{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953304,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953304,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3304","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bessere Eigentumsstreuung durch Stockwerkeigentum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, abzukl\u00e4ren und anschliessend Bericht und Antrag zu erstatten \u00fcber die m\u00f6glichen Massnahmen und die notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen, um dem Verfassungsauftrag zur F\u00f6rderung des Wohn- und Grundeigentums auch und gerade im Bereich der Bildung von und der Umwandlung in Stockwerkeigentum nachzukommen.</p>","ReasonText":"<p>1. Die schweizerische Haus- bzw. Wohnungseigent\u00fcmerquote von 31 Prozent liegt im europ\u00e4ischen Vergleich ausserordentlich tief. Gerade in Agglomerationsgebieten, wo eine Erweiterung der Bauzonen f\u00fcr Einfamilienh\u00e4user nicht ohne weiteres denkbar ist, k\u00f6nnte sich die vermehrte Bildung von Stockwerkeigentum als m\u00f6gliche L\u00f6sung f\u00fcr den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Eigentumsf\u00f6rderung anbieten.</p><p>2. Um die Verbreitung des Stockwerkeigentums zu f\u00f6rdern, dr\u00e4ngt sich ein innovatives Vorgehen auf zahlreichen Sektoren auf, verbunden mit der Notwendigkeit der \u00c4nderung von Bundesgesetzen, insofern jene die Bildung von Stockwerkeigentum eher hemmen als f\u00f6rdern. Es ist deshalb beispielsweise zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit:</p><p>2.1. das Stockwerkeigentumsrecht (dessen recht komplizierte Ausgestaltung viele Leute vom Erwerb abh\u00e4lt) vereinfacht werden k\u00f6nnte;</p><p>2.2. das Stockwerkeigentum preisg\u00fcnstiger werden k\u00f6nnte, indem es auf ein Sondernutzungsrecht an den Wohnr\u00e4umen ohne Dach, Umfassungsmauern und Boden \"verkleinert\" w\u00fcrde, w\u00e4hrend f\u00fcr letzteres an eine baurechtszins\u00e4hnliche L\u00f6sung zu denken w\u00e4re;</p><p>2.3. die Begr\u00fcndung und die sp\u00e4tere Nutzung von Stockwerkeigentum hinsichtlich Kosten und Geb\u00fchren sowie hinsichtlich der fiskalischen Belastung erleichtert werden k\u00f6nnen;</p><p>2.4. die neuen Vorschriften des Steuerrechts, u. a. die Besteuerung des quotenm\u00e4ssigen Anteils am Erneuerungsfonds oder die Notwendigkeit der individuellen R\u00fcckforderung von Verrechnungssteueranteilen auf Zinsgutschriften, zu \u00e4ndern sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Stockwerkeigentum hat in den vergangenen Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Allein von 1980 bis 1990 nahm die Zahl der Stockwerkeigentumswohnungen um rund 137 000 Einheiten oder 91,8 Prozent zu. Der Bund hat diese positive Entwicklung mit dem Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 tatkr\u00e4ftig unterst\u00fctzt. Von den ungef\u00e4hr 80 000 gef\u00f6rderten Wohnungen entf\u00e4llt rund ein Drittel auf Eigentumsobjekte, wovon ein grosser Teil Stockwerkeigentum darstellt. Die Eigentumsf\u00f6rderung wird auch in Zukunft f\u00fcr den Bund ein priorit\u00e4res Ziel sein.</p><p>Vielfach fehlt zum Erwerb von Wohneigentum das notwendige Eigenkapital. Mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Wohneigentumsf\u00f6rderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge ist es nun m\u00f6glich, das erforderliche Eigenkapital (Vorbezug oder Verpf\u00e4ndung der Vorsorgeleistung) zu beschaffen.