{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943150,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943150,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3150","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Arbeitslosenversicherungsgesetz. Darlehnensform f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Basierend auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen und der bisherigen - offenen - Gesetzesinterpretation sind Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen nur noch zur H\u00e4lfte \"\u00e0 fonds perdu\" zu entrichten, w\u00e4hrend die andere H\u00e4lfte als Darlehen zu gew\u00e4hren ist mit folgenden Bedingungen:</p><p>Dauer:</p><p>Die Darlehensdauer ist unbeschr\u00e4nkt.</p><p>R\u00fcckzahlung:</p><p>Die R\u00fcckzahlung des Darlehens muss vollumf\u00e4nglich erfolgt sein, bevor Gewinnaussch\u00fcttungen oder nach bundessteuerlichen Kriterien gewinnverwendungs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge zul\u00e4ssig sind.</p><p>Verzinsung:</p><p>Das Darlehen unterliegt keiner Verzinsung.</p><p>Kontrolle:</p><p>Die obligationenrechtliche Kontrollstelle hat j\u00e4hrlich zu best\u00e4tigen, dass die gesprochenen Mittel tats\u00e4chlich f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digung eingesetzt und keine Gewinnaussch\u00fcttungen vorgenommen wurden.</p><p>Administratives:</p><p>Administration und Auszahlung erfolgen - wie bisher - durch die kantonalen Arbeits\u00e4mter.</p>","ReasonText":"<p>Das aus dem Jahre 1982 stammende Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung sieht Kurzarbeitsentsch\u00e4digungszahlungen ausschliesslich vor, um vor\u00fcbergehende Auftragseinbr\u00fcche zu \u00fcberbr\u00fccken und die Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Nach Artikel\u00a033 ist ein Arbeitsausfall dann nicht kurzarbeitsentsch\u00e4digungsberechtigt, \"wenn er durch betriebsorganisatorische Massnahmen wie Reinigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten sowie andere \u00fcbliche und wiederkehrende Betriebsunterbrechungen oder durch Umst\u00e4nde verursacht wird, die zum normalen Betriebsrisiko des Arbeitgebers geh\u00f6ren\".</p><p>In der heutigen Praxis wird diese Bestimmung jedoch laufend krass verletzt, indem Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen auch zur Bew\u00e4ltigung des - verpassten - Strukturwandels beansprucht und ausgerichtet werden. Immer mehr Unternehmen ben\u00fctzen die Zeit der Kurzarbeit dazu, betriebliche Krisensituationen zu bereinigen, die Kosten zu senken, den Betrieb zu reorganisieren und - in krassen F\u00e4llen - die Arbeitspl\u00e4tze ins Ausland zu verlegen oder sie aufzuheben.Mit zunehmenden wirtschaftlichen Problemen hat sich das Instrument der \"Kurzarbeitsentsch\u00e4digung\" von seinem urspr\u00fcnglichen Zweck entfernt und wird heute zum \u00fcberwiegenden Teil f\u00fcr betriebliche Strukturver\u00e4nderungen eingesetzt, was eindeutig eine Gesetzesverletzung darstellt. Um dieses Problem zu entsch\u00e4rfen und die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung k\u00fcnftig gesetzeskonform nutzen zu k\u00f6nnen, sollte sie zur einen H\u00e4lfte als real unverzinsliches Darlehen und zur andern H\u00e4lfte \u00e0 fonds perdu gew\u00e4hrt werden. Bevor Gewinne ausgesch\u00fcttet werden d\u00fcrfen oder nach bundessteuerlichen Kriterien gewinnverwendungs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge erlaubt sind, muss der als Darlehen gew\u00e4hrte Teil vollumf\u00e4nglich zur\u00fcckbezahlt sein. Mit dem Splitting der Kurzarbeitsentsch\u00e4dgigung in einen A- fonds-perdu-Teil und einen Darlehensteil kann die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung zwar nach wie vor genutzt werden, ohne dass sie jedoch vollumf\u00e4nglich durch die Arbeitslosenkasse getragen wird.