{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3056","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Teilrevision RPG. Baurechtliche Vorentscheide","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung (namentlich Art. 33 Abs. 3 RPG) vorzulegen, welche daf\u00fcr sorgt, dass weiterhin planungs- und baurechtliche Vorentscheide in einem schnellen Verfahren und mit verbindlicher Wirkung im Verh\u00e4ltnis zum Gesuchsteller m\u00f6glich bleiben.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgericht hat in einem k\u00fcrzlich publizierten Entscheid vom 9. September 1992 festgestellt, ein Vorentscheidverfahren ohne Publikation verstosse gegen Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 RPG und sei dementsprechend bundesrechtswidrig. Zur Begr\u00fcndung hat das Bundesgericht auf die fehlende Verfahrensteilnahme Dritter, m\u00f6glicherweise beschwerdelegitimierter Personen, hingewiesen.</p><p>Die unabdingbare Notwendigkeit schneller, auf Teilbereiche eines Projektes beschr\u00e4nkter Vorentscheidverfahren mit m\u00f6glichst verbindlichem Ergebnis ist im Hinblick auf die zunehmend wachsenden Projektierungskosten und die sich deshalb schrittweise entwickelnden Projekte allgemein anerkannt. Der \u00fcberwiegende Teil aller Kantone kennt in seinen Baugesetzen solche Vorentscheidverfahren. Dem Schutz der Rechte Dritter kann ausreichend Rechnung getragen werden, wenn die Rechtsmittelinstanzen gegen\u00fcber Drittbeteiligten an derartige Vorentscheide nicht gebunden sind bzw. wenn Richter, welche bereits im Verh\u00e4ltnis Bauherr-Baubeh\u00f6rde entschieden haben, in sp\u00e4teren Verfahren in den Ausstand treten. Die Verfahrensanforderungen, welche Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a RPG stellt, sind daher m\u00f6glichst rasch anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesgerichtsentscheid vom 9. September 1992, welcher dem Motion\u00e4r Anlass zu seinem parlamentarischen Vorstoss gegeben hat, ist publiziert im Schweizerischen Zentralblatt f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht, Band 95, S. 66ff. Das Bundesgericht f\u00fchrt darin aus, \u00fcber Baubewilligungen oder Teil- und Grundsatzentscheide zu Baubewilligungen d\u00fcrfe sich die Entscheidbeh\u00f6rde gegen\u00fcber dem Gesuchsteller erst dann rechtlich bindend \u00e4ussern, wenn grunds\u00e4tzlich auch legitimierte Dritte von ihren Verfahrensrechten Gebrauch machen konnten. Es hat sich daf\u00fcr - wie schon in den nicht publizierten Entscheiden vom 20. Juni 1990 i. S. BRP und vom 29. Juli 1992 i. S. J. St. - auf Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a RPG gest\u00fctzt. Es hat zudem darauf hingewiesen, dass eine fr\u00fchere rechtliche Bindung zwischen Bewilligungsbeh\u00f6rde und Gesuchsteller den Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r und damit die Bundesverfassung verletze.</p><p>Der Motion\u00e4r verlangt nun, mit einer Teilrevision des RPG solle daf\u00fcr gesorgt werden, dass weiterhin planungs- und baurechtliche Vorentscheide in einem schnellen Verfahren und mit verbindlicher Wirkung im Verh\u00e4ltnis zum Gesuchsteller m\u00f6glich bleiben. Er verweist dazu auf die zunehmend wachsenden Projektierungskosten. Das Anliegen erscheint berechtigt. Es deckt sich mit der Zielsetzung des Bundesrates, mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine m\u00f6glichst weitgehende Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Bauten und Anlagen zu erreichen. Der Bundesrat ist jedoch aus den folgenden Gr\u00fcnden der Ansicht, dass f\u00fcr Vorentscheide in einem schnellen Verfahren und mit verbindlicher Wirkung im Verh\u00e4ltnis zum Gesuchsteller eine Revision von Artikel\u00a033 Absatz\u00a03 RPG weder notwendig noch sinnvoll sei, dass hingegen zu diesem Zweck im Rahmen der Totalrevision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) eine