{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19943572,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19943572,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"94.3572","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Mehrwertsteuer f\u00fcr Kur- und Verkehrsvereine","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die aus den Kur-, Sport- und Beherbergungstaxen sowie den Tourismus- und Wirtschaftsf\u00f6rderungsabgaben fliessenden Mittel der Kur- und Verkehrsvereine nicht der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.</p>","ReasonText":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung h\u00e4lt an ihrer Auffassung fest, wonach die Kur- und Verkehrsvereine bei der Verwendung der ihnen von der Gemeinde aus der Kurtaxe zufliessenden Mittel grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig sind. Diese Interpretation wird bestritten.</p><p>Die Kurtaxengesetzgebung ist in der Regel Sache der Gemeinden; das Kurtaxengesetz wird vom Souver\u00e4n in der Gemeinde erlassen. In den kommunalen Kurtaxengesetzen wird der Vollzug an den Kur- und Verkehrsverein delegiert. Diese Delegation umfasst den Bezug, die Verwaltung und die Verwendung der Kurtaxe. Der Kur- und Verkehrsverein erh\u00e4lt keinen konkreten Leistungsauftrag, sondern wird mit dem Vollzug eines Gemeindegesetzes beauftragt. Der Kur- und Verkehrsverein wird damit zum Hoheitstr\u00e4ger, was sich auch darin zeigt, dass seine Verf\u00fcgungen betreffend die Kurtaxen einen Rechts\u00f6ffnungstitel im Sinne von Artikel\u00a080 SchKG darstellen.</p><p>Die erzielten Einnahmen verwendet der Kur- und Verkehrsverein einerseits im Interesse des Gastes und andererseits im Interesse der im Tourismus t\u00e4tigen Unternehmungen. Fest steht, dass es sich dabei (mit Ausnahme der kommerziellen Aktivit\u00e4ten wie Souvenirverkauf usw.) nicht um eine auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete T\u00e4tigkeit handelt; es ist vielmehr eine T\u00e4tigkeit im Interesse des Gastes, die durch hoheitlich erhobene Abgaben finanziert wird. Somit k\u00f6nnen die unentgeltlichen Dienstleistungen, wie der Betrieb des Verkehrsb\u00fcros, die Erstellung von Wanderwegen und Langlaufloipen, die Marktbearbeitung, die Errichtung und das Zurverf\u00fcgungstellen von Einrichtungen f\u00fcr den Gast und dergleichen, der Mehrwertsteuer nicht unterstellt werden, da es an einem Steuerobjekt fehlt. Diese Leistungen werden unentgeltlich erbracht.</p><p>Neben den rechtlichen Aspekten sind auch die wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und politischen Seiten zu w\u00fcrdigen.</p><p>Der Entscheid der Steuerverwaltung benachteiligt unsere Kurorte im Vergleich zu der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz in schwerer Weise. Im benachbarten Ausland werden die Verkehrsvereine mit der Mehrwertsteuer nur in dem Umfang belastet, in dem sie unternehmerische Leistungen gegen Entgelt erbringen.</p><p>Den Kur- und Verkehrsvereinen erwachsen durch die Unterstellung der Kurtaxeneinnahmen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Bei einer demzufolge notwendigen \u00dcberw\u00e4lzung der Mehrwertsteuer auf die Kurtaxe w\u00fcrde das touristische Produkt in der \"teuren Schweiz\" nochmals preislich belastet. Ein solcher Effekt w\u00fcrde sich auf die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Tourismuswirtschaft negativ auswirken. Wir rufen in Erinnerung, dass die Mehrwertsteuer der steuerlichen Entlastung der Exportbranchen dient. Im Tourismus werden rund zwei Drittel der Leistungen von Ausl\u00e4ndern konsumiert; auch die Tourismuswirtschaft ist somit eine Exportbranche. Sie wird im Gegensatz zur \"echten Exportindustrie\" steuerlich nicht entlastet.</p><p>Zudem werden durch die Unterstellung der Kurtaxeneinnahmen die Kur- und Verkehrsvereine mittelfristig gef\u00e4hrdet. Es wird nun an vielen Orten erwogen, die Gemeinde mit den bisherigen Aufgaben der Kur- und Verkehrsvereine zu betrauen, was auf eine Verstaatlichung der Tourismuswirtschaft hinausl\u00e4uft.</p><p>Zusammenfassend postulieren wir, die Kur- und Verkehrsvereine seien insoweit von der Mehrwertsteuer zu befreien, als sie unentgeltliche Leistungen im Interesse des Gastes oder der im Tourismus t\u00e4tigen Unternehmen erbringen. Eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer kann nur dort Platz greifen, wo die Kur- und Verkehrsvereine Leistungen gegen Entgelt erbringen, d. h., wo der Gast f\u00fcr eine vom Kur- und Verkehrsverein konkret erbrachte Leistung ein Entgelt entrichtet, das dieser Leistung zugeordnet werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":44,"FederalCouncilProposalText":"Annahme","FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Columberg Dumeni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817427963)\/","SubmissionDate":"\/Date(787536000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4416,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}