{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953273,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953273,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3273","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tessiner S\u00fcdgrenze und Drogenszene in Z\u00fcrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach einer Statistik der Z\u00fcrcher Kantonspolizei kamen im letzten halben Jahr beinahe vier F\u00fcnftel der in Z\u00fcrich im Rahmen von Aktionen zur Aufl\u00f6sung der offenen Drogenszene festgenommenen illegal anwesenden Ausl\u00e4nder \u00fcber die Tessiner S\u00fcdgrenze in unser Land. Gem\u00e4ss einem Beschluss vom 22. M\u00e4rz 1995 hat der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich deshalb ein Schreiben an den Bundesrat gerichtet, in welchem das Begehren gestellt wird, die Kontrollen an den Landesgrenzen zu verst\u00e4rken, vorab an der S\u00fcdgrenze.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Hat der Bundesrat das Schreiben des Regierungsrates des Kantons Z\u00fcrich zur Kenntnis genommen?</p><p>- H\u00e4lt er das gestellte Begehren f\u00fcr berechtigt?</p><p>- Wenn ja, welche Massnahmen hat er ergriffen?</p><p>2. Plant der Bundesrat im besonderen eine Verst\u00e4rkung des Grenzwachtkorps an der Tessiner Grenze zur Kontrolle der Strasse und der gr\u00fcnen Grenze? Respektive:</p><p>- H\u00e4lt er die Anforderung von interkantonaler Polizeihilfe durch den Kanton Tessin zur Kontrolle der Bahn f\u00fcr w\u00fcnschenswert?</p><p>- Oder: Sieht er vor, das Grenzwachtkorps oder die Tessiner Polizei durch die Anordnung von Assistenzdienst mit Formationen der Armee zu verst\u00e4rken?</p>","ReasonText":"<p>Die Verhinderung der Neubildung einer offenen Drogenszene in der Stadt Z\u00fcrich oder im \u00fcbrigen Gebiet des Kantons Z\u00fcrich hat zur Voraussetzung, dass der Zustrom illegal einreisender Ausl\u00e4nder wirksam abgebremst werden kann. Andernfalls werden die zur Verf\u00fcgung stehenden Haftpl\u00e4tze \u00fcber Geb\u00fchr belegt, und es kommt zu unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig langen Haftdauern.</p><p>Zu diesem Zweck sind insbesondere die Kontrollen an unserer s\u00fcdlichen Landesgrenze zu verst\u00e4rken. Denn nach einer Statistik der Z\u00fcrcher Kantonspolizei hat sie im letzten halben Jahr (1. November 1994 bis 20. Mai 1995) in Z\u00fcrich 426 Ausl\u00e4nder festgenommen, die illegal die schweizerische Grenze \u00fcberschritten haben, wobei die Befragung ergab, dass nicht weniger als 78 Prozent \u00fcber die Tessiner S\u00fcdgrenze in unser Land gelangten. Zwei Drittel reisten dabei mit der Bahn ein, ein Drittel kam auf anderen Landwegen - mit dem Auto oder zu Fuss - zu uns. Die Unterscheidung ist insofern von Bedeutung, als die Grenzpolizei auf Bahnh\u00f6fen den Kantonen obliegt.</p><p>Der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich hat sich in dieser Angelegenheit schon zweimal an den Bundesrat gewandt: im September 1994 durch ein Schreiben seiner Pr\u00e4sidentin, im M\u00e4rz 1995 durch ein Schreiben aufgrund eines formellen Regierungsratsbeschlusses. Eine Reaktion ist bisher ausgeblieben.</p><p>Ein Laisser-faire durch den Bundesrat angesichts dieser offenkundigen Missst\u00e4nde w\u00e4re aber nicht nur im Hinblick auf die Drogenprobleme in Z\u00fcrich bedauerlich. Vielmehr k\u00f6nnten unsere n\u00f6rdlichen und westlichen Nachbarn gezwungen sein, die im Schengener Abkommen als Ausgleich zum Wegfall der internen Grenzkontrollen vorgesehenen \u00e4usseren Kontrollen gegen\u00fcber der Schweiz zu versch\u00e4rfen, was nicht in unserem Interesse liegen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf das Schreiben der Pr\u00e4sidentin des Regierungsrates des Kantons Z\u00fcrich vom September 1994 hat der Bundesrat am 3. Oktober 1994 eine umfangreiche schriftliche Antwort gegeben.