{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953039,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953039,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3039","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"J-Stempel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 8. Mai 1995 j\u00e4hren sich zum f\u00fcnfzigsten Mal die Kapitulation von Hitlerdeutschland und damit das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Aus den Kriegsjahren von 1939 bis 1945 ist eine unbew\u00e4ltigte historische Altlast zur\u00fcckgeblieben. Ich verweise auf den Bericht des Bundesrates an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, verfasst von Professor Dr. Carl Ludwig: \"Die Fl\u00fcchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955.\" Darin wird aktenkundig nachgewiesen, dass der ber\u00fcchtigte J-Stempel im Pass von deutschen und \u00f6sterreichischen Juden aufgrund einer Kooperation zwischen deutschen und schweizerischen Beh\u00f6rden eingef\u00fchrt worden war.</p><p>Der Ludwig-Bericht wurde im Nationalrat am 30. Januar 1958, im St\u00e4nderat am 6. M\u00e4rz 1958 diskutiert. Der Vertreter des Bundesrates erw\u00e4hnte weder eine Mitverantwortung der offiziellen Schweiz am \"J-Kennzeichen\", wie der amtliche Ausdruck lautete, noch \u00e4usserte er Worte des Bedauerns. Ebensowenig distanzierte er sich von der am 13. August 1942 an die Kantone ergangenen Weisung, \"Juden seien nicht als politische Fl\u00fcchtlinge anzusehen\" (\"Schweizer Lexikon\", Band 3). Nach meinem Wissensstand hat sich die Landesregierung auch seither f\u00fcr diese Anordnungen noch nie entschuldigt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, das bisher Vers\u00e4umte nachholen zu wollen. Eine unbew\u00e4ltigte Phase in unserer j\u00fcngsten Geschichte kann nat\u00fcrlich nicht ungeschehen gemacht, wohl aber in angemessener Form auf w\u00fcrdige Art an die Adresse der Menschen j\u00fcdischen Glaubens, wo immer sie leben m\u00f6gen, bedauert werden.</p>","ReasonText":"<p>Nationalrat Matthias Eggenberger hatte als Berichterstatter des genannten Berichtes des Bundesrates \u00fcber die Fl\u00fcchtlingspolitik am 30. Januar 1958 unter anderem ausgef\u00fchrt:</p><p>\"Zun\u00e4chst sei ein Positivum herausgestellt: Die Schweiz hat etwas geleistet. Sie beherbergte w\u00e4hrend des Krieges immerhin f\u00fcr k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Zeit ann\u00e4hernd 300 000 schutzsuchende Ausl\u00e4nder. Sie beherbergte im Mai 1945 \u00fcber 115 000 Fl\u00fcchtlinge .... so darf man feststellen, dass die schweizerische Fl\u00fcchtlingspolitik und Fl\u00fcchtlingshilfe auch aktive Posten aufweist. Das soll festgehalten werden, bevor wir nun zu kritischen Betrachtungen \u00fcbergehen. Es gibt nicht lauter Dinge auf diesem Gebiete, \u00fcber die wir uns sch\u00e4men m\u00fcssen.</p><p>Leider aber gibt es auch solche Dinge. Der Bericht Ludwig wird keinen aufmerksamen, menschlicher Gef\u00fchle f\u00e4higen Schweizer Leser finden, der nicht mit Besch\u00e4mung und innerer Ersch\u00fctterung von vielen Seiten des R\u00fcckblickes um unsere Fl\u00fcchtlingspolitik in den letzten zwei Jahrzehnten Kenntnis nimmt ....</p><p>Sicher ist, dass Zehntausende von einem barbarischen politischen System zu Tode gehetzter Menschen h\u00e4tten gerettet werden k\u00f6nnen, ohne unser Land in eine schwierige Lage zu versetzen, wenn wir die geheiligte Tradition unseres Asylrechtes grossz\u00fcgiger weitergef\u00fchrt h\u00e4tten und wenn nicht eine allzu \u00e4ngstliche fremdenpolizeiliche Haltung das Gesetz unseres Handelns diktiert h\u00e4tte ....