{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953155,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953155,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3155","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Berufsfischerei","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit die Berufsfischerei der Landwirtschaft zugeordnet wird.</p>","ReasonText":"<p>Die heutige existentielle Situation der Berufsfischer auf den Schweizer Seen hat sich drastisch verschlechtert. Der Fisch gilt gem\u00e4ss heutigem Recht nicht als Agrarprodukt. Dies hat zur Folge, dass die Berufsfischer trotz \u00f6kologischem Bewirtschaftungsauftrag der Schweizer Seen keine Unterst\u00fctzung des Bundes oder der Kantone erhalten. Mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Fischerei, welches am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist, wurde die Absatzf\u00f6rderung der Schweizer Fische durch den Bund aufgehoben. Die Vorschriften der neuen Lebensmittelverordnung werden f\u00fcr die Berufsfischer zus\u00e4tzliche Betriebsinvestitionen zur Folge haben. Die Berufsfischerei ist eine dem Bauernstand sehr nahe verwandte Berufst\u00e4tigkeit. Trotzdem f\u00e4llt die Berufsfischerei gem\u00e4ss heutigem Recht unter die politischen und marktwirtschaftlichen Grundbestimmungen wie das \u00fcbrige Gewerbe.</p><p>Die st\u00e4ndig schwieriger werdenden \u00e4usseren Rahmenbedingungen der Berufsfischer auf den Schweizer Seen haben in den letzten Jahren den Berufsstand kontinuierlich dezimiert. Zurzeit existieren nur noch 277 Berufsfischer in der ganzen Schweiz (Stand 1995 der hauptberuflich angemeldeten Patente). Die Hauptgr\u00fcnde der sinkenden Anzahl des Berufsstandes seien hier aufgez\u00e4hlt:</p><p>- Die Fangertr\u00e4ge sinken seit 1991 st\u00e4ndig: Die st\u00e4ndig steigende Wasserqualit\u00e4t in den Schweizer Seen hat eine verringerte N\u00e4hrstoffbasis im Wasser zur Folge. Dies bewirkt ein langsameres Wachstum der Fische und somit eine Verminderung der Ertragslage der Berufsfischer. In den Jahren 1983 bis 1993 zogen die Berufsfischer im Durchschnitt noch 22,12 Kilogramm Fische pro Hektare Seeoberfl\u00e4che an Land. 1993 war der Ertrag pro Hektare noch 14,81 Kilogramm und 1994 gar nur noch etwa 10 Kilogramm.</p><p>- Der Preiszerfall seit 1983 um 60 Prozent: Die Teuerung von 1983 bis 1993 betrug etwa 38 Prozent. Im selben Zeitraum sackte der Preis per Kilogramm Felchenfilet um 21,4 Prozent ab. Die Billigimporte aus den Oststaaten werden massiv zunehmen, da die Schweiz in diese L\u00e4nder High-Tech exportiert.</p><p>- Das neue Bundesgesetz \u00fcber die Fischerei: Das neue Bundesgesetz \u00fcber die Fischerei hat die Absatzf\u00f6rderung sowie alle technischen und wirtschaftlichen Belange betreffend Fischereiwesen den Kantonen delegiert. Diese durch den Gesetzgeber ver\u00e4nderte Rahmenbedingung verlangt f\u00fcr die Existenzsicherung der Berufsfischer eine neue Standortbestimmung der Behandlung dieses Berufsstandes.</p><p>- Weitere Bedrohungen: Der Kormoran wurde von der EU unter Schutz gestellt. Im vergangenen Jahr verursachten die \"Raubtauchg\u00e4nge\" der Kormorane an den Netzen der Berufsfischer j\u00e4hrlich 2,2 Millionen Franken Verlust. Der Schaden der durch die Kormorane verursachten Dezimierung der Fischbest\u00e4nde ist hier nicht miteingerechnet. Die 277 Berufsfischer sehen sich ausserstande, in Zukunft diese in letzter Zeit massiv zunehmenden Netzsch\u00e4den in der H\u00f6he von 2,2 Millionen Franken zu tragen.