{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3302","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"G\u00fcterverkehr. Vollzugsverordnung zum Eisenbahngesetz.","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. daf\u00fcr zu sorgen, dass in der zurzeit in \"Konsultation\" befindlichen Vollzugsverordnung \u00fcber Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz dem Sinn und Geist der Parlamentsbeschl\u00fcsse f\u00fcr das neue Eisenbahngesetz (EBG), insbesondere bez\u00fcglich der Verbindlichkeit des finanziellen Engagements des Bundes, Nachachtung verschafft wird;</p><p>2. f\u00fcr den Bereich G\u00fcterverkehr die notwendigen Abkl\u00e4rungen zu veranlassen und das in diversen Vernehmlassungen zum SBB-Leitbild verlangte Strategiekonzept f\u00fcr den (Inland-, Import-, Export-) G\u00fcterverkehr zusammen mit den von ihm selbst verlangten zus\u00e4tzlichen Abkl\u00e4rungen f\u00fcr eine mutigere Bahnreform vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>1. Im Begleitschreiben des Bundesamtes f\u00fcr Verkehr (BAV) zum Verordnungsentwurf zum Eisenbahngesetz (EBG) wird darauf hingewiesen, dass jene Elemente, die in der Verordnung fehlten, in die Weisungen und Erl\u00e4uterungen des BAV aufgenommen w\u00fcrden. Legislatorisch ist dies nicht akzeptierbar. Was nicht im Gesetz geregelt ist, geh\u00f6rt in die Vollzugsverordnung und nicht in Weisungen und Erl\u00e4uterungen einer Amtsstelle. Die vorgesehene Kompetenzabtretung geht zu weit.</p><p>2. Artikel\u00a016 des Verordnungsentwurfs gen\u00fcgt nicht, um das Grundangebot im G\u00fcterverkehr und eine eventuelle Abgeltung im Sinne von Artikel\u00a051 EBG zu regeln. Trotz 46 Artikeln wird der G\u00fcterverkehr in der vorgesehenen Verordnung nur in einem einzigen erw\u00e4hnt, und dies erst noch als Kann-Formulierung. Artikel\u00a015 des Verordnungsentwurfs (Linien im Ausland) ist mit Artikel\u00a095 EBG in Einklang zu bringen.</p><p>3. Aus der Verlautbarung des BAV zu den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Leitbild SBB geht hervor, dass in verschiedenen Stellungnahmen die Behandlung des G\u00fcterverkehrs kritisiert wurde; diesem Bereich werde zu wenig Gewicht beigemessen. Ein Strategiekonzept mit den entsprechenden Massnahmen fehle. Diesen Kritiken ist geb\u00fchrend Rechnung zu tragen.</p><p>4. Prognosen weisen darauf hin, dass das G\u00fcterverkehrsvolumen in den n\u00e4chsten Jahren grosse Steigerungsraten verzeichnen wird. Entsprechendem zunehmenden Transportvolumen wird dem Transportmittel k\u00fcnftig eine bedeutende Rolle in der Verkehrspolitik (Ueberbelastung der Strassensysteme) und der Umweltpolitik (Lufthygiene, Energie, L\u00e4rm, Raumplanung) zukommen. Bis zur Durchsetzung des Prinzips der Kostenwahrheit im Verkehr sind daher keine Entscheide zu treffen, die eine weitere Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Strasse bewirken.</p><p>5. In der aktuellen Bahndiskussion nimmt der (Inland-) G\u00fcterverkehr (inkl. Import/Export) immer noch eine Randstellung ein. Dies ist um so unverst\u00e4ndlicher, als u.a. Wirtschaft, Bahnen und die \u00f6ffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Mittel f\u00fcr Bahnanschlussgeleise und private G\u00fcterwagen get\u00e4tigt haben (\u00fcber 2 Milliarden Franken). Die n\u00f6tige Vertiefung im G\u00fcterverkehr darf nicht mehr l\u00e4nger hinausgeschoben werden; ihr ist bei der Umsetzung des neuen Eisenbahngesetzes, in der Vollzugsverordnung und bei der Bahnreform Rechnung zu tragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>ad 1. Das per 1. Januar 1996 revidierte Eisenbahngesetz verlangt in Artikel\u00a051, dass die Vollzugsverordnung \"im Einvernehmen\" mit den Kantonen erlassen wird. Um dieses Einvernehmen trotz des Zeitdruckes zu erzielen, hat das Bundesamt f\u00fcr Verkehr vorg\u00e4ngig zum Vernehmlassungsverfahren bereits eine erste Konsultation bei den Kantonen durchgef\u00fchrt. Diese, sowie die verwaltungsinterne Konsultation, ist abgeschlossen, der entsprechende erste Verordnungsentwurf nochmals \u00fcberarbeitet und wo n\u00f6tig klarer formuliert worden. Insbesondere ist die legislatorisch richtige und stufengerechte Einordnung von generell abstrakten Normen (Verordnung) und individuell konkreten Weisungen (Bundesamt) durchwegs sichergestellt.