{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943453,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943453,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3453","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beschr\u00e4nkung der Weisswein-Importe und F\u00f6rderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz importiert ungef\u00e4hr 55 Prozent ihres Weinkonsums, w\u00e4hrend sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte \u00d6ffnung der Grenze f\u00fcr Importe w\u00fcrde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die g\u00fcnstigen ausl\u00e4ndischen Weine w\u00fcrden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdr\u00e4ngen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte - f\u00fcr die Rot- und Weissweinimporte g\u00e4be es nur noch ein Zollkontingent - beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den einheimischen Markt den ausl\u00e4ndischen Weissweinen entsprechend den Anforderungen der Gatt-Vertr\u00e4ge zu \u00f6ffnen, ohne vorzeitige oder weiter gehende Massnahmen zu treffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft die Bem\u00fchungen der interessierten Kreise zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterst\u00fctzen? Der Schweizerische Rebbaufonds, der ungef\u00e4hr 70 Millionen Franken enth\u00e4lt, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europ\u00e4ischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualit\u00e4tsweinen Marktanteile auf europ\u00e4ischer Ebene zu erobern.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz importiert ungef\u00e4hr 55 Prozent ihres Weinkonsums, w\u00e4hrend sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte \u00d6ffnung der Grenze f\u00fcr Importe w\u00fcrde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die g\u00fcnstigen ausl\u00e4ndischen Weine w\u00fcrden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdr\u00e4ngen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>Hat das Referendumskomitee, das den Rebbaubeschluss im Jahre 1990 zum Scheitern gebracht hat, nicht ein Gesuch eingereicht, um die totale Liberalisierung der Rot- und Weissweinimporte zu erreichen? Das Komitee schl\u00e4gt vor, f\u00fcr die Rot- und Weissweinimporte nur noch ein Zollkontingent einzuf\u00fchren.</p><p>Es ist ohne Zweifel notwendig, hier daran zu erinnern, dass die Gegner des Rebbaubeschlusses von 1990 die Liberalisierung der Importe nicht gefordert haben. Sie bef\u00fcrworteten sogar einen speziellen Schutz f\u00fcr Schweizer Weissweine. Sie wollten einerseits die Qualit\u00e4tsnormen f\u00fcr Schweizer Weine versch\u00e4rfen und andererseits die sogenannten \"Salon\"- Importeure ausschalten. Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 1992 hat diese Bem\u00fchungen weitgehend unterst\u00fctzt, indem er die Normen f\u00fcr den nat\u00fcrlichen Mindestzuckergehalt f\u00fcr Schweizer Weine drastisch versch\u00e4rft hat und f\u00fcr das gesamte einheimische Weinbaugebiet strikte Ertragsbegrenzungen f\u00fcr Weine erster Kategorie vorgeschrieben hat. Kein anderes Land der Welt kennt solch strenge Bestimmungen! Die Kantone haben f\u00fcr ihr Weinbaugebiet die Anforderungen sogar noch erh\u00f6ht. Diese Massnahmen haben dazu gef\u00fchrt, dass sich der Markt f\u00fcr einheimische Weine auf Kosten der Produzenten und der Einkellerer von Schweizer Weinen erholen konnte. Die Bestimmungen zur Begrenzung der einheimischen Produktion sind somit sehr strikt. Sie m\u00fcssen durch Einschr\u00e4nkungen des Imports ausgeglichen werden.</p><p>Andernfalls w\u00fcrde die unkontrollierte Oeffnung der Grenzen den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Dieser w\u00fcrde von Wein\u00fcbersch\u00fcssen \u00fcberflutet, die haupts\u00e4chlich von unseren traditionellen Hauptlieferanten (Frankreich, Italien, Spanien) zu Spottpreisen verschleudert w\u00fcrden.</p><p>Unseren Informationen zufolge w\u00e4re die schweizerische Wein- und Rebbaubranche damit einverstanden, das Zollkontingent f\u00fcr den Import von Weisswein bei 85 000 Hektolitern pro Jahr festzulegen. Im Vergleich zur momentan importierten Menge w\u00e4re das dennoch eine Erh\u00f6hung um mehr als zw\u00f6lf Prozent. Ausserdem k\u00f6nnten zus\u00e4tzliche Mengen gegen Zahlung von Zusatztaxen, wie sie in den GATT-Vertr\u00e4gen festgelegt sind, importiert werden.</p><p>Das Gesamtkontingent von 1 705 000 Hektoliter, welches vom Referendumskomitee vorgeschlagen wurde, w\u00fcrde aber den einheimischen Weinbau stark gef\u00e4hrden, da die Gesamtmenge des j\u00e4hrlich importierten Rotweines ungef\u00e4hr 1 450 000 Hektoliter betr\u00e4gt. Der Rest des Kontingents w\u00fcrde in dem Fall die Einfuhr von etwa 25 Millionen Liter Weisswein erlauben, was der dreifachen jetzigen Menge entsprechen w\u00fcrde!