{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951097,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19951097,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.1097","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Einwanderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Nach welchen Kriterien beurteilt der Bundesrat die Vor- und Nachteile der notorischen Einwanderung in unser Land?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat die Versprechen seiner Vorg\u00e4nger wahrzumachen, d. h. Stabilisierung und sp\u00e4ter Abbau der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung?</p><p>3. Wie legitimiert der Bundesrat die bisherige Einwanderungspolitik?</p><p>4. Welche \u00c4nderung der Einwanderungspolitik sieht der Bundesrat unter Ber\u00fccksichtigung der \"Technischen Revolution\" und der Abwanderung von Betrieben ins Ausland vor?</p><p>5. Wie gross ist der Einwanderungs\u00fcberschuss bei den Niedergelassenen und bei den Jahresaufenthaltern zwischen 1985 und 1994 unter Ber\u00fccksichtigung der in diesen Jahren erfolgten Einb\u00fcrgerungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ausgangslage:</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation B\u00fchler Robert (94.3378) ausf\u00fchrte, ist der Bestand der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung gewissen Schwankungen unterworfen. Die Rezession der siebziger Jahre f\u00fchrte zu einem R\u00fcckgang, w\u00e4hrend die achtziger Jahre wiederum eine Zunahme zur Folge hatten. 1991 wurde der H\u00f6chststand aus dem Jahre 1974 von 16,8 Prozent der Geamtbev\u00f6lkerung wieder erreicht. Seither ist die st\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung bis im August 1995 auf 18,8 Prozent der Gesamtbev\u00f6lkerung angewachsen. Seit 1991 sinkt allerdings die j\u00e4hrliche Zuwachsrate.</p><p>Die Bev\u00f6lkerungszunahme der letzten Jahre ist in erster Linie eine Folge der bedeutenden wirtschaftlichen Expansion w\u00e4hrend der zweiten H\u00e4lfte der achtziger Jahre. Daneben erlangte die Zuwanderung aus dem Asylbereich eine gr\u00f6ssere Bedeutung. Die Zuwanderung aus den Staaten der EU und der Efta hat demgegen\u00fcber insgesamt abgenommen.</p><p>Beantwortung der Fragen:</p><p>1. Der weitaus gr\u00f6sste Teil der in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder leistet viel Positives f\u00fcr unser Land. Die Schweizer Wirtschaft ist nach wie vor auf ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte angewiesen, betrug doch der Anteil der Ausl\u00e4nder an der gesamten erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung im August 1995 etwa 25 Prozent. Dies gilt trotz der derzeitigen relativ hohen Arbeitslosigkeit. Unsere Wirtschaft w\u00fcrde ohne die Arbeit von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern grosse Einbussen erleiden; damit tragen sie auch wesentlich zur Sicherung der Arbeitspl\u00e4tze vieler Schweizerinnen und Schweizer bei. Dies gilt ganz ausgepr\u00e4gt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fachleute, Spezialisten und Forscher, ohne die der hohe Standard der schweizerischen Wirtschaft nicht denkbar w\u00e4re. Auch die Dienstleistungsbranchen und unser ausgebautes Gesundheitswesen sind stark auf ausl\u00e4ndische Kr\u00e4fte angewiesen.</p><p>Die ausl\u00e4ndische Bev\u00f6lkerung tr\u00e4gt einen beachtlichen Teil zum allgemeinen Steueraufkommen bei und leistet namhafte Beitr\u00e4ge an unsere Sozialversicherungen. Sie erh\u00f6ht auch die allgemeine Konsumnachfrage in der Schweiz.</p><p>Was die Zahl neu eingehender Asylgesuche betrifft, ist in den letzten Jahren ein deutlicher R\u00fcckgang zu verzeichnen, der nicht zuletzt auf den dringlichen Bundesbeschluss \u00fcber das Asylverfahren sowie auf die im Asylbereich bei den Vollzugsbeh\u00f6rden aufgebauten effizienten Strukturen und Abl\u00e4ufe zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Probleme ergeben sich aus dem Umstand, dass aus verschiedenen Gr\u00fcnden der Vollzug der Wegweisung bei abgewiesenen Asylbewerbern und auch bei anderen Ausl\u00e4ndern teilweise nicht m\u00f6glich ist. Haupts\u00e4chliche Ursachen sind fehlende Reisedokumente und die v\u00f6lkerrechtswidrige Praxis einzelner Staaten, ihren eigenen Staatsangeh\u00f6rigen die R\u00fcckreise zu verweigern.</p><p>Probleme bestehen auch bei Ausl\u00e4ndern ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die die ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen der Schweiz umgehen wollen. Sie weigern sich beispielsweise im Asyl- und Wegweisungsverfahren ihre Identit\u00e4t offenzulegen und verunm\u00f6glichen oder erschweren damit die Beschaffung der f\u00fcr den Vollzug einer Wegweisung notwendigen heimatlichen Ausweispapiere. Nicht selten wird die Anwesenheit ohne eine fremdenpolizeiliche Bewilligung auch zur Begehung von Straftaten benutzt. Mit dem am 1. Februar 1995 in Kraft getretenen Bundesgesetz \u00fcber Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht wurden die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr einen raschen und effektiveren Vollzug der Wegweisung in diesen F\u00e4llen geschaffen. Das neue Gesetz hat sich bisher bew\u00e4hrt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bek\u00e4mpfung der Schwierigkeiten in diesem Bereich.