{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19960058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.058","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Initiative f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung und Fortpflanzungsmedizingesetz","Description":"Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwurf vom 26. Juni 1996 \u00fcber die Volksinitiative \"zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung FMF\") und zu einem Bundesgesetz \u00fcber die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG)","InitialSituation":"<p>In der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 wurde Artikel\u00a024novies der Bundesverfassung \u00fcber den Schutz des Menschen und seiner Umwelt gegen Missbr\u00e4uche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie von den St\u00e4nden und mit 73,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Diese Verfassungsbestimmung verbietet die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung nicht, enth\u00e4lt aber eine Reihe von Schranken. Namentlich sind die Leihmutterschaft und die Embryonenspende ausdr\u00fccklich untersagt. Bei der Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau d\u00fcrfen nur so viele Embryonen entwickelt werden, als sofort eingepflanzt werden k\u00f6nnen. Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Keimzellen und Embryonen sind verboten. Bei den Verfahren mit gespendeten Samenzellen (heterologe Techniken) wird dem Kind der Zugang zu den Daten \u00fcber seine Abstammung gew\u00e4hrleistet. Im \u00fcbrigen wird der Bundesgesetzgeber verpflichtet, in der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung f\u00fcr den n\u00f6tigen Schutz vor Missbr\u00e4uchen zu sorgen.</p><p>Bereits im Umfeld der Abstimmung \u00fcber Artikel\u00a024novies BV wurde die Volksinitiative f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung angek\u00fcndigt. Sie will die Zeugung ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau (In-vitro-Fertilisation) sowie die Verwendung von Keimzellen Dritter zur k\u00fcnstlichen Zeugung (heterologe Verfahren) verbieten. Solche generellen Verbote sind nach Auffassung des Bundesrates im Lichte des Grundrechts auf pers\u00f6nliche Freiheit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Missbr\u00e4uche k\u00f6nnten mit einer zweckm\u00e4ssigen Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zum heutigen Artikel\u00a024novies BV ausreichend bek\u00e4mpft werden. Im \u00fcbrigen w\u00e4re die Schweiz im Falle der Annahme dieser Volksinitiative das einzige Land in Europa mit einem Verbot der In-vitro-Fertilisation und der heterologen Verfahren, was zu einem unerfreulichen Fortpflanzungstourismus f\u00fchren k\u00f6nnte. Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ab.</p><p>Im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative wird den R\u00e4ten ein Entwurf f\u00fcr die erw\u00e4hnte Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin unterbreitet. Er erkl\u00e4rt das Kindswohl zur obersten Maxime und verlangt eine umfassende Aufkl\u00e4rung der zu behandelnden Paare. Neben der Leihmutterschaft und der Embryonenspende soll auch die Eispende untersagt werden. Die Daten der Samenspender sind beim Eidgen\u00f6ssischen Amt f\u00fcr das Zivilstandswesen aufzubewahren und ausgeschlossen. Mit Blick auf Missbrauchsgefahren werden eine Bewilligungspflicht f\u00fcr \u00e4rztliche Fortpflanzungshilfe sowie f\u00fcr die Konservierung von Keimzellen und befruchteten Eizellen, verbunden dem Kind zug\u00e4nglich zu machen. Im Gegenzug wird die Vaterschaftsklage gegen den Samenspender mit einer Berichterstattungspflicht und einer st\u00e4ndigen Aufsicht, vorgeschlagen. Die Befruchtung ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau wird umfassend in den Dienst der Herbeif\u00fchrung einer Schwangerschaft gestellt. H\u00f6chstens drei Embryonen d\u00fcrfen pro Behandlungszyklus erzeugt werden. Damit sollen h\u00f6hergradige Mehrlingsschwangerschaften und das Entstehen \u00fcberz\u00e4hliger Embryonen verhindert werden. Die Konservierung von Embryonen wird untersagt, ebenso gem\u00e4ss Vorschlag des Bundesrates die Pr\u00e4implantationsdiagnostik. Unter Strafe gestellt werden zudem die missbr\u00e4uchliche Gewinnung von Embryonen und deren Entwicklung ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau \u00fcber den Zeitpunkt hinaus, in dem die Einnistung m\u00f6glich ist. Strafbar sind zudem die Keimbahntherapie, d.h. ver\u00e4ndernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen, das Klonen und die Chim\u00e4ren- und Hybridbildung. Damit soll - auch rechtsvergleichend gesehen - f\u00fcr den Embryo in vitro ein sehr hohes Schutzniveau erreicht werden.