{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19960461,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19960461,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.461","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Rechte f\u00fcr Migrantinnen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die parlamentarische Initiative verlangt eine zivilstandsunabh\u00e4ngige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung f\u00fcr Migrantinnen, die sich von ihrem gewaltt\u00e4gigen, in der Schweiz lebenden Ehemann trennen. </p><p>Der Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats sieht vor, dass die ausl\u00e4ndischen Ehegatten von Niedergelassenen denjenigen von Schweizerinnen und Schweizern bez\u00fcglich des Familiennachzugs gleichgestellt sind. Die zus\u00e4tzliche Bedingung f\u00fcr das Aufenthaltsrecht in Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (ANAG), wonach Niedergelassene mit ihrem Ehegatten zusammen wohnen m\u00fcssen, wird aufgegeben. Das Aufenthaltsrecht der Ehegatten soll zudem auch nach Aufl\u00f6sung der Ehe weiterhin bestehen, wenn die Ausreise aus der Schweiz auf Grund der pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse unzumutbar ist. Diese Regelung soll sowohl f\u00fcr die Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern als auch von niedergelassenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern gelten. Die Ehegatten von Aufenthaltern erhalten unter den gleichen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht, wenn der gemeinsame Haushalt aufgegeben oder die Ehe aufgel\u00f6st wird. Zur Vermeidung eines Missbrauchs dieser neuen, grossz\u00fcgigeren Bestimmungen wird weiter eine nicht abschliessende Aufz\u00e4hlung von Indizien im ANAG vorgeschlagen, die auf einen Rechtsmissbrauch schliessen lassen.</p><p>Der Bundesrat lehnt die parlamentarische Initiative ab. Er sagt, dass bei der Totalrevision des ANAG die Anliegen der parlamentarischen Initiative im \u00fcbergeordneten Rahmen einer Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen und des Familiennachzugs ber\u00fccksichtigt werden. Eine Bewilligungsverl\u00e4ngerung durch die Fremdenpolizei ist in H\u00e4rtef\u00e4llen nach dem Scheitern einer Ehe bereits m\u00f6glich. Zudem bef\u00fcrchtet er Missbr\u00e4uche. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die in der parlamentarischen Initiative vorgebrachten Anliegen im Rahmen der Totalrevision des ANAG zu ber\u00fccksichtigen.       </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Mehrheit der SPK des <b>Nationalrats</b> war sich einig, dass f\u00fcr Migrantinnen, die sich infolge von Gewalttaten von ihren Ehem\u00e4nnern trennen, eine gesetzgeberische L\u00f6sung f\u00fcr ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz gefunden werden muss. Diese Materie dem Ermessen der Fremdenpolizei zu \u00fcberlassen, wie es das geltende Recht vorsieht, stellte nach Ansicht der Kommissionsmehrheit keine befriedigende L\u00f6sung dar. Die Kommissionsminderheit vertrat die Auffassung, dass es gem\u00e4ss Artikel\u00a04 ANAG bereits m\u00f6glich sei, einer Frau das Aufenthaltsrecht zu gew\u00e4hren, selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch bestehe. Das freie Ermessen der kantonalen Fremdenpolizei sei geeignet, H\u00e4rtef\u00e4llen Rechnung zu tragen und sie zu vermeiden. Bei der neuen Regelung best\u00fcnde die Gefahr von Missbrauch. Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag der Mehrheit (Folge geben) gegen\u00fcber der Minderheit (keine Folge geben) mit 89 zu 49 Stimmen mit 3 Enthaltungen zu.</p><p>Der Nationalrat folgte am 07.06.1999 den Vorschl\u00e4gen der Kommissionsmehrheit (siehe Ausgangslage) und trat mit 90 zu 65 Stimmen und 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Nach der Detailberatung wurde der Vorschlag der Kommission mit 90 zu 57 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte am 12.06.2001 dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit der SPK des St\u00e4nderates und beschloss mit 22 zu 14 Stimmen, nicht auf die parlamentarische Initiative Christine Goll einzutreten.