{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19960456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes","Description":null,"InitialSituation":"<p>Ziel der Initiative ist es, den Vollzug von Massnahmen des Bundes zu verbessern. Laut Initiant ist die Bundesversammlung  bei der Beratung von Vorlagen nicht in der Lage, Vollzugsprobleme zu erkennen und zu thematisieren. Das Problem stellt sich noch st\u00e4rker f\u00fcr die Kantone. Diese machen geltend, dass sie nicht ausreichend Gelegenheit erhalten, auf Vollzugsschwierigkeiten hinzuweisen, und dass sie oft mit Vollzugsaufgaben beauftragt werden, die sie \u00fcberm\u00e4ssig belasten.</p><p>Die SPK-S schl\u00e4gt vor das Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetz (GVG) und das Gesch\u00e4ftsreglement des St\u00e4nderates in diesem Sinn zu \u00e4ndern: </p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Artikel\u00a043 GVG , welcher die Anforderungen an die Vorlagen des Bundesrates festh\u00e4lt, soll durch einen neuen Absatz\u00a02bis erg\u00e4nzt werden, welcher verlangt, dass der Bundesrat sich in seinen Botschaften detailliert zur Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen rechtlichen Massnahmen \u00e4ussert. </p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Das Kapitel des GVG, welches den Verkehr der parlamentarischen Kommissionen mit dem Bundesrat regelt, soll durch einen neuen Artikel\u00a047a erg\u00e4nzt werden, wonach der Bundesrat parlamentarische Kommissionen auf deren Verlangen vor dem Erlass einer Verordnung zur Beurteilung von Vollzugsfragen zu konsultieren hat. </p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Die SPK-S w\u00fcnscht, dass die Vollzugstr\u00e4ger wenn n\u00f6tig in die Kommissionsarbeit der Bundesversammlung einbezogen werden. Zu diesem Zweck schl\u00e4gt sie vor, Artikel\u00a047bis Absatz\u00a01bis GVG  so zu \u00e4ndern, dass die Kommissionen explizit erm\u00e4chtigt werden, zur Pr\u00fcfung der Vollzugstauglichkeit Kantone und weitere betroffene Kreise zur Stellungnahme einzuladen. Weiter schl\u00e4gt sie vor, Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0abis des Gesch\u00e4ftsregelements des St\u00e4nderates so zu \u00e4ndern, dass die Kommissionen des St\u00e4nderates dazu verpflichtet werden, die Vollzugstauglichkeit von Gesetzen und Bundesbeschl\u00fcssen zu pr\u00fcfen, wobei die Kantone auf ihr Ersuchen beizuziehen sind. </p></td></tr></table><p>Der Bundesrat schliesst sich bez\u00fcglich Redaktion der Botschaften grunds\u00e4tzlich den von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen an. Er begr\u00fcsst zudem eine Verbesserung der Transparenz bei der Ausarbeitung von Verordnungen. Dagegen lehnt er die Verpflichtung ab, die Kommissionen der beiden R\u00e4te auf deren Verlangen zu den Verordnungen zu konsultieren. Diese Verpflichtung w\u00fcrde zu einer Verw\u00e4sserung der Verantwortung und einer Schwerf\u00e4lligkeit des Verfahrens f\u00fchren.  Schliesslich ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Anh\u00f6rung der Kantone durch die Kommissionen zwar in die richtige Richtung geht, dass sie aber verst\u00e4rkt und von den Kommissionen beider R\u00e4te einheitlich durchgef\u00fchrt werden m\u00fcsste. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Grosse Zustimmung gab es bei den beiden von der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Bundesgesetzes. <b>Beide R\u00e4te </b>haben sie diskussionslos angenommen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein, welche die Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes zum Gegenstand hat. Zu diesem Zweck soll das Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetz ge\u00e4ndert werden.</p>","ReasonText":"<p>In letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die auf gravierende Probleme bei der Umsetzung eidgen\u00f6ssischer Gesetze und Beschl\u00fcsse hinweisen. Die Kantone machen geltend, dass sie nicht ausreichend Gelegenheit erhalten, auf Vollzugsschwierigkeiten hinzuweisen, und dass sie oft mit Vollzugsaufgaben beauftragt werden, die sie \u00fcberm\u00e4ssig belasten. Die Bundesversammlung ist bei der Beratung von Vorlagen zuweilen nicht in der Lage, Vollzugsprobleme zu erkennen und zu thematisieren. Das Postulat nach einer verbesserten Vollzugstauglichkeit der eidgen\u00f6ssischen Vorlagen ist deshalb berechtigt.</p><p>In erster Linie obliegt es dem Bundesrat und der Bundesverwaltung, den Anliegen der Kantone im Rahmen des Vorverfahrens geh\u00f6rig Rechnung zu tragen. Der Bundesrat soll deshalb gesetzlich angehalten werden, in seinen Botschaften zu den Vollzugsbedingungen Stellung zu nehmen. Artikel\u00a043 Absatz\u00a03 des geltenden Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes enth\u00e4lt einen Katalog von Themen, die in den bundesr\u00e4tlichen Botschaften und Berichten behandelt werden m\u00fcssen. Zus\u00e4tzlich soll ein neuer Passus aufgenommen werden, der den Bundesrat verpflichtet, auf die vorgesehene Umsetzung von Gesetzen und Beschl\u00fcssen n\u00e4her einzugehen. Darzulegen ist etwa, wie die Vollzugstauglichkeit im Vorverfahren der Gesetzgebung gepr\u00fcft worden ist, ob und wie die Vollzugsverantwortlichen, insbesondere die Kantone, angeh\u00f6rt worden sind, wer die Lasten des Vollzuges tr\u00e4gt und wie die Erfahrungen mit dem Vollzug erfasst und ausgewertet werden. Dasselbe sollte auch f\u00fcr die Vorlagen parlamentarischer Kommissionen gelten.</p><p>Zu untersuchen ist zudem, ob und wie die Bundesversammlung darauf Einfluss nehmen kann, dass den Vollzugsproblemen auch bei der Verordnungsgebung durch den Bundesrat vermehrt Rechnung getragen wird (z. B. durch eine Informationspflicht gegen\u00fcber parlamentarischen Kommissionen). Zus\u00e4tzlich soll gepr\u00fcft werden, ob in einem neuen Artikel\u00a047a die parlamentarischen Kommissionen ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigt werden sollen, zur Pr\u00fcfung der Vollzugstauglichkeit Vertretungen der Kantone an ihre Sitzungen einzuladen oder erg\u00e4nzende Berichte von den Kantonen einzuholen. Dadurch k\u00f6nnen der erh\u00f6hte Stellenwert der kantonalen Umsetzung von Massnahmen des Bundes und die entsprechende Verantwortung der Bundesversammlung hervorgehoben werden. Dies erscheint besonders wichtig, wenn die bundesr\u00e4tlichen Vorlagen von den R\u00e4ten mit Auswirkungen auf den Vollzug ver\u00e4ndert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Rhinow Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770758156770)\/","SubmissionDate":"\/Date(848966400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}