{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943325,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943325,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3325","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Endlager f\u00fcr radioaktiven Abfall im Wellenberg","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat hat versprochen, den definitiven Standortentscheid erst dann zu treffen, wenn \u00fcber die zur Diskussion stehenden Standorte qualitativ und quantitativ gleichwertige Untersuchungsergebnisse vorliegen. H\u00e4lt der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt und aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse dieses Versprechen aufrecht? Nach welcher Auswahlmethode und nach welchen Kriterien wird der Gleichstand der Untersuchungsergebnisse festgestellt?</p><p>2. Trifft es zu, dass mit Bezug auf die Langzeitsicherheit nur f\u00fcr den Standort Wellenberg eine Studie erstellt wurde? Wenn ja, weshalb? Kann der Bundesrat Angaben machen \u00fcber die H\u00f6he der Kosten f\u00fcr die Langzeitsicherheitsstudie?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Studie \u00fcber die Langzeitsicherheit zum Wellenberg durch eine von Nagra und Bundesverwaltung unabh\u00e4ngige, aussenstehende Fachgruppe oder ein unabh\u00e4ngiges Expertenb\u00fcro interdisziplin\u00e4r \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen?</p><p>4. Wie aus den Unterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch ersichtlich ist, soll am Wellenberg ein Abfallager errichtet werden, dessen Inhalt nach Verschluss nicht r\u00fcckholbar und auch nicht von innen kontrollierbar ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, noch vor seinem definitiven Entscheid der \u00d6ffentlichkeit darzulegen, weswegen er diese Variante mit diesem \u00dcberwachungssystem w\u00e4hlen will?</p><p>5. Weder die Nagra noch die Genossenschaft f\u00fcr nukleare Entsorgung Wellenberg sind in der Lage, f\u00fcr St\u00f6rf\u00e4lle nach Verschluss des Lagers die Verantwortung und Haftung zu \u00fcbernehmen. Wer tr\u00e4gt nach Auffassung des Bundesrates die politische und finanzielle Verantwortung f\u00fcr allf\u00e4llige St\u00f6rf\u00e4lle und daraus entstehende Sch\u00e4den f\u00fcr Menschen und Umwelt?</p><p>6. Wie hoch ist die Haftungssumme, und wo findet die Festlegung dieser Haftungssumme ihre Rechtsgrundlage?</p><p>7. Ist der Bundesrat - nachdem er in seiner Antwort auf meine Interpellation vom 30. November 1992 diese Frage noch offengelassen hat - jetzt bereit, verbindlich zu erkl\u00e4ren, wie er die Abgrenzung zwischen hochaktivem und mittel- bzw. schwachaktivem Material definiert? Ist er insbesondere bereit, die verbindliche Aussage zu machen, dass keine Abf\u00e4lle mit Anteilen an langlebigen Radionukliden, insbesondere sogenannte Alphastrahler, in einem Endlager im Wellenberg gelagert werden?</p>","ReasonText":"<p>Die eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden, insbesondere der Bundesrat, n\u00e4hern sich durch die Standortwahl f\u00fcr ein Endlager mit schwach- und mittelradioaktivem Abfall einem Entscheid, der in seinen menschlichen, gesundheitlichen, rechtlichen, technischen und politischen Auswirkungen heute wohl nur vermutungs- und ansatzweise abgesch\u00e4tzt werden kann.</p><p>Die Entscheidungstr\u00e4ger haben hier Verantwortungen wahrzunehmen in einem Bereich, wo man sich technologisch noch in ungewissen Zonen bewegt und wo Entscheidungen f\u00fcr mehrere nachfolgende Generationen Auswirkungen haben werden.</p><p>Es leuchtet deshalb ein, dass jede einzelne geologische, hydrologische und technische Detailfrage aufgrund der jeweils vorhandenen neuesten Erkenntnisse aufdatiert wird und dass es schlicht unverantwortlich w\u00e4re, sich aus zeitlichen oder anderen Gr\u00fcnden zu einem Entscheid dr\u00e4ngen zu lassen, der einzelne Sicherheitsaspekte vernachl\u00e4ssigt.