</p><p>Vom Schreiben des Regierungsrates des Kantons Z\u00fcrich vom 22. M\u00e4rz 1995 hat der Bundesrat durch seine Drogendelegation Kenntnis genommen. Die vielf\u00e4ltigen Anliegen der z\u00fcrcherischen Beh\u00f6rden wurden m\u00fcndlich beantwortet. Sie bildeten Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache zwischen den Drogendelegationen von Bund, Kanton und Stadt Z\u00fcrich, die am 16. Mai 1995 unter dem Vorsitz von Frau Bundesr\u00e4tin Dreifuss und in Anwesenheit von Herrn Bundespr\u00e4sident Villiger sowie Herrn Bundesrat Koller in Bern stattfand. Hinsichtlich des Wunsches nach verbesserten Grenzkontrollen, namentlich an der S\u00fcdgrenze, kann folgendes festgehalten werden:</p><p>L\u00fcckenlose Grenzkontrollen sind praktisch nur auf den internatonalen Flugh\u00e4fen m\u00f6glich. Die Personenkontrolle an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen im Strassenverkehr wird dagegen durch das Grenzwachtkorps im Rahmen des gesetzlichen Auftrags stichprobenweise nach den tats\u00e4chlichen Risiken ausgerichtet. Beim heutigen Verkehrsaufkommen mit j\u00e4hrlich etwa 95 Millionen Fahrzeugen und 195 Millionen Personen allein bei der Einreise in die Schweiz k\u00f6nnen systematische und umfassende Grenzkontrollen nur im Bereich zeitlich limitierter Fahndungsaktionen stattfinden. Dem legitimen Anspruch des B\u00fcrgers auf \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung steht die Akzeptanz von Grenzkontrollen bei langen Wartezeiten gegen\u00fcber. Auch im internationalen Eisenbahnverkehr beschr\u00e4nken sich die Kontrollen durch die zust\u00e4ndigen kantonalen Polizeikorps auf gezielte Stichproben. Die \u00dcberwachung der gr\u00fcnen Grenze konzentriert sich auf das Schl\u00fcsselgel\u00e4nde, wo vor allem illegale Einreisen zu Fuss oder motorisiert m\u00f6glich sind. Sie erfolgt mobil und in die Tiefe gestaffelt. Eine fl\u00e4chendeckende, l\u00fcckenlose \u00dcberwachung w\u00e4re auch mit einer massiven Aufstockung der Personalbest\u00e4nde im Grenzwachtkorps nicht m\u00f6glich.</p><p>Der Bundesrat hat grosses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Z\u00fcrcher Regierung. Er ist der Auffassung, dass der Vollzug der Grenzkontrollen, der gem\u00e4ss Bundesverfassung Aufgabe der Grenzkantone ist, im Interesse des ganzen Landes liegt. Er hat deshalb die zust\u00e4ndigen Stellen beauftragt, M\u00f6glichkeiten zur Verst\u00e4rkung der Kontrollen an der S\u00fcdgrenze zu pr\u00fcfen. Diese haben gemeinsam mit Vertretern der Kantone Z\u00fcrich und Tessin die Situation analysiert. Was die S\u00fcdgrenze anbetrifft, wird die in der Begr\u00fcndung der Interpellation dargestellte Lage gleich beurteilt.</p><p>Das Grenzwachtkorps wurde deshalb bereits vor einiger Zeit im Mendrisiotto durch interne Personalverschiebungen verst\u00e4rkt. Zudem werden in Chiasso Videokameras zur \u00dcberwachung neuralgischer Gel\u00e4ndepunkte eingesetzt. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung strebt eine weitere Effizienzsteigerung durch neue Einsatzverfahren und durch die Beschaffung zus\u00e4tzlicher technischer Mittel an.</p><p>Ein Gesuch des Kantons Tessin um interkantonale Polizeihilfe zur verst\u00e4rkten Kontrolle der Einreisenden im Bahnverkehr an der Tessiner S\u00fcdgrenze liegt nicht vor. Sollte ein Gesuch gestellt werden, m\u00fcsste der Bundesrat seine Begr\u00fcndetheit pr\u00fcfen. Dabei w\u00e4re auch zu ber\u00fccksichtigen, dass eine Verst\u00e4rkung der Kontrolle an der Tessiner S\u00fcdgrenze nicht nur im Interesse des Kantons Tessin, sondern auch im Interesse anderer Kantone bzw. des Landes l\u00e4ge.</p><p>Dagegen hat sich der Bundesrat bereits mehrmals dahin gehend ge\u00e4ussert, dass ein Armee-Einsatz zur Verst\u00e4rkung der Grenzorgane erst als Ultima ratio in Frage kommt, d. h., wenn alle anderen Mittel nicht mehr greifen. Dies ist heute klar nicht der Fall.</p><p>Im \u00fcbrigen hat der Bundesrat im Hinblick auf eine intensivere Sicherheitszusammenarbeit in Europa am 27. Juni 1995 beschlossen, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen f\u00fcr einen allf\u00e4lligen Beitritt zum Schengener Abkommen und die sich daraus ergebenden Folgen f\u00fcr die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit f\u00fcr die Schweiz abkl\u00e4ren zu lassen. Dabei geht es darum, l\u00e4ngerfristige konzeptionelle \u00dcberlegungen \u00fcber die Organisation der inneren Sicherheit und der Sicherheit im Grenzraum, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des Grenzwachtkorps, anzustellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(809740800000)\/","SubmittedBy":"Fritschi Oscar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(812937600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745491910)\/","SubmissionDate":"\/Date(803520000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}