{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953290,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953290,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3290","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesbeteiligung am Vollzug interkantonaler und internationaler Aufgaben im Bereich Rheinschiffahrt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, gem\u00e4ss welcher sich der Bund finanziell an den Kosten der Rheinuferkantone f\u00fcr die aus dem Vollzug interkantonaler und internationaler Verpflichtungen des Bundes entstandenen Aufgaben beteiligen kann.</p>","ReasonText":"<p>1958 schlossen die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine interkantonale Vereinbarung \u00fcber den gemeinsamen Vollzug der vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften f\u00fcr die Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ab. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der darin vorgesehenen Rheinschiffahrts\u00e4mter wurde der Rheinschiffahrtsdirektion Basel-Stadt \u00fcbertragen.</p><p>Die heutigen Aufgaben gehen weit \u00fcber die damals vorgesehenen hinaus. Sie umfassen heute vor allem:</p><p>- schiffahrtspolizeiliche Aufgaben auf der Strecke Basel-Rheinfelden;</p><p>- Schiffsuntersuchungskommission gem\u00e4ss internationalen vertraglichen Normen;</p><p>- Patentpr\u00fcfungskommission f\u00fcr Rheinpatente, Radarschifferzeugnisse, ADNR-Bescheinigung;</p><p>- Schiffs-Eichamt.</p><p>Mitarbeiter der baselst\u00e4dtischen Direktion vertreten zudem die Schweizer Anliegen in verschiedenen Aussch\u00fcssen und Arbeitsgruppen der internationalen Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschiffahrt (ZKR) in Strassburg.</p><p>Bis heute \u00fcbernimmt der Kanton Basel-Stadt aufgrund der Vereinbarung von 1958 alle aus der Erf\u00fcllung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Diese haben aber mittlerweile ein so grosses Ausmass angenommen, dass eine neue, gerechtere L\u00f6sung gesucht werden muss. 1994 fielen bei der Basler Rheinschiffahrtsdirektion aufgrund des Konkordates von 1958 Nettokosten von 830 000 Franken an, notabene nach Abzug der spezifisch f\u00fcr die Direktion respektive f\u00fcr den Basler Rheinhafen erbrachten Leistungen sowie durch Geb\u00fchren abgedeckten Kosten. Zudem werden laufend neue international verankerte Massnahmen beschlossen, deren Kosten den Rheinuferkantonen und damit gem\u00e4ss dem Konkordat von 1958 dem Kanton Basel-Stadt \u00fcberb\u00fcrdet werden. J\u00fcngste Beispiele daf\u00fcr sind die per 1. Januar 1995 eingef\u00fchrte Meldepflicht f\u00fcr Gefahrgut- und andere Spezialschiffe und die sich in Vorbereitung befindliche internationale Vereinbarung \u00fcber die Entsorgung von Schiffsabf\u00e4llen, welche Personalaufstockungen und betriebliche Mehraufwendungen verursachen.</p><p>Die betroffenen Kantone, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, haben in Gespr\u00e4chen mit der Bundesverwaltung versucht, eine Neuaufteilung der Kostentr\u00e4gerschaft zu erwirken. Dabei hat es sich gezeigt, dass keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine Kostenbeteiligung durch den Bund besteht, obwohl heute ein Grossteil der Kosten direkt aus internationalen Verpflichtungen entsteht und damit durch den Bund zu verantworten ist.</p><p>Wegen der nationalen Bedeutung der Rheinschiffahrt und der Zunahme von Vollzugsaufgaben aus internationalen Verpflichtungen der Schweiz sind wir der Auffassung, dass auch der Bund einen Beitrag an die Kosten zu leisten hat, wie dies in anderen Bereichen aufgrund vorhandener Rechtsgrundlagen auch der Fall ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bundesverfassung r\u00e4umt dem Bund auf dem Gebiet der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz ein. Das Bundesgesetz \u00fcber die Binnenschiffahrt h\u00e4lt fest, dass grunds\u00e4tzlich die Kantone dieses Gesetz, die internatonalen Vereinbarungen und die Ausf\u00fchrungsvorschriften vollziehen und der Bund die Beh\u00f6rden bezeichnet, die f\u00fcr ihn handeln. Dem Bund wird weiter die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, im Einvernehmen mit den Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone, einem von ihnen den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und verkehrswirtschaftlichen Vorschriften f\u00fcr die Rheinschiffahrt zu \u00fcbertragen. Mit der interkantonalen Vereinbarung vom 4. Januar 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau \u00fcber den gemeinsamen Vollzug der vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften f\u00fcr die Rheinstrecke zwischen Basel und Rheinfelden wurde von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht.