{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953322,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953322,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3322","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Krankenversicherungsgesetz (KVG)-Zusatzversicherungen. Pr\u00e4miengleichheit zwischen Frau und Mann","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Versicherungsvertrag vorzulegen mit dem Ziel:</p><p>1. die Pr\u00e4miengleichheit zwischen Frau und Mann in den Bereichen der Zusatzversicherungen zum KVG und der freiwilligen Taggeldversicherungen zu realisieren;</p><p>2. dass Leistungen bei Mutterschaft bei Zusatzversicherungen zum KVG und den freiwilligen privaten Taggeldversicherungen gew\u00e4hrt werden, ohne dass zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mien erhoben werden.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) muss bef\u00fcrchtet werden, dass Frauen bei vielen Zusatzversicherungen massiv h\u00f6here Pr\u00e4mien zu bezahlen haben, weil diese neu dem Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag unterstellt werden. Das w\u00fcrde gegen\u00fcber heute eine Schlechterstellung und Diskriminierung f\u00fcr Frauen bedeuten, bezahlen doch heute Frauen bei Zusatzversicherungen die gleichen Pr\u00e4mien wie M\u00e4nner.</p><p>Bereits bei der Beratung des neuen KVG wollte eine Mehrheit der vorberatenden SGK-N dem mit einem entsprechenden Antrag zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG) entgegenwirken. Denn zwei im Auftrag der Kommission erstellte, unabh\u00e4ngige Gutachten des Bundesamtes f\u00fcr Justiz und des B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann kamen beide zum Schluss, dass h\u00f6here Pr\u00e4mien in den Zusatzversicherungen mit dem Verfassungsauftrag gem\u00e4ss Artikel\u00a04 der Bundesverfassung nicht vereinbar sind. Artikel\u00a04 verpflichtet den Gesetzgeber, geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechtsgebieten und Lebensbereichen zu beseitigen. Der Gleichstellungsauftrag sei h\u00f6her zu werten als das Recht auf Vertragsfreiheit. H\u00f6here Pr\u00e4mien in den Zusatzversicherungen bedeuten aber eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Versicherungsvertrag ist deshalb notwendig.</p><p>Es ist zu bef\u00fcrchten, dass Frauen nicht nur bei Zusatzversicherungen im Falle von Krankheit und Mutterschaft, sondern auch bei der Taggeldversicherung - falls sie gem\u00e4ss Privatversicherungsrecht abgeschlossen wird - schlechtergestellt werden. Arbeitgeber k\u00f6nnten bei privaten Taggeldversicherungen Mutterschaftsleistungen ausklammern, um Pr\u00e4mien zu sparen. Eine junge Frau, welche in einem Betrieb gezwungen w\u00fcrde, einer Kollektivtaggeldversicherung beizutreten, h\u00e4tte dann m\u00f6glicherweise ausgerechnet im Falle von Schwangerschaft keine Leistungen.</p><p>Das KVG wurde in der Volksabstimmung vom 4 Dezember 1994 angenommen. Die in der Nationalratsdebatte vorgebrachten Argumente, wonach die genannten Forderungen die Annahme des Gesetzes gef\u00e4hrden w\u00fcrden, gelten nun nicht mehr. Dies ist ein Grund mehr, diesen wichtigen Gleichstellungsauftrag nun ohne Verzug zu verwirklichen.</p><p>Aufgrund der Artikel\u00a034 und 64 der Bundesverfassung hat der Bund die Kompetenz, auf dem Gebiet der Privatversicherung zu legiferieren; Einschr\u00e4nkungen der Vertragsfreiheit kennen wir auch in anderen Gesetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die mit der Motion vorgebrachten Begehren sind nicht neu. Sie wurden bereits im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des KVG in der vorberatenden Kommission sowie im Plenum des Nationalrates diskutiert. Der Nationalrat hatte jedoch seinerzeit entsprechende Antr\u00e4ge seiner Kommission abgelehnt, obwohl er von zwei verwaltungsinternen Gutachten des Bundesamtes f\u00fcr Justiz (BJ) und des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann Kenntnis hatte.</p><p>Das BJ hielt damals fest, dass Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung dem Gesetzgeber den Auftrag erteile, in allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten die materielle Rechtsgleichheit zwischen Frau und Mann zu verwirklichen. Die Verfassung l\u00e4sst aber dem Gesetzgeber im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Gleichheitsgebot und Vertragsfreiheit ein gewisses Ermessen. Bis zum heutigen Zeitpunkt, in dem das KVG noch gar nicht in Kraft getreten ist, haben sich weder das rechtliche noch das tats\u00e4chliche Umfeld derart ge\u00e4ndert, dass sich bereits wieder eine Gesetzesrevision rechtfertigen w\u00fcrde. Es w\u00e4re der Rechtssicherheit wenig dienlich, heute schon wieder auf eine Frage zur\u00fcckzukommen, die vom Gesetzgeber erst vor rund zwei Jahren nach einer sehr ausf\u00fchrlichen Diskussion entschieden worden ist.</p><p>Ausserdem muss darauf hingewiesen werden, dass die Krankenversicherung nicht der einzige Bereich in der Privatversicherung ist, bei dem f\u00fcr Frau und Mann unterschiedliche Pr\u00e4mien existieren. So steht aufgrund unterschiedlicher Risiken der \"Schlechterstellung\" der Frauen in der Krankenversicherung eine \"Besserstellung\" in anderen Bereichen, beispielsweise in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, in der Unfallversicherung und in der Lebensversicherung (Todes- und Invalidit\u00e4tsversicherung), gegen\u00fcber. Aus diesen Gr\u00fcnden rechtfertigt es sich, die Anliegen der Motion in einem Gesamtrahmen umfassend zu pr\u00fcfen. In diesem Zusammenhang k\u00f6nnte auch die Frage gepr\u00fcft werden, inwieweit es schon heute rechtlich m\u00f6glich und zul\u00e4ssig w\u00e4re, bei der Genehmigung von allgemeinen Versicherungsbedingungen daf\u00fcr zu sorgen, dass Leistungen bei Mutterschaft bei den Zusatzversicherungen zum KVG und den freiwilligen privaten Taggeldversicherungen ohne zus\u00e4tzliche, nur von den Frauen zu entrichtende Pr\u00e4mien gew\u00e4hrt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(819244800000)\/","SubmittedBy":"Gonseth Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(833932800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712756109557)\/","SubmissionDate":"\/Date(803779200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4419,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}