</p><p>Im Hinblick auf die rasche Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie soll sich der Gesetzgeber nach Meinung des Bundesrates auf das Wesentliche beschr\u00e4nken. Vorgeschlagen wird deshalb eine nationale Ethikkommision f\u00fcr den humanmedizinischen Bereich der Fortpflanzungs- und Gentechnologie. Sie hat die Entwicklung laufend zu verfolgen und soll unter anderem erg\u00e4nzende Richtlinien zum Gesetz erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass eine bundesr\u00e4tliche Verordnung dieser Kommission auch andere Aufgaben aus dem Bereich der Humanmedizin \u00fcbertragen soll. </p>","Proceedings":"<p> Im <b>St\u00e4nderat</b> fand die Volksinitiative f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung keine Unterst\u00fctzung und wurde einstimmig abgelehnt. Der Rat befand in \u00dcbereinstimmung mit dem Bundesrat, die Initiative sei zu restriktiv, weil sie ein grunds\u00e4tzliches Verbot der k\u00fcnstlichen Befruchtung ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau sowie der Verwendung von Samen- oder Eizellenspenden Dritter erreichen wolle.</p><p>Das vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag vorgelegte Fortpflanzungsmedizingesetz beurteilte der St\u00e4nderat hingegen als taugliches Instrument, um Fragen zur Fortpflanzungsmedizin weiter als bereits in der Verfassung festgehalten zu regeln. Im Gegensatz zum bunder\u00e4tlichen Vorschlag entschied der Rat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 20 zu 18 Stimmen, dass unfruchtbare Frauen unfruchtbaren M\u00e4nnern gleichgestellt werden. Einem ungewollt kinderlosen Ehepaar soll demnach nicht nur via Samenspende geholfen werden k\u00f6nnen, wenn der Mann unfruchtbar ist. Auch der unfruchtbaren Frau soll es erm\u00f6glicht werden, dank einer Eispende ein Kind zu geb\u00e4ren. Der Sprecher der Minderheit, Peter Bieri (C, ZG), argumentierte, die Eispende sei im Vergleich zur Samenspende ein wesentlich schwererer biologischer Eingriff. Der Grundsatz \"Mater semper certa est\" w\u00fcrde nicht mehr gelten, indem bei einer Eispende die Mutterschaft aufgespalten w\u00fcrde in eine genetische und eine soziale und geb\u00e4rende Mutter.</p><p>Weiter bef\u00fcrwortete der Rat entgegen dem Antrag von Bunderat und vorberatender Kommission mit 18 zu 16 Stimmen die Untersuchung am Embryo im Reagenzglas. Gem\u00e4ss Helen Leumann (R, LU) kann damit verhindert werden, dass ein kranker Embryo eingepflanzt wird. Zudem gebe es keinen Grund, die eng umschriebene Pr\u00e4implantationsdiagnostik zu verbieten, wenn andererseits die pr\u00e4natale Diagnostik erlaubt sei. Paul Gemperli (C, SG) und Bundesrat Arnold Koller warnten davor, dass damit der Selektion und der genetischen Manipulation die T\u00fcr ge\u00f6ffnet wird. Einer unerw\u00fcnschten Eugenik solle von vornherein der Boden entzogen werden.</p><p>Kein Erfolg hatte ein Antrag Onken (S, TG), der menschliche Embryos nicht zu Forschungszwecken verwendet haben will. Der Rat lehnte mit 22 zu 10 Stimmen ein Verbot ab und verwies auf die zu schaffende Ethikkommission, welche sich mit dieser Frage auseinandersetzen solle.</p><p>Unbestritten war im St\u00e4nderat das Verbot des Klonens und der Leihmutterschaft.