</p><p>Wir wollen die umstrittene Frage, ob schweizerische Amtsstellen die Einf\u00fchrung der deutschen Judenp\u00e4sse angeregt haben, nicht n\u00e4her untersuchen. Absolut eindeutige Schlussfolgerungen lassen sich in dieser Beziehung auch aus dem Bericht Ludwig nicht ziehen ....</p><p>Das Schlagwort vom \u00fcberf\u00fcllten Rettungsschiff wurde viel zu fr\u00fch als Argument der restriktiven Anwendung des Asylrechtes in die Diskussion geworfen. Wenn man bedenkt, dass D\u00e4nemark nach der deutschen Besetzung 250 000 deutsche Fl\u00fcchtlinge, Finnland nach dem russischen Krieg 500 000 Karelier beherbergte, wenn man sich weiter \u00fcberlegt, dass die Schweiz am Ende des Zweiten Weltkrieges 115 000 Fl\u00fcchtlingen Obdach gew\u00e4hrte, so ber\u00fchrt es seltsam, dass man die weitere Aufnahmef\u00e4higkeit der Schweiz schon bei einem Bestand von 10 000 bis 12 000 fl\u00fcchtigen Fremdlingen verneinte ....</p><p>Unannehmbar ist f\u00fcr uns die Behauptung, man h\u00e4tte nicht gewusst, welch grauenvollem Schicksal die an der Grenze Zur\u00fcckgewiesenen, namentlich die Juden, ausgesetzt seien. Eine solche Fiktion muss mit aller Entschiedenheit zur\u00fcckgewiesen werden.\" (AB 1958 N 16ff.)</p><p>Alfred A. H\u00e4sler hat in seinem Buch \"Das Boot ist voll\" folgendes festgehalten: \"Am 13. August 1938 .... anl\u00e4sslich einer neuen Besprechung zwischen Minister Fr\u00f6licher - er hatte im Mai Dr. P. Dinichert als Gesandten (in Berlin) abgel\u00f6st - kam im Ausw\u00e4rtigen Amt zu Berlin anscheinend zum ersten Mal die Anregung der besonderen Kennzeichnung der P\u00e4sse von Juden zur Sprache. Die Abteilung f\u00fcr Ausw\u00e4rtiges des Eidgen\u00f6ssischen Politischen Departementes in Bern hatte die schweizerische Gesandtschaft in Berlin telegraphisch aufgefordert, wegen zahlreicher \u00dcberstellungen von Emigranten durch deutsche Beh\u00f6rden vorstellig zu werden. Minister Fr\u00f6licher berichtete dar\u00fcber u. a. folgendes: 'Bei meiner Vorsprache hob ich \u00fcberdies hervor, dass unbedingt eine Regelung getroffen werden m\u00fcsse, die es der Schweiz erm\u00f6gliche, einreisende Emigranten zu kontrollieren und zu sieben. Selbst eine ausdr\u00fcckliche Zusicherung deutscher Stellen, dass die Betroffenen jederzeit vom Reich aufgenommen w\u00fcrden, k\u00f6nne nicht als gen\u00fcgend angesehen werden. Dies erw\u00e4hnte ich, weil Geheimrat Dr. Roediger eine solche L\u00f6sung ant\u00f6nte. Eine besondere Bezeichnung der P\u00e4sse von nichtarischen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen scheint man nicht durchf\u00fchren zu wollen.'\"</p><p>Die Schweizer Beh\u00f6rden drohten daraufhin gegen\u00fcber Berlin mit der Einf\u00fchrung der Visapflicht. Am 16. Mai 1938 hatte der Schweizer Gesandte in Berlin nach Bern berichtet: \"Die einfachste L\u00f6sung w\u00e4re nat\u00fcrlich die, dass der Visumzwang auf die nichtarischen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen beschr\u00e4nkt w\u00fcrde.\" Diesen Vorschlag lehnten die reichsdeutschen Beh\u00f6rden aus Gr\u00fcnden des internationalen Prestiges und der Nachahmung durch weitere Staaten ab. Die Gespr\u00e4che zwischen den Bevollm\u00e4chtigten der Schweiz und jenen des Deutschen Reiches wurden daher fortgesetzt. Berlin schlug vor, ab dem 1. Januar 1939 die P\u00e4sse deutscher Juden dadurch besonders zu kennzeichnen, dass sie mit den j\u00fcdischen Vornamen versehen w\u00fcrden. Dr. H. Rothmund, seit 1929 Chef der Polizeiabteilung des EJPD, erkl\u00e4rte gem\u00e4ss dem Ludwig-Bericht, der Vorschlag sei ungen\u00fcgend, er \"verm\u00f6ge die vorhandenen Unzuk\u00f6mmlichkeiten ebenfalls nicht zu beseitigen, da jeder Emigrationslustige einen Pass erhalten k\u00f6nne, wenn er als Reiseziel ein anderes Land als die Schweiz angebe\".