</p><p>Ein Zusammenleben von Bev\u00f6lkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft, namentlich aus entfernteren Gebieten, ist nicht immer ohne Konflikte m\u00f6glich. Einzelne Schweizer f\u00fchlen sich zudem durch die Anwesenheit von Ausl\u00e4ndern zunehmend verunsichert. Diese Probleme werden vom Bundesrat ernst genommen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang neben der Rekrutierungspolitik gem\u00e4ss dem Dreikreisemodell auch die Integration der Ausl\u00e4nder mit einer Aufenthaltsbewilligung; sie verlangt beidseitige Toleranz und bildet einen wichtigen Grundsatz der schweizerischen Ausl\u00e4nderpolitik. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu einer Teilrevision des Anag einen speziellen Integrationsartikel vorgeschlagen.</p><p>2. Die Bem\u00fchungen des Bundesrates zielen auf ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen der schweizerischen und der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung. Es wurde schon zu Beginn der achtziger Jahre definiert und ist letztlich am Grad der Integration der Ausl\u00e4nder zu beurteilen. Der Bundesrat hat daher stets darauf verzichtet, dieses subjektiv unterschiedlich empfundene Verh\u00e4ltnis (auch im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage in den einzelnen Regionen) durch feste Kriterien und Zahlen zu bestimmen. Das Verh\u00e4ltnis w\u00e4re jedenfalls dann nicht mehr ausgewogen, wenn die Integrationsf\u00e4higkeit und die Integrationsbereitschaft nicht mehr vorhanden w\u00e4ren (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1994 zur Interpellation B\u00fchler Robert vom 28. September 1994).</p><p>3. Die wesentlichen Grunds\u00e4tze der Ausl\u00e4nderpolitik des Bundesrates werden in der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder festgehalten. Die Ziele sind das vorerw\u00e4hnte ausgewogene Verh\u00e4ltnis zwischen dem Bestand der schweizerischen und der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung, die Schaffung g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen f\u00fcr die Eingliederung, die Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur sowie eine m\u00f6glichst ausgeglichene Besch\u00e4ftigung.</p><p>Die Rekrutierung von Arbeitskr\u00e4ften erfolgt nach dem Dreikreisemodell, das auch im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 zur Ausl\u00e4nder- und Fl\u00fcchtlingspolitik dargestellt wurde. Mit Inkrafttreten der Revision der Verordnung vom 16. Oktober 1991 \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder wurden die bisherigen traditionellen Rekrutierungsgebiete in zwei Kreise mit einer unterschiedlichen Priorit\u00e4tenordnung f\u00fcr die Rekrutierung von Arbeitskr\u00e4ften unterteilt. Den dritten Kreis bilden die nicht traditionellen Rekrutierungsgebiete. Gleichzeitig entschied der Bundesrat, dass auch das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens als nichttraditionelles Rekrutierungsgebiet einzustufen sei. Die letzte Massnahme wird nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Saisonniers zu einer Abnahme der Zuwanderung aus dieser Region f\u00fchren.</p><p>Arbeitskr\u00e4fte sollen in erster Linie aus dem inneren Kreis rekrutiert werden. Dieser umfasst entsprechend den sehr engen Beziehungen und Verflechtungen die Angeh\u00f6rigen der EG- und Efta-Staaten. Gegen\u00fcber diesen Staaten wird auch eine - auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhende - Verbesserung des Aufenthaltsstatus angestrebt.</p><p>Im Bereich der Asylpolitik ist der Bundesrat gewillt, an der schweizerischen humanit\u00e4ren Tradition festzuhalten; den Missbrauch der Asylgesetzgebung wird er jedoch weiterhin bek\u00e4mpfen. Die weltweiten Migrationsprobleme k\u00f6nnen nur durch eine enge internationale Zusammenarbeit gel\u00f6st werden. Dabei spielt auch die Hilfe vor Ort eine sehr wichtige Rolle.</p><p>4. F\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der grossen wirtschaftlichen und technologischen Ver\u00e4nderungen ist die schweizerische Wirtschaft auch weiterhin auf die Mitarbeit von ausl\u00e4ndischen Facharbeitern, Spezialisten und Forschern angewiesen, soweit sie im Inland nicht in gen\u00fcgender Zahl zur Verf\u00fcgung stehen. In diesem Bereich muss demzufolge eine offene Zulassungspolitik m\u00f6glich bleiben.</p><p>Demgegen\u00fcber k\u00f6nnte als Folge von zus\u00e4tzlichen Rationalisierungsmassnahmen der Bedarf an weniger qualifizierten ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften weiter sinken. Bei der erstmaligen Zulassung ist daher gem\u00e4ss dem Grundsatz des Vorrangs der Inl\u00e4nder abzukl\u00e4ren, ob die vorgesehene T\u00e4tigkeit nicht auch durch eine sich bereits in der Schweiz befindende Person ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnte.</p><p>5. Zwischen Dezember 1985 und Dezember 1994 betrug der Zuwachs der st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung (einschliesslich Geburten\u00fcberschuss) 360 418 Personen. Im gleichen Zeitraum erhielten 102 978 Personen die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft (einschliesslich Kinder von Schweizerinnen, Ehegatten von Schweizer B\u00fcrgern und Adoptivkinder).</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Steffen Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(816393600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805483447)\/","SubmissionDate":"\/Date(811468800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4420,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}