{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953619,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953619,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3619","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Goldhandel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss einem ausf\u00fchrlichen Bericht der SDA im Februar 1995 sind 10 000 Kilogramm Gold in die Schweiz gelangt, die aus einem Diebstahl stammten, bei dem S\u00fcdafrika zu Schaden kam. In einem Fall \u00e4hnlicher Dimension und ebenfalls im Zusammenhang mit Edelmetallen haben die f\u00fcr die Wust zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rden des Bundes von einer Steuerzahlerin erfolglos ungef\u00e4hr 116 Millionen Franken eingefordert; wie meine Interpellation 94.3548 zu dieser Angelegenheit aufzeigte, war bei diesem aussergew\u00f6hnlichen Steuerbetrug ebenfalls Gold im Spiel.</p><p>Ich m\u00f6chte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Hat die s\u00fcdafrikanische Regierung im Falle des Diebstahls von 10 000 Kilogramm Gold die Bundesbeh\u00f6rden eingeschaltet?</p><p>2. Stimmt es, dass der Bundesrat S\u00fcdafrika vor kurzem finanzielle Hilfe gew\u00e4hrt hat? Um welche Summen handelt es sich, und welche Modalit\u00e4ten sind f\u00fcr Verzinsung und R\u00fcckzahlung vereinbart worden?</p><p>3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Diebstahl in S\u00fcdafrika, aus dem das in die Schweiz gelangte Gold stammte, und der Finanzhilfe durch die Schweiz?</p><p>4. Hat der Bundesrat im obenerw\u00e4hnten Fall der Hinterziehung der Wust energisch genug versucht, die wahren Nutzniesser der F\u00e4lschung von Gesch\u00e4ftsunterlagen ausfindig zu machen und diese auch im Ausland zu verfolgen? Weiss er, welche Banken in diese Finanzgesch\u00e4fte verwickelt sind und ob allenfalls das Waschen von Drogendollars mit im Spiel ist?</p><p>5. Hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement Kenntnis von weiteren F\u00e4llen von Wust-Hinterziehung solchen Ausmasses?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Generalstaatsanwalt der Republik S\u00fcdafrika hat am 8. Juli 1994 im Rahmen eines Strafverfahrens ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt. Danach werden neun Personen beschuldigt, von anderen T\u00e4tern in s\u00fcdafrikanischen Goldminen gestohlenes Gold unter T\u00e4uschung der Beh\u00f6rden illegal exportiert zu haben. Zwischen Januar 1992 und Juni 1993 seien \u00fcber 7'000 kg Gold in die Schweiz importiert worden. Der Erl\u00f6s sei \u00fcber Konten bei zwei Genfer Banken zur\u00fcckgeflossen.</p><p>Die Abkl\u00e4rungen des Zentralamtes f\u00fcr Edelmetallkontrolle bei der Eidg. Zollverwaltung haben ergeben, dass das angeblich unter falscher Bezeichnung illegal aus S\u00fcdafrika ausgef\u00fchrte Gold bei der Einfuhr in die Schweiz ordnungsgem\u00e4ss als Gold zur Einfuhr deklariert und entsprechend abgefertigt wurde.</p><p>Das Rechtshilfeersuchen war vorab auf die Beschaffung der Bankunterlagen, aber auch auf Unterlagen der Goldraffinerie gerichtet. Das Bundesgericht bewilligte mit Entscheiden vom 28. Dezember 1994 und 20. Juli 1995 im wesentlichen das Eintreten auf die Rechtshilfe.</p><p>Auch der Untersuchungsrichter von Neuenburg legte in seiner Schlussverf\u00fcgung vom Mai 1995 den Umfang der herauszugebenden Beweise fest. Gegen diese Verf\u00fcgung wurde eine weitere Beschwerde eingereicht, welche seither bei der Anklagekammer Neuenburg h\u00e4ngig ist. Da auch deren Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen werden kann, d\u00fcrfte der Rechtshilfevollzug wohl noch l\u00e4ngere Zeit nicht abgeschlossen sein.</p><p>Parallel zum Rechtshilfeverfahren f\u00fchrte der Untersuchungsrichter von Neuenburg eine Voruntersuchung wegen Geldw\u00e4scherei durch, die ebenfalls noch nicht endg\u00fcltig abgeschlossen werden konnte.</p><p>2. Die Eidgenossenschaft hat bereits 1986 bis 1994 mit dem von der damaligen Direktion f\u00fcr Entwicklungszusammenarbeit und Humanit\u00e4re Hilfe (DEH) durchgef\u00fchrten Programm der positiven Massnahmen die \u00dcberwindung der Apartheid und die Vorbereitung der Zeit danach in S\u00fcdafrika mit insgesamt 50 Millionen Franken unterst\u00fctzt. Partner waren verschiedene lokale Nicht-Regierungs-Organisationen. Zur Festigung der demokratischen Ordnung und als Hilfe der \u00dcberwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Apartheid wird seit der T\u00e4tigkeitsaufnahme der aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung die Entwicklungszusammenarbeit mit privaten aber neu auch mit offiziellen Partnerinstitutionen intensiviert fortgesetzt.