{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943210,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943210,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3210","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Revidiertes Sexualstrafrecht und sexuelle Ausbeutung von Kindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Auswirkungen des revidierten Sexualstrafrechts bez\u00fcglich sexueller Ausbeutung von Kindern zu untersuchen und entsprechende \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zur Verhinderung negativer Auswirkungen f\u00fcr die Betroffenen zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Erfahrungsberichte von Fachgruppen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie die Hearings der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Rechtsfragen anl\u00e4sslich der Behandlung des Berichtes \u00fcber Kindesmisshandlung in der Schweiz (Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung, Schlussbericht zuhanden des Vorstehers des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern, Bern, Juni 1992) zeigen deutlich, dass sich das vor zwei Jahren revidierte Sexualstrafrecht in der Praxis gegen die in der Kindheit von sexueller Gewalt betroffenen Opfer auswirkt. Fachpersonen aus der juristischen sowie der Beratungs- und Therapiepraxis best\u00e4tigen, dass mit der Gesetzesrevision der Schutz der sexuellen Integrit\u00e4t von Kindern abgebaut wurde.</p><p>Zu den negativen Auswirkungen geh\u00f6ren insbesondere:</p><p>- Die Herabsetzung der Verj\u00e4hrungsfrist von zehn auf f\u00fcnf Jahre: Wie bereits in einer Motion vom Dezember 1992 gefordert, muss die Verj\u00e4hrungsfrist im Interesse der \u00dcberlebenden von sexueller Ausbeutung aufgehoben werden. Die Verarbeitung der traumatischen Kindheitserlebnisse und der Aufbau eines neuen Selbstvertrauens sind ein jahrzehntelanger Prozess f\u00fcr die Betroffenen. Erst Jahre sp\u00e4ter, im Erwachsenenalter, decken Betroffene die an ihnen begangenen Verbrechen auf und haben erst dann die M\u00f6glichkeit, die T\u00e4ter rechtlich zu belangen oder Genugtuungsanspr\u00fcche geltend zu machen. Unter diesem Aspekt bedeutet die Herabsetzung der Verj\u00e4hrungsfrist einen Freipass f\u00fcr die T\u00e4ter.</p><p>- Die ersatzlose Streichung der Strafversch\u00e4rfung, wenn die Opfer in einem Vertrauens- oder Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zum T\u00e4ter stehen: Die Streichung gesetzlicher Bestimmungen, die im alten Recht die sexuelle Ausbeutung von Kindern, die in einem Abh\u00e4ngigkeits- oder Vertrauensverh\u00e4ltnis zum T\u00e4ter standen, als besonders strafw\u00fcrdig bezeichneten, bedeutet eine Verschleierung der realen Missbrauchssituation.</p><p>Zahlen und Fakten \u00fcber die Auswirkungen des neuen Rechts in der Praxis fehlen bis heute. Fachkreise erfahren aber immer wieder und vermehrt von F\u00e4llen, die sich aufgrund der ungen\u00fcgenden Rechtslage bei sexueller Ausbeutung von Kindern f\u00fcr die Betroffenen negativ auswirken. Es ist bekannt, dass in der Schweiz jedes Jahr Tausende von Kindern Opfer sexueller Gewalt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen decken die sexuelle Ausbeutung von Kindern als einen Machtmissbrauch auf, den grossmehrheitlich M\u00e4nner \u00fcber M\u00e4dchen, aber auch Knaben aus\u00fcben. M\u00e4nner sind in 95 Prozent der F\u00e4lle sexueller Ausbeutung von M\u00e4dchen und in 80 Prozent der Ausbeutung von Knaben die T\u00e4ter. Die Problematik war bei den Revisionsarbeiten zum Sexualstrafrecht bereits bekannt, aber den verantwortlichen Entscheidungstr\u00e4gern wahrscheinlich zu wenig bewusst. Das Sexualstrafrecht muss deshalb neuen Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden.</p><p>Parteiliche Arbeit mit den ratsuchenden Betroffenen ist absolut notwendig. Immer mehr von ihnen brechen heute ein Tabu, indem sie \u00fcber die an ihnen begangenen Verbrechen nicht l\u00e4nger schweigen. Ebenso notwendig ist deshalb, dass sie gezielte Unterst\u00fctzung erfahren. Unterst\u00fctzt werden Betroffene durch konkrete Massnahmen in der Praxis und durch gesetzliche Grundlagen. Die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Pr\u00e4vention, Beratung und Zufluchtsangebote in Notsituationen ist vordringlich. Das Sexualstrafrecht sch\u00fctzt heute die T\u00e4ter und nicht die Opfer. Soziale, medizinische, beratende und therapeutische Anstrengungen reichen bei weitem nicht aus - weder f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Rehabilitation der Opfer noch f\u00fcr eine umfassende Pr\u00e4ventionsarbeit. Es braucht auch ein politisches Dagegenhandeln. Eine Untersuchung der kantonalen Praxis \u00fcber die Auswirkungen seit der Sexualstrafrechtsrevision tr\u00e4gt dazu bei, neue Erkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Praxisblickwinkeln in das Strafrecht miteinzubeziehen. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, um sexuelle Ausbeutung von Kindern grunds\u00e4tzlich zu ahnden und gravierende L\u00fccken zu schliessen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion\u00e4rin ist der Auffassung, dass sich der Schutz der sexuellen Integrit\u00e4t von Kindern seit Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts verschlechtert habe. Die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches \u00fcber die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t sind am 17. Mai 1992 vom Volk in einer Referendumsabstimmung angenommen worden; sie sind am 1. Oktober 1992 in Kraft getreten. Es w\u00e4re zweifellos von Interesse, die Auswirkungen dieser Gesetzes\u00e4nderung zu kennen. Es ist indessen verfr\u00fcht, bereits heute eine Untersuchung der Praxis im Umgang mit einer derart neuen Gesetzgebung und deren - positiven oder negativen - Auswirkungen auf die Betroffenen durchzuf\u00fchren. Der Bundesrat hat sich denn auch schon in seiner Stellungnahme zur Motion Goll vom 17. Dezember 1992 zur Aufhebung der Verj\u00e4hrungsfrist bei sexueller Ausbeutung von Kindern (92.3558) in diesem Sinn ge\u00e4ussert. Er hat denselben Standpunkt am 23. Februar 1994 auch in seiner Stellungnahme zur entsprechenden Motion B\u00e9guin vom 2. Dezember 1993 vertreten.</p><p>Es ist notwendig, dass diese Bestimmungen w\u00e4hrend einer gen\u00fcgend langen Dauer in Kraft stehen, um feststellen zu k\u00f6nnen, ob sich die Aussagen der Motion\u00e4rin best\u00e4tigen oder nicht. Der Bundesrat ist indessen bereit, die Zweckm\u00e4ssigkeit einer Untersuchung \u00fcber die Auswirkungen der neuen Strafbestimmungen auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu pr\u00fcfen. Er ist aber der Auffassung, dass sich diese Untersuchung nicht auf den von der Motion betroffenen Aspekt beschr\u00e4nken, sondern s\u00e4mtliche \u00c4nderungen des neuen Sexualstrafrechts einbeziehen sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(778896000000)\/","SubmittedBy":"Goll Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816931727)\/","SubmissionDate":"\/Date(771033600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4414,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}