{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953231,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953231,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3231","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcbergangskonzept f\u00fcr die \"Neue Milchmarktordnung\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Inkrafttreten einer neuen Milchmarktordnung unverz\u00fcglich:</p><p>a. ein gesamtheitliches \u00dcbergangskonzept mit den relevanten Rahmenbedingungen f\u00fcr alle betroffenen Produktions- und Verwertungsstufen zu schaffen;</p><p>b. m\u00f6gliche Vereinfachungen und Lockerungen im bestehenden, stark bewirtschafteten System rasch einzuleiten.</p><p>Die Massnahmen sollen sich grunds\u00e4tzlich an den \u00fcbergeordneten Zielsetzungen der schweizerischen Landwirtschaft orientieren.</p>","ReasonText":"<p>a. Die bis heute punktuell eingeleiteten Deregulierungsmassnahmen haben bei den Betroffenen eine grosse Verunsicherung und nicht mehr verkraftbare Ertragseinbussen verursacht. Der drohende wirtschaftliche Schaden kann nur mit einem geordneten und transparenten Wechsel von der heutigen in eine neue, marktwirtschaftlichere Ordnung aufgehalten werden. Massive Preisreduktionen bei gleichbleibenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Aufgaben bei den verbandlichen Verwertern k\u00f6nnen allein mit Strukturverbesserungen nicht aufgefangen werden. Die Milchproduktion in der Schweiz leistet einen hohen Beitrag zur Erf\u00fcllung der standortgebundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Ursachen in der heutigen Verwertungs- und Absatzsituation der Milch sind vielf\u00e4ltiger Natur und sind zu einem wesentlichen Teil durch politische Entscheide und gesamtwirtschaftliche Faktoren herbeigef\u00fchrt worden (Sparmassnahmen Bund, Wechselkurse, ungen\u00fcgender Grenzschutz). Die Produzenten haben vielf\u00e4ltige Vorleistungen und Eigenanstrengungen zur Milderung der Situation erbracht. Rascheres Handeln, als es die vorgesehene neue Milchmarktordnung erlauben w\u00fcrde, ist dringend, um die strategischen Ziele der schweizerischen Land- und Milchwirtschaft nicht zu gef\u00e4hrden. Wenn die Agrarpolitik und insbesondere die Milchpolitik einem krassen Wandel unterzogen sind, gilt es den Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit angemessen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>b. Es sind auf allen Produktionsstufen (inklusive Verwertung) Deregulierungsmassnahmen einzuleiten, die der Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit dienen, z. B. Aufhebung der Ortsreserveregelung in den Dorfk\u00e4sereien, zus\u00e4tzlicher freier Verkauf von K\u00e4se ab Dorfk\u00e4serei im Rahmen privatrechtlicher Vertr\u00e4ge zwischen Unionsk\u00e4ser und K\u00e4sehandelsfirmen, Lockerung der Distanzregelungen f\u00fcr Pachtland, Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften im Rahmen der Milchkontingentierung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem 7. Landwirtschaftsbericht aus dem Jahr 1992 wurde eine Neuorientierung der Agrarpolitik eingeleitet, welche den Ver\u00e4nderungen im In- und Ausland Rechnung tr\u00e4gt. In einer ersten Etappe zur Umsetzung dieser neuen Politik beschloss das Parlament, die neuen Artikel\u00a031a und 31b als Rechtsgrundlage f\u00fcr nichtprodukteabh\u00e4ngige Direktzahlungen ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um die Preis- und Einkommenspolitik vermehrt zu trennen. Der Bundesrat hat dementsprechend in den Beschl\u00fcssen zu den Einkommensbegehren 1993 und 1994 verschiedene administrativ festgelegte Preise gesenkt sowie produktegebundene Beitr\u00e4ge schrittweise abgebaut und zum Teil ganz aufgehoben. Im Gegenzug wurden zwecks Einkommenssicherung in den letzten Jahren die Direktzahlungen (insbesondere erg\u00e4nzende Direktzahlungen) laufend heraufgesetzt. Diese stellen einen soliden Sockel f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Gatt-bedingten Anpassungen und der Herausforderungen im Zuge von freiheitlicheren Marktordnungen dar.</p><p>Nun steht die 2. Etappe des agrarpolitischen Reformprozesses bevor. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche durch die Anpassung der bis anhin stark staatlich regulierten Marktordnungen. Der Bundesrat wird die entsprechenden Vorschl\u00e4ge im Winter 1995/96 in die Vernehmlassung geben, so dass diese im Verlauf des kommenden Jahres im Parlament beraten werden k\u00f6nnen. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen f\u00fchren die 1992 eingeleitete Reform konsequent und umfassend fort und f\u00fcgen sich in die Zielrichtung einer nachhaltig produzierenden und wettbewerbsf\u00e4higen Landwirtschaft ein.</p><p>Die Umstellung auf eine neue Marktordnung - speziell im heute stark regulierten Bereich Milch - ben\u00f6tigt Zeit. Dies um so mehr, als dabei auch ein Mentalit\u00e4tswechsel stattfinden muss (mehr Selbstverantwortung der Marktteilnehmer, Verbesserung der Leistungsf\u00e4higkeit). Damit sich die Branche auf die neue Situation einrichten kann, muss f\u00fcr einen kontinuierlichen \u00dcbergang gesorgt werden. Dieser l\u00e4uft in zwei Phasen ab:</p><p>1. Bereits unter den geltenden gesetzlichen Grundlagen sind auf allen Stufen Liberalisierungsschritte zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit einzuleiten. Dementsprechend wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen, und weitere werden folgen.</p><p>Auf Stufe Produktion hat der Bundesrat beispielsweise die geltende Distanzregelung bei \u00dcbernahme eines zweiten Betriebes gelockert, so dass nun eine Kontingentszusammenlegung \u00fcber die Distanz von 10 Kilometern m\u00f6glich ist. Es wird gegenw\u00e4rtig auch gepr\u00fcft, ob die geltenden gesetzlichen Bestimmungen \u00e4hnliche Lockerungen bei Fl\u00e4chen\u00e4nderungen und bei der Bildung von Betriebszweig- und Betriebsgemeinschaften gestatten.</p><p>Auf Stufe Verwerter wurden beispielsweise die Bestimmungen zur Herstellung neuer K\u00e4sesorten und die Regelung der Ortsreserve in den Dorfk\u00e4sereien gelockert. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen verhindern teilweise weitere Liberalisierungsschritte. So w\u00fcrde die g\u00e4nzliche Aufhebung der erw\u00e4hnten Ortsreserveregelung (f\u00fcr den Ortsverkauf von der Ablieferungspflicht befreite K\u00e4semenge) gegen das Bundesgesetz \u00fcber die K\u00e4severmarktung verstossen. Zudem w\u00fcrden die einzelnen K\u00e4sefabrikanten - in einem gesch\u00fctzten Markt - nur die lukrativen Inlandverk\u00e4ufe t\u00e4tigen, die \u00fcbrigen, verlustbringenden Gesch\u00e4fte aber weiterhin der K\u00e4seunion \u00fcberlassen.</p><p>Auf Stufe Handel wurde mit der Neueinf\u00fchrung der Vertragsproduktion, der Segmentierung des Angebotes und der Liberalisierung der Vorverpackung mehr R\u00fccksicht auf die Marktbed\u00fcrfnisse genommen. Gegenw\u00e4rtig wird als wichtiger Schritt zur \u00dcbernahme von mehr Selbstverantwortung gepr\u00fcft, ob der K\u00e4se schon beim Kauf ab K\u00e4serei ins Eigentum des H\u00e4ndlers \u00fcbergehen soll und nicht wie bisher erst im Zeitpunkt des Verkaufs an die Wiederverk\u00e4ufer.</p><p>2. Nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen ist vorgesehen, die Neuordnung des Milchmarktes schrittweise einzuf\u00fchren. Mit einer gestaffelten Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung sowie der Ablieferungs- und \u00dcbernahmepflichten kann die Verwertung mit der besten Wertsch\u00f6pfung am ehesten gew\u00e4hrleistet und der K\u00e4semarkt vor Zusammenbr\u00fcchen gesch\u00fctzt werden. Die zur Verf\u00fcgung stehende \u00dcbergangszeit soll - abgestimmt auf die Umsetzung des Gatt/WTO-Abkommens - l\u00e4ngstens bis Ende des Jahres 2001 dauern.</p><p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich feststellen:</p><p>- Ein \u00dcbergangskonzept f\u00fcr die Umsetzung der neuen Milchmarktordnung ist vorbereitet. Der Bundesrat wird sich dazu im einzelnen im Rahmen der Vernehmlassung zur 2. Etappe der Agrarreform \u00e4ussern.</p><p>- Gest\u00fctzt auf die heute geltende Gesetzgebung wurden bereits Liberalisierungsmassnahmen getroffen, und weitere werden folgen.</p><p>- Den \u00fcbergeordneten Zielsetzungen f\u00fcr die Landwirtschaft wird auch w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit Rechnung getragen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(811382400000)\/","SubmittedBy":"Wyss William","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(876355200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241099630)\/","SubmissionDate":"\/Date(802483200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}