</p><p>Zwischen 1995 und 1999 wird das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten 80 Millionen Franken f\u00fcr Programme in den Bereichen Erziehung, l\u00e4ndliche Entwicklung und Demokratisierung/Menschenrechte einsetzen. Bei diesen Finanzleistungen handelt es sich um nicht r\u00fcckzahlbare Beitr\u00e4ge. Zus\u00e4tzlich f\u00fchrt das Bundesamt f\u00fcr Aussenwirtschaft seit 1995 Massnahmen in S\u00fcdafrika durch, die sich darauf konzentrieren, die Stellung der fr\u00fcher benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen im Wirtschaftsleben zu verbessern. Hierf\u00fcr sollen bis 1999 mindestens 10 Millionen Franken eingesetzt werden, deren Konditionen an die Bed\u00fcrfnisse der jeweiligen Projekte angepasst sind.</p><p>3. Ein Zusammenhang zwischen dem Golddiebstahl, \u00fcber den der Interpellant Auskunft verlangt, und der in der Stellungnahme zu Frage 2. geschilderten Ausdehnung der Entwicklungszusammenarbeit mit S\u00fcdafrika ist nicht gegeben.</p><p>4. Mit seiner 4. und 5. Frage kommt der Interpellant auf den Gegenstand seiner fr\u00fcheren Interpellation 94.3548 vom 15. Dezember 1994 betr. einen Wust-Straffall zur\u00fcck. In jenem Verfahren ging es aber nicht nur um Goldhandel, sondern haupts\u00e4chlich um Silber in Granulatform, das illegal nach Italien exportiert worden war. Was die strafrechtliche Seite betrifft, gab der Bundesrat bereits unter Ziff. 8 seiner Antwort vom 15. M\u00e4rz 1995 auf die Interpellation Zisyadis Nr. 94.3548 bekannt, dass die Tessiner Justiz zum Entscheid zust\u00e4ndig ist; die Eidg. Steuerverwaltung hatte den Fall schon am 1. M\u00e4rz 1993 zur gerichtlichen Beurteilung dorthin \u00fcberwiesen. Infolge z\u00f6gerlicher Durchf\u00fchrung des Strafverfahrens durch die Tessiner Gerichte trat die absolute Verj\u00e4hrung am 30. Mai 1995 ein, und f\u00fcr einen Entscheid des obersten Gerichts zur Sache blieb kein Raum (vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Juli 1995, welches auf die Kassationsbeschwerden der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin nicht eintrat).</p><p>Die weitere Verfolgung irgendwelcher Personen im Zusammenhang mit dem Warenumsatz-Straffall entf\u00e4llt, nachdem die absolute Verj\u00e4hrung eingetreten ist.</p><p>So wie dem Bundesgericht der Eintritt der absoluten Verj\u00e4hrung einen Entscheid zur Sache verunm\u00f6glichte, sind auch dem Bundesrat f\u00fcr Vorkehren irgendwelcher Art betr. den fr\u00fcheren Fall die H\u00e4nde gebunden. Immerhin sei festgehalten, dass als Lieferant der im Kanton Tessin freigesprochenen \"Strohfrau\" keine Banken auftraten. Im \u00fcbrigen ging es um Sachverhalte aus der Zeit vom 30. Januar 1985 bis 29. Juli 1987. Auf diese Tatbest\u00e4nde waren die am 1. August 1990 in Kraft getretenen Strafbestimmungen \u00fcber die Geldw\u00e4scherei noch nicht anwendbar.</p><p>5. In den Jahren 1988 bis 1993 gelang es einzelnen Unternehmen, durch Vorschieben von Aktiengesellschaften, unvollst\u00e4ndige Branchenbezeichnungen im Handelsregister und andere t\u00e4uschende Machenschaften, die Verwaltung mehr oder weniger lange Zeit von Kontrollen abzuhalten. Die ESTV intensivierte aber ihre Kontrollen und l\u00f6schte mehrere unseri\u00f6se Firmen im Grossistenregister bzw. verweigerte ihnen die Eintragung. So gelang es der Verwaltung, gr\u00f6sseren Schaden zu vermeiden. Gegenstand des inkriminierten Handels war in dieser Phase praktisch ausschliesslich Silber, ganz selten Palladium oder Platin. Als Silberlieferanten traten vereinzelt Banken auf; ihnen konnte wegen der t\u00e4uschenden Machenschaften, denen anf\u00e4nglich auch die Verwaltung zum Opfer fiel, kein Vorwurf gemacht werden. Immerhin wurde eine Bank geb\u00fcsst, weil sie sich leichtfertig ins Gesch\u00e4ft mit einem Kunden eingelassen hatte, den sie aus eigener Erfahrung als unseri\u00f6s kannte.</p><p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Eidg. Steuerverwaltung im Dezember 1995 die Akten betr. das Wirken dreier Hauptakteure im Silberhandel dem ordentlichen Richter (Kanton Tessin) \u00fcberwiesen hat, mit dem Antrag, die drei Beschuldigten wegen Abgabebetruges mit Freiheitsstrafe und Busse zu belegen und sie \u00fcberdies zu verurteilen, dem Bund den Steuerverlust - es sind dies in den drei F\u00e4llen zusammengerechnet mehr als 22 Millionen Franken - zu ersetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Tessiner Justiz diese F\u00e4lle priorit\u00e4r behandelt, damit der Strafanspruch des Gemeinwesens nicht erneut durch den Eintritt der absoluten Verj\u00e4hrung zunichte gemacht wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(840585600000)\/","SubmittedBy":"Zisyadis Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(843523200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712750113927)\/","SubmissionDate":"\/Date(819504000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4501,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}