</p><p>Ein Endlager f\u00fcr kurzlebige, schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle bedarf gem\u00e4ss Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz einer Rahmenbewilligung. Diese Rahmenbewilligung ist Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung. Sie ist die erste, wohl auch wichtigste, in einer Reihe von eidgen\u00f6ssischen, kantonalen und kommunalen Bewilligungen, denn sie legt den Standard, den Standort und das Projekt in seinen Grundz\u00fcgen fest, insbesondere die Lagerkapazit\u00e4t, die Abfallkategorien sowie die ungef\u00e4hre Gestaltung der unter- und oberirdischen Bauten. In der Rahmenbewilligung muss deshalb dargelegt werden, wie der Schutz von Mensch und Umwelt gew\u00e4hrleistet wird.</p><p>Um sich bei der Wahl des Standortes nicht nur auf einen Ort konzentrieren zu m\u00fcssen, gab der Bundesrat die Zusicherung ab, mehrere Standorte mit Bezug auf deren Gleichwertigkeit zu suchen.</p><p>In seiner Antwort auf eine diesbez\u00fcgliche Interpellation vom 30. November 1992 hielt der Bundesrat zudem fest, er habe am 1. Oktober 1990 beschlossen, den Entscheid \u00fcber die Ausf\u00fchrung der zweiten Sondierphase zu sistieren, bis f\u00fcr alle Standorte m\u00f6glichst vergleichbare geologische Aussagen gemacht werden k\u00f6nnten. Es ist anzunehmen, dass der Bundesrat aufgrund der jetzt vorliegenden Untersuchungen in der Lage ist, diese Aussage zu pr\u00e4zisieren. Die Antwort auf die Frage 1 soll hier Klarheit bringen und es unserer Landesregierung auch erm\u00f6glichen, die Form der Einhaltung ihres Versprechens gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung transparenter zu machen.</p><p>Aufgrund der Informationen, die bisher der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht wurden, ist zu vermuten, dass mit Bezug auf die Langzeitsicherheit erst eine Studie f\u00fcr den Standort Wellenberg erstellt wurde. Wenn der Bundesrat dabei bleibt, w\u00e4re es eine dringend n\u00f6tige Massnahme zur Vertrauensbildung, diese durch unabh\u00e4ngige und aussenstehende Experten \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.</p><p>Das von der Nagra entwickelte Lagerkonzept basiert auf dem Prinzip der Nichtkontrollierbarkeit. Wenn die Stollen im Lager einmal mit \"F\u00e4ssern\" aufgef\u00fcllt sind, sollen die verbleibenden Hohlr\u00e4ume in den Kavernen mit (vermutlich) Betonit ausgef\u00fcllt werden. Die Stollen werden also verpfropft. Ein jederzeit von innen kontrollierbares Lager h\u00e4tte den Vorteil, dass es den jeweiligen neuen Erkenntnissen und technologischen Fortschritten ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Kostenaufwand angepasst werden k\u00f6nnte. Es gibt kein vergleichbares Lager, das sich \u00fcber Langzeiterfahrungen ausweisen kann.</p><p>Es ist f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung deshalb wichtig zu wissen, wie der Bundesrat die einzelnen Positiv- und Negativpunkte der beiden Lagerungsm\u00f6glichkeiten gewichtet.</p><p>Nach dem Konzept der Nagra k\u00f6nnte eine allenfalls entstehende Radioaktivit\u00e4t erst an der Oberfl\u00e4che kontrolliert werden. Wird aber an der Oberfl\u00e4che eine Erh\u00f6hung der Radioaktivit\u00e4t festgestellt, ist es zu sp\u00e4t. Der Bundesrat muss deshalb jetzt im Rahmen der bevorstehenden Festlegung der \u00dcberwachungsszenarien das System der Kontrolle und des Unterhalts des Lagers nochmals in Erw\u00e4gung ziehen und, falls er bei seinem Konzept der nachtr\u00e4glichen Kontrolle an der Oberfl\u00e4che und beim Konzept der Nichtr\u00fcckholbarkeit bleiben will, die Gr\u00fcnde seines diesbez\u00fcglichen Entscheides nach aussen deutlich machen.