{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943459,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943459,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3459","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"In den USA zum Tode Verurteilter. Intervention des Bundesrates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, \u00f6ffentlich seiner Besorgnis \u00fcber die Verurteilung von Carzell Moore Ausdruck zu geben, sich den Bem\u00fchungen der Franz-Weber-Stiftung anzuschliessen und auf diplomatischem Weg von den zust\u00e4ndigen amerikanischen Beh\u00f6rden die unverz\u00fcgliche Freilassung durch Begnadigung, die Freilassung auf dem Rechtsweg oder die Wiederaufnahme des Prozesses zu verlangen.</p>","ReasonText":"<p>Der Fall des afro-amerikanischen US-B\u00fcrgers Carzell Moore, der vor 17 Jahren ohne stichhaltige Beweise zum Tode verurteilt worden ist und heute im Gef\u00e4ngnis des Bundesstaates Georgia (USA) auf seine Hinrichtung wartet, hat in weiten Teilen der Bev\u00f6lkerung unseres Landes grosse Besorgnis ausgel\u00f6st. Die angesehene Franz-Weber-Stiftung, die sich um Moores Freilassung bem\u00fcht, hat in der Westschweiz von Personen aus allen Altersklassen, Regionen und sozialen Schichten eine erstaunlich breite Unterst\u00fctzung erhalten.</p><p>In der Schweizer \u00d6ffentlichkeit herrscht die \u00dcberzeugung vor, dass haupts\u00e4chlich rassistische Motive zur Verurteilung Moores gef\u00fchrt haben. Das Schweizer Volk ist in der Volksabstimmung vom September 1994 dem Bundesrat und dem Parlament gefolgt und hat dem Verbot jedes rassistischen Verhaltens zugestimmt. Die Schweiz ist auch bereit, das internationale \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu unterzeichnen.</p><p>Der Bundesrat hat seinerseits in der Vergangenheit schon \u00f6fter \u00f6ffentlich gegen ungerechte Urteile ausl\u00e4ndischer Gerichte protestiert. Im vorliegenden Fall gilt es zu verhindern, dass das Todesurteil gegen einen Mann vollstreckt wird, das Gerichtsbeh\u00f6rden eines S\u00fcdstaates der USA, in dem rassistische Ausschreitungen an der Tagesordnung sind, trotz mangelnder Beweise ausgesprochen haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Carzell Moore und Rosevelt Green wurden im Jahre 1976 zum Tode verurteilt. Sie wurden beide f\u00fcr schuldig befunden, anfangs der siebziger Jahre Jahre mit Waffengewalt eine CollegeStudentin entf\u00fchrt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Das Opfer war eine junge, weisse Frau und die zwei schuldig gesprochenen T\u00e4ter sind afroamerikanischer Herkunft. Auch wenn sich der Bundesrat  wie zahlreiche nichtgouvernementale Organisationen, insbesondere Amnesty International  besorgt zeigt \u00fcber gewisse Vorw\u00fcrfe, dass in den USA die Rasse bei der Verurteilung und Vollstreckung der Todesstrafe eine Rolle spielen solle, so bestehen keinerlei Anzeichen daf\u00fcr, dass Carzell Moore und Rosevelt Green w\u00e4hrend des Prozesses einer solchen Diskriminierung zum Opfer fielen und deshalb f\u00fcr schuldig gesprochen wurden. Es scheint, dass Carzell Moore immer seine Unschuld beteuert hat, dass aber seine Schuld sowohl von den Geschworenen aufgrund verschiedener Zeugenaussagen wie auch durch gerichtsmedizinische Gutachten nachgewiesen werden konnte.</p><p>Rosevelt Green wurde bereits vor einigen Jahren hingerichtet. Den Anw\u00e4lten von Carzell Moore gelang es nach Aussch\u00f6pfung aller Rechtsmittel, die Hinrichtung seines Mandanten (in Georgia durch den elektrischen Stuhl) hinauszuschieben. Zur Zeit steht nicht nur nicht fest, wann die Hinrichtung erfolgen wird, sondern auch ob sie \u00fcberhaupt erfolgen wird, denn infolge der inzwischen ge\u00e4nderten Gesetze muss der Prozess teilweise neu aufgerollt werden. Im neuen Verfahren steht der im Jahre 1976 ausgesprochene Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion, jedoch das Strafmass. Es wird noch einmal gepr\u00fcft, ob Carzell Moore zum Tode oder zu lebensl\u00e4nglicher Zuchthausstrafe verurteilt wird. Der Entscheid wird nicht vor 1995 erwartet.