{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943387,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943387,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3387","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Strombedarf bei Umsetzung der Alpeninitiative","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verlagerung des alpenquerenden G\u00fcterverkehrs auf die Schiene, erzwungen durch die Alpen-Initiative einerseits und durch voraussichtlich rigorose Strassentransitgeb\u00fchren andererseits, wird einen hohen zus\u00e4tzlichen Bedarf an elektrischer Energie bei den Eisenbahnbetrieben zur Folge haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat diesen Zusatzbedarf an elektrischem Strom ein?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass dieser zus\u00e4tzliche Strombedarf stets in ausreichendem Mass vorhanden ist, insbesondere auch ab dem Jahr 2008, wenn die ersten Atomstrom-Liefervertr\u00e4ge mit der Electricit\u00e9 de France (EdF) auslaufen?</p><p>3. Wie stark sind die SBB schweizerischerseits an den Stromliefervertr\u00e4gen mit der EdF mit beteiligt?</p><p>4. Wieviel Strom (absolut und in Prozenten der Gesamtmenge) beziehen die schweizerischen Eisenbahnen zwecks Sicherstellung ihrer Betriebe heute schon aus Kernkraftwerken? Wieviel d\u00fcrfte es nach der Umsetzung der Alpen-Initiative sein?</p><p>5. Was unternimmt der Bundesrat, um der - auch von den SRG-Medien nachhaltig mitgetragenen - Negativkampagne gegen die Kernenergie (Produktion, Wiederaufbereitung, Zwischen- und Endlagerung) sachlich und aktiv zu begegnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 9. September 1994 im Sinne eines umfassenden Schutzes der Alpen und unter Einbezug der Interessen Europas das Konzept zur Umsetzung der Alpen-Initiative verabschiedet. Jeder Lastwagen, welcher einen der vier im Transitstrassengesetz festgelegten Alpen\u00fcberg\u00e4nge (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon) passiert, wird erfasst. Das Ausmass der Umlagerung bel\u00e4uft sich im Minimum auf das Volumen des Transitverkehrs, welches heute auf etwa 350 000 Fahrzeuge im Jahr berechnet wird. Die Verlagerung auf die Schiene wird mit einem Massnahmenpaket angestrebt, welches sich aus den drei Instrumenten \"leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe\", \"Alpentransitabgabe\" und \"Programm zur F\u00f6rderung des kombinierten Verkehrs\" zusammensetzt, wobei \"Bahn 2000\" und Neat einen wichtigen Beitrag darstellen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Ob durch die Verlagerung des alpenquerenden Strasseng\u00fcterverkehrs auf die Schiene ein Zusatzbedarf an elektrischem Strom entsteht und wie hoch dieser sein wird, wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsarbeiten im Detail zu kl\u00e4ren sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Strombedarf nicht h\u00f6her sein wird, als bereits f\u00fcr die Neat berechnet wurde. Die Neat f\u00fchrt bei einer Kapazit\u00e4t von 69 Millionen Tonnen bzw. 5 Millionen Lastwagendurchfahrten voraussichtlich zu einem zus\u00e4tzlichen Stromverbrauch von 630 Millionen bis 730 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (von Grenze zu Grenze). Dies entspricht etwas mehr als 1 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs im Durchschnitt der letzten Jahre respektive weniger als der H\u00e4lfte der durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Zunahme des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs in der Zehnjahresperiode 1983 bis 1993 oder einem Drittel der mittleren Jahresproduktion der Grande-Dixence.