</p><p>Es bleibt auch die Frage einer allf\u00e4lligen Haftung im Falle einer Katastrophe. Die Ausk\u00fcnfte, die zu diesem Thema bisher gegeben wurden, sind d\u00fcrftig. Die betroffene Bev\u00f6lkerung will klare Zusagen des Bundes zu seiner vorbehaltlosen Wahrnehmung seiner Haftpflicht, die sich logischerweise aus seinem Konzeptentscheid und seiner Betriebsbewilligung ergibt.</p><p>Die Genossenschaft f\u00fcr nukleare Entsorgung Wellenberg schreibt in ihrer Presseorientierung, sie beantrage eine Bewilligung f\u00fcr \"kurzlebige, schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle\", worunter insbesondere radioaktive Abf\u00e4lle aus dem Betrieb und dem sp\u00e4teren Abbruch der schweizerischen Kernkraftwerke zu verstehen seien sowie Abf\u00e4lle aus Medizin, Industrie und Forschung.</p><p>Die Frage nach den sogenannten Alphastrahlern bleibt offen. Der Interpellant ist der Auffassung, dass diese sowohl technologisch als vor allem auch politisch brisante Frage vor der Erteilung einer generellen Rahmenbewilligung, also jetzt, vom Bundesrat klar und definitiv entschieden werden muss. Dies heisst konkret, dass der Bundesrat heute wissen m\u00fcsste und auch sagen soll, ob tats\u00e4chlich auch Nuklide mit Halbzeitwerten \u00fcber 25 Jahre, z. B. sogenannte Alphastrahler, dem Inventar von schwach- und mittelradioaktiven Lagern zugeordnet werden.</p><p>Die Genossenschaft f\u00fcr nukleare Entsorgung Wellenberg hat dem Bundesrat am 29. Juni 1994 ein Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung eingereicht. Aufgrund der Informationen, die der Presseorientierung der Genossenschaft zu entnehmen sind, r\u00fccken viele konkrete Fragen \u00fcber die Sicherheit von Mensch und Umwelt in den Vordergrund.</p><p>Deshalb unterbreitet der Interpellant dem Bundesrat die aufgef\u00fchrten Fragen, verbunden mit der Bitte, diese noch vor der Erteilung der Rahmenbewilligung zu beantworten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Lagerung von radioaktiven Abf\u00e4llen ist ein Problem, das zwingend gel\u00f6st werden muss. Die Landesregierung ist sich ihrer diesbez\u00fcglichen Verantwortung bewusst und stellt an alle Vorhaben im Zusammenhang mit der Entsorgung und Lagerung von nuklearen Abf\u00e4llen aussergew\u00f6hnlich hohe Anspr\u00fcche an die beh\u00f6rdliche Sorgfaltspflicht. Die Landesregierung wird nur Vorschl\u00e4gen zustimmen, die bez\u00fcglich Wissenschaftlichkeit und Sicherheit auch international gesehen h\u00f6chsten Standards gen\u00fcgen.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet die im Beschluss vom 1. Oktober 1990 gestellte Forderung, wonach vor einem Entscheid \u00fcber die Ausf\u00fchrung der zweiten Sondierphase an allen vier damals zur Diskussion stehenden Standorten m\u00f6glichst vergleichbare geologische Aussagen vorhanden sein m\u00fcssen, als erf\u00fcllt. Er st\u00fctzt sich dabei auf den \"Bericht der Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone Uri, Nidwalden, Graub\u00fcnden und Waadt zu den Sondierungen der Nagra\" vom Juni 1993 und die \"Agneb-Stellungnahme zum Standortentscheid der Nagra f\u00fcr ein Endlager kurzlebiger schwach- und mittelaktiver Abf\u00e4lle\" vom 19. Januar 1994.</p><p>Insbesondere die Agneb wies in ihrer Stellungnahme unter dem Kapitel \"Beurteilung der Vergleichbarkeit der geologischen Standortuntersuchungen\" darauf hin, dass die an den vier Standorten Bois de la Glaive, Oberbauenstock, Piz Pian Grand und Wellenberg durchgef\u00fchrten Feldarbeiten das Ziel hatten, die unterschiedlichen Vorkenntnisse soweit zu erg\u00e4nzen, dass der Entscheid \u00fcber die Standortwahl und die Ausf\u00fchrung der weiteren Sondierungen anhand m\u00f6glichst vergleichbarer geologischer Aussagen getroffen werden k\u00f6nnte. Da es sich bei den erw\u00e4hnten potentiellen Endlagerstandorten um Gebiete mit unterschiedlichen geologischen und topographischen Voraussetzungen handelt, zu denen zu Beginn der Untersuchungen unterschiedliche Vorkenntnisse vorlagen, konnten sich die \"m\u00f6glichst vergleichbaren geologischen Aussagen\" nicht auf einen buchhalterischen Vergleich nach Untersuchungsaufwand und Bohrmetern beziehen. Jeder der drei untersuchten Gesteinsarten, jeder der vier untersuchten Standorte verlangten ein differenziertes Untersuchungsprogramm, um zu vergleichbaren Aussagen zu gelangen.