{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953110,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953110,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3110","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abgelehnte EU-Richtlinien zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Europ\u00e4ische Parlament hat die Richtlinie zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen abgelehnt. Insbesondere begr\u00fcndete die Mehrheit ihre Meinung damit, dass \"die Z\u00fcchtung von Menschen nicht mehr weit sei\" und dass die Forschung, welche in diese Richtung ziele, aus ethischen Gr\u00fcnden zur\u00fcckzubinden sei. Finanzielle Aspekte seien dabei in den Hintergrund zu stellen. In der Diskussion um diese Frage hat die Schweiz immer wieder auf die Grunds\u00e4tze der EU verwiesen. Auf diese gelte es R\u00fccksicht zu nehmen. Nun hat die EU einen zur\u00fcckhaltenden Weg eingeschlagen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie bewertet er den Entscheid des Europ\u00e4ischen Parlaments?</p><p>2. Was hat dieser Entscheid f\u00fcr Auswirkungen auf die schweizerische Politik und die Gesetzgebung?</p><p>3. Gibt es - aufgrund des EU-Entscheids - f\u00fcr die Schweiz einen Handlungsbedarf?</p><p>4. Hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die chemisch-pharmazeutische Industrie und auf die schweizerische Forschung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Ablehnung der Harmonisierung der nationalen Patentgesetzgebungen im Bereich der gentechnologischen Erfindungen in der Europ\u00e4ischen Union (EU) durch das Europ\u00e4ische Parlament widerspiegelt die gegenw\u00e4rtig stattfindende \u00f6ffentliche Diskussion, stellt jedoch nur eine ihrer Etappen in Europa dar; in der Tat hat die Europ\u00e4ische Kommission gem\u00e4ss Presseberichten bereits angek\u00fcndigt, noch in diesem Jahr einen neuen Vorschlag f\u00fcr eine entsprechende Richtlinie vorzulegen. Somit gilt f\u00fcr den Schutz gentechnischer Erfindungen in der EU vorderhand der Status quo, d. h., f\u00fcr europ\u00e4ische Patente sind die entsprechenden Bestimmungen des Europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkommens (EP\u00dc) massgebend, und f\u00fcr nationale Patente ist die innerstaatliche Gesetzgebung der Vertragsstaaten, die weitgehend ebenfalls mit den Bestimmungen des EP\u00dc harmonisiert worden sind, anwendbar. Damit k\u00f6nnte die Ablehnung der Richtlinie zwar ein ung\u00fcnstiges Signal f\u00fcr die europ\u00e4ische chemische Industrie und deren Forschungs- und Investitionst\u00e4tigkeiten in Europa, namentlich im Verh\u00e4ltnis zu liberaleren Staaten wie den USA oder Japan, setzen; ihre Konsequenzen d\u00fcrfen indessen nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden.</p><p>2. Im Lichte der unter Ziffer 1 gemachten Ausf\u00fchrungen \u00e4ndert der Entscheid des Europ\u00e4ischen Parlaments nichts am gegenw\u00e4rtigen Rechtszustand in der Schweiz. Immerhin bringt er mit sich, dass den an den gentechnischen Entwicklungen Beteiligten in der EU die Vorteile einer weiteren Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in diesem Bereich versagt bleiben und damit der Status quo massgebend bleibt.</p><p>3. Nach Auffassung des Bundesrates gibt der Entscheid des Europ\u00e4ischen Parlaments zu keinen \u00c4nderungen in der schweizerischen Politik oder Gesetzgebung Anlass. Der Bundesrat hat bereits mehrmals betont, dass die schweizerische L\u00f6sung auch vom internationalen und namentlich vom europ\u00e4ischen Umfeld abh\u00e4ngig ist. Die Entwicklungen in der EU stellen ein wesentliches Element dieses internationalen Umfeldes dar. Vorerst muss daher der neue Entwurf der EU abgewartet werden. Dar\u00fcber hinaus hat der Bundesrat im Bericht des EJPD vom August 1993 (\"Biotechnologie und Patentrecht\") seine Haltung zur Frage der Patentierbarkeit gentechnischer Erfindungen erl\u00e4utert und die Anregung entsprechender Schritte im Rahmen des EP\u00dc in Aussicht gestellt (Konkretisierung des Vorbehaltes der guten Sitten und der \u00f6ffentlichen Ordnung; Aufhebung des starren Patentierungsausschlussgrundes von Tierrassen und Pflanzensorten). Wann diese Schritte umgesetzt werden k\u00f6nnen, wird massgeblich von der Bereitschaft der \u00fcbrigen Vertragsstaaten des EP\u00dc (darunter befinden sich auch alle EU-Mitgliedstaaten) abh\u00e4ngen und kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>4. Der Entscheid des Europ\u00e4ischen Parlaments k\u00f6nnte, wie in Ziffer 1 erw\u00e4hnt, eine negative Signalwirkung f\u00fcr die Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionst\u00e4tigkeit in Europa haben. F\u00fcr die auf dem Gebiet der Gentechnologie t\u00e4tige europ\u00e4ische Industrie - zu welcher auch die schweizerische Industrie geh\u00f6rt - ist, insbesondere gegen\u00fcber liberaleren Industriel\u00e4ndern wie den USA oder Japan, weiterhin mit Standortnachteilenzu rechnen. Ob es deshalb l\u00e4ngerfristig zu Verlagerungen der Forschungs und Produktionsst\u00e4tten ins aussereurop\u00e4ische Ausland kommt, d\u00fcrfte von der k\u00fcnftigen Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten abh\u00e4ngen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Keller Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(795052800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752840993)\/","SubmissionDate":"\/Date(795052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4418,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}