</p><p>Der Vollzug der Bundesgesetzgebung durch die Kantone, welche auch die damit verbundenen Kosten zu tragen haben, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grundsatz unserer f\u00f6deralistischen Staatsordnung. Diese Aufgabenteilung st\u00e4rkt die Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone.</p><p>Erst k\u00fcrzlich hat das Wirtschafts- und Sozialdepartement in einem Brief an die Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten klar festgehalten, dass die Rheinschiffahrtsdirektion Basel f\u00fcr den Vollzug der von der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschiffahrt (ZKR) in Strassburg und Bern erlassenen Gesetze und Verordnungen zust\u00e4ndig sei. Um eine optimale Basis f\u00fcr den effizienten Vollzug dieser Vorschriften und die Ber\u00fccksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen sicherzustellen, hat der Kanton Basel-Stadt in diesem Brief ausdr\u00fccklich gew\u00fcnscht, nicht nur mit Sachverst\u00e4ndigen, sondern auch als Kommissar wieder in der Exekutive der schweizerischen ZKR-Delegation vertreten zu sein. Dieses seit Jahrzehnten bestehende grosse Engagement ist f\u00fcr den Kanton personal- und kostenintensiv, hat sich aber bew\u00e4hrt und wird vom Bund gesch\u00e4tzt.</p><p>Dem Bund ist bewusst, dass der Aufwand der Kantone zur Erf\u00fcllung internationaler Aufgaben erheblich zugenommen hat. Von dieser Entwicklung ist er jedoch mindestens so stark betroffen wie die Kantone.</p><p>Der Bundesrat hat zwar Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen des Motion\u00e4rs, kann jedoch seiner Vorstellung zur Schaffung einer diesbez\u00fcglichen gesetzlichen Grundlage nicht entsprechen.</p><p>Der Bund kann zus\u00e4tzlich zu seinem bereits erh\u00f6hten oder geplanten finanziellen Engagement im Bereich der Rheinschiffahrt keine weiteren Verpflichtungen mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt eingehen. Die vom Bund zugunsten der Rheinschiffahrt get\u00e4tigten Ausgaben haben im Verlauf der Jahre bereits einen erheblichen Umfang angenommen. Zudem hat er beim Ausbau der Infrastruktur ausnahmsweise, gest\u00fctzt auf spezifische Bundesbeschl\u00fcsse, mehrmals Kostenbeitr\u00e4ge gew\u00e4hrt. Ein j\u00fcngstes Beispiel daf\u00fcr: Er hat den weit \u00fcberwiegenden Anteil am Ausbau der Schiffahrtsanlage in Kembs \u00fcbernommen.</p><p>Weiter m\u00f6chte der Bundesrat die Position der ZKR st\u00e4rken. Entsprechende Gespr\u00e4che werden im Rahmen der schweizerischen Delegation in der ZKR gef\u00fchrt. Ausserdem hat der Bundesrat seine Absicht, der ZKR zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel zufliessen zu lassen, mit einem Antrag an das Parlament auf Erh\u00f6hung des Mitgliederbeitrags dokumentiert.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberdies der Ansicht, dass der Kanton Basel-Stadt allenfalls eine finanzielle Entlastung im Rahmen einer Revision des Konkordats vom 4. Januar 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau \u00fcber den gemeinsamen Vollzug der vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften f\u00fcr die Rheinstrecke zwischen Basel und Rheinfelden erreichen k\u00f6nnte. Zudem w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob f\u00fcr den Kanton Basel-Stadt nicht wenigstens ein Teil der Vollzugskosten mit einer Anpassung der Verwaltungsgeb\u00fchren gesenkt werden k\u00f6nnte.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(809740800000)\/","SubmittedBy":"Cornaz Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(812937600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241256757)\/","SubmissionDate":"\/Date(803692800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}