</p><p>Am 7. September 1938 berichtete die Schweizer Gesandtschaft in Berlin, die deutschen Beh\u00f6rden seien nun grunds\u00e4tzlich bereit, \"eine Kennzeichnung der an Juden ausgestellten P\u00e4sse vorzunehmen\". Es waren zwei Varianten zur Diskussion gestellt worden:</p><p>1. den Vornamen von Juden mit roter statt mit schwarzer Tinte herauszustreichen;</p><p>2. den Buchstaben J mit zwei Zentimeter Durchmesser anzubringen. Kommentar von Legationsrat Dr. Kappeler in Abwesenheit des Gesandten Fr\u00f6licher: \"Ich habe den Eindruck, dass diese Kennzeichnung unseren Bed\u00fcrfnissen vollauf gen\u00fcgen w\u00fcrde. Ich bin der Auffassung, dass die deutsche Regierung uns mit ihrem Vorschlag sehr weit entgegenkomme und dass die von ihr vorgeschlagene L\u00f6sung f\u00fcr uns annehmbar sei. Sie bringt die verlangte hundertprozentige Kontrolle \u00fcber die Zureise nichtarischer Emigranten und erm\u00f6glicht eine rasche Abfertigung an der Grenze.\" Diese Einsch\u00e4tzung bezog sich auf den Vorschlag, das \"Merkmal J\", wie es amtlich hiess, einzuf\u00fchren. Die Heraushebung j\u00fcdischer Vornamen mit roter Tinte wurde schweizerischerseits mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, sie k\u00f6nnten mit schwarzer Tinte neutralisiert werden.</p><p>Dr. H. Rothmund blieb weiterhin skeptisch: \"Die Juden galten im Verein mit den anderen Ausl\u00e4ndern als \u00dcberfremdungsgefahr. Es ist uns bis heute gelungen, durch systematische und vorsichtige Arbeit die Verjudung der Schweiz zu verhindern.\" Im September 1938 verhandelte Rothmund pers\u00f6nlich, assistiert von Legationsrat Kappeler, mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Berlin. Dabei war folgendes vereinbart worden: \"P\u00e4sse von reichsangeh\u00f6rigen Juden werden mit einem Merkmal versehen, das den Inhaber als Juden kennzeichnet.\" Weiter wurde beschlossen, \"die in Betracht kommenden deutschen Dienststellen werden angewiesen, reichsangeh\u00f6rige Juden an der Ausreise nach der Schweiz zu hindern, deren Pass die 'Zusicherung der Bewilligung zum Aufenthalt in der Schweiz oder zur Durchreise durch die Schweiz' nicht enth\u00e4lt\".</p><p>Am 3. Oktober 1938 beantragte das EJPD dem Bundesrat, von diesem Verhandlungsergebnis Kenntnis zu nehmen \"und dem Inhalt der Niederschrift zuzustimmen\". Am Tage darauf stimmte der Bundesrat zu. Die Best\u00e4tigung der Vereinbarung erfolgte durch Notenwechsel am 10. November 1938.</p><p>Am 4. Oktober 1938 ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat ein \"Mitgeteilt\", wie damals ein Communiqu\u00e9 hiess: \"Deutschen Reichsangeh\u00f6rigen mit deutschem Pass, die nach den deutschen Gesetzen nicht arisch sind, wird der Grenz\u00fcbertritt \u00fcber irgendeine Passierstelle der schweizerischen Grenzen nur noch gestattet, wenn ihr Pass mit dem Eintrag einer durch ein schweizerisches Konsulat erteilten Zusicherung der Bewilligung zum Aufenthalt in der Schweiz oder zur Durchreise durch die Schweiz versehen ist. Der Visumzwang f\u00fcr die Inhaber \u00f6sterreichischer P\u00e4sse bleibt nach wie vor bestehen.