{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953361,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953361,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3361","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beschr\u00e4nkung des Weissweinimportes und Globalisierung der Kontingente","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Konsens \u00fcber die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinh\u00e4ndlern und Importeuren) m\u00f6glich zu sein.</p><p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. eine Anpassungszeit von zehn Jahren vorzusehen;</p><p>2. eine \"\u00f6konomische Bremse\" oder eine \"Notbremse\" einzuf\u00fchren, um das \u00dcberleben der schweizerischen Rebbaugebiete (Weissweine) zu sichern;</p><p>3. die Ausfuhr von Schweizer Weinen und die Rationalisierung des Rebbaus wirksam zu f\u00f6rdern;</p><p>4. flankierende Massnahmen, insbesondere zur Verringerung der vorgelagerten Kosten, zu ergreifen, indem er z. B. die Einfuhren von D\u00fcngern und Pflanzenschutzmitteln liberalisiert?</p>","ReasonText":"<p>Der Konsens \u00fcber die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinh\u00e4ndlern und Importeuren) m\u00f6glich zu sein.</p><p>Ich beziehe mich auf meine Interpellation vom 07.10.1994 \u00fcber die \"Beschr\u00e4nkung der Weissweinimporte und F\u00f6rderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen\" und auf meinen Brief vom 10.09.1995. Ich w\u00e4re Ihnen dankbar, wenn Sie die folgenden Punkte ber\u00fccksichtigen w\u00fcrden:</p><p>1. Ein Zeitraum von 10 Jahren scheint unentbehrlich zu sein, damit die Produktion sich dem Markt anpassen kann. Diese Anpassung an die Nachfrage erfordert Struktur\u00e4nderungen. Die Weinbauern sollten eine l\u00e4ngere Zeit, als vorgesehen ist (5 Jahre), zur Verf\u00fcgung haben, um den Rebsortenbestand \u00e4ndern zu k\u00f6nnen.</p><p>2. F\u00fcr den Fall grosser Absatzschwierigkeiten der einheimischen Weissweinproduktion, muss unbedingt eine \"\u00f6konomische Bremse\" vorgesehen werden. Die Bestimmungen dieser Interventionsklausel k\u00f6nnten wie folgt lauten: Falls am 30. Juni die einheimischen Weissweinbest\u00e4nde dem Konsum von 14 oder mehr Monaten entsprechen, wird der reduzierte Ausserkontingentszollansatz (TK2) wieder auf 3 Franken pro Liter angehoben, bis die genannten Best\u00e4nde auf 12 Konsummonate gesunken sind. Diese Geb\u00fchr sollte auch dann auf 3 Franken angehoben werden k\u00f6nnen, wenn die Einfuhren globalisiert sein werden, d.h. nach der Anpassungszeit von 10 Jahren. Diese Massnahme dr\u00e4ngt sich auf, wenn man eine unkontrollierte \u00d6ffnung der Grenzen f\u00fcr Einfuhren, die das Gleichgewicht des Binnenmarkts gef\u00e4hrden w\u00fcrden, verhindern will. Diese \"Notbremse\" w\u00fcrde es in der Tat erlauben, den unlauteren Wettbewerb zu bek\u00e4mpfen, der von jenen ausl\u00e4ndischen Weinen verursacht wird, deren Preise frei Grenze in keinem Verh\u00e4ltnis zu den schweizerischen Produktionskosten stehen. Das Ausbleiben einer solchen Massnahme w\u00fcrde mittelfristig die Aufgabe von ungef\u00e4hr 2000 Hektaren Rebberge im Wallis bedeuten. Wollen wir morgen verbeamtete \"Rebbau-G\u00e4rtner\" f\u00fcr den Unterhalt dieser einzigartigen Landschaften anstellen?</p><p>3. Am Ende der Anpassungszeit von 10 Jahren sollte die Globalisierung der Einfuhren von ausl\u00e4ndischen Rot- und Weissweinen in keinem Fall mehr als 170 Millionen Liter umfassen.</p><p>Die Schweiz als eines der wichtigsten Einfuhrl\u00e4nder von Weinen der Europ\u00e4ischen Union, ist in der Lage, wenn sie es will, die heutige einheimische Produktion aufrechtzuerhalten, wenn sie weiterhin an ihren Bestrebungen, die Qualit\u00e4t zu verbessern, festh\u00e4lt.</p><p>4. W\u00e4hrend der zehnj\u00e4hrigen \u00dcbergangsphase sollte der Rebbaufonds, der von den Einfuhrabgaben finanziert wird, zur Finanzierung mehrerer Anpassungsmassnahmen f\u00fcr die schweizerischen Rebberge beigezogen werden, insbesondere f\u00fcr die Exporthilfe f\u00fcr Schweizer Weine und die Rationalisierung des Rebbaus.5.Verschiedene flankierende Massnahmen zur Verringerung der vorgelagerten Kosten der Produktion, besonders die Liberalisierung der Einfuhren von D\u00fcngern und Pflanzenschutzmitteln und die Erleichterung der Anstellung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte, w\u00fcrden es erlauben, die Lage dieser wichtigen Branche der schweizerischen Wirtschaft erheblich zu