{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3133","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Mehrwertsteuer-R\u00fcckerstattung im Reisenden- und Grenzverkehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, Ziffer 550 der \"Wegleitung f\u00fcr Mehrwertsteuerpflichtige\", welche die Steuerbefreiung von Verk\u00e4ufen an Personen mit Wohnsitz im Ausland regelt, zu \u00fcberpr\u00fcfen und den geltenden Mindestbetrag gem\u00e4ss Litera a von 500 Franken entweder ganz aufzuheben oder auf maximal 100 Franken zu reduzieren. Durch diese Angleichung an die Regelung der massgebenden europ\u00e4ischen L\u00e4nder soll die einseitige Benachteiligung unseres Detailhandels im Tourismus- und Grenzverkehr raschestm\u00f6glich beseitigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a081 der Mehrwertsteuerverordnung ist das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement erm\u00e4chtigt, betreffend die Lieferungen von Gegenst\u00e4nden, welche im Reisenden- und Grenzverkehr exportiert werden, steuerbefreiende Regelungen zu erlassen. Durch das Ansetzen eines Mindestbetrages f\u00fcr derartige Lieferungen von 500 Franken wird angesichts fehlender derartiger H\u00fcrden oder wesentlich tieferer Limiten in den umliegenden L\u00e4ndern ein Wettbewerbsnachteil f\u00fcr die Schweiz geschaffen. Die Bestimmung l\u00e4uft den Bestrebungen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zuwider.</p><p>Personen mit Wohnsitz in der Schweiz k\u00f6nnen bekanntlich bei Eink\u00e4ufen im Ausland die R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer ohne diese hohe H\u00fcrde geltend machen. Der Grundsatz des Gew\u00e4hrens von vergleichbaren Gegenrechten wird dadurch tangiert, und das Detailhandelsgesch\u00e4ft mit ausl\u00e4ndischen Kunden im Tourismus- sowie im bedeutenden Grenzverkehr wird zus\u00e4tzlich erschwert. Die \u00c4nderung des entsprechenden Artikels kann, da sie bez\u00fcglich administrativer Abwicklung keine Probleme verursacht, rasch vollzogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Schon im Jahr 1959 wurde unter dem damals bestehenden System der Warenumsatzsteuer f\u00fcr die Steuerbefreiung der Ausfuhren von Privatwaren im Reisendenverkehr ein Mindestkaufbetrag von 500 Franken verlangt. Bei der Einf\u00fchrung der Mehrwertsteuer wurde an dieser Begrenzung festgehalten, und zwar mit derselben Begr\u00fcndung, die bereits 1959 im Vordergrund stand: Eine wertm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung war und ist auch heute erforderlich, weil sonst die Verwaltungskosten f\u00fcr die Ausfuhrkontrolle durch die Zoll\u00e4mter, die je l\u00e4nger, je mehr mit weniger Personal auskommen m\u00fcssen, ein im Verh\u00e4ltnis zur steuerlichen Belastung nicht zu verantwortendes Ausmass erreichen w\u00fcrden. Es w\u00e4re z. B. v\u00f6llig \u00fcbertrieben, die Steuerbefreiung f\u00fcr Esswaren, die ausl\u00e4ndische Touristen in der Schweiz einkaufen und bei ihrer Ausreise \u00fcber die Grenze mitnehmen, auch f\u00fcr Kleinstbetr\u00e4ge zuzulassen. Unter Ber\u00fccksichtigung der seit 1959 eingetretenen Teuerung (ca. 275 Prozent) und der unterschiedlichen Steuers\u00e4tze (6,5 Prozent gegen\u00fcber 3,6 Prozent im Jahre 1959) m\u00fcsste die wertm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung heute sogar ungef\u00e4hr 750 Franken betragen, um mit der 1959 festgelegten von 500 Franken vergleichbar zu sein.</p><p>Alle Nachbarstaaten mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland kennen Betragslimiten f\u00fcr die Steuerbefreiung der Ausfuhren von Privatwaren im Reisendenverkehr. Die im Verh\u00e4ltnis zu den umliegenden L\u00e4ndern eher hoch anmutende Betragslimite der Schweiz ist dadurch bedingt, dass der Normalsatz der Mehrwertsteuer in unserem Lande im Durchschnitt bloss etwa ein Drittel desjenigen der wichtigsten L\u00e4nder der EU ausmacht. Der in der Schweiz auf Eink\u00e4ufen f\u00fcr 500 Franken zur\u00fcckerstattete oder nicht erhobene Steuerbetrag entspricht deshalb etwa demjenigen, der in den umliegenden L\u00e4ndern durchschnittlich auf Eink\u00e4ufen in der Gr\u00f6ssenordnung von 150 Franken zur\u00fcckerstattet wird. Bei Ber\u00fccksichtigung dieses Unterschieds bez\u00fcglich der Steuers\u00e4tze gibt es auch EU-Staaten, deren wertm\u00e4ssige Begrenzung der Steuerr\u00fcckerstattung im Reisenden- und Grenzverkehr sogar h\u00f6her liegt als diejenige der Schweiz. In Italien beispielsweise entspricht diese Begrenzung ungef\u00e4hr dem Gegenwert von 230 Franken und in Frankreich gar von 500 Franken. Das vom Postulanten gestellte Begehren, unsere Regelung an diejenige der massgebenden europ\u00e4ischen L\u00e4nder anzugleichen, ist mit der Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes vom 14. Dezember 1994 \u00fcber die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen zwecks Ausfuhr im Reisenden- und Grenzverkehr somit schon weitgehend erf\u00fcllt, wenn man die zur\u00fcckzuerstattenden Betr\u00e4ge in Rechnung stellt.</p><p>S\u00e4mtliche Nachbarstaaten lassen Einfuhren im Reisendenverkehr bis zu einem bestimmten H\u00f6chstbetrag abgabenfrei zu. Zurzeit betr\u00e4gt diese Abgabenfreigrenze 175 Ecu pro Person, was beim derzeit geltenden Umrechnungskurs rund 270 Franken ausmacht. Von den Umtrieben abgesehen, die mit einer Entgegennahme zus\u00e4tzlicher Ausfuhrdeklarationen und den damit verbundenen Warenkontrollen bei der Ausreise verbunden w\u00e4ren, f\u00fchrte eine Reduktion des geltenden Mindestbetrags f\u00fcr die Steuerbefreiung von Ausfuhren im Reisenden- und Grenzverkehr zu einem unerw\u00fcnschten umsatzsteuerfreien Nischenkonsum.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(802396800000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchrer Gerold","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992304000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817217283)\/","SubmissionDate":"\/Date(795657600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4418,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}