\"</p><p>Der \u00d6ffentlichkeit wurde der vereinbarte J-Stempel nicht bekanntgegeben. Daf\u00fcr war das vom EJPD am 4. Oktober 1938 erlassene \"Kreisschreiben an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate\" pr\u00e4ziser. Mit Berlin sei ein Modus gefunden worden, \"um der Fremdenpolizei eine m\u00f6glichst l\u00fcckenlose Kontrolle aller deutschen und \u00f6sterreichischen j\u00fcdischen Emigranten an die Hand zu geben und um die Wiedereinf\u00fchrung des Visums auf allen deutschen P\u00e4ssen zu vermeiden\". Die Verhandlungen h\u00e4tten ergeben, \"dass die deutsche Regierung beabsichtige, alle k\u00fcnftig an deutsche und \u00f6sterreichische Juden auszustellenden P\u00e4sse mit einem besonderen Kennzeichen zu versehen (Anbringung eines Kreises auf der ersten Passeite, in dem der Buchstabe\u00a0J eingesetzt sei)\". Deutsche P\u00e4sse, die verl\u00e4ngert werden m\u00fcssten oder \"aus sonstigen Gr\u00fcnden einer Passstelle vorzulegen seien\", w\u00fcrden \"ebenfalls mit diesem Merkmal bezeichnet\". Im gleichen Sinn waren die schweizerischen Grenz\u00fcbergangsstellen orientiert worden - mit dem Zusatz, der Vollzug der vereinbarten Massnahmen werde eine gewisse Zeit ben\u00f6tigen, in \"der nach wie vor verhindert werden\" m\u00fcsse, dass zu viele Juden, deren P\u00e4sse \"das Merkmal\" noch nicht aufwiesen, einreisten.</p><p>In der Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Rechsteiner Paul zum Fall Gr\u00fcninger vom 13. Juni 1994 wird \"der in Deutschland eingef\u00fchrte Judenstempel .... als unhaltbare Diskriminierung\" gebrandmarkt. Im Buch von Jacques Picard \"Die Schweiz und die Juden\", 1994, wird nachgewiesen, dass der von \"Deutschland eingef\u00fchrte Judenpass\" effektiv von schweizerischen Amtsstellen verlangt und vorgeschlagen worden war.</p><p>Soweit in geraffter Zusammenfassung die Entstehung des J-Stempels. Wenn der eingangs erw\u00e4hnte Berichterstatter im Nationalrat am 30. Januar 1958 erkl\u00e4rt hatte: \"Wir wollen die umstrittene Frage, ob schweizerische Amtsstellen die Einf\u00fchrung der deutschen Judenp\u00e4sse angeregt haben, nicht n\u00e4her untersuchen ....\", und meinte: \"Absolut eindeutige Schlussfolgerungen lassen sich in dieser Beziehung auch aus dem Bericht Ludwig nicht ziehen\", trifft das in seiner Wortwahl zu. Nur: Es geht nicht nur darum, ob der J-Stempel von \"schweizerischen Amtsstellen angeregt\" worden war, es geht um deren Mitverantwortung und -schuld. Aus dem Bericht Ludwig geht klar hervor, dass der J-Stempel zumindest mit dem Einverst\u00e4ndnis der zust\u00e4ndigen \"schweizerischen Amtsstellen\" eingef\u00fchrt und vom Bundesrat ausdr\u00fccklich sanktioniert worden war. Jacques Picard weist das Urheberrecht eindeutig der Schweiz zu.</p><p>Mit meinem Vorstoss will ich keineswegs die w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges praktizierte Fl\u00fcchtlingspolitik in ihrer Gesamtheit kritisieren. Der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht Ludwig dokumentierte den Willen, schonungslos Bilanz zu ziehen. Das war kein Gef\u00e4lligkeitsbericht. Was aber bisher unterlassen wurde, ist eine in angemessener Form ge\u00e4usserte Geste des Bedauerns f\u00fcr das, was so nicht h\u00e4tte sein d\u00fcrfen. Mir scheint, sie sollte f\u00fcnfzig Jahre nach Kriegsende w\u00fcrdig nachgeholt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach der Rede des Bundespr\u00e4sidenten am 7. Mai vor der Bundesversammlung kann das Postulat als erf\u00fcllt abgeschrieben werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erf\u00fcllt abzuschreiben.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erf\u00fcllt abzuschreiben.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(800668800000)\/","SubmittedBy":"Hubacher Helmut","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(826761600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763104991023)\/","SubmissionDate":"\/Date(791596800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4417,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}