</p><p>Diese Neuausrichtung der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung - Darlehensteil, keine Gewinnaussch\u00fcttung - bietet vor allem folgende Vorteile:</p><p>- Die Gesuche k\u00f6nnen relativ grossz\u00fcgig, rasch und ohne allzu grossen Aufwand bewilligt werden. Es kann n\u00e4mlich angenommen werden, dass nur noch jene Unternehmen zum Mittel der Kurzarbeit greifen, die eine reelle Chance sehen, dass sie die Arbeitspl\u00e4tze erhalten k\u00f6nnen. Damit wird das Instrument der Kurzarbeit wieder auf seinen urspr\u00fcnglichen Zweck zur\u00fcckgef\u00fchrt.</p><p>- Die Kontrollen des BIGA und der kantonalen Arbeits\u00e4mter, die personal- und kostenintensiv sind, m\u00fcssen bei Abkehr vom heutigen System nicht verst\u00e4rkt werden. Dies bringt der Arbeitslosenkasse finanzielle Entlastungen. </p><p>- Zwar ist es auch bei der Darlehensl\u00f6sung zu 50 Prozent m\u00f6glich, dass Unternehmen, die Kurzarbeit einf\u00fchren, kurz- oder mittelfristig Konkurs machen, dabei Arbeitspl\u00e4tze verlorengehen und die gew\u00e4hrten Darlehen nicht mehr zur\u00fcckerstattet werden k\u00f6nnen. In diesen F\u00e4llen kann jedoch verhindert werden, dass vorg\u00e4ngig zum Konkurs - auf Kosten der Arbeitslosenkasse - noch Gewinne ausgesch\u00fcttet werden.</p><p>- Mit der Darlehensl\u00f6sung wird der - notwendige - Strukturver\u00e4nderungsprozess in der Schweiz beschleunigt, indem nicht lebensf\u00e4hige Unternehmen rasch aus dem Markt verschwinden und nicht l\u00e4nger - auf Kosten der Arbeitslosenkasse - im Markt verbleiben. Damit wird verhindert, dass sie nicht unterst\u00fctzte Unternehmen ungerechtfertigt konkurrenzieren und m\u00f6glicherweise auch noch in den Ruin treiben.</p><p>- Aufgrund obiger Ueberlegungen erf\u00e4hrt die Arbeitslosenkasse gegen\u00fcber dem heutigen Zustand eine finanzielle Entlastung, was dringend notwendig ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt, dass mit der Gesetzesrevision 1990 die Gew\u00e4hrung von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung sp\u00fcrbar ausgedehnt worden ist und dass es angezeigt ist, Massnahmen zu treffen, damit diese Leistungsart durch den Arbeitgeber nicht als billige Alternative anstelle der Durchf\u00fchrung notwendiger Strukturbereinigungen eingesetzt wird.</p><p></p><p>Deshalb schl\u00e4gt der dem Parlament unterbreitete Entwurf f\u00fcr die Teilrevision des AVIG vor, dem Bundesrat die Kompetenz einzur\u00e4umen, die vom Arbeitgeber zu tragende Karenzzeit auf bis zu drei Tage festzulegen. Zus\u00e4tzlich sieht der Entwurf ebenfalls vor, dass ein Arbeitsausfall, der mehr als 85 Prozent der Arbeitszeit ausmacht, nur w\u00e4hrend h\u00f6chstens vier Abrechnungsperioden entsch\u00e4digt werden kann.</p><p></p><p>Das vom Motion\u00e4r vorgeschlagene System l\u00e4uft darauf hinaus, den Arbeitgeber 50 Prozent der durch den Arbeitsausfall bedingten finanziellen Lasten tragen zu lassen. Dies birgt eine gewisse Gefahr. In der Tat k\u00f6nnte der zu bezahlende Preis f\u00fcr so hoch gehalten werden, dass Arbeitgeber Entlassungen den Vorzug geben, was dem pr\u00e4ventiven Ziel dieser Leistungsart widersprechen w\u00fcrde</p><p></p><p>Im weiteren w\u00fcrde dieses System einen f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung nicht zu vernachl\u00e4ssigenden administrativen Aufwand erfordern.</p><p></p><p>In Anbetracht dieser \u00dcberlegungen erkl\u00e4rt sich der Bundesrat bereit, die Vorschl\u00e4ge des Motion\u00e4rs im Rahmen einer dritten Revision des AVIG zu pr\u00fcfen</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(768614400000)\/","SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(827452800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240736017)\/","SubmissionDate":"\/Date(763948800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4413,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}