{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19953630,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19953630,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"95.3630","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Investitionen der Kantone und Gemeinden. Bundeshilfe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a031quinquies der Bundesverfassung obliegt es ausdr\u00fccklich dem Bund, Vorkehren f\u00fcr eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung unter den vier Landesteilen zu treffen. Damit dem Anwachsen der wirtschaftlichen Unterschiede Einhalt geboten werden kann, muss der Bundesrat diese grunds\u00e4tzliche Bestimmung dringend konkretisieren, indem er eine der beiden folgenden Gesetzes\u00e4nderungen vorschl\u00e4gt:</p><p>A. Schaffung eines neuen, enger gefassten Investitionsbonus; oder</p><p>B. Einf\u00fchrung von Finanzhilfen f\u00fcr Investitionskosten (\"Zinsbonus\").</p>","ReasonText":"<p>A. Neuer Investitionsbonus</p><p>Im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 wird der Bund h\u00f6chstens 250 Millionen Franken bereitstellen f\u00fcr eine 10- bis 25-prozentige Beteiligung an den Investitionskosten der Kantone, der Gemeinden, der gemeinn\u00fctzigen Anstalten oder der Stiftungen von kantonaler, regionaler oder kommunaler Bedeutung. Die H\u00f6he der Bundeshilfe h\u00e4ngt von der Arbeitslosenquote und der Finanzkraft des Kantons ab.</p><p>F\u00fcr folgende Investitionen werden Beitr\u00e4ge ausgerichtet:</p><p>- Geb\u00e4udebau und -erneuerung;</p><p>- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien;</p><p>- W\u00e4rme-Kraft-Koppelungsanlagen;</p><p>- Investitionen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial;</p><p>- L\u00e4rmschutzmassnahmen;</p><p>- Investitionen f\u00fcr energietechnische Geb\u00e4udesanierungen sowie f\u00fcr die sparsame Nutzung von Elektrizit\u00e4t;</p><p>- Erstellung von Pilotbauten mit sehr geringem Energieverbrauch.</p><p>Der Bund unterst\u00fctzt die Investitionen der Kantone und Gemeinden.</p><p>B. Finanzhilfen f\u00fcr Investitionskosten (\"Zinsbonus\")</p><p>Zur F\u00f6rderung der Investitionen von Kantonen und Gemeinden in den unter A aufgef\u00fchrten Bereichen gew\u00e4hrt der Bund bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren seine Beitr\u00e4ge zu einem Vorzugszins von h\u00f6chstens 3,75 Prozent.</p><p>Die im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 gesprochenen Kredite d\u00fcrfen gesamthaft zwei Milliarden Franken nicht \u00fcbersteigen.</p><p>F\u00fcr die Verteilung der Kredite unter den Kantonen sind die amtliche Bev\u00f6lkerungszahl sowie die Arbeitslosenquote massgebend. Der Bund gibt eine Solidarit\u00e4tsanleihe aus und kommt f\u00fcr den Differenzbetrag auf, der sich aus den m\u00f6glicherweise unterschiedlichen Zinss\u00e4tzen ergibt. Er regelt das Verfahren und bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen so, dass unerw\u00fcnschte Mitnahmeeffekte vermieden werden.</p><p>Allgemeine Bedingungen</p><p>Die Projekte m\u00fcssen vor Ende 1997 abgeschlossen sein. Mit Ausnahme der Investitionen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial, d\u00fcrfen die Projekte nicht mit zus\u00e4tzlichen Bundesbeitr\u00e4gen subventioniert werden.</p><p>Finanzierung</p><p>Ordentliche Mittel gem\u00e4ss Voranschlag.</p><p>Schlussbemerkungen</p><p>Seit f\u00fcnf Jahren stagniert die Schweizer Wirtschaft mehr oder weniger. Die Wachstumsrate belief sich 1994 auf rund 1,2 Prozent, 1995 auf 0,5 Prozent. Die Prognosen f\u00fcr 1996 fallen kaum besser aus. Nur ein Wirtschaftswachstum von 2,5 bis 3 Prozent k\u00e4me einem substantiellen Konjunkturaufschwung gleich.