{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19951074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.1074","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"AHV-Revision: Unsoziale Folgen f\u00fcr Rentnerinnen mit Erg\u00e4nzungsleistungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die 10. AHV-Revision soll eine Revision zugunsten der sozial Schw\u00e4cheren und der Frauen sein. Doch ausgerechnet die Schw\u00e4chsten unter ihnen - das heisst: die geschiedenen Rentnerinnen, die auf Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) angewiesen sind, und die, gest\u00fctzt auf den Bundesbeschluss vom 1. Januar 1994, ihren Anspruch auf Erziehungsgutschriften geltend gemacht haben - geh\u00f6ren zu den Verliererinnen: sie erhalten zwar eine etwas h\u00f6here Rente, doch ihre EL wird entsprechend reduziert. Die EL ist steuerbefreit, die Rente hingegen ist voll zu versteuern. Deshalb bleibt diesen Frauen weniger als vorher, wenn sie ihre Steuerrechnung bezahlt haben.</p><p>Den geschiedenen Rentnerinnen steht es frei, ihren Anspruch auf Erziehungsgutschriften geltend zu machen. Wir wissen, dass deshalb heute geschiedene Rentnerinnen bewusst darauf verzichten.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wieviel anspruchsberechtigte Rentnerinnen haben bis heute ihren Anspruch auf Betreuungsgutschriften geltend gemacht? Wie verh\u00e4lt sich diese Zahl zum Total aller Anspruchsberechtigten?</p><p>2. Wieviel anspruchsberechtigte Rentnerinnen beziehen sowohl eine Rente als auch eine Erg\u00e4nzungsleistung?</p><p>3. Geht der Bundesrat mit mir einig, dass es sich bei der beschriebenen Verschlechterung um eine ungewollte - wenn nicht gar paradoxe Folge - der 10. AHV-Revision handelt?</p><p>4. Wie gedenkt er beim Vollzug der 10. AHV-Revision die unerw\u00fcnschte Folge zu beseitigen (oder - im Falle eines Neins in der Volksabstimmung - bei der \u00dcberarbeitung der Revisionsvorlage respektive der \u00dcberf\u00fchrung des befristeten Rechts ins ordentliche Recht dieser Ungerechtigkeit Rechnung zu tragen)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ende 1994 bezogen in der Schweiz rund 38 000 geschiedene Frauen eine ordentliche Altersrente der AHV und rund 9000 geschiedene Frauen eine ordentliche IV-Rente. Im gleichen Zeitpunkt wurden etwa 2000 ausserordentliche (beitragsunabh\u00e4ngige) Altersrenten und 800 ausserordentliche IV-Renten an geschiedene Frauen ausgerichtet. Bis Ende 1994 kamen in der AHV etwa 15 000 und in der IV rund 5000 geschiedene Frauen in den Genuss der Anrechnung von Erziehungsgutschriften. Im Durchschnitt ergab sich daraus, bezogen auf alle geschiedenen Rentnerinnen, eine Rentenverbesserung von monatlich 200 Franken in der AHV und 350 Franken in der IV.</p><p>2. 18 200 geschiedene Frauen bezogen im M\u00e4rz 1994 eine Erg\u00e4nzungsleistung (EL). Das entspricht einem Anteil von 35,5 Prozent. Dieser Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie bei allen Rentenbez\u00fcgern.</p><p>Die Auswirkungen der Erziehungsgutschriften auf die EL k\u00f6nnen noch nicht abschliessend beurteilt werden. Geht man aber von der Annahme aus, dass die Erziehungsgutschriften bereits 1993 in Kraft gewesen w\u00e4ren, so ergibt sich folgendes Bild. Von den 18 100 geschiedenen EL-Bez\u00fcgerinnen im M\u00e4rz 1993 h\u00e4tten 5800 Frauen Anspruch auf Gutschriften und erhielten damit eine h\u00f6here Rente. Aufgrund dieser neuen Rente wurde die neue EL berechnet. Das Ergebnis daraus lautet wie folgt:</p><p>- 1100 EL-Bez\u00fcgerinnen w\u00fcrden aus dem EL-System herausfallen. Ihre Rente erh\u00f6hte sich im Durchschnitt um 590 Franken im Monat, ihre EL betr\u00fcge aber nur 320 Franken im Monat. Im durchschnitt w\u00fcrde diese Gruppe 270 Franken im Monat mehr als vor der Einf\u00fchrung der Erziehungsgutschriften erhalten.