{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19960439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.439","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Rechenschaftspflicht der Nationalbank (Revision Nationalbankgesetz)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Nationalbankgesetz ist in dem Sinn zu erg\u00e4nzen, dass die Schweizerische Nationalbank halbj\u00e4hrlich dem Parlament Rechenschaft \u00fcber ihre Massnahmen in der Geld-, Zins- und W\u00e4hrungspolitik ablegt.</p><p>Die Rechenschaftspflicht ist mit keiner Einflussnahme des Parlaments auf die Nationalbank hinsichtlich der Festlegung geld- und w\u00e4hrungspolitischer Instrumente verbunden.</p><p>Gleichzeitig sind die Wahl, die Zusammensetzung und der Leistungsauftrag des Bankrates der Nationalbank neu zu definieren.</p>","ReasonText":"<p>1. Ausl\u00e4ndische Beispiele</p><p>In den USA muss der Chef der Notenbank (Federal Reserve System, Fed) aufgrund des Humphrey-Hawkins Gesetzes halbj\u00e4hrlich dem Kongress Rechenschaft \u00fcber die Politik des Fed (Board of Governors) ablegen und eine Einsch\u00e4tzung der Wirtschaftslage vornehmen. In der Regel ist dies mit einem Hearing vor dem Bankenausschuss des Senats verbunden. (Full Employment and Balanced Growth Act of 1978)</p><p>Eine \u00e4hnliche Rechenschaftspflicht der Nationalbank wird mit dem Vorstoss der Sozialdemokratischen Fraktion angestrebt.</p><p>2. Zunehmender Einfluss der Notenbankpolitik</p><p>Mit dem R\u00fcckgang der Fiskalpolitik als konjunkturpolitisches Instrument und mit dem allgemeinen R\u00fcckzug des Staates aus der Wirtschaftspolitik hat die Notenbank in allen westlichen Industriel\u00e4ndern an Bedeutung und Einfluss auf die Wirtschaftsentwicklung gewonnen. </p><p>Auch in der Schweiz hat die Nationalbank bei der Konjunktursteuerung mangels anderer wirtschaftspolitischer Instrumente zum Teil die politischen Beh\u00f6rden abgel\u00f6st. </p><p>Schon aus diesem Grund dr\u00e4ngt sich eine Verpflichtung zu verst\u00e4rkter Rechenschaftspflicht gegen\u00fcber den politischen Beh\u00f6rden auf. </p><p>3. Zielvielfalt und Zielkonflikte vorgegeben</p><p>Aufgrund des Nationalbankengesetzes (NBG) hat die SNB die Aufgabe, \"eine den Gesamtinteressen des Landes dienende Kredit- und W\u00e4hrungspolitik zu f\u00fchren\" (Art. 2 NBG). Die \"Gesamtinteressen des Landes\" sind mit Blick auf die Kredit- und W\u00e4hrungspolitik in den Wirtschaftsartikeln der BV definiert. </p><p>In Art. 31quinquies BV wird das Zielpolygon der Wirtschaftspolitik mit folgenden vier Zielen umschrieben:</p><p>1. ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung</p><p>2. Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Arbeitslosigkeit</p><p>3. Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung der Teuerung</p><p>4. R\u00fccksichtnahme auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gebiete des Landes.