</p><p>2. Die SBB und die BLS haben bis zur Betriebsaufnahme der Neat noch ausreichende Stromreserven, um den zus\u00e4tzlichen Strombedarf auf dem bestehenden Netz decken zu k\u00f6nnen. Hingegen verf\u00fcgen die Bahnen nur \u00fcber bescheidene und zeitlich limitierte Stromreserven zur Deckung des zus\u00e4tzlichen Bahnstrombedarfes der neuen Alpentransversalen. Auch bei Vollausbau und Vollauslastung von \"Bahn 2000\" und Neat wird der Elektrizit\u00e4tsverbrauch der Bahnen jedoch immer noch weniger als 10 Prozent des Landesverbrauchs betragen.</p><p>Bei einer technischen Nutzungsdauer eines Kernkraftwerkes von rund 40 Betriebsjahren erl\u00f6schen wesentliche Bezugsrechte der SBB aus franz\u00f6sischen Kernkraftwerken um das Jahr 2020. In diesem Zeitraum werden auch die Kernkraftwerke G\u00f6sgen und Leibstadt, an welchen die SBB beteiligt sind, voraussichtlich an ihrer Nutzungsgrenze angelangt sein.</p><p>Es ist klar, dass f\u00fcr die Aufrechterhaltung des elektrischen Bahnbetriebes \u00fcber das Jahr 2020 hinaus Ersatz f\u00fcr die stillgelegten Stromproduktionskapazit\u00e4ten und abgelaufenen vertraglichen Bezugsrechte zu schaffen ist. Die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung einer ausreichenden Stromversorgung werden zurzeit \u00fcber\u00fcft. Es darf aber nicht vergessen werden, dass ganz allgemein die vorhandenen Effizienzpotentiale der Stromverwendung besser zu nutzen sind. Untersuchungen beispielsweise im Rahmen der Eges oder des Impulsprogrammes Ravel zeigen, dass bei fast allen Stromanwendungen betr\u00e4chtliche wirtschaftlich erschliessbare Stromsparpotentiale vorhanden sind. Werden diese realisiert, er\u00f6ffnen sich Spielr\u00e4ume f\u00fcr zus\u00e4tzliche Elektrizit\u00e4tsanwendungen.</p><p>3. Die SBB sind insgesamt mit 150 MW Leistung und einem Jahresbezug von durchschnittlich 1050 Millionen Kilowattstunden an Strombezugsrechten bei der Electricit\u00e9 de France (EdF) beteiligt.</p><p>4. Die Nettostromerzeugung bzw. der Strombezug der SBB setzte sich im wasserreichen Winter 1993/94 wie folgt zusammen:</p><p>NettostromerzeugungMio kWhProzent</p><p>aus Wasserkraftwerken 995  54</p><p>aus \u00f6lthermischen Kraftwerken 28  1</p><p>aus nuklearthermischen Kraftwerken 836  45</p><p>Nettostromerzeugung der Kraftwerke 1859100</p><p>davon aus franz\u00f6sischen Kraftwerken 302  16</p><p>Inwiefern es sich bei den zuk\u00fcnftigen Strombez\u00fcgen um Strom aus Kernkraftwerken handeln wird, wird ebenfalls zurzeit abgekl\u00e4rt und h\u00e4ngt unter anderem auch von der Energiepolitik des Auslandes ab.</p><p>5. Eine sachliche, aktive und offene Information \u00fcber die Kernenergie ist unabdingbar. Diese Aufgabe obliegt nicht nur dem Bundesrat, sondern unter anderem auch den Elektrizit\u00e4tsunternehmen, der Zulieferindustrie und den Forschungsinstituten. Die an einer gesicherten Stromversorgung interessierten Wirtschaftssektoren - dazu geh\u00f6ren die Bahnen - sind ebenfalls legitimiert, auf die Bedeutung der Kernenergie aufmerksam zu machen. Die Information durch den Bundesrat, insbesondere das zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED), betrifft schwergewichtig die Gesetzgebung, die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht. Dabei stehen die Fragen der Sicherheit der Anlagen und des Strahlenschutzes der Bev\u00f6lkerung im Vordergrund. Die dem EVED unterstellte Aufsichtsbeh\u00f6rde, die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), beabsichtigt, in Zukunft aktiver \u00fcber ihre Aufgaben und Entscheide zu berichten.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(781142400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241060130)\/","SubmissionDate":"\/Date(781142400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}