{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19951122,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19951122,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.1122","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Heroinversuche: Qualifikation des Personals","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Parallel zur stufenweisen Ausweitung der Heroinabgabe sind eine Vielzahl von Projekten neu entstanden und unter grossem Personaleinsatz verwirklicht worden. Die medizinische Qualifikation der Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen wird in manchen F\u00e4llen bezweifelt.</p><p>1. Welche beruflichen Anforderungen/Qualifikationen werden an das Personal der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe gestellt? Wer entscheidet \u00fcber die Anstellung? In welchem Anstellungsverh\u00e4ltnis steht das Personal? Ist die Anstellung befristet?</p><p>2. Welches ist die Gesamtzahl (aufgeteilt in die entsprechenden Kategorien) aller an der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe beteiligten Wissenschafter, \u00c4rzte, Sozialarbeiter, medizinischen Hilfspersonen und administrativ t\u00e4tigen Personen?</p><p>3. Wie werden die l\u00fcckenlose Gew\u00e4hrleistung einer wissenschaftlichen Durchf\u00fchrung der Heroinabgabe und die Einhaltung aller wissenschaftlichen Kriterien sichergestellt?</p><p>4. Welche Garantien bzw. Sicherheiten sind vorgesehen, damit Verf\u00e4lschungen von Resultaten nicht m\u00f6glich sind bzw. festgestellt werden k\u00f6nnen? Sind seit Beginn der wissenschaftlichen Versuche beim Personal Unregelm\u00e4ssigkeiten vorgekommen? Kam es zur Trennung von Mitarbeitern wegen ungen\u00fcgender beruflicher Qualifikation oder aus anderen Gr\u00fcnden?</p><p>5. Bestehen Pl\u00e4ne \u00fcber die Weiterbesch\u00e4ftigung des Personals, wenn die wissenschaftlichen Versuche Ende 1996 abgebrochen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Durch den Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1995 wurden die Anpassung des Gesamtversuchsplans und die Ausweitung der Versuche zur \u00e4rztlichen Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln genehmigt.</p><p>Die Rahmenbedingungen der Verordnung \u00fcber die F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenpr\u00e4vention und zur Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabh\u00e4ngiger (SR 812.121.5) und der auf dieser Verordnung aufbauende Gesamtversuchsplan mit Ausf\u00fchrungsbestimmungen gelten auch f\u00fcr die neuen Projekte. Gem\u00e4ss Verordnung ist das Bundesamt f\u00fcr Gesundheitswesen (BAG) f\u00fcr die Auswahl der Projekte verantwortlich und beaufsichtigt ihre Durchf\u00fchrung. Ebenso ist das BAG f\u00fcr die Erteilung der Auftr\u00e4ge an die Begleitforschung und deren Beaufsichtigung verantwortlich. Die Rekrutierung und die Beurteilung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeitenden der Projekte fallen in den Kompetenzbereich der lokalen Projektleitungen, wobei das BAG die Ausf\u00fchrung und Einhaltung der Rahmenbedingungen durch Kontrollen \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>1. Aufgrund von Antr\u00e4gen von Institutionen und Organisationen, welche \u00fcber die erforderliche Betreuungskapazit\u00e4t und langj\u00e4hrige Erfahrung, Kompetenz und Seriosit\u00e4t in der Behandlung mit oralem Methadon verf\u00fcgen, hat das BAG die Projekte ausgew\u00e4hlt. Wegen ihrer anerkannten wissenschaftlichen Leistungen wurden die Professoren Uchtenhagen und Gutzwiller mit der Leitung der Begleitforschung betraut.</p><p>F\u00fcr Betreuung und Therapie werden in den Projekten Sozialarbeiter mit Erfahrung im Suchtbereich, f\u00fcr die medizinische Betreuung werden \u00c4rzte mit Erfahrung bei der Verschreibung von oralem Methadon und medizinisches Personal (Krankenschwestern und Pflegerinnen, meistens Psychiatrieschwestern) engagiert. Allgemein wird Erfahrung im Umgang mit Drogenabh\u00e4ngigen erwartet. Eine sorgf\u00e4ltige Schulung und Einf\u00fchrung muss gew\u00e4hrleistet sein. \u00dcber die Anstellung entscheiden in der Regel die Projektleitenden. Die Projektmitarbeitenden sind teilweise von anderen Aufgaben in der Drogenhilfe freigestellt worden, die speziell f\u00fcr das Projekt engagierten Mitarbeitenden werden befristet angestellt.