{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3294","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wohnungszuweisung im Eheschutzverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Eheschutzmassnahmen einen neuen Absatz\u00a02 zu Artikel\u00a0175 ZGB (Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Gr\u00fcnde) wie folgt vorzulegen:</p><p>Einem Ehegatten ist auf Antrag die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen, wenn dies aus Gr\u00fcnden der physischen und/oder psychischen Integrit\u00e4t und/oder des Kindeswohls oder sozialer, \u00f6konomischer Belange erforderlich ist. Tr\u00e4gt der Ehegatte substantiiert vor, vom anderen Ehegatten physisch oder psychisch misshandelt worden zu sein, gilt Beweislastumkehr.</p>","ReasonText":"<p>Hintergrund dieses Revisionsantrags ist die Tatsache, dass Frauenh\u00e4user stets \u00fcberf\u00fcllt sind, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zunimmt und dass im Fall der Misshandlung in der Regel der misshandelnde Ehemann in der ehelichen Wohnung verbleibt. Die Frau, die ins Frauenhaus fl\u00fcchten muss, wird im Hinblick auf die grosse Wohnungsnot in ihrem Entscheid \u00fcber ihre k\u00fcnftige Lebensgestaltung erheblich beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Das Problem der Gewalt von M\u00e4nnern gegen\u00fcber Frauen f\u00fchrt dazu, dass die Frau in der Ehe oder ehe\u00e4hnlicher Lebensgemeinschaft des besonderen Schutzes des Staates bedarf. Der Gesetzgeber ist wegen des Diskriminierungsverbotes von Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung verpflichtet, die Frau vor Gewaltanwendung des Mannes zu sch\u00fctzen sowie zu verhindern, dass sie Rechtsnachteile dadurch erleidet. Es liegen inzwischen unz\u00e4hlige soziologische und kriminologische Untersuchungen \u00fcber die Allt\u00e4glichkeit und Normalit\u00e4t m\u00e4nnlicher Gewaltanwendung gegen\u00fcber Frauen vor. Das Recht hat diese Alltagsrealit\u00e4t zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Mit der Beweislastumkehr soll die verfahrensrechtliche Position der Frau gest\u00e4rkt werden. F\u00fcr den Entscheid \u00fcber die Wohnungszuweisung soll gen\u00fcgen, dass die Frau Tatsachen \u00fcber die Gewaltanwendung ihres Mannes schl\u00fcssig vortr\u00e4gt. Der (Ehe)Mann hat die Verpflichtung, die M\u00f6glichkeit und das Recht zu beweisen, dass die Gewaltanwendung nicht von ihm ausgegangen ist bzw. dass keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Das Beweislastrisiko hat er zu tragen und nicht die (Ehe)Frau.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a0175 Zivilgesetzbuch ist ein Ehegatte berechtigt, den gemeinsamen Haushalt f\u00fcr solange aufzuheben, als seine Pers\u00f6nlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gef\u00e4hrdet ist. Eine gerichtliche Bewilligung ist nicht erforderlich. Physische oder psychische Misshandlungen durch den anderen Ehegatten erf\u00fcllen regelm\u00e4ssig die gesetzlichen Voraussetzungen.</p><p>Ist die Aufhebung des Haushaltes begr\u00fcndet, so muss das Eheschutzgericht auf Begehren eines Ehegatten gem\u00e4ss Artikel\u00a0176 Absatz\u00a01 Ziffer 2 ZGB die Ben\u00fctzung der Wohnung und des Hausrates regeln, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wer Mieter bzw. Mieterin oder Eigent\u00fcmer bzw. Eigent\u00fcmerin der Familienwohnung ist. Das Gericht entscheidet nach freiem Ermessen unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde und in Abw\u00e4gung der Interessen der beiden Ehegatten und der Kinder. Bedeutsamstes Kriterium f\u00fcr die Zuteilung der Wohnung ist die Zweckm\u00e4ssigkeit. Sind Kinder vorhanden, die von einem Elternteil in Obhut genommen werden, verdient regelm\u00e4ssig deren Interesse am Beibehalten der bisherigen Umgebung den Vorzug. Legt ein Ehegatte glaubhaft dar, dass er vom anderen misshandelt worden ist, d\u00fcrfte die Interessenabw\u00e4gung regelm\u00e4ssig zu seinen Gunsten ausfallen.</p><p>Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgangssituation ist es \u00e4usserst fraglich, ob die vorgeschlagene Beweislastumkehr ein zweckm\u00e4ssiger Ansatz ist, um die Situation von Frauen zu verbessern, die unter der Gewaltt\u00e4tigkeit ihrer M\u00e4nner leiden, auch wenn der Bundesrat die Zielsetzung der Motion\u00e4rin grunds\u00e4tzlich teilt. Hingegen kann sich in der Praxis das Problem stellen, dass es zu lange dauert, bis die vorsorgliche Massnahme \u00fcber die Wohnungszuweisung erlassen wird. Es kann deshalb gepr\u00fcft werden, ob und gegebenenfalls wie das Verfahren \u00fcber die Wohnungszuweisung von Bundesrechts wegen beschleunigt werden kann.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"von Felten Margrith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816774543)\/","SubmissionDate":"\/Date(771811200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4414,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}