{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943460,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943460,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3460","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tunnelgeb\u00fchren am Gotthard und San Bernardino","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf der schwierigen Suche nach einer L\u00f6sung f\u00fcr die Umsetzung der Alpen-Initiative hat der Bundesrat u. a. Geb\u00fchren f\u00fcr die Ben\u00fctzung einiger Strassenabschnitte im Alpengebiet vorgesehen. Diese Geb\u00fchren sollen f\u00fcr Lastwagen im Transitverkehr eingef\u00fchrt und namentlich auf der Gotthard- und der San-Bernardino-Route, die f\u00fcr den binnenschweizerischen Verkehr von grundlegender Bedeutung sind, erhoben werden. Sie sollen aber auch f\u00fcr G\u00fctertransporte verlangt werden, die auf den erw\u00e4hnten Routen zwischen dem Kanton Tessin oder dem Kanton Graub\u00fcnden und der \u00fcbrigen Schweiz durchgef\u00fchrt werden. Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Widersprechen die Pl\u00e4ne des Bundesrates nicht Artikel\u00a037 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung? Diese Bestimmung lautet: \"F\u00fcr den Verkehr auf Strassen, die im Rahmen ihrer Zweckbestimmung der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sind, d\u00fcrfen keine Geb\u00fchren erhoben werden. Die Bundesversammlung kann in besonderen F\u00e4llen Ausnahmen bewilligen.\"</p><p>2. Stehen zudem die Strassenben\u00fctzungsgeb\u00fchren, welche die Kantone Tessin und Graub\u00fcnden diskriminieren, nicht im Widerspruch zu den Artikeln 4 und 5 der Bundesverfassung? (Art. 4 Abs. 1 BV lautet: \"Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverh\u00e4ltnisse, keine Vorrechte des Orts, ....\" Art. 5 BV: \"Der Bund gew\u00e4hrleistet den Kantonen .... die Freiheit, die Rechte des Volkes und die verfassungsm\u00e4ssigen Rechte der B\u00fcrger ....\")</p><p>3. Zwar sollen allenfalls die Auswirkungen der Geb\u00fchren auf die betroffenen Kantone durch Kompensationsmassnahmen gemildert werden. Bleibt aber nicht selbst dann die offenkundige Ungleichbehandlung zwischen Schweizer B\u00fcrgern und zwischen den Aktivit\u00e4ten in den verschiedenen Regionen bestehen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nach reiflicher Pr\u00fcfung der Sachlage nicht auch der Ansicht, die Einf\u00fchrung von Geb\u00fchren f\u00fcr den alpenquerenden Verkehr, dessen Ziel in der Schweiz liegt oder der von der Schweiz ausgeht, stelle eine Massnahme dar, welche die Schweizer Wirtschaft ungerechtfertigt bestraft, indem sie die Kosten im Vergleich zur internationalen Konkurrenz erh\u00f6ht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 9. September 1994 im Sinne eines umfassenden Schutzes der Alpen und unter Einbezug der Interessen Europas das Konzept zur Umsetzung der Alpeninitiative verabschiedet. Die Verlagerung auf die Schiene wird mit einem Massnahmenpaket angestrebt, welches sich aus drei Instrumenten, der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe, einer Alpentransitabgabe und einem Programm zur F\u00f6rderung des kombinierten Verkehrs zusammensetzt. In bezug auf die Alpentransitabgabe werden alle Transporte gleich behandelt, indem jeder Lastwagen, welcher einen der vier im Transitstrassengesetz festgelegten Alpen\u00fcberg\u00e4nge (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon passiert, erfasst wird.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p></p><p>1. Diese Frage wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Aussprachepapieres zuhanden des Bundesrates gepr\u00fcft. Die Abkl\u00e4rungen der Verwaltung und jene eines externen Gutachters haben ergeben, dass die vom Bundesrat vorgesehene Alpentransitabgabe nicht im Widersprach zu An. 37 Abs. 2 der Bundesverfassung steht.</p><p></p><p>2./3. Das Konzept des Bundesrates stellt ebenfalls keinen Verstoss gegen die Art. 4 und 5 der Bundesverfassung dar. Der Bundesrat hat klargestellt, dass das Prinzip der Nichtdiskriminierung auch unter den Regionen der Schweiz gilt. Bei der Umsetzung ist den Bed\u00fcrfnissen des lokalen Verkehrs und besonderen geographischen Verh\u00e4ltnissen, wie dies im Falle des Tessins und der B\u00fcndner S\u00fcdt\u00e4ler der Fall ist, Beachtung zu schenken. Allf\u00e4llige Benachteiligungen gewisser Regionen werden mit geeigneten Kompensationsmitteln ausgeglichen. Zur Zeit wird unter Einbezug der Beh\u00f6rden der betroffenen Kantone gepr\u00fcft, inwiefern Benachteiligungen entstehen und wie diese kompensiert werden k\u00f6nnten. In bezug auf die Kompensationsinstrumente stehen z.B. Rabatte f\u00fcr Vielfahrer, Befreiung oder R\u00fcckerstattung der Abgabe f\u00fcr eine kmZone innerhalb welcher die Benutzung des kombinierten Verkehrs weder \u00f6kologisch noch \u00f6konomisch sinnvoll ist, oder ein regionaler Finanzausgleich aus den Ertr\u00e4gen der Abgabe zur Diskussion.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Die m\u00f6glichen Auswirkungen der Abgaben auf die Konkurrenzsituation der schweizerischen Wirtschaft im internationalen Vergleich werden zur Zeit gepr\u00fcft. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei dem durch die Alpentransitabgabe betroffenen Transportvolumen, um lediglich 1,2 Prozent des gesamten Strasseng\u00fcteraufkommens der Schweiz handelt. Die Auswirkungen der durch die Abgabe erh\u00f6hten Transportkosten werden dementsprechend zwar keinesfalls vernachl\u00e4ssigbar, aber sicherlich auch nicht enorm sein. Im \u00fcbrigen unterst\u00fctzt insbesondere der schweizerische Handels und IndustrieVerein, der Vorort, die Stossrichtung des Bundesrates, die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene in nichtdiskriminierender Weise und mittels Lenkungsabgaben zu bewirken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(784944000000)\/","SubmittedBy":"Cavadini Adriano","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(844387200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241297600)\/","SubmissionDate":"\/Date(781488000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4415,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}