{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953575,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953575,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3575","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stromversorgung in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Pressemitteilungen zufolge ist die Lage bei der Stromversorgung aus witterungs- und streikbedingten Umst\u00e4nden im Moment europaweit angespannt. Die Streiks in Frankreich haben auch Auswirkungen auf die Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. In welchem Ausmass ist die Schweiz in den Wintermonaten bei Spitzenbedarf auf Stromimporte angewiesen?</p><p>2. Inwieweit k\u00f6nnen witterungs- oder streikbedingte Umst\u00e4nde im Ausland die Versorgungssicherheit unseres Landes gef\u00e4hrden?</p><p>3. Gibt es im Falle von (streikbedingten) Ausf\u00e4llen von Stromlieferungen aus dem Ausland Konzepte zur \u00dcberbr\u00fcckung der Lieferengp\u00e4sse?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Elektrizit\u00e4tsunternehmungen sind grunds\u00e4tzlich selber verantwortlich f\u00fcr die sichere Versorgung unseres Landes mit Strom. Sie st\u00fctzen sich deshalb vor allem auf die einheimische Stromerzeugung (Wasserkraft und Kernenergie) ab. Da aber die weiteren Ausbaum\u00f6glichkeiten beschr\u00e4nkt sind, haben sie bereits in den siebziger Jahren begonnen, langfristige Stromimportvertr\u00e4ge mit Frankreich abzuschliessen. Auch mit Deutschland und Tschechien (bzw. einzelnen Gesellschaften) wurden solche Vertr\u00e4ge ausgehandelt. Insgesamt betragen die aus diesen langfristigen Engagements resultierenden Leistungsbez\u00fcge aus dem Ausland 2660 MW (davon aus Frankreich 2460 MW).</p><p>\u00dcber die Auswirkungen des j\u00fcngsten Streiks in Frankreich haben die schweizerischen Elektrizit\u00e4tsgesellschaften in den Medien laufend orientiert. Laut Branchenangaben wurde die Leistung der Produktionsanlagen der Electricit\u00e9 de France (EdF) zeitweise um bis zu 18 000 MW (bei einer gesamten thermischen Leistung der EdF von 80 000 MW) zur\u00fcckgefahren. Dadurch war die EdF gezwungen, die fehlende Leistung und Energie in den umliegenden L\u00e4ndern zu kaufen. Dies wirkte sich auf die Preise am Spotmarkt aus, die zeitweise hektische Ausschl\u00e4ge verzeichneten.</p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Gem\u00e4ss der schweizerischen Elektrizit\u00e4tsstatistik wurde in den letzten zehn Jahren in vier Wintern (1989/90 bis 1992/93) ein Import\u00fcberschuss registriert. Dieser machte 0,2 bis 7,1 Prozent des Landesverbrauchs aus; in einzelnen Monaten wurden Spitzenwerte von bis zu 13 Prozent (Januar 1990) erreicht. Bei der Betrachtung der drei kritischen Monate Dezember, Januar und Februar wurde in den vergangenen zehn Jahren f\u00fcnf Mal (wovon vier Mal allein zwischen 1989/90 und 1992/93) ein Import\u00fcberschuss verzeichnet. Tendenziell nehmen die Import\u00fcbersch\u00fcsse mit steigendem Stromverbrauch zu. Die Versorgungssituation wird allerdings durch das stark schwankende Wasserkraftangebot wesentlich gepr\u00e4gt.</p><p>Durch den internationalen Stromverbund ist die gegenseitige Abh\u00e4ngigkeit der Staaten (bzw. von deren Elektrizit\u00e4tsgesellschaften) zwar gewachsen, doch wirkt sich diese verst\u00e4rkte Kooperation tendenziell positiv auf die Versorgungssicherheit der einzelnen L\u00e4nder aus. Der Verbund schafft die Voraussetzungen f\u00fcr die kurzfristige gegenseitige Aushilfe bei pl\u00f6tzlich auftretenden Versorgungsengp\u00e4ssen, f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckung von Ausf\u00e4llen grosser Produktionsanlagen sowie - generell - f\u00fcr die Optimierung des Kraftwerkparks.