</p><p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> an seinem Beschluss festgehalten hatte, nahm der <b>St\u00e4nderat</b> mit 25 zu 7 Stimmen einen Ordnungsantrag von Erika Forster (R, SG) an, die Initiative im Rahmen der Beratung der Gesamtrevision des Ausl\u00e4ndergesetzes erneut zu pr\u00fcfen.            </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einf\u00fchrung eines unabh\u00e4ngigen Aufenthalts- und Arbeitsrechtes f\u00fcr Migrantinnen. Dieses Recht soll eigenst\u00e4ndig und zivilstandsunabh\u00e4ngig ausgestaltet sein. In diesem Zusammenhang sind \u00c4nderungen im Bundesgesetz \u00fcber Erwerb und Verlust des Schweizer B\u00fcrgerrechts und im Bundesgesetz \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder vorzunehmen.</p>","ReasonText":"<p>Der Aufenthaltsstatus von Frauen ausl\u00e4ndischer Herkunft sowie die M\u00f6glichkeit der \u00f6konomischen Teilhabe darf nicht mehr l\u00e4nger von ihrem Zivilstand abh\u00e4ngig gemacht werden. Frauenh\u00e4user machen immer wieder die Erfahrung, dass der Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in der Schweiz an den Verbleib des Ehemannes gekoppelt ist. W\u00e4hrend gewaltbetroffene Frauen, die mit einem Schweizer verheiratet sind, wenigstens eine gerichtliche Trennung erwirken k\u00f6nnen, haben diejenigen, die mit einem Migranten mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung verheiratet sind, diese M\u00f6glichkeit nicht. Wenn sie nicht die Ausweisung aus der Schweiz riskieren wollen, m\u00fcssen sie zwangsweise zu einem gewaltt\u00e4tigen Ehemann zur\u00fcckkehren. Eine Trennung oder Scheidung kommt f\u00fcr sie nicht in Frage, weshalb M\u00e4nner ihre Vorrechte sehr gut zu missbrauchen wissen. Es darf kein Gesetz geben, das Opfer von Gewalttaten mit dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung bestraft, wenn sie sich wehren. So sind ausl\u00e4ndische Ehegattinnen aufgrund der Regelung von Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 Anag, wonach ihr Anspruch als Ehefrau von in der Schweiz niedergelassenen Ausl\u00e4ndern auf Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung bei Aufhebung des ehelichen Zusammenlebens erlischt, auf Gedeih und Verderb ihren Ehem\u00e4nnern ausgeliefert.</p><p>Die vorgeschlagene \u00c4nderung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts f\u00fcr Migrantinnen muss die Schaffung einer menschenw\u00fcrdigen Aufenthaltsreglung erm\u00f6glichen, welche die Selbstbestimmung und pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t von Frauen gew\u00e4hrleistet. Dazu geh\u00f6rt eine eigenst\u00e4ndige und zivilstandsunabh\u00e4ngige Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr Migrantinnen. Auf Gesetzesstufe k\u00f6nnte beispielsweise eine Ausnahmeregelung eingef\u00fchrt werden, wonach eine Aufenthaltsbewilligung, die auch eine Arbeitsbewilligung mit einschliesst, f\u00fcr Personen erteilt wird, f\u00fcr welche die Wegweisung aus der Schweiz eine schwere Notlage bedeutet. Eine solche Regelung m\u00fcsste auch auf Migrantinnen ausgerichtet sein, die Opfer des internationalen Frauenhandels sind. Eine Aufenthaltsbewilligung muss auch f\u00fcr die Dauer eines Prozesses bis zur rechtskr\u00e4ftigen Erledigung gew\u00e4hrt werden.</p><p>Die an der Uno-Weltfrauenkonferenz in Beijing verabschiedeten Forderungen vom September 1995 haben vor allem auch die Rechte von Migrantinnen in den Vordergrund ger\u00fcckt. Auch der 5. Schweizerische Frauenkongress vom Januar 1996 hat eine Resolution verabschiedet, welche verlangt, dass von Gewalt betroffene Migrantinnen im Falle einer Scheidung oder Trennung nicht mit einer Ausweisung aus der Schweiz rechnen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Goll Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1143114284023)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770757352243)\/","SubmissionDate":"\/Date(850348800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}