e4tzlichem Aufwand liessen sich stets noch weitere Statistiken auswerten und Untersuchungen anstellen. Die Aussagen der Kommission sind jedoch durchwegs begr\u00fcndet. Bez\u00fcglich der bestrittenen Konstanz der Wohnbaut\u00e4tigkeit beispielsweise m\u00fcssen im Zusammenhang mit mietrechtlichen \u00dcberlegungen die Eigentumsobjekte ausgeblendet werden. Betrachtet man lediglich den Bau von Wohnungen in Mehrfamilienh\u00e4usern, so ist seit 1987 tats\u00e4chlich eine weitgehende Konstanz der Baut\u00e4tigkeit festzustellen.</p><p>4. Die Kommission Marktmiete wurde nicht mit der Ausarbeitung von Wohnungsbedarfsprognosen beauftragt. Dazu gibt es Untersuchungen verschiedenster Prognoseninstitute sowie die Perspektiven der Forschungskommission Wohnungswesen, die zurzeit \u00fcberarbeitet werden. F\u00fcr die Absch\u00e4tzung des Wohnraumbedarfs sind im \u00fcbrigen weniger die vorhandenen Statistiken als vielmehr die zuk\u00fcnftigen Entwicklungen bei den Einkommen, der Bev\u00f6lkerungszahl, dem Preis- und Zinsniveau, den Wanderungsstr\u00f6men und Wohnbed\u00fcrfnissen massgebend. Gegenw\u00e4rtig zeichnet sich aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in verschiedenen Marktsegmenten ein wachsender \u00dcberhang ab. Mittelfristig wird aber bei anziehender Konjunktur und weiterem Bev\u00f6lkerungswachstum eine Wohnbaut\u00e4tigkeit im ungef\u00e4hr bisherigen Rahmen weiterhin n\u00f6tig sein.</p><p>5. Material zur Vorhersage der zuk\u00fcnftigen Anbieterstruktur steht nicht zur Verf\u00fcgung. Es kann aber darauf hingewiesen werden, dass die Anteile der Genossenschaften mit rund 10 Prozent und der \u00f6ffentlichen Hand mit h\u00f6chstens 5 Prozent an der gesamten Wohnungsproduktion in den letzten Jahrzehnten recht stabil waren. In den Rest von rund 85 Prozent teilten sich die Einzelpersonen und juristischen Personen mit von Jahr zu Jahr leicht unterschiedlichem Gewicht. Aufgrund der Zinsentwicklung, der langfristigen Nachfragesituation sowie der Renditeerwartungen in alternative Anlagen d\u00fcrfte diese traditionelle Anbieterstruktur auch in den kommenden Jahren Bestand haben</p><p>6. Angaben zu den Mietzinsen werden einerseits in den Wohnungsz\u00e4hlungen und anderseits in den periodischen Mietzinserhebungen auf Stichprobenbasis erhoben. Die Zahlen der Wohnungsz\u00e4hlung 1990 standen der Kommission noch nicht zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die unmittelbaren Bed\u00fcrfnisse der Anwendung des Mietrechtes sind sie aufgrund des grossen Erhebungsabstandes von zehn Jahren ohnehin wenig geeignet, zumal sie auch keine Angaben \u00fcber Quartiercharakteristika, Lagevorteile und anderes mehr liefern. Bei den periodischen Mietzinserhebungen, die auch der Berechnung des Mietzinsindex dienen, kann die Mietzinslage und ihre Entwicklung f\u00fcr verschiedene Wohnungskategorien und geographische Einheiten festgestellt werden. Die f\u00fcr eine Erhebung der Quartier\u00fcblichkeit erforderliche Verfeinerung fehlt aber hier. Bem\u00fchungen zur Erstellung eigentlicher Mietzinsspiegel wie auch die Bestrebungen des Bundesamtes f\u00fcr Wohnungswesen zur Ausarbeitung einer Methode f\u00fcr die Erfassung quartier\u00fcblicher Mieten mussten bekanntlich eingestellt werden. Selbst die Kommission Marktmiete stand entsprechenden Vorschl\u00e4gen skeptisch gegen\u00fcber und begn\u00fcgte sich mit einer Empfehlung zur Verbesserung der da und dort bestehenden lokalen Informationssysteme.</p><p>7. Mietzinsstatistiken werden nur durch das Bundesamt f\u00fcr Statistik erhoben. Ein technischer Koordinationsbedarf besteht daher nicht. Materiell ist jedoch eine Verbesserung der Aussagekraft w\u00fcnschbar. Wie die soeben abgeschlossene Revision der Mietpreiserhebung gezeigt hat, st\u00f6sst jedoch der quantitative Ausbau von Statistiken auf Widerst\u00e4nde der betroffenen Anbieter und Gemeinden. Die revidierte Mietpreisstatistik wurde deshalb in eine stark redimensionierte viertelj\u00e4hrliche Erhebung und eine umfassende Strukturerhebung aufgeteilt. Diese Strukturerhebung wird erstmals im November 1995 und anschliessend alle zwei bis drei Jahre stattfinden. Dabei wird auch abzukl\u00e4ren sein, inwieweit die Information im Zusammenhang mit der von der Kommission Marktmiete geforderten Verbesserung der Markttransparenz ausgebaut werden kann.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(761961600000)\/","SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(756086400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240345160)\/","SubmissionDate":"\/Date(756086400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4412,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}