</p><p>Auch in der Debatte im <b>Nationalrat</b> geh\u00f6rten die Frage der Eispende und die Pr\u00e4implantationsdiagnostik zu den umstrittenen Punkten der Vorlage. Kommissionssprecherin Rosemarie Dormann (C, LU) unterstrich mit Blick auf Initiative und Gegenvorschlag die grosse politische Herausforderung, welche die Entscheidung zwischen Verbieten und Regeln der Fortpflanzungstechnik im Reagenzglas darstelle. Der Gesetzesentwurf versuche, jeglichen Missbrauch der assistierten medizinischen Fortpflanzung zu verhindern. Eine Kommissionsminderheit verlangte Eintreten und R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Gesetz neu zu \u00fcberarbeiten mit dem Ziel, jegliche Eugenik bei der Anwendung der Fortpflanzungstechniken zu verhindern. Dieser Antrag wurde mit 94 zu 64 Stimmen abgelehnt. </p><p>Bei der Zulassung der Eispende wollte eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Johannes Randegger (R, BS), mit dem Hinweis auf die Gleichstellung der Geschlechter dem St\u00e4nderat folgen und die Eispende erlauben. F\u00fcr die Kommissionsmehrheit sei jedoch entscheidend, so Rosemarie Dormann (C, LU), \"dass die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung nicht zu Familienverh\u00e4ltnissen f\u00fchren soll, die von dem, was sonst nat\u00fcrlicherweise m\u00f6glich ist, abweichen\". Christine Goll (S, ZH) gab zu bedenken, dass s\u00e4mtliche Wege zu Eingriffen in die Keimbahn und zum Klonen von Menschen \u00fcber die Eizelle f\u00fchrten. Die Missbr\u00e4uche w\u00e4ren nicht in den Griff zu bekommen und die Frau w\u00fcrde mit der Zulassung der Eispende instrumentalisiert und zur Rohstofflieferantin der Forschung verkommen. Mit 102 zu 58 Stimmen wurde schliesslich, entsprechend dem Entwurf des Bundesrates, die Eispende abgelehnt.</p><p>Bei der Embryonenforschung lehnte der Rat mit 69 zu 57 Stimmen einen Antrag der Minderheit Widmer (S, LU) ab, welcher im Gesetz explizit festhalten wollte, dass menschliche Embryonen nicht als Forschungsobjekte verwendet werden d\u00fcrfen.</p><p>Im Gegensatz zum St\u00e4nderat wollte der Nationalrat neben der Eispende auch die Pr\u00e4implantationsdiagnostik in der Fortpflanzungsmedizin nicht zulassen. Christine Egerszegi (R, AG) vertrat den Antrag der Kommissionsminderheit, wonach die Pr\u00e4implantationsmethode restriktiv zu regeln, aber nicht zu verbieten sei. Mit einem Verbot werde der Einsatz der In-vitro-Fertilisation bei der Gefahr der \u00dcbertragung schwerer Erbkrankheiten wertlos gemacht. \"Ohne Verbot wird die Schleuse f\u00fcr Kinder nach Mass ge\u00f6ffnet\", trat Ruth Grossenbacher (C, SO) den Bef\u00fcrwortern entgegen. Welche schwere Erbkrankheit berechtige noch zum Leben, welche Krankheit schaffe die Selektion nicht, fragte sie. F\u00fcr Agnes Weber (S, AG) wird mit diesem Verfahren die Grenze zwischen Selektion und Diagnose verwischt; es stelle ein eigentliches Einfallstor zur Eugenik dar. Der Rat entschied sich mit 72 zu 63 Stimmen f\u00fcr ein Verbot worauf die FDP-Fraktion in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage stimmte.</p><p>Keine Chance hatte im Nationalrat die Volksinitiative f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige Fortpflanzung, die mit 121 zu 22 Stimmen abgelehnt wurde.</p><p>In der Differenzbereinigung \u00e4nderte der <b>St\u00e4nderat</b> beim Thema Eispende auf Antrag der vorberatenden Kommission seine Meinung und schloss sich mit 24 zu 13 Stimmen dem vom Bundesrat und Nationalrat vorgeschlagenen Verbot an. Auch mit der Zustimmung zu einem Verbot der Pr\u00e4implantationsdiagnostik - mit 20 zu 18 Stimmen - \u00fcbernahm der St\u00e4nderat im zweiten umstrittenen Punkt die Fassung des Nationalrates. Mit einigen verbliebenen geringf\u00fcgigen Differenzen ging das Gesch\u00e4ft zur\u00fcck an die grosse Kammer. </p><p>Stillschweigend schloss sich der <b>Nationalrat</b> der bereinigten Fassung des St\u00e4nderates an. Damit wird erlaubt, dass die Samenzellen eines Spenders f\u00fcr die Erzeugung von h\u00f6chstens acht Kindern verwendet werden d\u00fcrfen. Urspr\u00fcnglich verlangte der Nationalrat, dass die Samen eines Mannes h\u00f6chstens an zwei Empf\u00e4ngerinnen gespendet werden d\u00fcrfen.    </p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 12. M\u00e4rz 2000 mit 71,8\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen St\u00e4nden abgelehnt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(913939200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"II/III","Modified":"\/Date(1770757721813)\/","SubmissionDate":"\/Date(835747200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}