</p><p>Als Schlussfolgerung zur Vergleichbarkeit der geologischen Untersuchungen hielt die Agneb folgendes fest: \"Mit den an den einzelnen Standorten differenziert durchgef\u00fchrten Untersuchungen wurde f\u00fcr jeden Standort ein Kenntnissstand erreicht, der einen tragf\u00e4higen bewertenden Vergleich der geologischen Standorteigenschaften erm\u00f6glicht.\" Die Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone Uri, Nidwalden, Graub\u00fcnden und Waadt wiederum gelangte zur Ansicht, \"dass mit den durchgef\u00fchrten Untersuchungen an allen vier Standorten die erforderlichen Ergebnisse vorliegen, um einen auf vergleichbaren technischen Erkenntnissen basierenden Entscheid zur Standortwahl zu treffen\".</p><p>2. Analysen zur Langzeitsicherheit wurden nicht nur f\u00fcr den Standort Wellenberg erstellt. In den Nagra-Berichten NTB 88-17, NTB 88-18 und NTB 88-19 wurden auch f\u00fcr die Standorte Bois de la Glaive, Oberbauenstock und Piz Pian Grand Betrachtungen zur Langzeitsicherheit gemacht. Die Beurteilung der Sicherheit f\u00fcr das Endlager schwach- und mittelaktiver Abf\u00e4lle im Projekt \"Gew\u00e4hr\" basiert auf der Analyse der Lanzeitsicherheit am Standort Oberbauenstock.</p><p>Was den finanziellen Aufwand f\u00fcr eine Langzeitsicherheitsstudie betrifft, so f\u00e4llt weniger die Studie selbst, sondern vielmehr der Aufwand der zur Erlangung der Grundlagen f\u00fcr die Studie erforderlichen Felduntersuchungen ins Gewicht. So belaufen sich z. B. die Kosten der bis heute am Wellenberg durchgef\u00fchrten Feldarbeiten nach Angaben der Nagra auf rund 50 Millionen Franken, w\u00e4hrend die Kosten f\u00fcr die bisherigen Modellierungsarbeiten bei 1 Million Franken liegen.</p><p>3. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen f\u00fcr die Arbeiten zur nuklearen Entsorgung in der Schweiz eine klare Aufgabenteilung vor: Die Erzeuger radioaktiver Abf\u00e4lle sind verantwortlich f\u00fcr deren sichere Beseitigung; die Bundesbeh\u00f6rden sind zust\u00e4ndig f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung, Beurteilung und Bewilligung der damit verbundenen Arbeiten und Anlagen.</p><p>Der Bundesrat hat bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen wiederholt darauf hingewiesen, dass die zust\u00e4ndigen staatlichen Sicherheitsbeh\u00f6rden die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) sind. In diesen Beh\u00f6rden sind die zur interdisziplin\u00e4ren Beurteilung der Sicherheitsanalysen erforderlichen Fachleute vertreten.</p><p>Zur Beratung in spezifischen geologischen Fragen steht der HSK die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE), eine Subkommission der Eidgen\u00f6ssischen Geologischen Fachkommission (EGK), zur Verf\u00fcgung. Mitglieder der KNE sind anerkannte Geologen, welche an schweizerischen Universit\u00e4ten oder Hochschulen lehren oder sich \u00fcber langj\u00e4hrige erdwissenschaftliche T\u00e4tigkeit in der Wirtschaft ausweisen k\u00f6nnen. Zur Begutachtung von weiteren Spezialgebieten k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Bundesstellen auch zus\u00e4tzliche in- und ausl\u00e4ndische Experten beiziehen.