</p><p>Der R\u00fcckgang der Arbeitslosenzahlen vom vergangenen Februar ist eher statistisch bedingt, denn in dieser Statistik schlagen sich auch die R\u00fcckwanderung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der R\u00fcckzug aus dem Erwerbsleben nieder. Es ist daher zu bef\u00fcrchten, dass die Arbeitslosenzahlen im n\u00e4chsten Jahr ansteigen werden.</p><p>Nach einem einmaligen Aufschwung 1994 wird die Bauwirtschaft weiter schrumpfen. Auch wenn eine Sanierung dieses Wirtschaftszweigs gerechtfertigt ist, darf dies nicht zu einer Demontage f\u00fchren, durch die der Schweiz Kapazit\u00e4ten verlorengingen. Der Bedarf an Erneuerung von Geb\u00e4uden und Kunstbauten sowie deren Sanierung ist enorm. Vielleicht werden in einigen Jahren, also kurz vor der Er\u00f6ffnung von Grossbaustellen, qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte fehlen.</p><p>50 Prozent der Investitionen in der Bauwirtschaft fallen den vor- und nachgelagerten Branchen zu. Es steht ausser Frage, dass die S\u00fcd- und die Westschweiz am meisten unter der gegenw\u00e4rtigen wirtschaftlichen Situation leiden und dort ein Konjunkturaufschwung dringend notwendig ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Wirtschaftswachstum fiel 1995 deutlich schw\u00e4cher aus, als dies noch vor einem Jahr erwartet worden war. Der wichtigste Grund war die erneute Aufwertung des Schweizer Frankens um mehr als 6 Prozent. Davon wurden einzelne Branchen und Regionen besonders hart getroffen.</p><p>Das Wachstum erm\u00f6glichte nur eine unbedeutende Zunahme der Erwerbst\u00e4tigen. F\u00fcr einen nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit reichte es nicht aus. Diese nimmt seit dem letzten September auch nach Ber\u00fccksichtigung von saisonalen Faktoren wieder zu.</p><p>Keines der Institute bzw. keine der Organisationen, welche bis heute ihre Sch\u00e4tzungen f\u00fcr 1996 vorgelegt haben, erwarten im laufenden Jahr ein Abgleiten in eine Rezession. Allerdings zeigen die j\u00fcngst verf\u00fcgbaren Daten eine weitere Verschlechterung der Auftragslage in der Industrie und im Baugewerbe.</p><p>Die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine Fortsetzung des Konjunkturaufschwungs sind nach wie vor g\u00fcnstig. Allerdings l\u00e4sst sich der Zeitpunkt, wann die Besserungstendenzen einsetzen werden, nicht exakt vorhersagen.</p><p>Die verschiedenen Regionen und Branchen wurden von der letzten Rezession uneinheitlich getroffen. Auch im laufenden, schwachen Aufschwung verteilen sich die Auftriebskr\u00e4fte nicht gleichm\u00e4ssig. Die verschiedenen Indikatoren vermitteln ein uneinheitliches Bild. Gemessen am Gesch\u00e4ftsgang in der Industrie l\u00e4sst sich die These eines systematischen Zur\u00fcckbleibens der lateinischen Schweiz nicht belegen. So wie in der Deutschschweiz, finden sich auch in der Westschweiz Kantone, welche sich im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt durch ein \u00fcber- wie auch durch ein unterdurchschnittliches Wachstum auszeichnen.</p><p>Zu einem anderen Schluss kommt man bei der Betrachtung der Arbeitslosenzahlen. Hier ist es in der Tat so, dass die Arbeitslosigkeit in der Westschweiz im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie diejenige in der Deutschschweiz. Indes gilt auch hier, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt, betrug doch beispielsweise die Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt im Januar 1996 ebenfalls 4,7 Prozent. Im weiteren war dieses Gef\u00e4lle bereits in der Phase der Hochkonjunktur, d. h. eines ausgetrockneten Arbeitsmarktes, zu beobachten.