</p><p>Eine weitere Ursache f\u00fcr die geringe Eigentumsstreuung ist das Fehlen eines eigentlichen Marktes f\u00fcr Eigentumsobjekte. Dazu m\u00fcssten die Markttransparenz erh\u00f6ht und prozedurale Schranken und Geb\u00fchren abgebaut werden. Auch die Einf\u00fchrung eines Vorkaufsrechtes f\u00fcr Mieter h\u00e4tte wahrscheinlich die Voraussetzungen f\u00fcr den Erwerb von Stockwerkeigentum erheblich verbessert. Im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bodenrechts wurde das Vorkaufsrecht von der Mehrzahl der Befragten jedoch abgelehnt.</p><p>Zu Ziffer 2 der Motionsbegr\u00fcndung nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>2.1. Im Rahmen der Wohnungsmarkt- und Bauforschung sind bereits Arbeiten \u00fcber die bisherigen Erfahrungen mit dem Recht bzw. den Reglementen des Stockwerkeigentums im Gange. Ferner ist vorgesehen, Voraussetzungen und allf\u00e4llig bestehende Barrieren bez\u00fcglich eines Marktes f\u00fcr Eigentumsobjekte abzukl\u00e4ren, die Realisierbarkeit neuer Rechtsformen f\u00fcr Wohneigentum zu pr\u00fcfen und allenfalls Gesetzes\u00e4nderungen vorzuschlagen.</p><p>2.2. Die im Vergleich zum Ausland tiefe Wohneigentumsquote ist, wie auch der Motion\u00e4r feststellt, vor allem ein st\u00e4dtisches Ph\u00e4nomen. F\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Wohneigentumsquote ist daher die Bereitstellung urbaner Eigentumsformen im vorhandenen Wohnungsbestand n\u00f6tig. Der Bund hat sich deshalb auch an der Entwicklung neuer Eigentumsformen beteiligt und deren Realisierung unterst\u00fctzt, wie z. B. das Mieteigentumsmodell Locacasa, welches dem Vorschlag des Motion\u00e4rs, das Stockwerkeigentum auf den individuellen Wohnraum zu begrenzen, sehr nahekommt.</p><p>2.3. Die Expertenkommission Wohneigentumsf\u00f6rderung (Kommission Masset) und die Expertenkommission zur Pr\u00fcfung des Einsatzes des Steuerrechts f\u00fcr wohnungs- und bodenpolitische Ziele (Bericht Locher) haben sich 1979 bzw. 1994 mit den M\u00f6glichkeiten des Steuer- und Abgaberechts f\u00fcr wohnungs- und bodenpolitische Ziele befasst. Eine noch zu bildende, aus Vertretern des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes, des Bundesamtes f\u00fcr Justiz, der Finanzdirektorenkonferenz sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz zusammengesetzte Kommission f\u00fcr Steuerharmonisierung wird daher auch die M\u00f6glichkeiten des Einsatzes des Steuer- und Abgaberechts f\u00fcr wohnungspolitische Ziele weiterverfolgen und konkrete Vorschl\u00e4ge unterbreiten.</p><p>2.4. Gem\u00e4ss der Praxis der Steuerbeh\u00f6rden sind Einlagen in Erneuerungsfonds grunds\u00e4tzlich zum Abzug zugelassen, sofern die Stockwerkeigent\u00fcmer diese nicht zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen. Bisher wurde die Verrechnungssteuer entweder durch die Verwaltung einer Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaft von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung oder vom einzelnen Stockwerkeigent\u00fcmer von der zust\u00e4ndigen kantonalen Steuerverwaltung zur\u00fcckgefordert. Da eine Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaft als solche keine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit besitzt und mit der bisherigen Praxis eine Deklaration der entsprechenden Zinseink\u00fcnfte durch den einzelnen Stockwerkeigent\u00fcmer nicht gew\u00e4hrleistet war, muss die Verrechnungssteuer ab 1996 individuell zur\u00fcckgefordert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(811987200000)\/","SubmittedBy":"Baumberger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(866764800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241312543)\/","SubmissionDate":"\/Date(803779200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}