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Art und Weise, wie die Arbeiten zur nuklearen Entsorgung \u00fcberwacht und \u00fcberpr\u00fcft werden, der Forderung nach unabh\u00e4ngiger, interdisziplin\u00e4rer \u00dcberpr\u00fcfung entspricht.</p><p>4. Das geltende Gesetz sieht die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der radioaktiven Abf\u00e4lle vor. Endlager m\u00fcssen also so gebaut werden, dass keine sp\u00e4tere \u00dcberwachung mehr notwendig ist.</p><p>Der Gesetzgeber sprach sich f\u00fcr die Endlagerung aus in der Meinung, dass es nicht ang\u00e4ngig w\u00e4re, heute Abf\u00e4lle zu erzeugen, ohne f\u00fcr deren sichere Beseitigung zu sorgen. Jene Generationen, die den Nutzen aus der Kernenergiegewinnung ziehen, sollten auch daf\u00fcr sorgen, dass die dabei entstehenden Abf\u00e4lle sicher und dauerhaft beseitigt werden.</p><p>Der Betrieb eines Endlagers, d. h. die eigentliche Phase der Einlagerung, wird sich aber \u00fcber einige Jahrzehnte hinwegziehen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist eine \u00dcberwachung des Endlagers vor Ort vorgesehen. Erst durch die Erteilung der Verschlussbewilligung durch den Bundesrat kann das Endlager verschlossen, d. h. der Zugangsstollen verf\u00fcllt und versiegelt werden. Dieser Entscheid wird sich also auf die w\u00e4hrend einigen Jahrzehnten gemachten Beobachtungen, Messungen und Erfahrungen abst\u00fctzen k\u00f6nnen.</p><p>Die Forderung nach einem verschliessbaren Endlager verbietet aber nicht, nach Verschluss des Lagers eine langfristige \u00dcberwachung der Umgebung vorzusehen. Wenn dies aus Gr\u00fcnden der langfristigen Best\u00e4tigung der Sicherheit w\u00fcnschbar erscheint, muss jedoch sorgf\u00e4ltig abgekl\u00e4rt werden, ob die \u00dcberwachung die Sicherheit des Lagers an sich nicht herabsetzt. Die \u00dcberwachung eines Endlagers nach dessen Verschluss darf ausserdem nie als Ersatz f\u00fcr ein grunds\u00e4tzlich sicheres Lagerkonzept oder als Kompensation f\u00fcr einen ungen\u00fcgenden Standort betrachtet werden.</p><p>Da der Entscheid \u00fcber die definitive Verf\u00fcllung des Endlagers wie erw\u00e4hnt erst einige Jahrzehnte nach Inbetriebnahme des Endlagers erfolgen muss und sich auf entsprechende Erfahrungswerte abst\u00fctzen kann, ist der Bundesrat nach wie vor der Ansicht, das Konzept der Endlagerung sei sachlich gerechtfertigt und d\u00fcrfe heute nicht kurzfristig verlassen werden. Aus Gr\u00fcnden der Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber kommenden Generationen lassen sich provisorische L\u00f6sungen f\u00fcr Zeithorizonte von einigen hundert Jahren kaum in Betracht ziehen.</p><p>Sollte entgegen aller auf Erfahrungen abgest\u00fctzten Erwartungen Jahrzehnte nach dem Verschluss des Endlagers doch eine R\u00fcckholung der Abf\u00e4lle erforderlich werden, so m\u00fcsste f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit ein erh\u00f6hter Aufwand in Kauf genommen werden, was sich angesichts der \u00e4usserst geringen Wahrscheinlichkeit eines solchen Vorfalls und der grossen Vorteile, die das Endlagerkonzept mit sich bringt, rechtfertigen l\u00e4sst.</p><p>5./6. Die politische Verantwortung f\u00fcr allf\u00e4llige St\u00f6rf\u00e4lle nach Verschluss eines Endlagers tr\u00e4gt diejenige Beh\u00f6rde, die gem\u00e4ss Atomgesetz f\u00fcr die Erteilung der zum Bau, Betrieb und Verschluss des Endlagers erforderlichen Bewilligung zust\u00e4ndig ist, d. h. der Bundesrat.</p><p>Nach geltendem Recht haftet der Inhaber des Endlagers f\u00fcr Nuklearsch\u00e4den aus seiner Anlage, und zwar summenm\u00e4ssig unbegrenzt (Art. 