</p><p>Die Nationalbank hat in den letzten Monaten die Geldpolitik gelockert. Die kurz- wie auch die langfristigen Zinsen bewegen sich auf einem sehr tiefen Niveau. Nach g\u00e4ngigen Vorstellungen sollte diese Lockerung die Aufwertung mildern und die Investitionen beleben.</p><p>In der Finanzpolitik gilt es zwischen konjunkturpolitisch motivierten Mehrausgaben und dem Ziel der Haushaltsanierung abzuw\u00e4gen. Der Bundesrat ordnet letzterem vor dem Hintergrund der eingangs erw\u00e4hnten Wirtschaftsperspektiven im heutigen Zeitpunkt eindeutig Priorit\u00e4t zu. Er will das strukturelle Defizit beseitigen.</p><p>Anl\u00e4sslich der Beratungen des Voranschlages haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te Mehrausgaben beschlossen, welche der Bauwirtschaft zugute kommen. Die 163,5 Millionen Franken werden die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes namentlich in der Westschweiz beschleunigen helfen. Sie werden \u00e4hnliche Impulse ausl\u00f6sen, wie sie in der Motion verlangt werden. Hinter gewisse in der Motion vorgeschlagene F\u00f6rdertatbest\u00e4nde setzt der Bundesrat aus sektoralpolitischen \u00dcberlegungen ein Fragezeichen.</p><p>Bei der Finanzpolitik sind im \u00fcbrigen auch die Kantone und Gemeinden angesprochen, entf\u00e4llt doch auf den Bund mittlerweile lediglich noch rund ein Drittel der Ausgaben aller drei Ebenen. Gem\u00e4ss letzten Sch\u00e4tzungen rechnen die Kantone f\u00fcr das laufende Jahr insgesamt mit einem Defizit von 2,4 und die Gemeinden mit 0,7 Milliarden Franken. Das Defizit der Finanzrechnung des Bundes betr\u00e4gt demgegen\u00fcber 4 Milliarden Franken. Mit anderen Worten sind die finanzpolitischen Handlungsspielr\u00e4ume der Kantone und Gemeinden als Ganzes betrachtet heute gr\u00f6sser.</p><p>Diese Aussage trifft selbstverst\u00e4ndlich nicht auf jeden Kanton und jede Gemeinde zu. So befinden sich unter den Kantonen mit \u00fcberdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auch solche mit grossen Defiziten in der laufenden Rechnung. Mit Bezug auf den vorgeschlagenen Investitionsbonus gilt es in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass er diese Kantone ebenfalls zu zus\u00e4tzlichen Ausgaben zw\u00e4nge. Deren Haushaltprobleme w\u00fcrden weiter versch\u00e4rft.</p><p>In seiner Wirtschaftspolitik f\u00fcr das laufende Jahr setzt der Bundesrat vor allem auf die Umsetzung der von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossenen Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sowie des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Von ersterer erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Standortattraktivit\u00e4t, welche sich mittelfristig auf das Wirtschaftswachstum g\u00fcnstig auswirken wird. Mit den neuen Regelungen der Arbeitslosenversicherung wird die Wiedereingliederung der Arbeitslosen verbessert.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates, im heutigen Zeitpunkt auf konjunkturstimulierende Massnahmen wie beispielsweise den vorgeschlagenen Investitionsbonus zu verzichten und der Beseitigung des strukturellen Defizits Vorrang einzur\u00e4umen, beruht auf einer Lagebeurteilung, welche mit Unsicherheiten behaftet ist. Je nach Fortgang der weiteren Entwicklung wird der Bundesrat auf seinen Grundsatzentscheid zur\u00fcckkommen m\u00fcssen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(825897600000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(862358400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241174693)\/","SubmissionDate":"\/Date(819504000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4501,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}