</p><p>F\u00fcr die Wirtschaftswissenschaft ist klar, dass zwischen diesen verfassungsm\u00e4ssigen Zielen in der Praxis auch Zielkonflikte entstehen und eine Optimierung zwischen den Zielsetzungen n\u00f6tig ist. Wir verweisen auf die langj\u00e4hrige Diskussion um den Zielkonflikt und Zusammenhang zwischen Teuerungsrate und Arbeitslosenrate (Phillips-Kurve). </p><p>Die Gewichtung und Optimierung der wirtschaftspolitischen Ziele ist streng wissenschaftlich nicht m\u00f6glich, sondern sie muss das Resultat eines politischen Aushandlungsprozesses sein, in welchem die verschiedenen Interessen und Sichtweisen zum Zuge kommen. </p><p>In einer j\u00fcngeren Publikation sagt die Nationalbank selber, dass die breite politische Abst\u00fctzung ihrer Politik grosse Bedeutung hat: \"Die Ziele der Notenbank m\u00fcssen von der Bev\u00f6lkerung, vom Parlament und vom Bundesrat als Ziele der staatlichen Politik mitgetragen werden. Sie alle wollen und brauchen gesundes Geld. Die Notenbank ist gezwungen, sich diese Unterst\u00fctzung von Bev\u00f6lkerung und von Beh\u00f6rden immer wieder durch eine transparente Politik zu verdienen.\" (Quartalsheft SNB, 2./1996, S. 160).</p><p>Es ist falsch und unm\u00f6glich, von einem dreik\u00f6pfigen Direktorium der Nationalbank eine autonome Festlegung der wirtschaftspolitischen Zielhierarchie zu erwarten. Die Gefahr einer einseitigen und demokratisch nicht legitimierten Gewichtung in der Zielhierarchie ist vom System her gegeben.</p><p>4. Einseitige Doktrinbildung der SNB</p><p>Das Direktorium der SNB hat seit den 80er Jahren das verfassungsm\u00e4ssig vorgegebene Zielviereck der Wirtschaftspolitik eigenm\u00e4chtig und ohne gesetzlichen Auftrag einseitig auf die Bek\u00e4mpfung der Teuerung ausgerichtet. </p><p>Unter Zuhilfenahme der monetaristischen Sichtweise und Methode hat sie ihre ganze Wirtschaftspolitik deklariertermassen einseitig auf die Festlegung der Geldmenge beschr\u00e4nkt. Die andern wirtschaftspolitischen Parameter wie Zinsziele und Wechselkursziele gerieten v\u00f6llig in den Hintergrund, und dies wohlverstanden ohne Auftrag des Gesetzgebers und des Bundesrats. </p><p>W\u00e4hrend der relativ ausgewogenen Konjunkturentwicklung mit einem befriedigendem Wachstum in den 80er Jahren wurde diese Politik wenig angefochten; doch bereits seit Anfang der 90er Jahre geriet die einseitige monetaristische Ausrichtung des SNB-Direktoriums in eine politische Legitimationsnot. </p><p>5. Wiederholte Fehleinsch\u00e4tzung mit grossem Schaden</p><p>Die Fehleinsch\u00e4tzungen der SNB sind heute offenkundig und werden von allen wirtschaftspolitischen Lagern auch thematisiert. Das SNB-Direktorium hat seit 1988 mehrmals gravierende Fehleinsch\u00e4tzungen begangen: (siehe Eisenhut P.: Aktuelle Volkswirtschaftslehre. Ausgabe 1994/95. Chur/Z\u00fcrich 1994, S. 168).</p><p>- 1987 entschloss sich das SNB-Direktorium zu einer expansiven Geldpolitik und versorgte die Banken nach dem B\u00f6rsensturz mit zus\u00e4tzlicher Liquidit\u00e4t von \u00fcber einer Milliarde Franken, was sp\u00e4ter die Teuerung massiv anheizte.</p><p>- 1988 fiel das SNB-Direktorium einer T\u00e4uschung zum Opfer: Weil die Notenbankgeldmenge durch die Einf\u00fchrung des elektronischen Zahlungsverkehrs zwischen den Banken (SIC) drastisch zur\u00fcckging, doch die Geldumlaufgeschwindigkeit massiv anstieg, \u00fcbersah die SNB die folgenschwere Situation, dass die anscheinend restriktive Geldpolitik in Tat und Wahrheit expansiv war.</p><p>- 1990-92 f\u00fchrte die SNB eine restriktive Geldmengenpolitik mit einem Kurs des teuren Geldes durch (Zinshausse!).