{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943422,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943422,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3422","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Medien als 4. Gewalt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die Medien als 4. Gewalt in das sich wechselseitig kontrollierende und sch\u00fctzende System der Gewaltenteilung und damit Gewaltentrennung einzubeziehen.</p><p>Auf diese Weise sollen wechselseitige \u00dcbergriffe und Interessenverflechtungen zwischen Medien und staatlichen Gewalten verhindert werden.</p>","ReasonText":"<p>Medien und Politik sind beide im Rahmen eines Tauschsystems aneinander interessiert: W\u00e4hrend sich die Politik \u00fcber die Medien mehr Zug\u00e4nge zur immer weiter entfernten \u00d6ffentlichkeit verspricht, erzeugt - umgekehrt - diese Politik best\u00e4ndig Ereignisse, welche durch die Medien verwertbar sind. Dadurch sind beide Partner stark aufeinander angewiesen. Die Interessenverzahnung f\u00fchrt dazu, dass sich beide Seiten immer wieder verleitet f\u00fchlen, die andere Seite zum eigenen Nutzen einzuspannen. Es kommt zu \u00dcbergriffen und Interessenverfilzungen, die nicht im Interesse der demokratischen \u00d6ffentlichkeit sein k\u00f6nnen.</p><p>Unser Staatsverst\u00e4ndnis beruht aber immer noch auf den Grundlagen, gem\u00e4ss denen weder die Medien politisch domestiziert werden sollen noch die Politik von aussen gesteuert werden soll. Wir wollen gleichzeitig aufkl\u00e4rend-kritische und unabh\u00e4ngige Medien und eine eigenst\u00e4ndige, transparente Politik.</p><p>J\u00fcngste Entwicklungen in verschiedenen L\u00e4ndern zeigen, dass:</p><p>- einerseits die staatspolitische Bedeutung der Medien durch die meinungsbildende Funktion stark w\u00e4chst; und</p><p>- andererseits die Versuchung der Politik zunimmt, sich Medien in der einen oder anderen Art gef\u00fcgig zu machen.</p><p>Aufgrund dieser Entwicklungstendenzen w\u00e4re der institutionelle Einbezug der Medien in das System der demokratisch-\u00f6ffentlichen Gewaltenteilung und Gewaltentrennung n\u00e4her zu pr\u00fcfen und allenfalls verfassungsrechtlich zu normieren: gleichermassen zum staatspolitisch verantwortlichen Einbezug der Medien und zur Garantierung ihres Service public in kritischer Manier.</p><p>Am Beispiel von Silvio Berlusconi lassen sich gerade beide Missbrauchsarten illustrieren: Zum einen hat er als Medienunternehmer seinen politischen Aufstieg zum Parteivorsitzenden und Ministerpr\u00e4sidenten massiv medial vorbereitet. Zum anderen hat er, kaum im neuen politischen Amt, die kritischen staatlichen Fernseh- und Radioanstalten zu domestizieren begonnen. Der Italiener ist kein Einzelph\u00e4nomen. \u00c4hnliche \u00dcbergriffe und Interessenverfilzungen gab es auch in den letzten US-Pr\u00e4sidentenwahlen mit dem Kandidaten Ross Perrot. Selbst in Deutschland versucht die Politik, Teile der elektronischen Medien f\u00fcr ihre eigenen Interessen einzuspannen. Zahlreiche namhafte Wissenschafter sind sich einig, dass es sich bei diesen \u00f6ffentlich bekanntgewordenen Ereignissen nur um Vorboten einer sich anbahnenden universellen Entwicklung handelt. Die systematische Verbindung zwischen den Medien und der Politik schafft die Voraussetzung f\u00fcr ein \"telekratisches Zeitalter\".</p><p>F\u00fcr die Verfasser unseres Grundgesetzes waren diese medial-politischen Tendenzen nicht voraussehbar. Die geplante Revision der Bundesverfassung k\u00f6nnte Anlass sein, dem sich wandelnden Kr\u00e4ftespiel zwischen den traditionellen staatlichen Gewalten und der marktwirtschaftlich funktionierenden 4. Gewalt der Medien institutionell in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung kommt in jedem Land, ganz besonders aber in einem Land mit direktdemokratischen Institutionen wie der Schweiz, eine \u00fcberragende Bedeutung zu. Nur der gut informierte B\u00fcrger kann sich ein verantwortliches Urteil bilden. Informationen und Anst\u00f6sse zur Meinungsbildung gehen in erster Linie von den Medien - Presse, Radio und Fernsehen - aus. Hierin liegen ihr politischer Auftrag und ihre politische Verantwortung.