</p><p>Selbst wenn die lange Inhaftierungsdauer zu einem wesentlichen Teil auf die zahlreichen Rechtsmittel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, welche Carzell Moore, wie es ihm rechtlich zusteht, angestrengt hat, muss man sich doch kritische Fragen zur L\u00e4nge des Verfahrens stellen. Carzell Moore befindet sich bereits seit \u00fcber 17 Jahren in Haft (\u00fcber das sogenannte \"TodeszellenSyndrom\", vgl. Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte, in Sachen Soering, Entscheid vom 7. Juli 1989, Serie A 161). In diesem Zusammenhang ist allerdings die Resolution 1984/50 vom 25. Mai 1984 (Garantien f\u00fcr den Schutz von strafbaren Personen vor der Todesstrafe) zu erw\u00e4hnen, in welcher der Wirtschafts und Sozialrat der UNO unterstreicht, dass \"die Todesstrafe w\u00e4hrend eines Appellationsverfahrens und allen anderen Rekursmitteln oder Revisionen im Hinblick auf eine Begnadigung oder einer Umwandlung der Strafe nicht vollstreckt werden soll\".</p><p>Allgemein ist die Todesstrafe v\u00f6lkerrechtlich nicht verboten. Die Todesstrafe bedeutet zudem  sofern die Vollstreckungsbedingungen nicht als grausam oder unmenschlich bezeichnet werden k\u00f6nnen  auch keinen Akt der Folter oder eine grausame oder unmenschliche Strafe im Sinne von Artikel\u00a07 des Internationalen Paktes \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte (im folgenden \"Pakt\") und von Artikel\u00a01 des \u00dcbereinkommens von 1984 gegen die Folter. Beide Instrumente wurden von der Schweiz ratifiziert, der Pakt auch von den USA. Das zweite Protokoll zum Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe wurde erst von 23 Staaten, inklusive Schweiz, ratifiziert. Dieses Protokoll ist f\u00fcr unser Land am 16. September 1994 in Kraft getreten (SR 0.103.22). Seither ist die Todesstrafe in der Schweiz endg\u00fcltig abgeschafft.</p><p>Bis heute haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika in bezug auf die Todesstrafe v\u00f6lkerrechtlich nur den Beitritt zum Pakt gemein, und dies erst seit 1992. Dieses Instrument untersagt nicht, wie oben erw\u00e4hnt, die Todesstrafe schlechthin, sondern stellt sie unter gewisse, in Artikel\u00a06 genannte Bedingungen. Die Todesstrafe darf nur f\u00fcr schwerste Verbrechen verh\u00e4ngt werden. F\u00fcr strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, darf sie nicht verh\u00e4ngt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden. \u00dcberdies darf gem\u00e4ss Art. 2 und 14 des obgenannten Paktes sowie gem\u00e4ss Artikel\u00a05 des internationalen \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (welcher die Schweiz in der Folge der Abstimmung vom 25. September 1994, wie auch die USA, n\u00e4chstens beitreten wird) die Todesstrafe nicht diskriminierend angewandt werden, da vor dem Gesetz alle gleich sind und ohne Unterschied, namentlich in bezug auf die Rasse, das Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz geniessen. Mit der Ratifizierung des Paktes am 8. Juni 1992, haben die USA im \u00fcbrigen in bezug auf die Todesstrafe einen Vorbehalt erkl\u00e4rt, wonach nach geltendem Recht oder k\u00fcnftig in Kraft tretendem Recht die Todesstrafe bei Verurteilten, inklusive Jugendlichen unter 18 Jahren, angewendet werden darf. Trotzdem hat das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten dem amerikanischen Staatsdepartement seine Besorgnis im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Todesstrafe in den USA, insbesondere bei Jugendlichen unter 16 Jahren, ausgedr\u00fcckt (vgl. auch Antwort des Bundesrates zur einfachen Anfrage Renschler vom 16. M\u00e4rz 1987, Amtl. Bull. N 87, Bd. 11, S. 1054).</p><p>Der Bundesrat kommt angesichts der Tatsache, dass das Gerichtsverfahren im Fall Carzell Moore noch nicht abgeschlossen ist und keine Anzeichen einer diskriminatorischen Massnahme aufgrund der afroamerikanischen Herkunft des T\u00e4ters bestehen, zum Schluss, dass eine diplomatische Demarche in diesem Fall nicht angebracht ist.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(785980800000)\/","SubmittedBy":"Ziegler Jean","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(825897600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712756274723)\/","SubmissionDate":"\/Date(781488000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}