{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953603,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953603,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3603","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Solothurner Kantonalbank. Rolle der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund des PUK-Berichtes in Sachen Solothurner Kantonalbank (SKB) und der Stellungnahme des damaligen Bankrates (\u00c4ra Dr. H. Frey) stellen sich verschiedene Fragen bez\u00fcglich der Rolle der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK) bei der Beteiligung der SKB an der Bank in Kriegstetten (BiK).</p><p>F\u00fcr die weiteren zu erwartenden Umstrukturierungen im schweizerischen Bankwesen ist es von nationalem Interesse, den Fragen und Unklarheiten, welche in bezug auf die EBK als nationaler Kontrollinstanz offen sind, genauer nachzugehen. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit die EBK im Falle der SKB ihrer Rechenschaftspflicht nach mehr Transparenz nachkommt? Sieht der Bundesrat vor, weitere Abkl\u00e4rungen in die Wege zu leiten, damit noch offene Fragen zur Rolle der EBK im Fall der SKB beantwortet werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Ist die spezifische Rolle der EBK gegen\u00fcber den Kantonalbanken als Staatsbanken ausreichend definiert, insbesondere auch unter dem neuen Bankengesetz, um \u00e4hnliche Unklarheiten und Probleme, wie sie in Solothurn aufgetreten sind, in Zukunft vermeiden zu k\u00f6nnen?</p><p>3. Im PUK-Bericht wurde erw\u00e4hnt, dass die EBK bei wirtschaftlich notwendigen Bank\u00fcbernahmen ein Dreistufenkonzept verfolge: Zuerst soll nach L\u00f6sungen unter den Regionalbanken gesucht werden. Auf der zweiten Stufe m\u00fcssen L\u00f6sungen unter den Kantonalbanken gesucht werden, und erst zuletzt k\u00e4me eine \u00dcbernahme durch eine der Grossbanken in Frage. Besteht ein solches Konzept? Wenn ja, welches sind die Kriterien und Rahmenbedingungen, unter welchen dieses umgesetzt wird (Verhandlungsstrukturen, Entscheidungsrahmen)?</p>","ReasonText":"<p>Die offenen Fragen bez\u00fcglich der Rolle der EBK umfassen drei Themenbl\u00f6cke.</p><p>1. Formell ist die EBK der SKB gegen\u00fcber nicht als Beraterin aufgetreten, wozu sie mangels Unterstellung der SKB unter ihre Aufsicht gesetzlich auch nicht verpflichtet war. Ihre Aufmerksamkeit orientierte sich deshalb im wesentlichen an der Situation der zu sanierenden Bank in Kriegstetten (BiK). Auch wenn sich die EBK auf die fehlende Aufsichts- und Beratungspflicht gegen\u00fcber der SKB berufen kann, ist aufgrund des PUK-Berichtes und insbesondere aufgrund der Stellungnahme des alten Bankrates (\u00c4ra Dr. H. Frey) anzunehmen, dass sie sich selbst gegen\u00fcber der SKB mindestens informell beratend bet\u00e4tigt hat. Bei der Lekt\u00fcre des PUK-Berichtes wird deutlich, dass Einsch\u00e4tzungen, Empfehlungen oder Warnungen seitens der EBK die Entscheidungsfindung in der SKB wesentlich beeinflusst haben.</p><p>Aufgrund dieses Wechselspiels von formellen und informellen Hinweisen stellt sich die Frage, welche Rolle und Verantwortung die EBK gegen\u00fcber der SKB effektiv wahrnahm. Diese Frage liesse sich nur durch (den PUK-Bericht erg\u00e4nzende) Befragungen der in der EBK zust\u00e4ndigen Herren Hauri (Direktor) und Lindegger (Vizedirektor) kl\u00e4ren, sowie durch die Offenlegung aller EBK-Kontakte, Aktennotizen und Briefwechsel in Sachen SKB (\u00dcbernahme der BiK) und des SKB-Verkaufes an den Schweizerischen Bankverein (SVB).