</p><p></p><p>Der in der Begr\u00fcndung erw\u00e4hnte Artikel\u00a015 des ersten Verordnungsentwurfes betraf Linienabschnitte im Ausland und hat nichts zu tun mit der in Artikel\u00a095 EBG erw\u00e4hnten Bodenseef\u00e4hre, welche eine Linie ins Ausland darstellt. F\u00fcr die letztgenannten gelten keine besonderen Bestimmungen, sie werden f\u00fcr den schweizerischen Linienabschnitt wie inl\u00e4ndische Verbindungen behandelt, was in der bisherigen Verordnung bez\u00fcglich der Schiffslinien nicht der Fall war.</p><p></p><p>Die Bestimmungen zum G\u00fcterverkehr in der Verordnung m\u00fcssen den Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die Verordnung gilt nur bez\u00fcglich regionalem Personenverkehr universell, das heisst f\u00fcr alle Verkehrstr\u00e4ger (Eisenbahn, Strasse, Binnengew\u00e4sser, Luftseilbahnen) und alle Verkehrsunternehmungen (SBB, PTT, KTU). Im G\u00fcterverkehr ist die G\u00fcltigkeit auf die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) und innerhalb dieser auf Eisenbahnen und Luftseilbahnen begrenzt. Es ist auf dieser Basis, mit einzelnen Kapillaren des Gesamtsystems, nicht m\u00f6glich, ein Grundangebot im G\u00fcterverkehr zu definieren und durchzusetzen. Vielmehr ist aufgrund der \u00dcbergangsbestimmungen (Abs. 3) des revidierten Eisenbahngesetzes zun\u00e4chst das bisherige Angebot aufrechtzuerhalten.</p><p></p><p>ad 2. Generelle \u00c4nderungen der Angebotsstrategie oder die Sicherung eines bestimmten Grundangebotes sind nur unter Einbezug der SBB m\u00f6glich und k\u00f6nnen sich immer nur auf den Schieneng\u00fcterverkehr beziehen. Diese Frage ist im Rahmen der Bahnreform zu kl\u00e4ren. Dort wird der G\u00fcterverkehr und seine m\u00f6gliche Entwicklung ausf\u00fchrlich diskutiert. Schon jetzt muss darauf hingewiesen werden, dass die Bestellung eines erweiterten Angebotes auch zus\u00e4tzliche Mittel erfordert. Es muss deshalb offenbleiben, in welcher Form (Strategiekonzept oder anders) der Schieneng\u00fcterverkehr behandelt wird. Dies h\u00e4ngt auch mit der Frage zusammen, wie weit der Schienenverkehr allenfalls liberalisiert wird (\"free access\"). Bevor diese Thematik gekl\u00e4rt ist, sind grunds\u00e4tzlich keine Pr\u00e4judizien zu schaffen.</p><p></p><p>Ohne Einsatz zus\u00e4tzlicher Mittel der \u00f6ffentlichen Hand sind grunds\u00e4tzlich zwei Wege offen den Schieneng\u00fcterverkehr zu verbessern: Durch eine Effizienzsteigerung der Bahn oder dadurch, dass die externen Kosten des Strassenverkehrs den Verursachern angelastet werden. Die erstgenannte Massnahme ist von den Bahnen selbst an die Hand genommen worden. Ihr m\u00f6glicher Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit ist allerdings um ein Vielfaches geringer als derjenige der zweitgenannten Massnahme. Diesbez\u00fcglich sind verschiedene Arbeiten im Gange. An erster Stelle zu nennen sind leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe und Alpentransitabgabe.</p><p></p><p>Angesichts r\u00fcckl\u00e4ufiger Einnahmen im G\u00fcterverkehr k\u00f6nnte kurz- und mittelfristig der heutige Angebotsstandard nur \u00fcber zus\u00e4tzliche Abgeltungsmittel gew\u00e4hrleistet werden. Die von den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossenen Sparmassnahmen bedingen unter den heutigen Rahmenbedingungen seitens der Unternehmungen allerdings klare Angebotspriorit\u00e4ten, was in Bezug auf den G\u00fcterverkehr durchaus zu gewissen \u00c4nderungen f\u00fchren kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(818640000000)\/","SubmittedBy":"Raggenbass Hansueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(866764800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240941603)\/","SubmissionDate":"\/Date(803779200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}