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich stellen witterungs- und streikbedingte Ausf\u00e4lle im Ausland dann eine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die einheimische Stromversorgung dar, wenn sie im versorgungskritischen Winter auftreten, von l\u00e4ngerer Dauer sind und gr\u00f6ssere Lieferbeschr\u00e4nkungen zur Folge haben. Kurzfristig d\u00fcrfte im Winter ein Liefermanko aus dem Ausland durch Aktivierung eigener Reserven (Speicherkraftwerke, konventionell-thermische Anlagen) und alternative Beschaffungsquellen ausgeglichen werden k\u00f6nnen, sofern der inl\u00e4ndische Kraftwerkpark normal funktioniert. Ausserdem kann bei Engp\u00e4ssen kurzfristige \u00dcberbr\u00fcckungshilfe von anderen Verbundpartnern in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, dass bei den Partnern ausreichend Energie und Leistung disponibel sind. Anzumerken ist, dass die Elektrizit\u00e4tswirtschaft ohnehin Ersatzmassnahmen f\u00fcr den Fall vorsehen muss, dass Importe wegfallen, sind doch die langfristigen Importvertr\u00e4ge meist mit einer Klausel ausgestattet, wonach Lieferunterbr\u00fcche von bis zu 20 Tagen in Kauf genommen werden m\u00fcssen.</p><p>Ist aber mit l\u00e4ngerdauernden Lieferschwierigkeiten des Auslandes zu rechnen, so kann die Versorgungslage - speziell mit auslaufender Winterperiode, d. h. gegen das Fr\u00fchjahr hin, wenn die Stauseen abgesenkt sind - kritisch werden. Das Versorgungsrisiko nimmt noch erheblich zu, wenn gleichzeitig die eigenen Produktionsverh\u00e4ltnisse ung\u00fcnstig sind (unterdurchschnittliche Wasserf\u00fchrung, Ausfall eines grossen Kraftwerkblocks).</p><p>Der Streik in Frankreich vom Dezember 1995 hat aufgrund der Beurteilung der Elektrizit\u00e4tswirtschaft gezeigt, dass wohl Engp\u00e4sse bei einigen \u00dcberlandwerken aufgetreten sind, dass aber eine eigentliche Gef\u00e4hrdung der Landesversorgung nie bestanden hat. Der Streik hat aber auch bewusst gemacht, wie sehr unsere Stromversorgung als Folge der zunehmenden Auslandabh\u00e4ngigkeit verletzlich geworden ist.</p><p>3. F\u00fcr den Fall, dass eine l\u00e4ngerdauernde schwere Mangellage eintritt, der die Elektrizit\u00e4tswirtschaft nicht selber begegnen kann, werden die Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) wirksam. Dieses Gesetz regelt in solchen Situationen die vorsorglichen Massnahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung sowie die Massnahmen zur Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen G\u00fctern und Dienstleistungen (Art. 1). Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung bestehen f\u00fcr alle Energietr\u00e4ger Konzepte, die aufzeigen, wie in Zeiten eingeschr\u00e4nkter Versorgung vorzugehen ist. Die organisatorischen Massnahmen sind getroffen. Die Massnahmen konzentrieren sich allerdings nicht auf die Produktions-, sondern auf die Bedarfs- und Exportseite. Bei zunehmender Bedrohung kann der Bundesrat nach Artikel\u00a023 Massnahmen wie z. B. Beschr\u00e4nkung der Stromausfuhr oder Verbrauchseinschr\u00e4nkungen treffen, die von einfachen Sparappellen bis zu sektoriellen Abschaltungen reichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(824256000000)\/","SubmittedBy":"Rychen Albrecht","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(843436800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779240958760)\/","SubmissionDate":"\/Date(818640000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4501,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}