</p><p>- Obschon ab 1993 die Rezessionstendenzen deutlich sichtbar und die sinkende Teuerung offensichtlich wurden, f\u00fchrte das SNB-Direktorium ihre restriktive Politik mit monetaristischem Dogmatismus weiter. Es unterschritt mehrmals das von ihr selbst gesteckte Ziel eines 1prozentigen Geldmengenwachstums.</p><p>- Das SNB-Direktorium ignorierte sodann die globale Frankenaufwertung, die in den Jahren 1993-1995 real rund 15\u00a0Prozent betrug und die Exportwirtschaft in gr\u00f6sste Schwierigkeiten brachte.</p><p>- Erst Ende 1995 wurde die Geldmengenpolitik gelockert; aber erst ab Mitte 1996, nach dem Weggang von Markus Lusser aus dem Direktorium, wurde ein eigentlicher Doktrinwechsel vollzogen. </p><p>6. Fehler der SNB durch OECD best\u00e4tigt</p><p>Die OECD wies in ihrem Bericht vom Juli 1996 \u00fcber die schweizerische Wirtschaft in den Jahren 1995/96 auf die Wachstumsschw\u00e4che hin, die auf der Aufwertung des Schweizer Frankens von 15\u00a0Prozent zwischen 1993 und 1995 resultierte. </p><p>Die Frankenaufwertung hatte laut OECD ein vermindertes Wirtschaftswachstum in der Schweiz von 3-4\u00a0Prozent zur Folge! (OCDE: Etudes Economiques 1995-96: Suisse. Paris 1996, S. 6).</p><p>Dieser Wachstumsr\u00fcckstand von 3-4\u00a0Prozent entspricht kurzfristig etwa 100 000 verlorenen Arbeitspl\u00e4tzen!</p><p>Die schweizerische Volkswirtschaft tr\u00e4gt heute einen sehr hohen Preis f\u00fcr die Ignoranz des damaligen SNB-Direktoriums gegen\u00fcber den Wechselkursentwicklungen und damit gegen\u00fcber der Realwirtschaft (Exportindustrie). Seit den dreissiger Jahren hat die schweizerische Wirtschaftspolitik nie mehr so grosse und folgenschwere Fehlleistungen produziert wie die Nationalbank mit ihrer Serie von Fehleinsch\u00e4tzungen zwischen 1988 und 1995.</p><p>7. Ideologische Schutzwand aufgebaut</p><p>Es war nicht so, dass die Fehlentwicklungen bez\u00fcglich Wechselkurs und Zinsfixierung nicht kritisiert worden w\u00e4ren. Nicht nur von Gewerkschaften, sondern auch von Bankkreisen (P.Buomberger, SBG) und aus der Wissenschaft (Prof. R. Erbe) wurde fr\u00fchzeitig auf die Sch\u00e4den der SNB-Politik aufmerksam gemacht. </p><p>Das SNB-Direktorium baute gegen\u00fcber der zunehmenden Kritik eine ideologische Schutzwand auf, die kaum einen Diskurs \u00fcber die Zieloptimierung und die volkswirtschaftlichen Wirkungen der von ihm verf\u00fcgten Massnahmen zuliess. </p><p>Die politische Kritik aus verschiedenen Lagern wurde recht stur und unsensibel mit dem Verweis auf die Unabh\u00e4ngigkeit der Notenbank abgetan. </p><p>Bereits 1992/93 wurde seitens der SP und anderer Kritiker die Forderung aufgestellt, die SNB m\u00fcsse neben Geldmengenzielen auch Wechselkurs- und zinsbezogene Ziele mitber\u00fccksichtigen. Dieses Ansinnen wurde vom SNB-Direktorium heftig zur\u00fcckgewiesen. Doch seit Mitte 1996 sp\u00e4testens zeichnet sich ab, dass die SNB heute - ohne dies je \u00f6ffentliche einzugestehen - gerade auch Wechselkurs- und Zinsziele einbezieht. Faktisch hat sich die SNB mit der neuen Politik auf einen Zinstarget festgelegt und damit die Forderungen erf\u00fcllt, die w\u00e4hrend drei Jahren zuvor von Aussenstehenden erhoben worden waren.