</p><p>Die Berufsfischer verlangen deshalb die Gleichstellung der Berufsfischerei mit der Landwirtschaft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ans\u00e4tze in Richtung einer Gleichbehandlung der Berufsfischer mit der Landwirtschaft sind bereits heute vorhanden: Das Anrecht auf Familienzulagen erfolgt gem\u00e4ss Landwirtschaftsgesetzgebung, die Treibstoffzoll-R\u00fcckverg\u00fctung gem\u00e4ss Zollgesetzgebung. In anderen Bereichen besteht keine Gleichstellung, was von den Berufsfischern als Mangel empfunden wird. So kann beispielsweise die fehlende Anwendung des landwirtschaftlichen Boden- und Erbrechts dazu f\u00fchren, dass eine f\u00fcr die Weiterexistenz eines Berufsfischerbetriebes notwendige Bootshabe bei einer Erbfolge zum Marktpreis \u00fcbernommen werden muss und dann zum Erl\u00f6schen des Betriebes f\u00fchrt. Fehlende M\u00f6glichkeiten zu Strukturbeitr\u00e4gen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Anpassungen der Verarbeitungsr\u00e4ume an die Hygienevorschriften der EU nicht vorgenommen werden k\u00f6nnen, was im Falle der Grenzseen zu Exportproblemen f\u00fchrt.</p><p>Die Landwirtschaft ist im Bundesrecht nicht als einheitlicher Begriff zu verstehen, sondern wurde in einzelnen Erlassen entsprechend ihrem Zweck konkretisiert und durch Anwendung, Lehre und Rechtsprechung gefestigt. F\u00f6rderungsmassnahmen m\u00fcssen sich dabei auf Artikel\u00a031bis Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b der Bundesverfassung abst\u00fctzen. Diese verfassungsrechtliche Grundlage kann nur angerufen werden, soweit die Fischerei unter den verfassungsm\u00e4ssigen Begriff der Landwirtschaft subsumiert werden k\u00f6nnte.</p><p>Die heutige L\u00f6sung hat dazu gef\u00fchrt, dass die Berufsfischer, obwohl anerkannterweise ein Teil der Urproduktion, weit weniger durch die Landwirtschaftserlasse unterst\u00fctzt werden als die Berufskollegen in den EU-L\u00e4ndern. Dies f\u00fchrt sowohl bei den Berufsfischern wie auch bei den Fischz\u00fcchtern zu nachteiligen Positionen auf dem Fischmarkt. Eine verst\u00e4rkte Ann\u00e4herung der Berufsfischer zur Landwirtschaft k\u00f6nnte diese Probleme zwar nicht v\u00f6llig beseitigen, aber doch im Rahmen des vorhandenen Handlungsspielraumes minimieren. Eine verst\u00e4rkte Ann\u00e4herung der Berufsfischer und des Fischmarktes an die Landwirtschaft entspr\u00e4che der L\u00f6sung, die in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern praktiziert wird. Aber auch dort gelten die Ber\u00fccksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der fischereilichen Bewirtschaftung der Binnengew\u00e4sser und der fischereiliche Artenschutz nicht als landwirtschaftliche Aufgaben.</p><p>Die Motion erhebt keine Forderungen bez\u00fcglich der gef\u00e4llten Entscheide zur Liberalisierung des Fischhandels. Auch die Zust\u00e4ndigkeit im Bereich der fischereilichen Bewirtschaftung und der beruflichen Ausbildung, wie sie im Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 \u00fcber die Fischerei festgehalten sind, wird durch die Motion nicht tangiert. Das Anliegen der Motion betrifft deshalb nicht eine \u00c4nderung der Fischereigesetzgebung, sondern verlangt partielle \u00c4nderungen von Inhalt und Interpretation von landwirtschaftlichen Erlassen unter Einschluss der massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Der Bundesrat ist bereit, diese \u00c4nderungen zu pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(808531200000)\/","SubmittedBy":"Giger Titus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929491200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817119870)\/","SubmissionDate":"\/Date(795916800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4418,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}