{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943301,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943301,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3301","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Zivile Friedensf\u00f6rderung und Friedenssicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die pers\u00f6nlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen zugunsten eines verst\u00e4rkten Engagements der Schweiz f\u00fcr eine weltweite Friedenserhaltung und Friedensf\u00f6rderung deutlich zu intensivieren.</p><p>Dieses verst\u00e4rkte Engagement soll insbesondere geschehen:</p><p>1. mit diplomatischen Mitteln und vermehrtem Einsatz von Blaum\u00fctzen, Milit\u00e4rbeobachtern und anderem unbewaffnetem Milit\u00e4rpersonal;</p><p>2. durch die Zurverf\u00fcgungstellung von geeigneten Zivilpersonen f\u00fcr Fr\u00fchwarnung, Erkundungs- und Berichterstattermissionen, Wahlbeobachtung, Vermittlung, Entwaffnung, Wiedereingliederung von Streitkr\u00e4ften in die Gesellschaft, Wiederaufbau, interkulturelle Vers\u00f6hnungsarbeit und weitere Massnahmen f\u00fcr ziviles Peace-keeping und Peace-building;</p><p>3. durch die F\u00f6rderung und den verst\u00e4rkten Einbezug von Institutionen, die den Bund bei der Erarbeitung entsprechender Konzepte, bei deren besseren innenpolitischen Abst\u00fctzung und mit Beitr\u00e4gen zur Ausbildung des notwendigen Personals f\u00fcr internationales ziviles Peace-keeping und Peace-building unterst\u00fctzen k\u00f6nnen;</p><p>4. durch ein verst\u00e4rktes finanzielles Engagement zugunsten der Uno, ihrer Sonderorganisationen, der OSZE, des IKRK, des Katastrophenhilfekorps und weiterer Organisationen, die der Friedensf\u00f6rderung, Friedenserhaltung und humanit\u00e4ren Hilfe dienen.</p>","ReasonText":"<p>Nachdem die Gegner und Gegnerinnen der Blauhelmvorlage den Einsatz von Blaum\u00fctzen, Milit\u00e4rbeobachtern und zivilen Massnahmen zur Friedenserhaltung und Friedensf\u00f6rderung nie bestritten haben, ist der Bundesrat innenpolitisch legitimiert, seine diesbez\u00fcglichen Aktivit\u00e4ten deutlich zu verst\u00e4rken. Nach dem Nein zur Blauhelmvorlage bedarf es dieses verst\u00e4rkten Engagements zur Vermeidung einer gef\u00e4hrlichen Isolation der Schweiz in der V\u00f6lkergemeinschaft.</p><p>Nicht nur das milit\u00e4rische, sondern auch das zivile Personal zugunsten der Friedenserhaltung und Friedensf\u00f6rderung muss geeignet und gut ausgebildet sein. Die Schweiz braucht neue Ausbildungsg\u00e4nge nach dem Modell der \u00f6sterreichischen Initiative f\u00fcr ein \"International Civilian Peace-keeping and Peace-building Training Programme\" in Stadtschlaining.</p><p>Im weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz sich im Rahmen des Helsinki-Dokuments 1992 \"Herausforderung des Wandels\" zur \"aktiven Einbeziehung der \u00d6ffentlichkeit\" verpflichtet hat und zugesagt hat, \"vermehrt Gelegenheit zu schaffen, dass Einzelpersonen und nichtstaatliche Organisationen Beitr\u00e4ge zu unserer Arbeit leisten und eine Zusammenarbeit mit ihnen stattfindet\" (Verheissung und Probleme des Wandels, Ziff. 42).</p><p>Abschliessend ist daran zu erinnern, dass das vom Nationalrat am 23. Juni 1988 \u00fcberwiesene Postulat Pini zur Schaffung eines \"Internationalen Friedenskorps\" (88.384) bis heute nicht verwirklicht worden ist. Es ist nach dem Nein zu den Blauhelmtruppen aktueller denn je.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der ablehnende Entscheid des Volkes \u00fcber die Schaffung eines Blauhelmkontingentes wird es der Schweiz nicht erlauben, ein neues Instrument ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik einzuf\u00fchren. Der Volksentscheid stellt aber weder diese traditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat gedenkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so weiterzuf\u00fchren, wie er sie im Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat. Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Friedenserhaltung und der Unterst\u00fctzung humanit\u00e4rer Aktionen gr\u00f6sseres Gewicht beimessen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a. die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zustandekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein priorit\u00e4res Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt f\u00fcr alle Bereiche, die Aussenpolitik inbegriffen.</p><p>Dies \u00e4ndert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanit\u00e4ren Hilfe soweit als m\u00f6glich zu verst\u00e4rken. Die diesbez\u00fcglichen Aktivit\u00e4ten der Schweiz im ehemaligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanit\u00e4ren Hilfe, der pr\u00e4ventiven Diplomatie (Unterst\u00fctzung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterst\u00fctzung von Friedensprojekten in der zivilen Gesellschaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und f\u00e4hig ist, die internationalen Anstrengungen mitzutragen.</p><p>Was die von der Uno und der OSZE durchgef\u00fchrten friedenserhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Beitr\u00e4ge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erh\u00f6ht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengungen vergleichbarer L\u00e4nder zur\u00fcck, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungef\u00e4hr 30 Prozent gegen\u00fcber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zur\u00fcckgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, aber auch der OSZE, logistische Unterst\u00fctzung und ziviles wie milit\u00e4risches Personal zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanit\u00e4re Dimension erhalten haben.</p><p>Die humanit\u00e4re Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchgef\u00fchrten Aktionen, namentlich \u00fcber das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, unterst\u00fctzte die Schweiz die humanit\u00e4ren Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) oder das Weltern\u00e4hrungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterst\u00fctzung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einer finanziellen Unterst\u00fctzung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beitr\u00e4ge der Eidgenossenschaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanit\u00e4ren Hilfe entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitlinien f\u00fcr die Umsetzung der im Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens- und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizerischen Unterst\u00fctzung internationaler Aktionen zur Friedenserhaltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverh\u00fctung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschenrechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung f\u00f6rderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfolgende Unterst\u00fctzung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen \u00dcberpr\u00fcfung der humanit\u00e4ren Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst grunds\u00e4tzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen n\u00e4her zu pr\u00fcfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen diesbez\u00fcglich keine spezifischen weiteren Verpflichtungen.</p>","FederalCouncilProposal":44,"FederalCouncilProposalText":"Annahme","FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Haering Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240022720)\/","SubmissionDate":"\/Date(771811200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4414,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}