</p><p>8. Kritisierte Anlagepolitik der SNB</p><p>Eine \u00e4hnliche Fehlbeurteilung des SNB-Direktoriums ist mit der Bewirtschaftung der Gold- und Devisenreserven festzustellen. Der Lausanner Professor Thomas von Ungern-Sternberg hat nachgewiesen, dass die SNB in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Milliarden Franken mehr h\u00e4tte erwirtschaften k\u00f6nnen, wenn sie die Reserven professioneller bewirtschaftet h\u00e4tte. Diese nachl\u00e4ssige Handhabung der Reserven ist nach von Ungern-Sternberg de facto eine Sch\u00e4digung des Steuerzahlers, denn die SNB-Reserven sind nichts anderes als ein Volksverm\u00f6gen, das schlecht bewirtschaftet worden ist. (Thomas von Ungern-Sternberg: The Swiss National Bank and Seignorage. Cahier 9601. DEEP Universit\u00e9 de Lausanne. Januar 1996).</p><p>Diese Aussage \u00fcber die falsche SNB-Anlagestrategie wurde von Bankenseite (z.B. P. Boumberger, SBG) best\u00e4tigt. </p><p>Die parlamentarische Initiative 96.404 Ledergeber beantragt eine Revision des Nationalbankengesetzes mit dem Ziel, eine bessere und gewinnbringendere Anlage der SNB-Verm\u00f6gen einzuleiten. (Diese Frage wird deshalb hier nicht weiter verfolgt).</p><p>9. Andere Notenbanken pragmatischer</p><p>In andern Hartw\u00e4hrungsl\u00e4ndern im OECD-Raum haben die Notenbankleitungen l\u00e4ngst von der monetaristischen Doktrin Abstand genommen und sich auf eine \"opportunit\u00e4re Politik\" festgelegt. \"Opportunit\u00e4re\" Notenbankpolitik hat nichts mit politischem Opportunismus zu tun, sondern sie bedeutet, dass der durch die Notenbank kontrollierte Geldmarktsatz proportional zu den Abweichungen von den Zielen Preisstabilit\u00e4t und Konjunkturstabilit\u00e4t ver\u00e4ndert wird. Mit andern Worten bedeutet dies, dass sich die andern Notenbanken der Hartw\u00e4hrungsl\u00e4nder l\u00e4ngst auf einen pragmatischeren Kurs begeben haben, der die Komplexit\u00e4t und Vielfalt der wirtschaftspolitischen Ziele miteinander ber\u00fccksichtigt und situationsbezogen reagiert. </p><p>Die Schweizerische Nationalbank hat sich am l\u00e4ngsten gegen eine pragmatischere Politik im beschriebenen Sinne gewehrt. (Es ist anzunehmen, dass das neue Direktorium seit Mitte 1996 diesen pragmatischeren Kurs nachvollzieht).</p><p>10. Risiko und Unabh\u00e4ngigkeit der Notenbank</p><p>Alle diese Erw\u00e4gungen f\u00fchren zu folgenden politischen Schl\u00fcssen:</p><p>Das Direktorium der SNB ist zu stark von der wirtschaftspolitischen Auseinandersetzung abgeschottet. Es hat angesichts der erh\u00f6hten wirtschaftlichen Bedeutung der Notenbankpolitik zu viel Macht ohne Rechenschaftspflicht. </p><p>\"Macht heisst, nicht lernen zu m\u00fcssen\" (Karl Deutsch). Die Unflexibilit\u00e4t des Nationalbank-Direktoriums ist vor allem darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Machttr\u00e4ger nicht rechenschaftspflichtig sind. Das Risiko zu Fehlentscheiden wird gr\u00f6sser, und Korrekturen, wenn sie einmal erkannt sind, werden zu sp\u00e4t eingeleitet. </p><p>11. Keine Einflussnahme auf Geldpolitik</p><p>Die SP-Fraktion will ausdr\u00fccklich nicht eine direkte Einflussnahme des Parlaments auf die SNB einf\u00fchren. </p><p>Die Erfahrungen im Ausland werden ernst genommen: politische oder Interessenkreise unterliegen der Gefahr, die Notenbank zu instrumentalisieren und auf kurzfristige (wahlpolitische, interessenbezogene) Opportunit\u00e4ten auszurichten.