</p><p>2. Aus der Darstellung der \u00dcbernahme der BiK durch die SKB im PUK-Bericht kann geschlossen werden, dass seitens der EBK durch strategisches Vorgehen (z. B. informelle Absprachen zwischen der EBK und dem SBV) eine \u00dcbernahme der BiK durch die SKB zugunsten des SBV verhindert werden sollte. Grund f\u00fcr solche \u00dcberlegungen ist u. a. die sachlich nicht nachvollziehbare, \u00e4usserst kurzfristige Zeitvorgabe f\u00fcr die Schliessungsandrohung der EBK an die Adresse der BiK. Es stellt sich zumindest die Frage, warum die Versch\u00e4rfung des EBK-Ultimatums an die BiK, begr\u00fcndet mit dem erh\u00f6hten Wertberichtigungsbedarf, nicht gleich nach Bekanntwerden der Bewertungsergebnisse durch die Beratungsfirma Arthur Andersen AG erfolgte, sondern gem\u00e4ss dem PUK-Bericht erst, nachdem die EBK zus\u00e4tzlich Kenntnis \u00fcber die Verhandlungen der BiK mit der SKB erhielt. Eine Pr\u00fcfung dieser Vorg\u00e4nge w\u00fcrde die Glaubw\u00fcrdigkeit der EBK im Zusammenhang mit Beg\u00fcnstigung einer Privatbank klarstellen - ein Sachverhalt von unbestrittenerweise nationalem Interesse.</p><p>3. Es stellt sich ferner die Frage, ob f\u00fcr die EBK wirklich nicht abzusch\u00e4tzen war, dass die \u00dcbernahme der BiK durch die SKB, welche sich selbst in einer ernsthaften Sanierungsphase befand, ein zu grosses Risiko darstellte; ein Risiko, vor dem die SKB nicht zuletzt im Interesse des Rufs des Finanzplatzes Schweiz h\u00e4tte gewarnt werden m\u00fcssen - oder ob auch hier die \u00dcbernahme der SKB durch den SBV (welcher die Absicht hatte, im Raume Solothurn zu expandieren) als M\u00f6glichkeit mindestens nicht verhindert werden sollte.</p><p>Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn die EBK tats\u00e4chlich ein unter der Frage 3 dargestelltes Dreistufenkonzept verfolgt. Das Ziel eines solchen Konzeptes m\u00fcsste ja sein, dass die Stabilit\u00e4t der Regionalbanken und Kantonalbanken als Gegenkr\u00e4fte zu den Grossbanken erhalten bleibt. Ein solches Konzept der EBK sollte allerdings nicht nur ein Krisenl\u00f6sungsmanagement f\u00fcr die zu sanierende Bank beinhalten, sondern m\u00fcsste auch ein vern\u00fcnftiges mittel- bis langfristiges Risikomanagement f\u00fcr die \u00fcbernehmende Bank aufweisen. Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass mit Risiken, welche letztlich Steuerzahlerinnen und -zahler zu tragen haben (insbesondere im Falle von Kantonalbanken), leichtfertig umgegangen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der PUK-Bericht in Sachen Solothurner Kantonalbank (SKB) wirft der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK) zu Recht keine unsorgf\u00e4ltige Aufsicht \u00fcber die SKB oder gar eine Amtspflichtverletzung vor. Der Bundesrat sieht demzufolge keinen Anlass zu irgendwelchen zus\u00e4tzlichen Abkl\u00e4rungen.</p><p>2. Die Kantone haben seit Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes am 1. Februar 1995 die M\u00f6glichkeit, die Aufsicht \u00fcber die Kantonalbanken vollumf\u00e4nglich der EBK zu \u00fcbertragen. Damit ist die Funktion der EBK neu und klar umschrieben. Weitere Massnahmen erscheinen nicht notwendig.</p><p>3. Die prim\u00e4re Aufgabe der EBK besteht im Schutz der Gl\u00e4ubiger und nicht darin, Banken in ihrer Gesch\u00e4ftspolitik zu beraten. Dementsprechend verf\u00fcgt die EBK \u00fcber kein dogmatisches Konzept, um \u00dcbernahmen von Banken in Schwierigkeiten zu erreichen. Im \u00fcbrigen stellte sich jeder Einzelfall in der Vergangenheit anders dar. Dies wird auch in Zukunft so sein. Auch hat die EBK keinerlei Mittel, eine Bank zu einer \u00dcbernahme zu zwingen. Es liegt an den Organen der \u00fcbernehmenden Bank zu pr\u00fcfen, ob eine \u00dcbernahme f\u00fcr sie aus betriebswirtschaftlichen oder anderen Gr\u00fcnden sinnvoll ist. Bejahen sie diese Frage, wird die EBK nur gegen das Vorhaben einschreiten, wenn ihr die Gl\u00e4ubiger der \u00fcbernehmenden Bank gef\u00e4hrdet erscheinen. Es steht ihr hingegen nicht zu, einer Bank gesch\u00e4ftspolitische Entscheide abzunehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(825465600000)\/","SubmittedBy":"Th\u00fcr Hanspeter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(827452800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712744189627)\/","SubmissionDate":"\/Date(819417600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4501,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}