{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943080,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943080,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3080","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zulassungspraxis f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Herbst 1991 hat der Bundesrat entschieden, das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten im Sinne von Artikel\u00a08 der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder (BVO) zu z\u00e4hlen. Um H\u00e4rten zu vermeiden, wurde eine \u00dcbergangsfrist von zwei bis drei Jahren einger\u00e4umt. Diese l\u00e4uft am 1. November 1994 ab. Ab diesem Zeitpunkt besteht offenbar die Absicht, keine Arbeitsbewilligungen der Kategorie A an Staatsangeh\u00f6rige aus Ex-Jugoslawien zu erteilen.</p><p>Der urspr\u00fcngliche Beschluss des Bundesrates und die Absicht, keine Arbeitsbewilligungen mehr zu erteilen, haben in weiten Kreisen aber viel Unwillen und Unverst\u00e4ndnis hervorgerufen. Falls langj\u00e4hrige und voll integrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht mehr in der Schweiz arbeiten d\u00fcrfen, w\u00fcrden sich enorme Schwierigkeiten f\u00fcr das Gastgewerbe und insbesondere f\u00fcr die Hotellerie, aber auch f\u00fcr das Baugewerbe und die \u00fcbrige Wirtschaft ergeben. Damit w\u00e4ren auch die wirtschaftlichen Bedingungen f\u00fcr verschiedene Regionen unseres Landes erheblich betroffen. Eine solche drastische Massnahme w\u00fcrde in Anbetracht der kriegerischen Auseinandersetzungen und der unbeschreiblichen Not in verschiedenen Republiken eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige H\u00e4rte f\u00fcr die schwer betroffenen Menschen bedeuten. Ein Arbeitsbewilligungsstopp ist auch aus humanit\u00e4ren und wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nicht zu verantworten. Deshalb frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. ob er nicht auch der Auffassung ist, dass sich die Verh\u00e4ltnisse im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit der Beschlussfassung im Herbst 1991 grundlegend ver\u00e4ndert haben und aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden eine \u00dcberpr\u00fcfung des damaligen Entscheides erfordern;</p><p>2. ob er bereit ist, eine flexible, den humanit\u00e4ren Grunds\u00e4tzen der Schweiz und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragende \u00dcbergangsl\u00f6sung zu treffen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 15. Mai 1991 zur Ausl\u00e4nder- und Fl\u00fcchtlingspolitik dargelegt, dass gesamtwirtschaftliche, europa- und integrationspolitische Gr\u00fcnde eine \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes gegen\u00fcber dem EU- und Efta-Raum als unumg\u00e4nglich erscheinen lassen. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des im Bericht f\u00fcr die Zulassung von ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften vorgestellten Dreikreisemodells wurden mit Entscheid vom 23. September 1991 die Gebiete des ehemaligen Jugoslawien dem \u00e4usseren Kreis zugeordnet. Personen mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligungen sind von diesem Entscheid nicht betroffen.</p><p>1. Der Bundesrat ist im humanit\u00e4ren Bereich keinesfalls unt\u00e4tig geblieben. Nach der Zuordnung zum \u00e4usseren Kreis und der Einr\u00e4umung einer \u00dcbergangsfrist zur Umsetzung dieser Massnahme wurde jugoslawischen Arbeitskr\u00e4ften sowie Touristen und anderen Besuchern aus den Kriegsgebieten der Verbleib in der Schweiz \u00fcber den Ablauf ihrer Bewilligungen hinaus bis auf weiteres grossz\u00fcgig gestattet. Ihren Ehegatten, Eltern und Kindern wurde zudem die Einreise erm\u00f6glicht. Diese Sonderregelung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Gruppen wurde laufend den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen angepasst. Mit zus\u00e4tzlichen, gezielten humanit\u00e4ren Aufnahmeaktionen zugunsten von Kriegsvertriebenen und ehemaligen Kriegsgefangenen sowie mit der Not- und Wiederaufbauhilfe des Schweizer Katastrophenhilfekorps vor Ort wird weiterhin aktiv und im Rahmen der M\u00f6glichkeiten unseres Landes zur Linderung des menschlichen Leides in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien beigetragen.</p><p>2. Am 31. Oktober 1994 l\u00e4uft die im Entscheid vom 23. September 1991 gesetzte \u00dcbergangsfrist f\u00fcr die Zulassung von Arbeitskr\u00e4ften aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien aus. Aufgrund dessen d\u00fcrften sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt grunds\u00e4tzlich keine Bewilligungen mehr an Saisonniers aus diesem Gebiet erteilt werden. Der Bundesrat will vorerst jedoch von dieser restriktiven Massnahme absehen. Zum einen m\u00f6chte er dadurch den betroffenen Arbeitnehmern aufgrund der gegenw\u00e4rtigen schwierigen Lage in ihrem Herkunftsland entgegenkommen. Zum anderen tr\u00e4gt er gleichzeitig den aktuellen Gegebenheiten und den Schwierigkeiten bei der Anpassung der Rekrutierungspraxis der Saisonwirtschaft Rechnung.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb ein Massnahmenpaket in Aussicht genommen, welches vor einem definitiven Entscheid den Kantonen, den politischen Parteien sowie den Spitzenverb\u00e4nden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zur Vernehmlassung unterbreitet worden ist. Die M\u00f6glichkeit zur ordentlichen Umwandlung von Saison- in Jahresbewilligungen soll bis Ende 1994 bestehenbleiben. Dies gestattet es den Saisonniers, die noch vor dem Bundesratsbeschluss von 1991 in die Schweiz eingereist sind, bis dahin unter den bisherigen Voraussetzungen eine Jahresbewilligung mit Familiennachzug zu erhalten. Die \u00fcbrigen Arbeitnehmer aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, die ordnungsgem\u00e4ss zwischen dem 1. November 1993 und dem 31. Oktober 1994 mit einer Saisonbewilligung in der Schweiz gearbeitet haben, sollen im Jahre 1995 nochmals Saisonbewilligungen erhalten k\u00f6nnen, danach grunds\u00e4tzlich nicht mehr. F\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle ist dannzumal eine angemessene Regelung zu treffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(768614400000)\/","SubmittedBy":"Columberg Dumeni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(827452800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240018790)\/","SubmissionDate":"\/Date(762652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4413,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}