{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19950085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19950085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Unerlaubter Verkehr mit Bet\u00e4ubungsmitteln. Uebereinkommen","Description":"Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. November 1995 betreffend das Uebereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Bet\u00e4ubungsmitteln und psychotropen Stoffen","InitialSituation":"<p>Wie im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Psychotropen-\u00dcbereinkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheits-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bet\u00e4ubungsmittel angek\u00fcndigt, unterbreitet der Bundesrat das \u00dcbereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Bet\u00e4ubungsmitteln und psychotropen Stoffen dem Parlament zur Genehmigung. Dieses j\u00fcngste der vier internationalen Bet\u00e4ubungsmittel-\u00dcbereinkommen k\u00e4mpft mit verschiedenen Sanktionen und Massnahmen sowie auf verschiedenen Ebenen gegen den illegalen Handel. Es richtet sich unter anderem auch gegen den Anbau, Erwerb und Besitz von Bet\u00e4ubungsmitteln als Vorbereitungshandlungen zum Konsum. Damit geht dieses \u00dcbereinkommen weiter als das Einheits-\u00dcbereinkommen von 1961 samt seinem Zusatzprotokoll von 1972 und das Psychotropen-\u00dcbereinkommen von 1971. Die Genehmigung und Ratifikation des \u00dcbereinkommens, dem bis September 1995 112 Staaten beigetreten sind, sind folgerichtige Schritte, nachdem die Schweiz dieses bereits im November 1989 unterzeichnet hat. Das Parlament erh\u00e4lt Gelegenheit, das Ratifikationsvorhaben zusammen mit den Volksinitiativen \"Jugend ohne Drogen\" und \"f\u00fcr eine vern\u00fcnftige Drogenpolitik\" im Rahmen der umfassenden Drogendebatte anfangs 1996 zu diskutieren und eine allf\u00e4llige Genehmigung zu beschliessen. Der Bundesrat wird das \u00dcbereinkommen nur ratifizieren, wenn das Volk \u00fcber die Droleg-Initiative abgestimmt und sie verworfen hat.</p><p>F\u00fcr die Umsetzung des \u00dcbereinkommens braucht es keine Gesetzesrevision mehr. Die Unterstellung der Vorl\u00e4uferstoffe im engeren und im weiteren Sinne ist bereits anl\u00e4sslich einer fr\u00fcheren Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes vorgenommen worden, und die Regelungen des Strafgesetzbuches gen\u00fcgen den Erfordernissen des \u00dcbereinkommens. Der mit R\u00fccksicht auf das geltende Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (Art. 19a und b) und auf die k\u00fcnftige Drogenpolitik erforderliche Handlungsspielraum bleibt aufgrund von Vorbehalten und des nach dem \u00dcbereinkommen dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber zugestandenen Ermessens gewahrt.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss stillschweigend auf Antrag seiner Kommission, die Behandlung des Bet\u00e4ubungsmittel\u00fcbereinkommens von 1988 bis nach der Volksabstimmung \u00fcber die Droleg-Initiative aufzuschieben. Nachdem diese Volksinitiative vom Stimmvolk abgelehnt wurde, beantragte die Kommission aufgrund der geplanten Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes die Behandlung des \u00dcbereinkommens ein weiteres Mal zu verschieben bis diese Gesetzesrevision abgeschlossen ist. Erst dann sei klar, ob das revidierte Bet\u00e4ubungsmittelgesetz dem \u00dcbereinkommen nicht in gewissen Punkten widerspreche. Der Rat stimmte dem einstimmigen Kommissionsantrag ohne Opposition zu.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich in dieser Frage jeweils dem Nationalrat an.</p><p>Nachdem die Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes in der Sommersession 2004 gescheitert war nahm der <b>Nationalrat</b> das Gesch\u00e4ft wieder auf die Traktandenliste. Inzwischen sei die Ratifizierung des \u00dcbereinkommens zudem relativ dringlich, f\u00fchrte die Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (S, GE) aus, weil die Ratifizierung unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr die Inkraftsetzung des Abkommens von Schengen sei. Mittlerweile haben bereits 167 Staaten, darunter alle EU-Staaten, das \u00dcbereinkommen ratifiziert. Zahlreiche L\u00e4nder haben zu unterschiedlichen Artikeln Vorbehalte angebracht. Bundesrat und Kommissionsmehrheit schlugen unter anderem einen Vorbehalt zu Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 des \u00dcbereinkommens vor. Dieser Artikel verlangt, dass die so genannten Vorbereitungshandlungen zum Eigenkonsum von Bet\u00e4ubungsmitteln zu bestrafen sind. Dies ist zwar in der schweizerischen Gesetzgebung so vorgesehen. Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz erlaubt es allerdings, in leichten F\u00e4llen das Verfahren einzustellen und von einer Strafe abzusehen. Mit einem entsprechenden Vorbehalt will man sich diesen Handlungsspielraum bewahren. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Jean Henri Dunant (V, BS), beantragte, auf diesen Vorbehalt zu verzichten. Sie sah darin einen unverantwortlichen Schritt Richtung \"Drogen-Eldorado Schweiz\". Mit 90 zu 70 Stimmen sprach sich der Rat f\u00fcr die Kommissionsmehrheit aus und verabschiedete den Bundesbeschluss mit 101 zu 54 Stimmen.          </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1110963048697)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"IV","Modified":"\/Date(1771607741483)\/","SubmissionDate":"\/Date(817603200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4501,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}