</p><p>In diesem Sinne bitten wir den Bundesrat den einheimischen Markt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Weissweine entsprechend den Anforderungen des GATT zu \u00f6ffnen, und dabei weder schneller vorzugehen, noch dar\u00fcber hinauszugehen.</p><p>In der Tat muss die Liberalisierung schrittweise angegangen werden, um dem Rebbau und Weinhandel in der Schweiz die M\u00f6glichkeit zu geben, sich den neuen Marktbedingungen anzupassen. Gewiss kann man eine Anpassung der Kontingente von Jahr zu Jahr ins Auge fassen, um - wie es die GATT-Vertr\u00e4ge vorsehen - das Ziel der Liberalisierung im Jahr 2002 zu erreichen. Man muss sich aber unbedingt strikt an diese Vertr\u00e4ge halten.</p><p>Ausserdem bitten wir den Bundesrat, in Zukunft die Anstrengungen der interessierten Kreise zu Gunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterst\u00fctzen. Der schweizerische Rebbaufonds, der ungef\u00e4hr 70 Millionen Franken enth\u00e4lt, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europ\u00e4ischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualit\u00e4tsweinen Marktanteile auf Europ\u00e4ischer Ebene zu erobern.</p><p>Nur eine Politik, die den Weinbauern hilft, sich selbst zu helfen, wird im Interesse der Schweiz Erfolg haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit der Tarifizierung der Weineinfuhren wird der Bundesrat das Einfuhrsystem f\u00fcr Weisswein im Fass und in Flaschen neu regeln. Die entsprechende \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber den Rebbau und den Absatz der Rebbauerzeugnisse (Weinstatut) soll die bisherige Kontingentsregelung aufheben. Dieser Schritt in Richtung Markt\u00f6ffnung tr\u00e4gt dem Volksentscheid vom 1. April 1990 \u00fcber einen neuen Rebbaubeschluss Rechnung und ber\u00fccksichtigt die Ergebnisse der UruguayRunde des Allgemeinen Zoll und Handelsabkommens (GATT).</p><p></p><p>In seiner Antwort auf die Motion Engler vom 5. Oktober 1990 (Weinkontingentierung) hat der Bundesrat die Tarifizierung aller Weineinfuhren bis sp\u00e4testens 1995 in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit ist das Einfuhrsystem f\u00fcr Rotwein im Fass per 1. Januar 1992 und f\u00fcr Rotwein in Flaschen per 1. Januar 1994 tarifiziert worden (globales Zollkontingent f\u00fcr Rotwein im Fass und in Flaschen von l'620'000 hl). Das neue Einfuhrsystem f\u00fcr Weisswein im Fass und in Flaschen soll mit der Inkraftsetzung des GATTAbkommens, d.h. voraussichtlich ab 1. Juli 1995 angewandt werden.</p><p></p><p>Die geplante Tarifizierung von Weisswein im Fass und in Flaschen bewirkt keine unkontrollierte \u00d6ffnung der Grenzen beim Import von Wein, sondern stellt lediglich eine System\u00e4nderung (Abschaffung der Individualkontingente sowie der Bewilligungspflicht) im Sinne der Deregulierung/Revitalisierung f\u00fcr die einheimische Produktion dar.</p><p></p><p>Die Vernehmlassung betreffend Tarifizierung der Weissweinimporte soll im letzten Quartal 1994 durchgef\u00fchrt werden. Allen interessierten Kreisen wird es dann m\u00f6glich sein, zur \u00c4nderung des Weinstatutes Stellung zu nehmen.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Die im GATT notifizierte Zollkontingentsmenge von 30'600 hl f\u00fcr Weisswein im Fass und 45'000 hl f\u00fcr Weisswein in Flaschen entspricht dem Marktzutritt in der Referenzperiode 1986/88. Es ist das Ziel des Bundesrates, keine neuen Renten zu schaffen und die alten Renten abzubauen. Die Verteilung des Zollkontingentes ist dementsprechend m\u00f6glichst marktgerecht und konsumentenfreundlich zu gestalten. Gleichzeitig muss aber auch der einheimischen Produktion Zeit f\u00fcr die Anpassung an eine allenfalls gr\u00f6ssere Konkurrenz durch ausl\u00e4ndische Weissweine gew\u00e4hrt werden.</p><p></p><p>2. Der Weinexport wird gegenw\u00e4rtig j\u00e4hrlich mit drei Millionen Franken aus dem Rebbaufonds gef\u00f6rdert. Diese Unterst\u00fctzung ist gem\u00e4ss GATTAgrarabkommen nicht abbaupflichtig. Sie ist auch f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre vorgesehen. Im weiteren wird sich der Bund im Rahmen der bilateralen Gespr\u00e4che mit der EU f\u00fcr eine Vereinfachung der Exportformalit\u00e4ten einsetzen. Die Hauptanstrengungen in Sachen Weinexport m\u00fcssen jedoch von den Produzenten, Einkellerern und Weinh\u00e4ndlern selbst unternommen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(785548800000)\/","SubmittedBy":"Comby Bernard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(843696000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241339610)\/","SubmissionDate":"\/Date(781488000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}