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. M\u00e4rz 1983, KHG, SR 732.44). Die Deckung der Haftung ist wie folgt geregelt:</p><p>- private Versicherungsdeckung bis 500 Millionen Franken (Art. 3 Abs. 1 Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 5. Dezember 1983, SR 732.441)</p><p>- Bundesdeckung bis 1 Milliarde Franken (Art. 12 und 16 KHG)</p><p>- alle eigenen Mittel des Haftpflichtigen (keine betragsm\u00e4ssige Begrenzung der Haftung des Inhabers, Art. 3 Abs. 1 KHG)</p><p>- Grossschadenregelung: Entsch\u00e4digungsordnung der Bundesversammlung (Art. 29f. KHG)</p><p>Nach dem beh\u00f6rdlich sanktionierten Ende der Aktivit\u00e4ten des Endlagerbesitzers kommt als Haftungsgrundlage nach geltendem Recht allenfalls die Bundesdeckung (Art. 16 KHG) oder die Grossschadenregelung (Art. 29 KHG) in Frage.</p><p>7. Zur Lagerung im Wellenberg sind ausschliesslich kurzlebige schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle vorgesehen. Sie entstehen aus dem Betrieb und der Stillegung der schweizerischen Kernkraftwerke, aus der Verwendung von Radionukliden in Medizin, Industrie und Forschung sowie aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente. Diese Abf\u00e4lle enthalten prim\u00e4r Beta- und Gammastrahler mit Halbwertszeiten von bis zu dreissig Jahren. Es handelt sich dabei z. B. um kontaminierte Ionenaustauscherharze, Wasser- und Luftfilter, Werkzeuge, Schutzhandschuhe, Kleidungen und Maschinenteile aus Kernkraftwerken oder kontaminierte Kleider, Spritzen, Flaschen und Gazen aus dem Bereich Medizin, Industrie und Forschung.</p><p>Nicht in den Wellenberg verbracht werden d\u00fcrfen hingegen die hoch- und mittelaktiven Abf\u00e4lle aus der Wiederaufarbeitung sowie die abgebrannten Brennelemente. Hochaktive Abf\u00e4lle sind die bei der Wiederaufarbeitung vom noch vorhandenen Uran und vom gebildeten Plutonium abgetrennten und verglasten Abfallstoffe. Bei dieser Abtrennung fallen alphahaltige Abf\u00e4lle an, die als langlebige mittelaktive Abf\u00e4lle gelten. Falls auf die Wiederaufarbeitung verzichtet wird, m\u00fcssen die abgebrannten Brennelemente als hochaktiver Abfall beseitigt werden.</p><p>Es ist jedoch nicht m\u00f6glich, eine verbindliche Aussage zu machen, dass keine Abf\u00e4lle mit geringen Anteilen an langlebigen Radionukliden in einem Endlager Wellenberg gelagert werden; kleine bis kleinste Anteile an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern sind in jeder Abfallsorte vorhanden. Langlebige Radionuklide wie Kalium (K-40) und Alphastrahler wie Uran, Thorium und Radium sind ausserdem auch als nat\u00fcrliche Vorkommen in allen Gesteinen vorhanden.</p><p>Beim geplanten Endlager Wellenberg wird der zul\u00e4ssige Gehalt an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Betriebsbewilligung festzulegen sein. Diese Festlegung wird gest\u00fctzt auf eine verfeinerte Sicherheitsanalyse erfolgen, welche den beim Bau des Endlagers gewonnenen Kenntnissen der effektiven Verh\u00e4ltnisse des Untergrundes Rechnung tragen wird. F\u00fcr jeden f\u00fcr den Wellenberg vorgesehenen Abfalltyp wird im Betriebsbewilligungsverfahren spezifisch abzukl\u00e4ren sein, ob ihr Anteil an langlebigen Radionukliden und Alphastrahlern den zul\u00e4ssigen Gehalt nicht \u00fcberschreitet und die entsprechenden Abf\u00e4lle im Wellenberg endgelagert werden d\u00fcrfen. So muss z. B. noch abgekl\u00e4rt werden, ob ausgediente Feuermelder, welche auf dem Ionisationsprinzip beruhen und in denen Americium, ein langlebiges radioaktives Nuklid, enthalten ist, in den Wellenberg verbracht werden d\u00fcrfen. Es w\u00e4re jedoch nicht zweckm\u00e4ssig, diesbez\u00fcglich bereits heute verbindliche Bedingungen festzulegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(792806400000)\/","SubmittedBy":"Iten Joseph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(819504000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240787230)\/","SubmissionDate":"\/Date(779932800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}