</p><p>2. Jedes Projekt hat eine Projektleiterin bzw. einen Projektleiter, eine leitende \u00c4rztin bzw. einen leitenden Arzt und im Durchschnitt pro 10 Patientinnen und Patienten eine Person (Abgabe-, Pflege-, Sozial- und Administrativbereich). F\u00fcr die Auswertung stehen 8 Personen (2 Soziologinnen/Soziologen, 3 Psychologinnen/Psychologen, 1 Medizinerin/Mediziner, 2 Kriminologinnen/Kriminologen; 500 Stellenprozente) als Wissenschafter zur Verf\u00fcgung; 46 therapeutisch ausgebildete Personen (800 Stellenprozente) arbeiten in Teilengagements als wissenschaftliches Hilfspersonal (Interviewer und Interviewerinnen, mit Erfahrung in der Betreuung von Drogenabh\u00e4ngigen, und/oder Studenten und Studentinnen der Psychologie oder Sozialarbeit), und 2 Personen (180 Stellenprozente) sind in der wissenschaftlichen Administration besch\u00e4ftigt. Im BAG arbeiten gesamthaft 11 Personen im Projekt zur \u00e4rztlichen Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln mit 845 Stellenprozenten. Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAG sind entweder teilzeitig f\u00fcr das Projekt freigestellt oder haben befristete Vertr\u00e4ge.</p><p>3. Die wissenschaftliche Durchf\u00fchrung der \u00e4rztlichen Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln und die Einhaltung der wissenschaftlichen Kriterien werden durch folgende Massnahmen gepr\u00fcft:</p><p>- von den Projekten unabh\u00e4ngige Bet\u00e4ubungsmittelkontrollen, wahrgenommen durch das BAG und die Kantonsapotheker;</p><p>- Erfordernis einer Ausnahmebewilligung des BAG f\u00fcr jeden einzelnen Probanden, der Heroin erh\u00e4lt; diese wird in Absprache mit dem zust\u00e4ndigen Kantonsarzt erteilt;</p><p>- Erfordernis einer Bewilligung zur Anwendung von hochdosiertem Methadon intraven\u00f6s und Morphin intraven\u00f6s; diese wird vom Kantonsarzt in Absprache mit dem BAG erteilt;</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfung der Indikationsstellung durch den Kantonsarzt und durch das BAG;</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfen der Daten sowohl im Projekt (durch die Projektleitenden oder besonders angestellte Kontrolleure) als auch bei den Forschungsbeauftragten (durch die Forschungsleiterin);</p><p>- Gruppe zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit, \"Safety Assurance Group\", zusammengesetzt aus Medizinern, Pharmazeuten, Pharmakologen und Psychologen;</p><p>- Expertengruppe \"Evaluation\", zusammengesetzt aus Fachwissenschaftern aus den Bereichen Medizin, Kriminologie, Sozialwissenschaften, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften sowie aus Vertretern von Kantons\u00e4rzten und Kantonsapothekern;</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfung der wissenschaftlichen Arbeit durch ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestelltes internes Expertengremium von 12 Personen;</p><p>- Weiterbildung der Projektmitarbeitenden durch schweizerische und ausl\u00e4ndische Experten;</p><p>- Supervision der Projektmitarbeitenden durch ausgewiesene Supervisoren.</p><p>4. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Aussagekraft der erhobenen Daten wird durch folgende Massnahmen gew\u00e4hrleistet:</p><p>- Unabh\u00e4ngigkeit der Begleitforschung mit projektunabh\u00e4ngigem Interviewerteam (keine \u00dcberlappung der Forschung mit therapeutischen Interessen);</p><p>- \u00dcberpr\u00fcfung der Substanzbuchhaltung und der Indikationspraxis (vgl. Antwort zu Frage 3);</p><p>- durch die gr\u00f6ssere Zahl von unabh\u00e4ngigen Projekten k\u00f6nnen allf\u00e4llige Fehlerquellen und Unregelm\u00e4ssigkeiten durch Projektvergleiche identifiziert werden;</p><p>- Schulung und Weiterbildung.</p><p>Mit dem Personal der Versuche kam es in der Tat in einzelnen F\u00e4llen zu Problemen, wie das in jedem Arbeitsverh\u00e4ltnis vorkommen kann. Es kam auch zu Aufl\u00f6sungen von Vertr\u00e4gen sowohl seitens der Angestellten als auch seitens der Projektleitungen.</p><p>5. Die Anstellungen sind bis Ende 1996 befristet. Weitere Anstellungen, z. B. im Rahmen von Methadonverschreibungen oder Entzugsangeboten, die von den gleichen Projekttr\u00e4gern betreut werden, wie die Verschreibungsprojekte, liegen in der alleinigen Kompetenz der Projekttr\u00e4ger.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(817603200000)\/","SubmittedBy":"Fehr Lisbeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(817603200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806027270)\/","SubmissionDate":"\/Date(812851200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4420,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}