</p><p>Mit der Bezeichnung der Medien als \"4. Gewalt\" soll ihre Funktion im Spannungsfeld von Staat und Gesellschaft charakterisiert werden: Die Bezeichnung als \"Gewalt\" ist jedoch in rechtlicher Hinsicht fragw\u00fcrdig, denn im Unterschied zu den klassischen drei Staatsgewalten \u00fcben sie nicht hoheitliche Gewalt im eigentlichen Sinne aus, ihr Handlungsinstrument ist vielmehr die journalistische Argumentation. Auf staatliche Entscheidungen wirken sie nicht mit rechtlich gesicherten Einflussnahmen, sondern durch ihre Glaubw\u00fcrdigkeit ein. Der politische Auftrag der Medien basiert in erheblichem Umfang auf der \u00dcberzeugung durch Wort und Bild. Die so gewonnene Glaubw\u00fcrdigkeit und Autorit\u00e4t muss stets von neuem unter Beweis gestellt werden. Die Unbestechlichkeit des einzelnen Medienschaffenden ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch garantiert. Er muss sie sich mit seinem Berufsethos selbst erwerben und bewahren. Die Bezeichnung \"4. Gewalt\" erfasst somit die Medien nicht in ihrer wirklichen Stellung und Funktion im demokratischen Prozess.</p><p>Die geltende Bundesverfassung von 1874 gew\u00e4hrleistet in ihrem Artikel\u00a055 die Pressefreiheit und gibt in Artikel\u00a055bis dem Bundesrat die Kompetenz, Radio und Fernsehen zu regeln. Gest\u00fctzt auf diesen Artikel hat der Bundesrat die Unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz f\u00fcr Radio und Fernsehen (UBI) eingerichtet. Im weiteren ist das Grundrecht der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit zu erw\u00e4hnen, das durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung als ungeschriebenes Freiheitsrecht in das Schweizer Verfassungsrecht Eingang gefunden hat.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Medien im demokratischen Staatswesen bewusst. Er stimmt mit dem Motion\u00e4r \u00fcberein, dass diese Frage im Rahmen der derzeitigen Totalrevision der Bundesverfassung diskutiert werden muss, wobei allerdings zu ber\u00fccksichtigen ist, dass die Medien keinesfalls mit der Legislative, der Exekutive oder der Judikative gleichgesetzt werden k\u00f6nnen. Die Frage muss in einem gr\u00f6sseren Zusammenhang gesehen werden. Zu diesem Komplex geh\u00f6ren etwa die Stellung und die Funktion der drei klassischen Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative, die Frage der zul\u00e4ssigen staatlichen Medienf\u00f6rderung, die Ausbildung der zuk\u00fcnftigen Medienschaffenden an den Hochschulen sowie die Meinungs\u00e4usserungs- und Pressefreiheit.</p><p>Der Bundesrat hat am 18. Mai 1994 die Stellungnahme auf die Motion Zbinden 93.3558 vom 1. Dezember 1993, Presseartikel in der Bundesverfassung, verabschiedet. Er hat dabei in Aussicht gestellt, die Notwendigkeit eines Presseartikels im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung zu pr\u00fcfen, und beantragt die Umwandlung der Motion in ein Postulat. In welcher Art und Weise sich die revidierte Bundesverfassung des Themas \"Medien\" annehmen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies h\u00e4ngt massgeblich von der Regelungsdichte der neuen Bundesverfassung ab und muss parallel zu anderen Bereichen angegangen werden. Sicherlich wird in den Entwurf der neuen Bundesverfassung eine Bestimmung \u00fcber die Meinungs\u00e4usserungs- und Informationsfreiheit aufgenommen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(787968000000)\/","SubmittedBy":"Zbinden Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816600520)\/","SubmissionDate":"\/Date(781401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}