Revision von Artikel\u00a087 OG zu pr\u00fcfen sei:</p><p>- Die Beratung Bauwilliger ist eine wichtige Aufgabe, welche dem Gesuchsteller hilft, die Bewilligungsf\u00e4higkeit seines Vorhabens abzusch\u00e4tzen. Sie kann auch dazu beitragen, dass die Qualit\u00e4t der Baugesuche gesteigert und der Anteil an Gesuchen, welche abgewiesen werden m\u00fcssen, gesenkt werden. F\u00fcr eine solche Beratung braucht es jedoch kein formalisiertes Verfahren, insbesondere keines mit einer beschr\u00e4nkten Bindungswirkung. Die zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr den Gesuchsteller fliesst diesfalls nicht aus einer unzul\u00e4ssigen, fr\u00fchen rechtlichen Bindung, sondern aus dem in die Auskunft einfliessenden Sachwissen der Beh\u00f6rden.</p><p>- Reicht die durch eine Rechtsauskunft gewonnene Sicherheit dem Gesuchsteller nicht aus, so besteht die M\u00f6glichkeit, Grundsatzfragen rechtskr\u00e4ftig zu kl\u00e4ren, bevor ein daf\u00fcr unn\u00f6tiger Projektierungsaufwand betrieben wurde. Damit kann das Risiko erheblich gesenkt werden, dass Projekte, denen eine teure Detailplanung vorausgegangen ist, im Baubewilligungsverfahren scheitern. Vor- oder Grundsatzentscheide - unter Beteiligung beschwerdeberechtigter Dritter - erf\u00fcllen diese Funktion. Aus bundesrechtlicher Sicht besteht nach geltendem Recht nur die Einschr\u00e4nkung, dass im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde die Anfechtung von Zwischenentscheiden (positive Vorentscheide gelten praxisgem\u00e4ss als solche Zwischenentscheide) nicht in jedem Fall m\u00f6glich ist (Art. 87 OG). Eine Lockerung br\u00e4chte einerseits zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr Baugesuchsteller, w\u00fcrde andererseits aber das bereits heute massiv \u00fcberlastete Bundesgericht zus\u00e4tzlich belasten. Der Bundesrat ist bereit, die Frage im Rahmen der Totalrevision des OG zu pr\u00fcfen.</p><p>- Vorentscheide ohne Einbezug beschwerdeberechtigter Dritter mit Bindungswirkung zwischen Gesuchsteller und Entscheidbeh\u00f6rde hingegen erscheinen - wie oben ausgef\u00fchrt - nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als verfassungswidrig. Auch wenn die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gegen\u00fcber Bundesgesetzen kennt, so ist der Bundesgesetzgeber doch an die Verfassung gebunden. Allf\u00e4llige Einsprecher haben den Anspruch, dass der Entscheid \u00fcber ein Bauvorhaben offenbleibt, bis ihre Einsprache zur Kenntnis genommen worden ist. Damit vertr\u00e4gt sich keine vorg\u00e4ngige rechtliche Bindung der Entscheidbeh\u00f6rde.</p><p>- Vorentscheide ohne Einbezug beschwerdeberechtigter Dritter mit Bindungswirkung zwischen Gesuchsteller und Entscheidbeh\u00f6rde g\u00e4ben dem Gesuchsteller keine gen\u00fcgende Sicherheit, solange beschwerdeberechtigte Dritte ihre Rechte in irgendeiner Form trotzdem noch geltend machen k\u00f6nnen. Der Einbezug Dritter in das Vorentscheidverfahren liegt daher auch im Interesse des Gesuchstellers.</p><p>- Muss f\u00fcr einzelne Teilentscheide zu den gleichen Rechtsfragen zweimal ein Verfahren durchgef\u00fchrt werden - einmal unter Ausschluss der Einsprecher und einmal mit ihnen -, so wird die gesamte Verfahrensdauer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig verl\u00e4ngert, unter doppelter Belastung der Entscheidinstanzen. Der Einbezug Dritter in das Vorentscheidverfahren liegt auch aus diesem Grund im Interesse des Gesuchstellers und offensichtlich auch im Interesse des effizienten Umgangs mit den Kapazit\u00e4ten der Entscheidbeh\u00f6rden.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Baumberger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816661597)\/","SubmissionDate":"\/Date(762480000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4413,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}