verbessern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufgrund der Resultate einer informellen vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft bei den Kantonen, den Weinbauorganisationen und den interessierten Kreisen durchgef\u00fchrten Umfrage und den darauf folgenden Gespr\u00e4chen hat der Bundesrat beschlossen, eine kontrollierte \u00d6ffnung des Weissweinmarktes nach folgendem Grundsatz vorzunehmen:</p><p></p><p>Die Rot- und Weissweinkontingente werden den Marktgegebenheiten angepasst und auch getrennt verwaltet. Ab 1996 werden die f\u00fcr Rotwein er\u00f6ffneten Einfuhrmengen, die zur Zeit noch nicht ausgesch\u00f6pft sind, gek\u00fcrzt. Gleichzeitig wird die Einfuhrmenge f\u00fcrWeisswein erh\u00f6ht. F\u00fcr 1996 betr\u00e4gt die Grundmenge f\u00fcr Rotwein l'550'000 hl, diejenigef\u00fcrWeisswein 150'000 hl. Letztere entspricht einer Verdoppelung der bei der WTO hinterlegten Kontingente. Die Rotweinmenge wird j\u00e4hrlich um 10'000 hl abnehmen; sie betr\u00e4gt im Jahr 2000 noch 1'510'000 hl Die Weissweinmenge dagegen wird j\u00e4hrlich um das gleiche Volumen zunehmen und im Jahr 2000 190'000 hl erreichen. Die Gesamtmenge der j\u00e4hrlich er\u00f6ffneten Kontingente wird sich somit auf 1'700'000 hl belaufen. Dies entspricht dem Gesamtvolumen der drei zur Zeit bei der WTO hinterlegten Weinkontingente. Ab dem Jahr 2001 werden die Kontingente globalisiert. Der Importeur wird dann frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, welchen Wein er einf\u00fchren m\u00f6chte. Dieses System soll ebenfalls bei der WTO hinterlegt werden.</p><p></p><p>Zu den vier Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat erachtet eine Anpassungszeit von 5 Jahren als gen\u00fcgend. Bereits seit 1990 werden die Rebberge umstrukturiert, um der neuen Situation Rechnung zu tragen. W\u00e4hrend die Rebfl\u00e4che 1990 noch mehrheitlich mit weissen Sorten bepflanzt war (54 Prozent), ist heute der gr\u00f6ssere Teil mit roten Gew\u00e4chsen best\u00fcckt (51 Prozent). Ausserdem haben die Vertreter der Produktion den Zeitraum von 5 Jahren unter der Bedingung akzeptiert, dass die Weissweinimporte tats\u00e4chlich beschr\u00e4nkt werden.</p><p></p><p>2. Eine Interventionsklausel, welche sinngem\u00e4ss derjenigen des Interpellanten entspricht, ist vorgesehen. Damit wird das EVD, wenn die am 30. Juni des Jahres erhobenen Lagerbest\u00e4nde an Schweizer Weisswein der Kategorie 1 (Weine mit Ursprungsbezeichnung) f\u00fcr mehr als 14 Konsummonate reichen, die festgelegten Termine f\u00fcr die Kontingentserh\u00f6hung und -senkung jeweils um ein Jahr hinausschieben. Decken die Vorr\u00e4te ein Jahr sp\u00e4ter immer noch mehr als zw\u00f6lf Konsummonate ab, verschiebt das EVD den Termin um ein weiteres Jahr. Insgesamt d\u00fcrfen die Termine nur dreimal hinausgeschoben werden.</p><p></p><p>3. Der Bund unterst\u00fctzt die Ausfuhr von Schweizer Wein mit einer Finanzhilfe von j\u00e4hrlich 3 Millionen Franken. Der Bundesrat ist bereit, jeden begr\u00fcndeten Vorschlag in dieser Angelegenheit zu pr\u00fcfen. Seiner Ansicht nach kann die Weinausfuhr nur erfolgreich sein, wenn auch ein ernsthafter Wille zur Entwicklung und Bildung neuer M\u00e4rkte besteht. Die wesentlichen Anstrengungen sollten daher vor allem von den Interessierten selbst unternommen werden.</p><p></p><p>Bez\u00fcglich die Rationalisierung der Rebberge sei daran erinnert, dass der Bund Rebbergmeliorationen mit einem j\u00e4hrlichen Beitrag von ungef\u00e4hr 2 Millionen Franken unterst\u00fctzt.</p><p></p><p>4. Eine Verbesserung im Bereich der Einfuhr von D\u00fcnger und phytosanit\u00e4ren Produkten bedingt eine Anpassung von verschiedenen Gesetzen. Erste wichtige Anstrengungen dazu sind Inhalt der Botschaft betreffend das Agrar-Paket 95 (Teil 111: Pflanzenschutz und landwirtschaftliche Hilfsstoffe: Erg\u00e4nzung des Landwirtschaftsgesetzes), welches gegenw\u00e4rtig im Parlament behandelt wird. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der Revision des Giftgesetzes in Arbeit. Die Vernehmlassung dazu steht n\u00e4chstens an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(818035200000)\/","SubmittedBy":"Comby Bernard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(843696000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241007190)\/","SubmissionDate":"\/Date(811382400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4420,"SubmissionLegislativePeriod":44,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}