</p><p>- 4700 Frauen w\u00fcrden weiterhin EL-berechtigt bleiben. Ihre Rente erh\u00f6hte sich im Durchschnitt um 300 Franken im Monat. Die EL fiele um 280 Franken niedriger aus. Damit w\u00fcrde diese Gruppe monatlich im Durchschnitt 20 Franken mehr erhalten.</p><p>3. Der Bundesrat hat das Parlament \u00fcber den Zusammenhang zwischen Rentenverbesserungen und Reduktion von EL immer offen informiert. Bereits in seiner Botschaft zur 10. AHV-Revision hat er den Zusammenhang zwischen den Leistungsverbesserungen f\u00fcr geschiedene Personen und den daraus resultierenden Einsparungen bei den EL detailliert aufgezeigt (BBl 1990 II 66). Schliesslich weist auch bereits der im Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung des Bundesbeschlusses \u00fcber Leistungsverbesserungen in der AHV und der IV sowie ihre Finanzierung vorliegende Schlussbericht des Arbeitsausschusses Splitting der vorberatenden Kommission des Nationalrates darauf hin, dass die durch das Splitting erm\u00f6glichten Leistungsverbesserungen in der AHV/IV Einsparungen bei den EL von rund 100 Millionen Franken zur Folge h\u00e4tte (Schlussbericht, S. 27).</p><p>Die in der Einfachen Anfrage angesprochene Problematik ist im \u00fcbrigen nicht neu. Sie stellt sich n\u00e4mlich bei jeder Anhebung des Rentenniveaus in der AHV/IV, namentlich auch bei der Einf\u00fchrung der neuen Rentenformel. Gerade bei den geschiedenen Frauen traten die in der Anfrage ger\u00fcgten Wirkungen bereits unter dem vor dem Bundesbeschluss geltenden Recht ein, dann n\u00e4mlich, wenn geschiedene Frauen nach dem Tod ihres ehemaligen Ehemannes die Neuberechnung ihrer Renten auf den Grundlagen einer Witwenrente, d. h. unter Ber\u00fccksichtigung der kumulierten Einkommen von Mann und Frau, verlangen konnten (Art. 31 Abs. 3 AHVG). Ein Ziel von realen Rentenverbesserungen ist es immer auch, dass Personen, die Renten beziehen, in geringerem Mass oder gar nicht mehr auf EL angewiesen sind.</p><p>4. Der Bundesrat ist aber bereit zu pr\u00fcfen, inwiefern die Leistungsverbesserungen der 10. AHV-Revision (insbesondere die Rentenformel und die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften f\u00fcr alle) zu einer realen Verbesserung der Lage der EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger f\u00fchren k\u00f6nnen. Dies ist Aufgabe der 3. EL-Revision. Im Rahmen dieser Revision steht bei den Abzugsm\u00f6glichkeiten insbesondere auch der \u00dcbergang von der Nettomiete zur Bruttomiete zur Diskussion. Die Kosten dieser Massnahme (50 Millionen Franken) entsprechen den durch die 10. AHV-Revision bei den EL realisierten Einsparungen. Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr w\u00fcnschenswert, diese Verbesserung zusammen mit der 10. AHV-Revision in Kraft zu setzen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Hafner Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(810950400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763107765040)\/","SubmissionDate":"\/Date(803692800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}