</p><p>Die SP will nicht, dass das Parlament der SNB die Geld- und W\u00e4hrungspolitik befehlen kann. Sie will aber eine Rechenschaftspflicht in dem Sinne, dass die Wertung und Optimierung der Zielerreichung auch politisch zur Diskussion gestellt wird. </p><p>Die Rechenschaftsablage kann in Form eines schriftlichen Berichts erfolgen, der in der Regel in der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) zu diskutieren ist. Die zust\u00e4ndige Parlamentskommission sollte die Gelegenheit haben, Hearings mit dem SNB-Direktorium durchzuf\u00fchren (f\u00fcr die Hearings werden die Kommissionen beider R\u00e4te eingeladen). </p><p>12. Rechenschaftspflicht und institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit</p><p>Mit der Parlamentarischen Initiative der Sozialdemokratischen Fraktion wird eine Rechenschaftspflicht des SNB-Direktoriums gegen\u00fcber dem Parlament und damit gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit vorgeschlagen. </p><p>Die Rechenschaftspflicht soll dazu dienen, dass die Politik der SNB transparent gemacht wird, und dass sich die einzelnen Interessengruppen zur wirtschaftspolitischen Zieloptimierung \u00e4ussern k\u00f6nnen. </p><p>Mit dieser Forderung der Rechenschaftsablage soll die institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit des Noteninstituts nicht angetastet werden. Die institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit ist aber \u00fcberreizt worden. Sie kann nicht so weit gehen, dass eine eigentliche Rechenschaftspflicht wegf\u00e4llt und der politische Diskurs verhindert wird. </p><p>Rechenschaftspflicht und institutionelle Unabh\u00e4ngigkeit der SNB sind keine Gegens\u00e4tze; vielmehr sind sie ein Ausdruck der Balance zwischen \u00f6ffentlichem Interesse und Handlungsautonomie der SNB.</p><p>13. Funktion des Bankrats SNB neu definieren</p><p>Ein besonderes Problem ist die Funktion des Bankrats und des Bankratausschusses der SNB. </p><p>Der Bankrat wird heute nach dem Kriterium der Prominenz und nicht der wirtschaftspolitischen Kompetenz zusammengesetzt. Es hat nach \u00fcbereinstimmender Einsch\u00e4tzung mehrerer Bankratsmitglieder eher die Funktion eines Prominentengremiums ohne politische Auseinandersetzung. </p><p>Im Rahmen der Gesetzes\u00e4nderung ist die Zusammensetzung des Bankrats SNB zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wenn schon eine politische Zusammensetzung angestrebt wird (was angesichts der unterschiedlichen Zielpriorit\u00e4ten und Sichtweisen sinnvoll ist), sollten amtierende Politiker und Verbandsverantwortliche im Bankrat Einsitz nehmen. Der Bankrat sollte nicht eine Belohnungsinstanz f\u00fcr Altpolitiker werden.</p><p>Der Bankrat der SNB sollte einen Leistungsauftrag erhalten, in welchem seine Funktionen klar definiert und auch die Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit und den entsendenden Organisationen klarer festgehalten werden. Die Rechenschaftspflicht der SNB umfasst auch eine entsprechende Leistungspflicht des Bankrates und des Bankratausschusses.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(866073600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":"V","Modified":"\/Date(1712775002500)\/","SubmissionDate":"\/Date(844128000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}